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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.07.2019 - 2 B 48.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,27389
BVerwG, 26.07.2019 - 2 B 48.18 (https://dejure.org/2019,27389)
BVerwG, Entscheidung vom 26.07.2019 - 2 B 48.18 (https://dejure.org/2019,27389)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juli 2019 - 2 B 48.18 (https://dejure.org/2019,27389)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anspruch eines Justizvollzugsobersekretärs auf Vergütung von Überstunden; Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 S. 3 VwGO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 2 -3; VwGO § 133 Abs. 3 S. 3
    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anspruch eines Justizvollzugsobersekretärs auf Vergütung von Überstunden; Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 S. 3 VwGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2019 - 2 B 48.18
    Dies genügt nicht den Darlegungsanforderungen gemäß § 132 Abs. 2 und § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f., vom 4. Januar 2017 - 2 B 23.16 - Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 91 Rn. 8 und vom 12. September 2017 - 2 B 39.17 - Buchholz 235.1 § 64 BDG Nr. 4 Rn. 4).
  • BVerwG, 04.01.2017 - 2 B 23.16

    Ausschöpfung; Buße; Codex Iuris Canonici; Erschöpfung; Essentialia;

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2019 - 2 B 48.18
    Dies genügt nicht den Darlegungsanforderungen gemäß § 132 Abs. 2 und § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f., vom 4. Januar 2017 - 2 B 23.16 - Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 91 Rn. 8 und vom 12. September 2017 - 2 B 39.17 - Buchholz 235.1 § 64 BDG Nr. 4 Rn. 4).
  • BVerwG, 12.09.2017 - 2 B 39.17

    Unzulässigkeit einer ohne Benennung eines Zulassungsgrundes erhobenen

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2019 - 2 B 48.18
    Dies genügt nicht den Darlegungsanforderungen gemäß § 132 Abs. 2 und § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f., vom 4. Januar 2017 - 2 B 23.16 - Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 91 Rn. 8 und vom 12. September 2017 - 2 B 39.17 - Buchholz 235.1 § 64 BDG Nr. 4 Rn. 4).
  • VG Ansbach, 04.05.2021 - AN 1 K 20.02699

    Geltendmachung eines finanziellen Ausgleichsanspruchs für über die regelmäßige

    Eine gegen die Nichtzulassung gerichtete Beschwerde sei schließlich mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juli 2019 (Az. 2 B 48/18) verworfen worden.

    Insoweit müsse jedoch angemerkt werden, dass das Bundesverwaltungsgericht sich in dem entsprechenden Beschluss vom 26. Juli 2019 (Az. 2 B 48/18) tatsächlich nicht mit dem Inhalt des Berufungsurteils des OVG Münster auseinandergesetzt habe.

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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 03.08.2018 - 2 B 48/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,23911
VG Lüneburg, 03.08.2018 - 2 B 48/18 (https://dejure.org/2018,23911)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 03.08.2018 - 2 B 48/18 (https://dejure.org/2018,23911)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 03. August 2018 - 2 B 48/18 (https://dejure.org/2018,23911)
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Volltextveröffentlichungen (4)

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 22.12.2015 - 4 ME 270/15

    Biotop; Bruchwald; Enteignung; Registrierung; Rodung; öffentliche Urkunde;

    Auszug aus VG Lüneburg, 03.08.2018 - 2 B 48/18
    Denn zwischen den Biotopen und den angrenzenden Flächen besteht naturgemäß eine Austauschbeziehung, so dass eine Entwässerung eines angrenzenden Grundstücksteils zwingend Folgen auch für den Wasserhaushalt der Biotope haben kann (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 22.12.2015 - 4 ME 270/15 -, juris, Rn. 10).

    Naturschutzrechtliche Bestimmungen, die die Nutzung von Grundstücken aus Gründen des Natur- oder Landschaftsschutzes beschränken, sind keine Enteignungen im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG, sondern stellen Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums dar, die als Ausdruck der Sozialpflichtigkeit des Eigentums vom Eigentümer grundsätzlich hinzunehmen sind (Nds. OVG, Beschl. v. 22.12.2015 - 4 ME 270/15 -, Veröff. n. b.; Nds. OVG, Beschl. v. 17.1.2018 - 4 ME 249/17 -, Veröff. n. b.).

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2017 - 4 LA 335/16

    Stützen der Naturschutzbehörde auf die von der in der Vergangenheit erfolgten

    Auszug aus VG Lüneburg, 03.08.2018 - 2 B 48/18
    Aufgrund dieser Indizwirkung ist die Naturschutzbehörde im Rahmen der sie treffenden Ermittlungs- und Nachweispflichten nur dann gehalten, vor Erlass einer naturschutzrechtlichen Anordnung zum Schutz eines Biotops erneute Ermittlungen zu dessen Vorliegen anzustellen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass die Biotop-Eigenschaft unabhängig von dem festgestellten beeinträchtigenden Ereignis verlustig gegangen wäre (Nds. OVG, Beschl. v. 4.12.2017 - 4 LA 335/16 -, juris, Rn. 4; VG Lüneburg, Beschl. v. 21.6.2017 - 2 B 54/17 -, juris Rn. 18).

    Für diesen Fall erlaubt nämlich § 2 Abs. 2 NAGBNatSchG auch die Wiederherstellung des vorherigen Zustands (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 4.12.2017 - 4 LA 335/16 -, juris, Rn. 4).

  • OVG Niedersachsen, 10.07.2017 - 11 MC 186/17

    Anscheinsgefahr; Begründung; Beschränkung; Entführung; Geltungsbereich;

    Auszug aus VG Lüneburg, 03.08.2018 - 2 B 48/18
    Dabei sind die Folgen gegenüberzustellen, die einerseits eintreten, wenn dem Antrag stattgegeben wird, der Bescheid sich aber später im Hauptsacheverfahren als rechtmäßig erweist bzw. die andererseits eintreten, wenn der Antrag abgelehnt wird, der Bescheid sich aber später im Hauptsacheverfahren als rechtswidrig erweist (Nds. OVG, Beschl. v. 10.7.2017 - 11 MC 186/17 -, juris, Rn. 12).
  • VG Lüneburg, 21.06.2017 - 2 B 54/17

    Untersagung der Herstellung von Gräben u.a. - vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus VG Lüneburg, 03.08.2018 - 2 B 48/18
    Aufgrund dieser Indizwirkung ist die Naturschutzbehörde im Rahmen der sie treffenden Ermittlungs- und Nachweispflichten nur dann gehalten, vor Erlass einer naturschutzrechtlichen Anordnung zum Schutz eines Biotops erneute Ermittlungen zu dessen Vorliegen anzustellen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass die Biotop-Eigenschaft unabhängig von dem festgestellten beeinträchtigenden Ereignis verlustig gegangen wäre (Nds. OVG, Beschl. v. 4.12.2017 - 4 LA 335/16 -, juris, Rn. 4; VG Lüneburg, Beschl. v. 21.6.2017 - 2 B 54/17 -, juris Rn. 18).
  • VG Schleswig, 20.11.2017 - 1 B 69/17

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Rücknahme einer Waldumwandlungsgenehmigung

    Auszug aus VG Lüneburg, 03.08.2018 - 2 B 48/18
    Daneben werden aber auch mittelbare Maßnahmen erfasst, die von außerhalb auf das Biotop einwirken (Schleswig-Holsteinisches VG, Beschl. v. 20.11.2017 - 1 B 69/17 -, Rn. 42, juris; Gellermann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht Bd. II, Stand: 1. Dezember 2017, § 30 BNatSchG Rn. 15).
  • VG München, 10.08.2021 - M 19 S 21.3137

    Betretungsregelungen - Mahd als naturschutzrechtliche Duldungsanordnung

    Zur Bestimmung eines Biotops kommt es demnach ausschließlich auf die tatsächlichen Verhältnisse an, d.h. ob eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines geschützten Biotoptyps erfüllt (BayVGH, B.v. 12.11.2015 - 14 CS 15.2144 - juris Rn. 6; VG Augsburg, B.v. 6.4.2021 - Au 9 S 21.616 - juris Rn. 32; VG Lüneburg, B.v. 3.8.2018 - 2 B 48/18 - juris Rn. 26; Gellermann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Werkstand: 94. EL Dezember 2020, § 30 BNatSchG Rn. 12).

    Allerdings kommt den Feststellungen im Rahmen einer Biotopkartierung eine erhebliche Indizwirkung für das Vorhandensein eines Biotops zu (Nds. OVG, B.v. 4.12.2017 - 4 LA 335/16 - juris Rn. 4; VG Augsburg, B.v. 25.1.2019 - Au 9 S 18.2096 - juris Rn. 27; VG Lüneburg, B.v. 3.8.2018 - 2 B 48/18 - juris Rn. 26).

