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   BVerfG, 25.11.2010 - 2 BvR 2111/09   

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https://dejure.org/2010,18420
BVerfG, 25.11.2010 - 2 BvR 2111/09 (https://dejure.org/2010,18420)
BVerfG, Entscheidung vom 25.11.2010 - 2 BvR 2111/09 (https://dejure.org/2010,18420)
BVerfG, Entscheidung vom 25. November 2010 - 2 BvR 2111/09 (https://dejure.org/2010,18420)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung von Ausführungen im Strafvollzug sowie diesbezügliche fachgerichtliche Entscheidungen

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Eilantrages bzgl. der Versagung von Vollzugslockerungen; Anforderungen an die Erschöpfung des Rechtswegs für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung von Ausführungen im Strafvollzug sowie diesbezügliche fachgerichtliche Entscheidungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung von Ausführungen im Strafvollzug sowie diesbezügliche fachgerichtliche Entscheidungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01

    Global Positioning System

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2010 - 2 BvR 2111/09
    Soweit die Verfassungsbeschwerde dahingehend auszulegen sein sollte, dass sie sich gegen die Zurückweisung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache richtet, ist sie unzulässig, weil die Erschöpfung des Rechtswegs nicht dargelegt ist (vgl. zum diesbezüglichen Darlegungserfordernis BVerfGE 112, 304 ).

    Die Unklarheit in diesem Punkt geht zu Lasten des Beschwerdeführers, dem es oblag, innerhalb der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 (vgl. BVerfGE 21, 359 ) den Sachverhalt in einer Weise darzustellen, die eine Überprüfung der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ermöglicht (vgl. BVerfGE 112, 304 ).

  • BVerfG, 05.08.2010 - 2 BvR 729/08

    Verletzung des von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG geschützten

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2010 - 2 BvR 2111/09
    Bei gewichtigen Grundrechtseingriffen, zu denen auch die Versagung von Vollzugslockerungen gehört, führt die Erledigung nicht zum Wegfall des Rechtsschutzinteresses, sofern es sich um Eingriffe handelt, bei denen typischerweise Erledigung eintritt, bevor verfassungsgerichtlicher Rechtsschutz erlangt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, juris, m.w.N.).

    Sollte diese Entscheidung tatsächlich, wie nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers anzunehmen, noch ausstehen, wird die Strafvollstreckungskammer insoweit die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für das Fortbestehen eines Rechtsschutzinteresses nach Erledigung zu beachten haben (vgl. BVerfGE 110, 77 , m.w.N.; aus dem Strafvollzug BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Juli 2010 - 2 BvR 1023/08 -, EuGRZ 2010, S. 531 ff., vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, juris, und vom 15. November 2010 - 2 BvR 1183/09 -, juris).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2010 - 2 BvR 2111/09
    Dieser Grundsatz verlangt, dass der Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde den Rechtsweg nicht nur formell, sondern in der gehörigen Weise - unter Nutzung der gegebenen Möglichkeiten, auf die Vermeidung oder Korrektur des gerügten Grundrechtsverstoßes hinzuwirken - durchläuft (BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ).
  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06

    Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2010 - 2 BvR 2111/09
    Soweit der Beschwerdeführer sinngemäß geltend macht, seine grundrechtlichen Ansprüche auf effektiven (Art. 19 Abs. 4 GG) und chancengleichen Rechtsschutz (Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG, vgl. BVerfGE 9, 124 ; 63, 380 ; 122, 39 ) seien durch die Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung und die Nichtbewilligung der beantragten Prozesskostenhilfeverletzt, ist die Verfassungsbeschwerde teils unzulässig und im Übrigen unbegründet:.
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2010 - 2 BvR 2111/09
    Sollte diese Entscheidung tatsächlich, wie nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers anzunehmen, noch ausstehen, wird die Strafvollstreckungskammer insoweit die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für das Fortbestehen eines Rechtsschutzinteresses nach Erledigung zu beachten haben (vgl. BVerfGE 110, 77 , m.w.N.; aus dem Strafvollzug BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Juli 2010 - 2 BvR 1023/08 -, EuGRZ 2010, S. 531 ff., vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, juris, und vom 15. November 2010 - 2 BvR 1183/09 -, juris).
  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2010 - 2 BvR 2111/09
    Mit seiner Anhörungsrüge vom 12. August 2009 hat der Beschwerdeführer mit umfangreichen Ausführungen zur Hauptsache deutlich gemacht, dass er eine ihm günstige Hauptsacheentscheidung erstrebt, die bereits damals angesichts des zwischenzeitlichen Verstreichens aller begehrten Ausführungstermine nur noch als Fortsetzungsfeststellungsentscheidung (§ 115 Abs. 3 StVollzG) in Betracht kam (vgl. zur Möglichkeit eines stillschweigend gestellten Fortsetzungsfestsetzungsantrages Arloth, StVollzG, 2. Aufl. 2008, § 115 Rn. 8, m.w.N.; zum Gebot einer an der recht verstandenen Interessenlage des Erklärenden orientierten Auslegung von Verfahrenserklärungen BVerfGE 122, 190 ).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2010 - 2 BvR 2111/09
    Dieser Grundsatz verlangt, dass der Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde den Rechtsweg nicht nur formell, sondern in der gehörigen Weise - unter Nutzung der gegebenen Möglichkeiten, auf die Vermeidung oder Korrektur des gerügten Grundrechtsverstoßes hinzuwirken - durchläuft (BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2010 - 2 BvR 2111/09
    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen (§ 93a Abs. 2 BVerfGG), weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2010 - 2 BvR 2111/09
    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen (§ 93a Abs. 2 BVerfGG), weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2010 - 2 BvR 2111/09
    Soweit der Beschwerdeführer sinngemäß geltend macht, seine grundrechtlichen Ansprüche auf effektiven (Art. 19 Abs. 4 GG) und chancengleichen Rechtsschutz (Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG, vgl. BVerfGE 9, 124 ; 63, 380 ; 122, 39 ) seien durch die Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung und die Nichtbewilligung der beantragten Prozesskostenhilfeverletzt, ist die Verfassungsbeschwerde teils unzulässig und im Übrigen unbegründet:.
  • BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 1023/08

