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   OLG Stuttgart, 04.11.2002 - 2 Verg 4/02   

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https://dejure.org/2002,3594
OLG Stuttgart, 04.11.2002 - 2 Verg 4/02 (https://dejure.org/2002,3594)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.11.2002 - 2 Verg 4/02 (https://dejure.org/2002,3594)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. November 2002 - 2 Verg 4/02 (https://dejure.org/2002,3594)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme einer offensichtlichen Unzulässigkeit eines gestellten Antrags; Anwendbarkeit der Regeln über ein Vergabeverfahren auf eine ausgeschriebene Genehmigung zum Betrieb von Spielbanken; Annahme eines Dienstleistungsauftrags im Sinne des Vergaberechts; Unterscheidung ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offensichtlich unzulässiger Nachprüfungsantrag bei Vergabe von Spielbankkonzessionen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe einer Spielbankkonzession

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2003, 296 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Naumburg, 04.12.2001 - 1 Verg 10/01

    Streit über die Anwendbarkeit von Vergaberecht bei Vergabe einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.11.2002 - 2 Verg 4/02
    Eine Dienstleistungskonzession ist dadurch geprägt, dass (1) der Staat eine im öffentlichen Interesse liegende Dienstleistung per Gestattung von Dritten ausführen lässt, (2) die Gegenleistung für die Erbringung des Auftrages nicht in einem vorher festgesetzten Preis, sondern in dem Recht besteht, die zu erbringende eigene Leistung zu nutzen oder entsprechend zu verwerten und (3) der Konzessionär ganz oder zum überwiegenden Teil das wirtschaftliche Nutzungsrisiko trägt (vgl. dazu OLG Brandenburg, VergabeR 2002, 45, 48; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2002, Verg 22/02; OLG Naumburg, VergabeR 2002, 309; Gröning, VergabeR 2002, 24; ders. NZBau 2001, 123).

    Das folgert die ganz herrschende Meinung (vgl. etwa BayObLG NZBau 2002, 233, 235; OLG Naumburg VergabeR 2002, 309; OLG Brandenburg NZBau 2001, 645; VergabeR 2002, 44, 48; Gröning NZBau 2001, 123; Immenga/Mestmäcker/Dreher, GWB, 3. Auflage, § 99, Rdnr. 47; § 98, Rdnr. 140 m.w.N.; Stickler in Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 2000, § 99, Rdnr. 33 m.w.N.:) zu Recht aus der Entstehungsgeschichte der Vorschriften im GWB.

    Die Richtlinie erfasst in ihrem Anwendungsbereich Dienstleistungskonzessionen nicht (vgl. EuGH NZBau 2001, 148; OLG Brandenburg NZBau 2001, 645; BayObLG NZBau 2002, 233, 235; OLG Naumburg NZBau 2002, 235; Gröning NZBau 2001, 123).

    Demgegenüber fehlt für den Bereich von Liefer- und Dienstleistungen jeglicher Anhaltspunkt für eine Einbeziehung von Konzessionsverträgen in den Regelungsbereich der §§ 97 ff. GWB (vgl. Boesen, a.a.O., Rdnr. 34; Marx in Motzke/Pietzcker/Prieß, a.a.O., § 99 Rdnr. 13; BayObLG NZBau 2002, 235).

  • OLG Rostock, 24.09.2001 - 17 W 11/01

    Zu den Voraussetzungen des Rechtsschutzbedürfnisses gem. § 107 Abs. 2 GWB im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.11.2002 - 2 Verg 4/02
    Einigkeit besteht nur darin, dass § 107 Abs. 2 S. 1 GWB grundsätzlich lediglich (potentielle) Teilnehmer an dem Vergabeverfahren erfasst (vgl. OLG Rostock, VergabeR 2002, 193, 194 mit zustimmender Anm. Reidt; OLG Rostock BauR 2000, 1586 mit zustimmender Anm. Molter; Boesen, a.a.O., § 107 Rdnr. 39; Byok, NJW 1998, 2774, 2778; Reidt in Reidt/Stickler/Glahs, a.a.O., § 107 Rdnr. 16).

