Rechtsprechung
BGH, 21.12.2016 - 2 StR 241/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 74 StGB
Einziehung (konkrete Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände im Urteil) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Konkrete Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände in der Einziehungsanordnung; Klarheit über den Umfang der Einziehung bei allen Beteiligten und den Vollstreckungsorganen; Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Konkrete Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände in der Einziehungsanordnung; Klarheit über den Umfang der Einziehung bei allen Beteiligten und den Vollstreckungsorganen; Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- rechtsportal.de
Konkrete Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände in der Einziehungsanordnung; Klarheit über den Umfang der Einziehung bei allen Beteiligten und den Vollstreckungsorganen; Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Einziehungsanordnung - und die Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.03.1956 - 6 StR 92/55
Auszug aus BGH, 21.12.2016 - 2 StR 241/16
Es erscheint daher angezeigt, die Einziehungsentscheidung insgesamt aufzuheben und dem Tatgericht so zu ermöglichen, einheitlich zu entscheiden; bei umfangreichem Material kann dies in einer besonderen Anlage zum Urteilstenor erfolgen (BGHSt 9, 88;… Fischer StGB 63. Auflage § 74 Rn. 22).' Dem kann sich der Senat nicht verschließen. - BGH, 25.08.2009 - 3 StR 291/09
Einziehung (Urteilsformel; Bezeichnung der Einziehungsgegenstände; Anlage)
Auszug aus BGH, 21.12.2016 - 2 StR 241/16
Einzuziehende Gegenstände müssen so genau angegeben werden, dass bei allen Beteiligten und den Vollstreckungsorganen Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (BGH NStZ-RR 2009, 384).