    Aufgrund dieser Indizwirkung ist die Naturschutzbehörde im Rahmen der sie treffenden Ermittlungs- und Nachweispflichten nur dann gehalten, vor Erlass einer naturschutzrechtlichen Anordnung zum Schutz eines Biotops erneute Ermittlungen zu dessen Vorliegen anzustellen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass die Biotopeigenschaft unabhängig von dem festgestellten beeinträchtigenden Ereignis verlustig gegangen wäre (Nds. OVG, B.v. 4.12.2017 - 4 LA 335/16 - juris LS, Rn. 4; VG Lüneburg, B.v. 3.8.2018 - 2 B 48/18 - juris Rn. 26; B. v. 21.6.2017 - 2 B 54/17 - juris Rn. 18).

  • VG Stade, 01.12.2021 - 1 A 4064/17

    Bauausführendes Unternehmen; Eingriffsverursacher; Ermessensausfall;

    Vielmehr hat der Landesgesetzgeber hiermit eine in § 29 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG ausdrücklich ermöglichte abweichende Bestimmung dahingehend getroffen, dass nur die Umwandlung der betreffenden Flächen in Ackerland oder Intensivgrünland der naturschutzrechtlichen Genehmigung bedarf (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 07. Oktober 2021 - 1 KN 17/20 -, Rn. 35, juris; VG Lüneburg, Beschluss vom 03. August 2018 - 2 B 48/18 -, Rn. 41, juris; s. auch LT-Drs.
  • OVG Niedersachsen, 23.06.2022 - 4 LA 284/20

    Amtliche Kartierung; Grünlandumbruch; Indizwirkung; Kartierung; Moorstandort;

    Denn davor soll das aus § 29 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG nach Maßgabe näherer Bestimmungen folgende Verbot der Beseitigung des geschützten Landschaftsbestandteils sowie aller Handlungen, die zu seiner Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung führen können, welches durch § 22 Abs. 4 Satz 2 NAGBNatSchG dahingehend konkretisiert worden ist, dass eine Umwandlung in Acker- oder Intensivgrünland ohne vorherige Genehmigung der Naturschutzbehörde nicht erlaubt ist (vgl. VG Lüneburg, Beschl. v. 3.8.2018 - 2 B 48/18 -, juris Rn. 41), gerade schützen.
  • VG Lüneburg, 06.07.2023 - 2 B 29/23

    Biotop; Drainage; Wiederherstellungsanordnung; Verpflichtung zur

    Aufgrund dieser Indizwirkung ist die Naturschutzbehörde im Rahmen der sie treffenden Ermittlungs- und Nachweispflichten nur dann gehalten, vor Erlass einer naturschutzrechtlichen Anordnung zum Schutz eines Biotops erneute Ermittlungen zu dessen Vorliegen anzustellen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass die Biotop-Eigenschaft unabhängig von dem festgestellten beeinträchtigenden Ereignis verlustig gegangen wäre (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 4.12.2017 - 4 LA 335/16 -, juris, Rn. 4; VG Lüneburg, Beschl. v. 3.8.2018 - 2 B 48/18 -, juris Rn. 26).
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 27.03.2018 - 2 B 48/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,8226
OVG Saarland, 27.03.2018 - 2 B 48/18 (https://dejure.org/2018,8226)
OVG Saarland, Entscheidung vom 27.03.2018 - 2 B 48/18 (https://dejure.org/2018,8226)
OVG Saarland, Entscheidung vom 27. März 2018 - 2 B 48/18 (https://dejure.org/2018,8226)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausweisung eines im Besitz einer Niederlassungserlaubnis befindlichen türkischen Staatsangehörigen in die Türkei aufgrund (gewerbsmäßigen) illegalen Handel mit Betäubungsmitteln; Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; Ausweisung zur Verhinderung weiterer ...

  • rechtsportal.de

    Ausweisung eines im Besitz einer Niederlassungserlaubnis befindlichen türkischen Staatsangehörigen in die Türkei aufgrund (gewerbsmäßigen) illegalen Handel mit Betäubungsmitteln; Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; Ausweisung zur Verhinderung weiterer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus OVG Saarland, 27.03.2018 - 2 B 48/18
    Der Antragsteller kann sich in dem Zusammenhang nicht mit Erfolg auf den stattgebenden Kammerbeschluss des BVerfG vom 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - berufen.