    Menschenwürde (gerichtliche Überprüfung menschenunwürdiger

  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

  • BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (wirksame Kontrolle; Auslegung der

  • BVerfG, 15.11.2010 - 2 BvR 1183/09

    Anspruch auf rechtliches Gehör (beharrlicher und wiederholter Verstoß; Anspruch

  • BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 338/08

    Entfallen der Annahmegründe durch Verhalten des Beschwerdeführers nach Erhebung

  • BVerfG, 11.06.2003 - 2 BvR 1724/02

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes trotz

  • BVerfG, 20.04.2007 - 2 BvR 203/07

    Verletzung des Rechtsschutzanspruchs eines Häftlings (Art 19 Abs 4 GG)durch

  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 5/67

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

  • BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 67/11

    Strafvollzug (Haftraumunterbringung; gemeinsame Unterbringung; Nichtraucher;

    Ein Rechtsschutzinteresse besteht trotz Erledigung unter anderem dann fort, wenn ein gewichtiger Grundrechtseingriff von solcher Art geltend gemacht wird, dass gerichtlicher Rechtsschutz dagegen typischerweise nicht vor Erledigungseintritt erlangt werden kann (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 110, 77 ; 117, 71 ; für den Bereich des Haftvollzuges BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. November 2010 - 2 BvR 2111/09 -, juris; vom 3. August 2011 - 2 BvR 1739/10 -, juris; vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 -, StraFo 2012, S. 129 ; vom 28. Oktober 2012 - 2 BvR 737/11 -, juris).
  • BVerfG, 28.02.2013 - 2 BvR 612/12

    Strafvollzug (Lockerungen; Ausführung zum Sterbebett des Vaters); effektiver

    Gewichtig im hier maßgeblichen Sinne können daher neben Grundrechtseingriffen, die das Grundgesetz ihres besonders hohen Gewichts wegen unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ) auch Eingriffe in andere Grundrechte sein (vgl. BVerfGE 110, 77 ; für den Bereich des Haftvollzuges BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. November 2010 - 2 BvR 2111/09 -, juris, vom 3. August 2011 - 2 BvR 1739/10 -, juris, vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 -, StraFo 2012, S. 129 , und vom 28. Oktober 2012 - 2 BvR 737/11 -, juris).
  • VG Berlin, 24.02.2017 - 10 K 320.16

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung

    Entgegen der Ansicht des Klägervertreters ist es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für die Bejahung des auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gestützten Fortsetzungsfeststellungsinteresses nicht nur erforderlich, dass es sich um eine Maßnahme handelt, die sich typischerweise vor der Möglichkeit einer gerichtlichen Kontrolle im Hauptsacheverfahren erledigt, sondern zusätzlich muss auch eine tiefgreifende Grundrechtsverletzung gegeben sein (vgl. z.B. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 28. Februar 2013 - 2 BvR 612/12 -, Rn. 19, juris m.w.N. ua.a auf BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ; BVerfGE 110, 77 ; für den Bereich des Haftvollzuges BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. November 2010 - 2 BvR 2111/09 -, juris, vom 3. August 2011 - 2 BvR 1739/10 -, juris, vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 -, StraFo 2012, S. 129 , und vom 28. Oktober 2012 - 2 BvR 737/11 -, juris).
  • BVerfG, 16.03.2014 - 2 BvR 2381/13

    Strafvollzug (Lockerungen; Ausführung zu einem Beratungsgespräch unmittelbar vor

    Dies betrifft auch die Versagung von Vollzugslockerungen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. November 2010 - 2 BvR 2111/09 -, juris) und ist insbesondere bei der Versagung von Vollzugslockerungen für den Zeitraum unmittelbar vor Entlassung zu berücksichtigen.
  • VerfGH Sachsen, 21.06.2012 - 30-IV-12
    Dieser Grundsatz verlangt, dass der Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde den Rechtsweg nicht nur formell, sondern unter Nutzung aller gegebenen Möglichkeiten, auf die Vermeidung oder Korrektur des gerügten Grundrechtsverstoßes hinzuwirken, durchläuft (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. November 2010 - 2 BvR 2111/09 - juris; Beschluss vom 27. Juni 2007, NJW 2007, 3054).
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