(1) Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen sind
soweit ihnen Außenwirkung zukommt.
(2) Individuell zurechenbar ist eine Leistung,
(3) 1Kosten im Sinne dieses Gesetzes sind solche, die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen als Einzel- und Gemeinkosten ansatzfähig sind, insbesondere Personal- und Sachkosten sowie kalkulatorische Kosten. 2Zu den Gemeinkosten zählen auch die Kosten der Rechts- und Fachaufsicht.
(4) Gebühren sind öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die der Gebührengläubiger vom Gebührenschuldner für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen erhebt.
(5) Auslagen sind nicht von der Gebühr umfasste Kosten, die die Behörde für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Einzelfall nach § 12 Absatz 1 oder 2 erhebt.
(6) Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung gebührenrechtlicher und weiterer Vorschriften über das Befahren der Bundeswasserstraßen durch die Schifffahrt vom 03.06.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.07.2021 | Gesetz zur Änderung gebührenrechtlicher und weiterer Vorschriften über das Befahren der Bundeswasserstraßen durch die Schifffahrt | 03.06.2021 |
Rechtsprechung zu § 3 BGebG
24 Entscheidungen zu § 3 BGebG in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 29.09.2020 - 1 S 2999/19
Heranziehung zu einer Gebühr für eine eichrechtliche Verwendungsüberwachung von ...
- OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 13 LC 218/16
Heranziehung zu Kosten einer planmäßigen Routinekontrolle im Rahmen der ...
- BVerwG, 27.06.2018 - 6 C 10.17
Amtshilfe; Amtshilfeersuchen; Auslagenbegriff; Begriff der Verwaltungsgebühren; ...
- VG Magdeburg, 15.12.2020 - 8 A 128/20
Haftung des Ausländers für Kosten eines stornierten Fluges als erster ...
- OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 13 LC 233/16
Heranziehung zu Kosten einer planmäßigen Routinekontrolle im Rahmen der ...
- VG Lüneburg, 06.06.2016 - 6 A 121/15
Verwaltungsgebührenerhebung für eine Routinekontrolle in einem Lebensmittelmarkt
- BVerwG, 14.08.2019 - 9 B 24.19
Klage gegen die Heranziehung zu einer Gebühr für die Fortführung des ...
- VG Braunschweig, 23.08.2016 - 5 A 141/15
Lebensmittelrecht; Gebührenerhebung bei routinemäßigen Kontrollen
- VG Ansbach, 02.08.2022 - AN 11 K 19.00888
Widerruf einer Registrierung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ...
- VGH Hessen, 22.01.2019 - 5 A 1223/18
Ausländerrechtliche Kosten
Querverweise
Auf § 3 BGebG verweisen folgende Vorschriften:
- Bundesgebührengesetz (BGebG)
- § 9 (Grundlagen der Gebührenbemessung)
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Haftung und Gebühren
- § 69 (Gebühren)
- Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
- Organisation des Berufs
- § 61 (Beiträge und Gebühren)