    Auf der Grundlage des von ihm behaupteten Vergabeverstoßes, wonach er bereits die Ausschreibungsunterlagen nicht erhalten hat, hätte er im Rahmen des § 107 Abs. 2 S. 2 GWB jedenfalls aufzeigen müssen, welche unternehmerische Tätigkeit er nach Erhalt der Ausschreibungsunterlagen entfalten wollte (vgl. auch Jaeger NZBau 2001, 289, 291 f.; OLG Düsseldorf NZBau 2001, 155, 157; KG BauR 2000, 1579, 1580; OLG Koblenz, NZBau 2000, 445, 446; OLG Rostock VergabeR 2002, 193).

    Dieser Mindestvortrag ist zu verlangen, wenn die Norm überhaupt eine Funktion erfüllen soll (OLG Rostock, VergabeR 2002, 193, 194).

  • OLG Koblenz, 25.05.2000 - 1 Verg 1/00

    Antragsbefugnis ohne Angebotsabgabe; Unverzüglichkeit der Rüge nach § 107 Abs. 3

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.11.2002 - 2 Verg 4/02
    Zwar kann in Fällen, in denen aufgrund des gerügten Vergabeverstoßes bereits keine verlässliche Kalkulation möglich ist, im Rahmen des § 107, Abs. 2 S. 2 GWB kein konkreter Vortrag zur hypothetischen Kausalität und erst Recht keine exakte Schadenersatzberechnung durch die Ermittlung eines fiktiven Angebotes verlangt werden (vgl. dazu etwa OLG Düsseldorf NZBau 2001, 156, 157; OLG Koblenz NZBau 2000, 445, 446; KG BauR 2000, 1579).

    Auf der Grundlage des von ihm behaupteten Vergabeverstoßes, wonach er bereits die Ausschreibungsunterlagen nicht erhalten hat, hätte er im Rahmen des § 107 Abs. 2 S. 2 GWB jedenfalls aufzeigen müssen, welche unternehmerische Tätigkeit er nach Erhalt der Ausschreibungsunterlagen entfalten wollte (vgl. auch Jaeger NZBau 2001, 289, 291 f.; OLG Düsseldorf NZBau 2001, 155, 157; KG BauR 2000, 1579, 1580; OLG Koblenz, NZBau 2000, 445, 446; OLG Rostock VergabeR 2002, 193).

  • BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01

    Vergabe von Dienstleistungskonzessionen - werbefinanziertes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.11.2002 - 2 Verg 4/02
    Das folgert die ganz herrschende Meinung (vgl. etwa BayObLG NZBau 2002, 233, 235; OLG Naumburg VergabeR 2002, 309; OLG Brandenburg NZBau 2001, 645; VergabeR 2002, 44, 48; Gröning NZBau 2001, 123; Immenga/Mestmäcker/Dreher, GWB, 3. Auflage, § 99, Rdnr. 47; § 98, Rdnr. 140 m.w.N.; Stickler in Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 2000, § 99, Rdnr. 33 m.w.N.:) zu Recht aus der Entstehungsgeschichte der Vorschriften im GWB.

    Die Richtlinie erfasst in ihrem Anwendungsbereich Dienstleistungskonzessionen nicht (vgl. EuGH NZBau 2001, 148; OLG Brandenburg NZBau 2001, 645; BayObLG NZBau 2002, 233, 235; OLG Naumburg NZBau 2002, 235; Gröning NZBau 2001, 123).

  • OLG Brandenburg, 13.07.2001 - Verg 3/01
    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.11.2002 - 2 Verg 4/02
    Das folgert die ganz herrschende Meinung (vgl. etwa BayObLG NZBau 2002, 233, 235; OLG Naumburg VergabeR 2002, 309; OLG Brandenburg NZBau 2001, 645; VergabeR 2002, 44, 48; Gröning NZBau 2001, 123; Immenga/Mestmäcker/Dreher, GWB, 3. Auflage, § 99, Rdnr. 47; § 98, Rdnr. 140 m.w.N.; Stickler in Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 2000, § 99, Rdnr. 33 m.w.N.:) zu Recht aus der Entstehungsgeschichte der Vorschriften im GWB.