    Auch bei Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz darf ein allgemeines Erfahrungswissen nicht zu einer schematischen Gesetzesanwendung führen, die die im Einzelfall für den Ausländer sprechenden Umstände ausblendet.(Vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 -, juris) Davon kann hier allerdings nicht ausgegangen werden.

  • OVG Saarland, 02.12.2016 - 2 B 323/16

    Ausweisung eines Drogenstraftäters; Abwarten der Entscheidung des

    Auszug aus OVG Saarland, 27.03.2018 - 2 B 48/18
    Der Antragsteller hat keinen Anspruch darauf, so lange therapiert zu werden, bis ihm möglicherweise eine günstige Sozialprognose gestellt werden kann.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.12.2016 - 2 B 323/16 - und vom 24.10.2013 - 2 B 392/13 -, m.w.N. (juris)).
  • OVG Saarland, 24.10.2013 - 2 B 392/13

    Ausweisung assoziationsberechtigter Ausländer - hier: sorgeberechtigter Vater

    Auszug aus OVG Saarland, 27.03.2018 - 2 B 48/18
    Der Antragsteller hat keinen Anspruch darauf, so lange therapiert zu werden, bis ihm möglicherweise eine günstige Sozialprognose gestellt werden kann.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.12.2016 - 2 B 323/16 - und vom 24.10.2013 - 2 B 392/13 -, m.w.N. (juris)).
  • VG Saarlouis, 02.02.2018 - 6 L 62/18

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus OVG Saarland, 27.03.2018 - 2 B 48/18
    Seinen im Januar 2018 gestellten Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage - 6 K 268/17 - hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 2.2.2018 - 6 L 62/18 - zurückgewiesen.
  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus OVG Saarland, 27.03.2018 - 2 B 48/18
    Da der Antragsteller eine Rechtsposition aus dem Assoziationsratsbeschluss 1/80(Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats vom 19.9.1980 über die Entwicklung der Assoziation (ARB 1/80); Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 4 vom 08.1.1980, S. 14-16; vgl. auch EuGH, Urteil vom 8.12.2011 - C-371/08 -, juris) erworben hat, ist seine Ausweisung zudem an den (strengeren) Vorgaben des § 53 Abs. 3 AufenthG zu messen.
  • VG Karlsruhe, 21.07.2020 - 12 K 8138/19

    Anforderungen an die Anhörung zum beabsichtigten Erlass einer

    Der Ausländer hat keinen Anspruch darauf, so lange therapiert zu werden, bis ihm möglicherweise eine günstige Sozialprognose gestellt werden kann (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 27. März 2018 - 2 B 48/18 - juris, Rn. 9, m. w. N.; Bay. VGH, Beschluss vom 27. September 2019 - 10 ZB 19.1781 - juris, Rn. 8).
  • VG Aachen, 06.05.2021 - 8 K 1159/19

    Ausweisung; Türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht; Gefahrenprognose;

    vgl. in ähnlicher Konstellation: OVG Saarland, Beschluss vom 27. März 2018 - 2 B 48/18 -, juris, Rn. 10; BayVGH, Urteil vom 8. März 2016 - 10 B 15.180 -, juris, Rn. 44; OVG Bremen, Urteil vom 17. Februar 2021 - 2 LC 311/20 -, juris, Rn. 77.
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2018 - 13 LB 44/17

    Abwägung; Ausweisung; Ausweisungsanlass; Ausweisungsinteresse; Berufung;

    Der Senat verkennt nicht, dass die vom illegalen Handel mit Betäubungsmitteln ausgehenden Gefahren schwerwiegend sein und ein Grundinteresse der Gesellschaft berühren können (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.2012, a.a.O., S. 736; Urt. v. 28.1.1997, a.a.O., Rn. 20; OVG Saarland, Beschl. v. 27.3.2018 - 2 B 48/18 -, juris Rn. 10; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12.7.2017, a.a.O., Rn. 53 ff.).
  • OVG Saarland, 28.05.2019 - 2 A 41/19

    Ausweisung von Straftätern; Betäubungsmittelkriminalität; Resozialisierung zur

    Ein Ausländer, der - hier durch den Handel mit Betäubungsmitteln - so erheblich kriminell in Erscheinung getreten ist, dass er nach dem Verständnis jedenfalls des Bundesgesetzgebers die im Grundsatz seine Ausweisung rechtfertigenden Voraussetzungen der §§ 53 Abs. 1, 54 Abs. Nr. 1 AufenthG erfüllt, hat nach der ständigen Rechtsprechung des Senats keinen Anspruch darauf, im Rahmen seines Strafvollzugs oder auch danach in einer Bewährungsphase so lange therapiert zu werden, bis ihm möglicherweise dann doch eine günstige Sozialprognose im Hinblick auf eine Rückfallgefährdung beziehungsweise eine Wiederholungsgefahr gestellt werden kann.(vgl. beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.12.2018 - 2 B 287/18 -, vom 27.3.2018 - 2 B 48/18 -, SKZ 2018, 163, Leitsatz Nr. 59, vom 2.12.2016 - 2 B 323/1q6 -, SKZ 2017, 95, Leitsatz Nr. 58, vom 24.10.2013 - 2 B 392/13 -, SKZ 2014, 44, Leitsatz Nr. 49, vom 13.3.2013 - 2 B 40/13-, SKZ 2013, 176, Leitsatz Nr. 46, vom 27.2.2012 - 2 B 433/11-, SKZ 2012, 190, Leitsatz Nr. 50, vom 18.10.2012 - 2 B 352/11 -, SKZ 2012, 96, Leitsatz Nr. 40, vom 14.9.2011 - 2 B 357/11 -, SKZ 2012, 95, Leitsatz Nr. 35, vom 4.5.2011 - 2 D 210/11 -, SKZ 2011, 244, Leitsatz Nr. 58, und vom 9.4.2009 - 2 B 318/09-, SKZ 2009, 255, Leitsatz Nr. 75).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 11 S 2932/20

    Ausweisung eines Ausländers: Werdegang eines Maßregelvollzugs, Durchführung einer

    Ebenso wenig hat sich der Kläger mit den einschlägigen Ausführungen des Verwaltungsgerichts (vgl. Seite 21 der Urteilsausfertigung) und mit der vom Verwaltungsgericht zitierten obergerichtlichen Rechtsprechung (Bay. VGH, Beschluss vom 27.09.2019 - 10 ZB 19.1781 -, juris Rn. 8; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.03.2018 - 2 B 48/18 -, juris Rn. 9) auseinandergesetzt.
  • OVG Saarland, 07.10.2019 - 2 A 357/18

    Drogenabhängiger, straffälliger Ausländer; Verlust des Freizügigkeitsrechts;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat er keinen Anspruch darauf, so lange therapiert zu werden, bis ihm möglicherweise eine günstige Sozialprognose gestellt werden kann.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.3.2018 - 2 B 48/18 -, vom 2.12.2016 - 2 B 323/16 - und vom 24.10.2013 - 2 B 392/13 -, m.w.N., juris) Ebenso wenig ist es erforderlich, mit der Gefahrenprognose bis zum Zeitpunkt des Abschlusses der Therapie abzuwarten.(Vgl. VGH München, Beschluss vom 4.4.2019 - 19 ZB 18.1611 -, juris) Soweit der Kläger ferner geltend macht, er sei "nach wie vor drogenabstinent", aufgrund des Maßregelvollzugs sei ihm eine positive Prognose zu stellen und davon auszugehen, "dass er sein künftiges Leben drogenfrei und somit auch straffrei verbringen kann" , führt dies nicht zu einem Entfallen der Wiederholungsgefahr.
  • VG Saarlouis, 31.07.2020 - 6 K 1801/19

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen wegen

    So ausdrücklich OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 28.05.2019, 2 A 41/19, und vom 27.03.2018, 2 B 48/18, m. w. N.
  • VG Saarlouis, 09.06.2021 - 6 L 383/21

    Ausweisung eines marokkanischen Staatsangehörigen wegen Drogenhandels

    So ausdrücklich OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 28.05.2019, 2 A 41/19, und vom 27.03.2018, 2 B 48/18, jeweils m.w.N.
  • VG Saarlouis, 04.10.2019 - 6 L 967/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Ausweisung

    So ausdrücklich OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 28.05.2019, 2 A 41/19, und vom 27.03.2018, 2 B 48/18, m. w. N.
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