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   BGH, 21.03.2018 - 2 StR 408/17   

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https://dejure.org/2018,12039
BGH, 21.03.2018 - 2 StR 408/17 (https://dejure.org/2018,12039)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2018 - 2 StR 408/17 (https://dejure.org/2018,12039)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2018 - 2 StR 408/17 (https://dejure.org/2018,12039)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 261 StPO, § 30a Abs. 1 BtMG, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, § 301 StPO, § 30a Abs. 3 BtMG, § 29a Abs. 2 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Herkunft der im Pkw, in der Wohnung und im Keller sichergestellten Drogen aus derselben Menge i.R.d. Erwerbs durch ein Ankaufsgeschäft als eine Tat

  • Wolters Kluwer
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Herkunft der im Pkw, in der Wohnung und im Keller sichergestellten Drogen aus derselben Menge i.R.d. Erwerbs durch ein Ankaufsgeschäft als eine Tat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BTM-Handel - mehrere Lieferungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweiswürdigung, in dubio pro reo - und die Überprüfung durch das Revisionsgericht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einziehung von Betäubungsmitteln - und ihre Bezeichnung im Strafurteil

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

    Auszug aus BGH, 21.03.2018 - 2 StR 408/17
    BGH, Urteil vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16, BeckRS 2017, 104320; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, NStZ 2013, 420, 421 mwN).
  • BGH, 25.05.2010 - 1 StR 59/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 21.03.2018 - 2 StR 408/17
    Soweit die Strafkammer einen minder schweren Fall nach § 30a Abs. 3 BtMG, nicht aber nach § 29a Abs. 2 BtMG angenommen und von einem Strafrahmen von einem Jahr bis fünfzehn Jahren ausgegangen ist, entspricht dies zwar nicht der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2003 - 3 StR 349/02, NJW 2003, 1679, 1680; Beschluss vom 1. April 2009 - 1 StR 79/09, NStZ-RR 2009, 214; Beschluss vom 25. Mai 2010 - 1 StR 59/10, NStZ 2011, 98, 99).
  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

    Auszug aus BGH, 21.03.2018 - 2 StR 408/17
    Es genügt, dass sie möglich sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148 mwN).
  • BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (Amtsaufklärungsgrundsatz; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 21.03.2018 - 2 StR 408/17
    Das Revisionsgericht hat die Beweiswürdigung des Tatrichters selbst dann hinzunehmen, wenn eine anderweitige Beurteilung näher gelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, juris Rn. 9; Urteil vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178, 179).
  • BGH, 13.02.2003 - 3 StR 349/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 21.03.2018 - 2 StR 408/17
    Soweit die Strafkammer einen minder schweren Fall nach § 30a Abs. 3 BtMG, nicht aber nach § 29a Abs. 2 BtMG angenommen und von einem Strafrahmen von einem Jahr bis fünfzehn Jahren ausgegangen ist, entspricht dies zwar nicht der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2003 - 3 StR 349/02, NJW 2003, 1679, 1680; Beschluss vom 1. April 2009 - 1 StR 79/09, NStZ-RR 2009, 214; Beschluss vom 25. Mai 2010 - 1 StR 59/10, NStZ 2011, 98, 99).
  • BGH, 24.03.2015 - 5 StR 521/14

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden

    Auszug aus BGH, 21.03.2018 - 2 StR 408/17
    Das Revisionsgericht hat die Beweiswürdigung des Tatrichters selbst dann hinzunehmen, wenn eine anderweitige Beurteilung näher gelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, juris Rn. 9; Urteil vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178, 179).
  • BGH, 29.09.2016 - 4 StR 320/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil:

    Auszug aus BGH, 21.03.2018 - 2 StR 408/17
    Der vom Landgericht herangezogene Zweifelssatz greift erst nach abgeschlossener Beweiswürdigung ein und besagt nicht, dass das Tatgericht von der dem Angeklagten günstigsten Fallgestaltung auch dann ausgehen muss, wenn hierfür keine zureichenden Anhaltspunkte bestehen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 29. September 2016 - 4 StR 320/16, NStZ-RR 2016, 380, 381 mwN).
  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 360/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: erforderliche

    Auszug aus BGH, 21.03.2018 - 2 StR 408/17
    BGH, Urteil vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16, BeckRS 2017, 104320; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, NStZ 2013, 420, 421 mwN).
  • BGH, 26.01.2017 - 1 StR 385/16

    Versuchter Totschlag (Schütteln eines Kleinkindes; Vorsatz; Rücktritt);

    Auszug aus BGH, 21.03.2018 - 2 StR 408/17
    Eine Lücke in diesem Sinne ist dann gegeben, wenn sich das Tatgericht mit tatsächlich vorhandenen Anhaltspunkten für nahe liegende andere Möglichkeiten nicht auseinandergesetzt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 26. Januar 2017 - 1 StR 385/16 mwN).
  • BGH, 21.08.2012 - 2 StR 277/12

    Voraussetzungen der Bewertungseinheit beim unerlaubten Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 21.03.2018 - 2 StR 408/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet im Übrigen allein der Umstand, dass der Angeklagte aus mehreren selbständigen Einkäufen stammende Betäubungsmittel zeitgleich bei sich gelagert hat, keine Bewertungseinheit und wäre nicht geeignet, die selbständigen Taten des Handeltreibens zu Tateinheit zu verklammern (vgl. Senat, Beschluss vom 21. August 2012 - 2 StR 277/12, NStZ 2013, 48; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 29 Teil 4 Rn. 316 mwN).
  • BGH, 01.04.2009 - 1 StR 79/09

    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • BGH, 05.12.1991 - 1 StR 719/91

    Anforderungen an die Anordnung einer Einziehung von Betäubungsmitteln

  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 466/88
  • BGH, 11.10.2018 - 4 StR 195/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefährlichkeitsprognose:

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn sich die Strafkammer mit tatsächlich vorhandenen Anhaltspunkten für eine naheliegende andere Geschehensvariante als die von ihr angenommene nicht auseinandergesetzt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2018 - 2 StR 408/17, Rn. 7 mwN).
  • BGH, 11.10.2023 - 2 StR 3/23

    Gerichtlicher Verstoß gegen die Kognitionspflicht; Handeltreiben mit

    Dies hätte für das Landgericht mit Blick auf den von ihr angenommenen Umstand, der Angeklagte habe die zum Eigenkonsum bestimmten Betäubungsmittel nach dem 19. September 2021 aus der der Vertrauensperson zuvor angebotenen Menge entnommen, Anlass zur Prüfung sein müssen, ob nicht die unterschiedliche Zusammensetzung der Betäubungsmittel der Annahme, es handele sich bei dem der Vertrauensperson übergebenen Methamphetamingemischs um Betäubungsmittel aus dem Vorrat vom 19. September 2021, entgegensteht (vgl. Senat, Urteil vom 21. März 2018 - 2 StR 408/17, juris Rn. 9).
  • KG, 07.02.2022 - 2 Ws 11/22

    Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Zwar kann der Umstand, dass - wie hier - die verschiedenen Betäubungsmittel mit unterschiedlichem Wirkstoffgehalt an verschiedenen Orten gefunden wurden und unterschiedliche Wirkstoffgehalte aufweisen, gegen die Annahme einer Bewertungseinheit sprechen (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2018 - 2 StR 408/17 -, juris).
  • BGH, 08.05.2019 - 5 StR 108/19

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (verschiedene

    Das Landgericht ist zwar rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, dass die bloße zeitgleiche Aufbewahrung verschiedener Betäubungsmittelmengen für sich genommen regelmäßig nicht die Kraft hat, mehrere selbstständige umsatzbezogene Rechtsverstöße nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG zu Tateinheit zu verklammern (vgl. etwa BGH, Urteil vom 21. März 2018 - 2 StR 408/17 - Rdnr. 10; vgl. auch Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl. 2019, § 29a Rdnr. 156 i.V.m. § 29 Teil 4 Rdnr. 316a m.w.N.).
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