Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.11.2013 - 2 Ws 56/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,35050
OLG Hamburg, 19.11.2013 - 2 Ws 56/12 (https://dejure.org/2013,35050)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.11.2013 - 2 Ws 56/12 (https://dejure.org/2013,35050)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. November 2013 - 2 Ws 56/12 (https://dejure.org/2013,35050)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,35050) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hamburg

    § 473 Abs 1 S 1 Alt 1 StPO, § 473 Abs 4 StPO, § 309 Abs 2 StPO
    Sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung in der Berufungsinstanz einer Strafsache: Auswirkungen nachträglicher Beschränkung der zunächst von der Staatsanwaltschaft uneingeschränkt eingelegen Berufung; Verschlechterungsverbot bei der Kostengrundentscheidung

  • verkehrslexikon.de

    Zur Kostenentscheidung in der Berufungsinstanz bei Teilrücknahme durch die Staatsanwaltschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren über Kostengrundentscheidungen; Kostengrundentscheidung bei nachträglicher Rechtsmittelbeschränkung der Staatsanwaltschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 464 Abs. 3 S. 1
    Kein Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren über Kostengrundentscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.10.1953 - 1 StR 710/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.11.2013 - 2 Ws 56/12
    Obgleich die durch den Senat gemäß § 309 Abs. 2 StPO für das Berufungsverfahren getroffene Kosten- und Auslagenregelung für den Beschwerdeführer ungünstiger als die Kostenentscheidung des Landgerichts ist, steht ein Verschlechterungsgebot der Entscheidung nicht entgegen, da dieses im Beschwerdeverfahren über Kostengrundentscheidungen nicht besteht (Beschluss des Senats vom 10. Juli 2006, Az.: 2 Ws 111/06; h.M., vgl. BGHSt 5, 52, 53; Meyer-Goßner, StPO, 56. Auflage, § 464 Rdn 26).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.1995 - 25 B 1861/95

    Eingriffe zur Abwehr konkreter Gefahren; Straßenverkehrsbehörde; Gefährdung

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.11.2013 - 2 Ws 56/12
    Hat die Staatsanwaltschaft ein zunächst unbeschränkt eingelegtes Rechtsmittel nachträglich beschränkt, ist diese spätere Beschränkung einer Teilrücknahme des Rechtsmittels gleichzustellen, die sich entsprechend § 473 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StPO zu Lasten des Rechtsmittelführers auswirkt (OLG Düsseldorf, VRS 1996, 213; OLG Hamm, NStZ-RR 1998, 221; OLG Köln, StV 1993, 650; OLG München, NStZ-RR 1997, 192; Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage, § 473 Rdn. 41 m.w.N.).
  • OLG München, 04.12.1996 - 2 Ws 1197/96
    Auszug aus OLG Hamburg, 19.11.2013 - 2 Ws 56/12
    Hat die Staatsanwaltschaft ein zunächst unbeschränkt eingelegtes Rechtsmittel nachträglich beschränkt, ist diese spätere Beschränkung einer Teilrücknahme des Rechtsmittels gleichzustellen, die sich entsprechend § 473 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StPO zu Lasten des Rechtsmittelführers auswirkt (OLG Düsseldorf, VRS 1996, 213; OLG Hamm, NStZ-RR 1998, 221; OLG Köln, StV 1993, 650; OLG München, NStZ-RR 1997, 192; Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage, § 473 Rdn. 41 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 10.02.1998 - 3 Ws 575/97

    Beschränktes Rechtsmittel, Erfolg des Rechtsmittels, Kostenentscheidung,

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.11.2013 - 2 Ws 56/12
    Hat die Staatsanwaltschaft ein zunächst unbeschränkt eingelegtes Rechtsmittel nachträglich beschränkt, ist diese spätere Beschränkung einer Teilrücknahme des Rechtsmittels gleichzustellen, die sich entsprechend § 473 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StPO zu Lasten des Rechtsmittelführers auswirkt (OLG Düsseldorf, VRS 1996, 213; OLG Hamm, NStZ-RR 1998, 221; OLG Köln, StV 1993, 650; OLG München, NStZ-RR 1997, 192; Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage, § 473 Rdn. 41 m.w.N.).
  • OLG Köln, 02.02.1993 - 2 Ws 42/93

    Teilrücknahme; Rechtsmittel; Beschränkung; Nachträglich; Berufung; Kosten

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.11.2013 - 2 Ws 56/12
    Hat die Staatsanwaltschaft ein zunächst unbeschränkt eingelegtes Rechtsmittel nachträglich beschränkt, ist diese spätere Beschränkung einer Teilrücknahme des Rechtsmittels gleichzustellen, die sich entsprechend § 473 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StPO zu Lasten des Rechtsmittelführers auswirkt (OLG Düsseldorf, VRS 1996, 213; OLG Hamm, NStZ-RR 1998, 221; OLG Köln, StV 1993, 650; OLG München, NStZ-RR 1997, 192; Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage, § 473 Rdn. 41 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 04.05.2006 - 2 Ws 111/06

    Haftprüfung; U-Haft, Terminierung; Verhinderung des Verteidigers;

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.11.2013 - 2 Ws 56/12
    Obgleich die durch den Senat gemäß § 309 Abs. 2 StPO für das Berufungsverfahren getroffene Kosten- und Auslagenregelung für den Beschwerdeführer ungünstiger als die Kostenentscheidung des Landgerichts ist, steht ein Verschlechterungsgebot der Entscheidung nicht entgegen, da dieses im Beschwerdeverfahren über Kostengrundentscheidungen nicht besteht (Beschluss des Senats vom 10. Juli 2006, Az.: 2 Ws 111/06; h.M., vgl. BGHSt 5, 52, 53; Meyer-Goßner, StPO, 56. Auflage, § 464 Rdn 26).
  • KG, 18.12.2013 - 2 Ws 594/13

    Widerruf wegen einer mit Geldstrafe geahndeten Tat

    Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers kann aus der bloßen Verhängung einer Geldstrafe nicht auf eine vom Tatgericht gestellte günstige Legalprognose geschlossen werden, weil das Tatgericht, wenn es eine Geldstrafe verhängt, keine Einschätzung bezüglich der Legalprognose vornimmt (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2008, 25, 26; Senat, Beschluss vom 26. März 2012 - 2 Ws 56/12 -), zumal Freiheitsstrafen unter sechs Monaten nur in Ausnahmefällen (§ 47 Abs. 1 StGB) zu verhängen sind.
  • OLG Schleswig, 20.06.2017 - 2 Ws 277/17
    Die nachträgliche Be- schränkung der Berufung ist nämlich als Teilrücknahme der Be- rufung zu bewerten (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2014, 232; Hans. OLG Hamburg wistra 2014, 80).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht