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OLG Köln, 18.09.2009 - 2 Wx 78/09 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zurückbehaltung von für eine Eigentumsumschreibung erforderlichen Urkunden durch einen Notar wegen der Nichtzahlung der Kosten für die Beurkundung; Verweigerung der Amtstätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 04.09.2009 - 11 T 138/09
- OLG Köln, 18.09.2009 - 2 Wx 78/09
Wird zitiert von ...
- BGH, 16.10.2014 - V ZB 223/12
Zurückbehaltungsrecht des Urkundsnotars: Verweigerung weiterer Amtstätigkeit …
Dass sich die Notarin für ihre Weigerung auf ein Zurückbehaltungsrecht stützt, steht dem nicht entgegen (vgl. auch OLG Düsseldorf, MDR 1999, 771 f.; vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 18. September 2009 - 2 Wx 78/09, juris Rn. 6).Ob dies, wie das Beschwerdegericht meint, bereits zwingend aus dem Wortlaut des § 10 Abs. 1 KostO folgt, kann im Hinblick darauf dahin gestellt bleiben, dass der aus § 53 BeurkG folgenden Amtspflicht jedenfalls der Vorrang einzuräumen ist (ebenso etwa OLG Köln, Beschluss vom 18. September 2009- 2 Wx 78/09, juris Rn. 9 mwN; OLGR Naumburg 2003, 307, 308; OLG Düsseldorf, MDR 1999, 771, 772;… aA etwa Eylmann/Vaasen/Limmer, BNotO/BeurkG, 3. Aufl., § 53 BeurkG Rn. 16;… Lappe in Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 18. Aufl., § 10 Rn. 22;… Preuß in Armbrüster/Preuß/Renner, BeurkG, 6. Aufl., § 53 Rn. 18 mwN).
Hat er auch die Vollzugstätigkeit übernommen, steht diese in einem so engen Zusammenhang mit der Urkundstätigkeit, dass dies bei der gebotenen wertenden Betrachtung noch als deren Bestandteil anzusehen ist (vgl. nur OLG Köln, Beschluss vom 18. September 2009 - 2 Wx 78/09, juris Rn. 9 mwN).
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