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   OLG Bremen, 24.01.2024 - 2 U 60/23   

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https://dejure.org/2024,5645
OLG Bremen, 24.01.2024 - 2 U 60/23 (https://dejure.org/2024,5645)
OLG Bremen, Entscheidung vom 24.01.2024 - 2 U 60/23 (https://dejure.org/2024,5645)
OLG Bremen, Entscheidung vom 24. Januar 2024 - 2 U 60/23 (https://dejure.org/2024,5645)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Werbung mit Prüfzeichen erfordert Angabe der Prüfkriterien

Verfahrensgang

  • LG Bremen - 12 O 131/22
  • OLG Bremen, 24.01.2024 - 2 U 60/23

Papierfundstellen

  • MIR 2024, Dok. 030
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 26/15

    LGA tested - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Vorenthalten einer

    Auszug aus OLG Bremen, 24.01.2024 - 2 U 60/23
    Aus der Sicht des Verbrauchers bietet ein Prüfzeichen die Gewähr, dass ein mit ihm gekennzeichnetes Produkt bestimmte, vom Verbraucher für die Güte und Brauchbarkeit der Ware als wesentlich angesehene Eigenschaften aufweist (vgl. BGH, Urteil vom 21.07.2016 - I ZR 26/15 -, Rn. 39, juris - LGA tested).

    Die unzureichende Information kann den Verbraucher zu falschen Vorstellungen über den Umfang der Prüfung des beworbenen Produkts und deshalb zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlassen, die er bei richtiger Information über den Umfang der Prüfung nicht getroffen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 21.07.2016 - I ZR 26/15 - , Rn. 55, juris - LGA tested).

    Die danach erforderliche Beurteilung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles obliegt den nationalen Gerichten (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Mai 2011 - C-122/10 -, juris; siehe auch BGH, Urteil vom 21. Juli 2016 - I ZR 26/15 -, Rn. 31, juris).

  • EuGH, 12.05.2011 - C-122/10

    Ving Sverige

    Auszug aus OLG Bremen, 24.01.2024 - 2 U 60/23
    Der EuGH hat bereits klargestellt, dass die Richtlinienbestimmung den Begriff der wesentlichen Merkmale nicht definiert oder die betreffenden Merkmale erschöpfend auflistet (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Mai 2011 - C-122/10 -, juris).

    Vielmehr ist die Frage, in welchem Umfang ein Gewerbetreibender im Rahmen einer Aufforderung zum Kauf über die wesentlichen Merkmale eines Produkts informieren muss, anhand der Umstände dieser Aufforderung, der Beschaffenheit und der Merkmale des Produkts sowie des verwendeten Kommunikationsmediums zu beurteilen (EuGH, Urteil vom 12. Mai 2011 - C-122/10 -, juris).

    Die danach erforderliche Beurteilung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles obliegt den nationalen Gerichten (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Mai 2011 - C-122/10 -, juris; siehe auch BGH, Urteil vom 21. Juli 2016 - I ZR 26/15 -, Rn. 31, juris).

  • BGH, 26.01.2023 - I ZR 111/22

    Mitgliederstruktur

    Auszug aus OLG Bremen, 24.01.2024 - 2 U 60/23
    Es reicht aus, dass eine nicht gänzlich unbedeutende potentielle Beeinträchtigung mit einer gewissen, wenn auch nur geringen Wahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 26.01.2023 - I ZR 111/22 -, Rn. 25, juris - Mitgliederstruktur, m.w.N.).

    Es genügt, dass ein Verband, der dem klagenden Verband entsprechende Wettbewerber der Beklagten als mittelbare Mitglieder vermittelt, von diesen mit der Wahrnehmung ihrer gewerblichen Interessen, gegebenenfalls durch schlüssiges Verhalten, beauftragt worden ist und seinerseits den klagenden Verband durch seinen Beitritt mit der Wahrnehmung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder beauftragen durfte (vgl. BGH, Urteil vom 26.01.2023 - I ZR 111/22 -, Rn. 32, juris - Mitgliederstruktur, m.w.N.).

  • EuGH, 16.04.2015 - C-388/13

    UPC Magyarország - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2005/29/EG -

    Auszug aus OLG Bremen, 24.01.2024 - 2 U 60/23
    Soweit die Beklagte vorträgt, dass ihre Internetplattform dennoch nicht in wettbewerbsrechtlich relevantem Umfang von Verbrauchern genutzt werden, verkennt sie dabei, dass die Anzahl der irregeführten Verbraucher unerheblich ist und bereits die Irreführung nur eines Verbrauchers ausreichend ist (vgl. EuGH, Urteil vom 16.04.2015 - C-388/13, Rn. 41-46 - UPC).
  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95

    Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG Bremen, 24.01.2024 - 2 U 60/23
    Ausreichend ist, dass Unternehmen auf dem relevanten Markt im Verband nach Anzahl und/oder Größe, Marktbedeutung oder wirtschaftlichem Gewicht repräsentativ vertreten sind, sodass ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 05.06.1997 - I ZR 69/95 -, Rn. 35, juris - Unbestimmter Unterlassungsantrag III, m.w.N.).
  • BGH, 15.04.2021 - I ZR 134/20

    Testsiegel auf Produktabbildung - Irreführende Werbung durch Unterlassen:

    Auszug aus OLG Bremen, 24.01.2024 - 2 U 60/23
    Es kommt allein darauf an, dass dem betroffenen Verkehr signalisiert wird, dass eine Prüfung stattgefunden hat (vgl. BGH, Urteil vom 15.04.2021 - I ZR 134/20 -, Rn. 15, juris - Testsiegel auf Produktabbildung, m.w.N.).
  • OLG Bremen, 23.12.2022 - 2 U 103/22

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Produkts als "nachhaltig";

    Auszug aus OLG Bremen, 24.01.2024 - 2 U 60/23
    Die Frage, ob die Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 UWG vorliegen, ist deshalb in jedem Stadium des Verfahrens von Amts wegen im Freibeweisverfahren zu prüfen (vgl. Hanseatisches OLG Bremen, Urteil vom 23.12.2022 - 2 U 103/22 -, Rn. 40, juris m.w.N.).
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