    Die Richtlinie erfasst in ihrem Anwendungsbereich Dienstleistungskonzessionen nicht (vgl. EuGH NZBau 2001, 148; OLG Brandenburg NZBau 2001, 645; BayObLG NZBau 2002, 233, 235; OLG Naumburg NZBau 2002, 235; Gröning NZBau 2001, 123).

  • KG, 05.01.2000 - KartVerg 11/99

    Wiederholung des Vergabeverfahrens; Bemessung der Ausführungsfrist; Vorgabe von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.11.2002 - 2 Verg 4/02
    Zwar kann in Fällen, in denen aufgrund des gerügten Vergabeverstoßes bereits keine verlässliche Kalkulation möglich ist, im Rahmen des § 107, Abs. 2 S. 2 GWB kein konkreter Vortrag zur hypothetischen Kausalität und erst Recht keine exakte Schadenersatzberechnung durch die Ermittlung eines fiktiven Angebotes verlangt werden (vgl. dazu etwa OLG Düsseldorf NZBau 2001, 156, 157; OLG Koblenz NZBau 2000, 445, 446; KG BauR 2000, 1579).

    Auf der Grundlage des von ihm behaupteten Vergabeverstoßes, wonach er bereits die Ausschreibungsunterlagen nicht erhalten hat, hätte er im Rahmen des § 107 Abs. 2 S. 2 GWB jedenfalls aufzeigen müssen, welche unternehmerische Tätigkeit er nach Erhalt der Ausschreibungsunterlagen entfalten wollte (vgl. auch Jaeger NZBau 2001, 289, 291 f.; OLG Düsseldorf NZBau 2001, 155, 157; KG BauR 2000, 1579, 1580; OLG Koblenz, NZBau 2000, 445, 446; OLG Rostock VergabeR 2002, 193).

  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.11.2002 - 2 Verg 4/02
    Die Richtlinie erfasst in ihrem Anwendungsbereich Dienstleistungskonzessionen nicht (vgl. EuGH NZBau 2001, 148; OLG Brandenburg NZBau 2001, 645; BayObLG NZBau 2002, 233, 235; OLG Naumburg NZBau 2002, 235; Gröning NZBau 2001, 123).
  • OLG Düsseldorf, 18.10.2000 - Verg 3/00

    Zulässigkeit des Verhandlungsverfahrens bei der Vergabe von Aufträgen für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.11.2002 - 2 Verg 4/02
    Auf der Grundlage des von ihm behaupteten Vergabeverstoßes, wonach er bereits die Ausschreibungsunterlagen nicht erhalten hat, hätte er im Rahmen des § 107 Abs. 2 S. 2 GWB jedenfalls aufzeigen müssen, welche unternehmerische Tätigkeit er nach Erhalt der Ausschreibungsunterlagen entfalten wollte (vgl. auch Jaeger NZBau 2001, 289, 291 f.; OLG Düsseldorf NZBau 2001, 155, 157; KG BauR 2000, 1579, 1580; OLG Koblenz, NZBau 2000, 445, 446; OLG Rostock VergabeR 2002, 193).
  • OLG Düsseldorf, 26.07.2002 - Verg 22/02

    Rechtsnatur eines Vertrages zwischen einem kommunalen Zweckverband und einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.11.2002 - 2 Verg 4/02
    Eine Dienstleistungskonzession ist dadurch geprägt, dass (1) der Staat eine im öffentlichen Interesse liegende Dienstleistung per Gestattung von Dritten ausführen lässt, (2) die Gegenleistung für die Erbringung des Auftrages nicht in einem vorher festgesetzten Preis, sondern in dem Recht besteht, die zu erbringende eigene Leistung zu nutzen oder entsprechend zu verwerten und (3) der Konzessionär ganz oder zum überwiegenden Teil das wirtschaftliche Nutzungsrisiko trägt (vgl. dazu OLG Brandenburg, VergabeR 2002, 45, 48; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2002, Verg 22/02; OLG Naumburg, VergabeR 2002, 309; Gröning, VergabeR 2002, 24; ders. NZBau 2001, 123).
  • OLG Brandenburg, 03.08.2001 - Verg 3/01

    Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.11.2002 - 2 Verg 4/02
    Eine Dienstleistungskonzession ist dadurch geprägt, dass (1) der Staat eine im öffentlichen Interesse liegende Dienstleistung per Gestattung von Dritten ausführen lässt, (2) die Gegenleistung für die Erbringung des Auftrages nicht in einem vorher festgesetzten Preis, sondern in dem Recht besteht, die zu erbringende eigene Leistung zu nutzen oder entsprechend zu verwerten und (3) der Konzessionär ganz oder zum überwiegenden Teil das wirtschaftliche Nutzungsrisiko trägt (vgl. dazu OLG Brandenburg, VergabeR 2002, 45, 48; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2002, Verg 22/02; OLG Naumburg, VergabeR 2002, 309; Gröning, VergabeR 2002, 24; ders. NZBau 2001, 123).
  • KG, 04.04.2002 - KartVerg 5/02

    Wirksamkeit eines verfrüht geschlossenen Vertrages

  • OLG Frankfurt, 05.03.2002 - 11 Verg 2/01

    Keine Antragsbefugnis ohne schlüssige Schadensdarlegung!

  • OLG Rostock, 22.02.2000 - 17 W 1/00

    Antrag auf Nachprüfung durch Subunternehmer eines Bieters

  • OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08

    Vorlagebeschluss EuGH

    1. Rechtsprechung und Lehre in der Bundesrepublik Deutschland nehmen Dienstleistungskonzessionen von der Geltung der §§ 97 ff. GWB, der Vergabeverordnung und der VOL/A von vornherein vollständig aus (OLG Düsseldorf NZBau 2007, 525 ff.; OLG Stuttgart OLGR 2003, 218, 219; Gröning VergabeR 2002, 24; Eschenbruch in: Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, § 99 Rn. 204; Byok/Jaeger, Vergaberecht, 2. Aufl. § 99 Rn. 484; aM Willenbruch/Bischoff, Vergaberecht § 99 Rn. 53).

    Auf einer ähnliche Linie liegt die Rechtsprechung der deutschen Gerichte sowohl vor als auch nach Erlass der Entscheidung "Parking-Brixen"; auch hier wird - in der Formulierung mehr oder minder deutlich - stets auf die Übernahme oder Aufbürdung eines - vorhandenen - wirtschaftlichen Risikos abgestellt (vgl. OLG Stuttgart OLGR 2003, 218, 219; OLG Düsseldorf NZBau 2005, 650, 651; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2006, VII-Verg 12/06 für den Betrieb einer Feuerbestattungsanlage; BayObLGZ 2003, 170 f., das vom Erfordernis der Verlagerung eines - vorhandenen - wirtschaftlichen Risikos ausgeht und deshalb ausdrücklich eine Dienstleistungskonzession auch dann annimmt, wenn von vornherein ein wirtschaftliches Risiko gar nicht oder aber nur - im Vergleich zu freien Marktverhältnissen - in geringem Maße vorhanden ist, dieses "Restrisiko" aber auf den Konzessionär verlagert wird).

  • OLG Jena, 11.12.2009 - 9 Verg 2/08

    Dienstleistungskonzession; Vergaberecht

    Rechtsprechung und Schrifttum nehmen Dienstleistungskonzessionen von der Geltung der §§ 97 ff. GWB, der Vergabeverordnung und der VOL/A von vornherein vollständig aus (OLG München NZBau 2009, 666, 670; OLG Düsseldorf NZBau 2007, 525 ff.; OLG Stuttgart OLGR 2003, 218, 219; Gröning VergabeR 2002, 24; Eschenbruch in: Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 2. Aufl., § 99 Rn. 237; Byok/Jaeger, Vergaberecht, 2. Aufl. § 99 Rn. 484; aM Willenbruch/Bischoff, Vergaberecht § 99 Rn. 53).
  • OLG Jena, 22.07.2015 - 2 Verg 2/15

    bodengebundener Rettungsdienst - Vergabenachprüfungsverfahren für

    Dies ist der Fall, wenn sich aus den Ausschreibungsunterlagen ergibt, dass es sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession handelt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 04. November 2002 - 2 Verg 4/02 -, Rn. 12f., zitiert nach juris).

    Entscheidend für die Abgrenzung von Aufträgen im Sinne des § 99 Abs. 1 GWB und Konzessionen ist dabei, ob es der "Auftraggeber" ist, der die Vergütung schuldet und sie deshalb selbst oder durch einen Dritten zahlt, oder ob er den Vertragspartner eine Aufgabe ausführen und im Zusammenhang damit wirtschaftlich Nutzen daraus ziehen lässt (OLG Stuttgart, Beschluss vom 04. November 2002 - 2 Verg 4/02 -, Rn. 18, zitiert nach juris, m. w. N.).

  • OLG Frankfurt, 02.10.2013 - 11 Verg 10/13

    Billigkeitsgründe für Nichterhebung von Gebühren nach § 128 III 6 GWB

    Die Vergabestelle musste also bei Eingang des Nachprüfungsantrags diesen zunächst hinsichtlich etwaiger offensichtlicher Zulässigkeits- oder Begründetheitsmängel überprüfen, wobei als "offensichtlich" solche Mängel anzusehen sind, die für den unvoreingenommenen Beobachter ohne nähere Prüfung auf Anhieb aus den vorliegenden Unterlagen erkennbar sind (Just in: Schulte/Just, Kartellrecht, § 110 GWB Rdnr. 8; Weyand, Vergaberecht, 3. Aufl., § 110 GWB Rdnr. 3906; OLG Stuttgart NZBau 2003, 296).
  • OLG Karlsruhe, 09.10.2012 - 15 Verg 12/11

    Linienbündel Lampertheim - Vergabenachprüfungsverfahren: Verletzung der

    Dienstleistungskonzessionen sind nach der Terminologie der §§ 102, 99 GWB keine öffentlichen Aufträge, so dass §§ 97 ff. GWB darauf grundsätzlich nicht anzuwenden sind (BGH v. 8.2.2011 - X ZB 4/10 = BGHZ 188, 200, Rn. 29 ff. nach Juris; vgl. schon BayObLG v. 11.12.2001 - Verg 15/01 = VergabeR 2002, 55, Rn. 23 ff.; OLG Stuttgart v. 4.11.2002 - 2 Verg 4/02 = OLGR 2003, 218, Rn. 17 ff., 22 ff.; OLG Brandenburg v. 3.8.2001 - Verg 3/01 = VergabeR 2002, 45, Rn. 69 ff. nach Juris; Zeiss in: JurisPK-Vergaberecht, 3. Aufl. 2011, § 99 GWB Rn. 187 ff., 196 ff.; Prieß, Handbuch des europäischen Vergaberechts, 3. Aufl., S. 146), da es nicht um einen entgeltlichen Beschaffungsvorgang geht, sondern der Konzessionsnehmer grundsätzlich nur das Recht erhält, das ihm gewährte ausschließliche Recht (die Konzession) auf im wesentlichen eigenes Risiko zu nutzen.
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2004 - Verg 44/04

    Abgrenzung Dienstvertrag und Dienstleistungskonzession

    1998 Nr. C 21/53 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Juli 2002, Verg 22/02; OLG Stuttgart OLGR 2003 218 ff.; Boesen, Vergaberecht, § 99 Rn. 32 m.w.Nachw.; Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, § 99 Rn. 27).
  • VK Sachsen, 13.08.2009 - 1/SVK/034-09

    Wann liegt eine Dienstleistungskonzession vor?

    Entscheidend für die Abgrenzung von Aufträgen im Sinne des § 99 Abs. 1 GWB und Konzessionen ist dabei, ob es der "Auftraggeber" ist, der die Vergütung schuldet und sie deshalb selbst oder durch einen Dritten (OLG Dresden, B. v. 04.07.2008 - Az.: WVerg 3/08; VK Brandenburg, B. v. 24.09.2004 - Az.: VK 47/04; 1. VK Sachsen, B. v. 26.03.2008 - Az.: 1/SVK/005-08) zahlt, oder ob er den Vertragspartner eine Aufgabe ausführen und im Zusammenhang damit wirtschaftlich Nutzen daraus ziehen lässt (OLG Stuttgart, B. v. 4.11.2002 - Az.: 2 Verg 4/02).
  • VK Brandenburg, 28.03.2008 - VK 6/08

    Abgrenzung Dienstleistungskonzession und Dienstleistungsvertrag

    Die gesetzliche Fassung des § 99 Abs. 1 GWB geht von einem weiten Dienstleistungsbegriff aus; erfasst werden alle Formen von Aufträgen, die nicht bereits unter eine der anderen in § 99 GWB genannten Auftragsarten fallen und nicht schon nach § 100 Abs. 2 GWB vom Anwendungsbereich des Vergaberechts ausgenommen sind (OLG Stuttgart, Beschluss vom 4. November 2002 ­ 2 Verg 4/02; Boesen, Vergaberecht, § 99 Rn. 152).
  • VK Sachsen, 11.10.2010 - 1/SVK/034-10

    Sozialrecht contra Vergabrecht

    Entscheidend für die Abgrenzung von Aufträgen im Sinne des § 99 Abs. 1 GWB und Konzessionen ist dabei, ob es der "Auftraggeber" ist, der die Vergütung schuldet und sie deshalb selbst oder durch einen Dritten (OLG Dresden, B. v. 04.07.2008 - Az.: WVerg 3/08; VK Brandenburg, B. v. 24.09.2004 - Az.: VK 47/04; 1. VK Sachsen, B. v. 26.03.2008 - Az.: 1/SVK/005-08) zahlt, oder ob er den Vertragspartner eine Aufgabe ausführen und im Zusammenhang damit wirtschaftlich Nutzen daraus ziehen lässt (OLG Stuttgart, B. v. 4.11.2002 - Az.: 2 Verg 4/02).
  • OLG Koblenz, 08.06.2006 - 1 Verg 4/06

    Verfahren vor der Vergabekammer in Rheinland-Pfalz: Auslagenerstattung nach

    13 Das Argument, auch für die Vergabestelle sei die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten regelmäßig notwendig, denn beim Vergaberecht handele "es sich um eine außerordentlich komplizierte Materie, die nicht nur in kurzer Zeit zahlreiche Veränderungen und Neuregelungen erfahren hat, sondern insbesondere auch durch komplexe gemeinschaftsrechtliche Fragen überlagert ist" (vgl. OLG Stuttgart v. 04.11.2002 - 2 Verg 4/02 in juris), ist eine Leerformel, die über die tatsächliche Notwendigkeit externer Beratung im konkreten Einzelfall wenig besagt.
  • VK Sachsen, 09.07.2010 - 1/SVK/021-10

    Freihändige Vergabe

  • VK Brandenburg, 27.05.2009 - VK 21/09

    Kantinenbewirtschaftung = vergaberechtsfreie Dienstleistungskonzession

  • VK Schleswig-Holstein, 14.04.2011 - VK-SH 6/11

    Bestehende Verträge i.S.v. § 101b GWB sind anzugreifen!

  • VK Berlin, 15.11.2010 - VK-B2-25/10

    Antragsbefugnis eines einzelnen Mitglieds einer Bietergemeinschaft

  • VK Schleswig-Holstein, 05.09.2007 - VK-SH 21/07

    Es gilt die mitteleuropäische Sommerzeit!

  • VK Baden-Württemberg, 11.09.2006 - 1 VK 53/06

    Überlassen von Anlagen zur Nutzung ≠ geldwerter Vorteil!

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