Rechtsprechung
BAG, 05.04.1984 - 2 AZR 513/82 |
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Kurzfassungen/Presse (2)
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Tarifvertrag - Auszubildende - Ausbildungsende - Übernahme
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Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NZA 1985, 329
- BB 1985, 1985
- DB 1985, 602
Wird zitiert von ... (14)
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85
Zum Schutz der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) bei der …
das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5. April 1984 - 2 AZR 513/82 -,.Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5. April 1984 - 2 AZR 513/82 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.
- BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 598/92 Der Senat hat bisher zur Ausfüllung des Begriffs "häufige Kurzerkrankungen" nicht durchweg auf Erkrankungen während eines Zeitraums von mehreren Jahren abgestellt, obwohl dies für diesen Kündigungstyp zu repräsentativeren Aussagen führt und bei einem längerem Zeitraum von etwa 2 bis 3 Jahren eine sicherere Gesundheitsprognose zuläßt (…vgl. z. B. die Senatsurteile vom 23. Juni 1983 - 2 AZR 15/82 - BAGE 43, 129 = AP Nr. 10, aaO und vom 15. Februar 1984 - 2 AZR 513/82 - BAGE 45, 146 = AP Nr. 14, aaO).
- LAG Hessen, 28.11.2014 - 14 Sa 465/12
Aufstockungsanspruch; Fehlzeiten; Schadensersatz; betriebliche Gründe
Abgesehen von dem Sonderfall wiederholter Erkrankungen in der ersten Phase des Arbeitsverhältnisses, indem es ausnahmsweise einen Zeitraum von immerhin 15 Monaten als ausreichend prognosefähig angesehen hat, hat das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit die tatsächliche Entwicklung innerhalb jedenfalls eines Zeitraums von zwei bis drei Jahren als erforderlich angesehen, um daraus tragfähige Schlüsse für die Zukunft ableiten zu können ( vgl. BAG, 19. Mai 1993 - 2 AZR 598/92 - [...]; BAG, 23. Juni 1983 - 2 AZR 15/82 - AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969; BAG, 15. Februar 1984 - 2 AZR 513/82 - [...] ).
- BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 439/02
Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Kündigung
Ein Ausbildender ist grundsätzlich in seiner Entscheidung frei, ob er einen Auszubildenden im Anschluss an die Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis übernimmt oder nicht (BAG 5. April 1984 - 2 AZR 513/82 - AP BBiG § 17 Nr. 2 = EzA BBiG § 17 Nr. 1).Die Entscheidung des Ausbildenden, einen Auszubildenden im Anschluss an die Ausbildung nicht in ein Arbeitsverhältnis zu übernehmen, ist zwar dahin zu überprüfen, ob sie gegen das die Abschlussfreiheit des Arbeitgebers einschränkende Diskriminierungsverbot (§ 611 BGB, § 75 BetrVG) verstößt oder eine Grundrechtsverletzung enthält (BVerfG 19. Mai 1992 - 1 BvR 126/85 - BVerfGE 86, 122 = AP GG Art. 5 Abs. 1 Meinungsfreiheit Nr. 12 = EzA GG Art. 5 Nr. 22; BAG 5. April 1984 - 2 AZR 513/82 - AP BBiG § 17 Nr. 2 = EzA BBiG § 17 Nr. 1).
- BAG, 14.01.1986 - 3 AZR 456/84
Versorgungsregelung - Betriebsrente - Höchsteintrittsalter - Bedingung
Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts geht noch einen Schritt weiter und nimmt eine gesteigerte Fürsorgepflicht mit entsprechenden individuellen Rechten an (Urteil vom 5. April 1984 - 2 AZR 513/82 - AP Nr. 2 zu § 17 BBiG, unter II 3 a der Gründe). - BAG, 30.11.1984 - 7 AZR 539/83
Arbeitsverhältnis: Begründung durch Weiterbeschäftigung nach Endes des …
Auch Sinn und Zweck des § 22 Abs. 1 MTV liegen nicht darin, bei Verletzung der Mitteilungspflicht ein Arbeitsverhältnis zu begründen (vgl. für eine ähnliche Tarifnorm schon BAG Urteil vom 5. April 1984 - 2 AZR 513/82 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt). - LAG Hamm, 08.08.1996 - 4 (9) Sa 1267/95
Arbeitsverhältnis: Zustandekommen nach dem TV zur Beschäftigungssicherung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamm, 08.08.1996 - 4 (9) Sa 1999/95
Arbeitsverhältnis: Zustandekommen nach dem TV zur Beschäftigungssicherung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 11.11.1992 - 2 AZR 334/92
Anspruch auf Feststellung des Fortbestandes eines Arbeitsverhältnisses
Nachdem durch Urteil des Senats vom 5. April 1984 - 2 AZR 513/82 - rechtskräftig zu Lasten des Klägers über den Hauptanspruch auf Feststellung des Fortbestandes eines Arbeitsverhältnisses über den 23. Januar 1982 hinaus entschieden ist (vgl. Beschluß des BVerfG vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 126/85 - zu B I der Gründe), hat die Beklagte den Hilfsantrag im Hinblick auf die Erkenntnisse des Bundesverfassungsgerichts in dem vorgenannten Beschluß anerkannt. - LAG Hamm, 19.12.1988 - 16 Sa 184/88
Sonderleistung; Vergütungsanspruch; Prämie; Betriebsvereinbarung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamm, 31.05.1999 - 16 Sa 2357/97
Arbeitsverhältnis: Nichtübernahme eines heroinabhängigen Auszubildenden nach …
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2018 - 6 Sa 425/17
Bewerbungsverfahren - Anspruch auf Stellenübertragung und …
- LAG Hamm, 28.01.1999 - 16 Sa 2357/97
- BAG, 30.04.1987 - 6 AZR 305/85
Übernahme eines Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis