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   VG Karlsruhe, 13.02.2014 - 2 K 16/14   

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VG Karlsruhe, 13.02.2014 - 2 K 16/14 (https://dejure.org/2014,3416)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.02.2014 - 2 K 16/14 (https://dejure.org/2014,3416)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Februar 2014 - 2 K 16/14 (https://dejure.org/2014,3416)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Verbots des Betriebs einer Wettvermittlungsstelle für Sportwetten in einer Gaststätte

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Verbot einer Wettvermittlungsstelle für Sportwetten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Spiel-, Wett- und Glücksspielrecht - Trennungsgebiet; Sportwetten; Landesglücksspielgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.02.2014 - 2 K 16/14
    Auch die gesetzgeberische Entscheidung für den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs ist dabei mit Blick auf den Zweck des Gesetzes zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 -, juris Rn. 21 m.w.N.).

    Auch im Rahmen der trotz voraussichtlicher Rechtmäßigkeit der angefochtenen Untersagungsverfügung und gesetzlicher Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit vorzunehmenden Interessenabwägung zwischen dem staatlichen Vollzugsinteresse und dem Aufschubinteresse des Antragstellers (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 -, juris Rn. 22; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24.08.2011 - 1 BvR 1611/11 -, juris 13) überwiegt ersteres.

  • EuGH, 29.03.2011 - C-565/08

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG und

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.02.2014 - 2 K 16/14
    Eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit läge vor, wenn das in § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 Alt. 4 LGlüG normierte Verbot des Betriebs von Wettvermittlungsstellen in Gaststätten geeignet wäre, die grenzüberschreitende Erbringung der Dienstleistung zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (vgl. EuGH, Urteil der Großen Kammer vom 29.03.2011 - C-565/08 -, Kommission/Italienische Republik, Rn. 45).

    Entscheidend sind dabei die Wirkungen der Vorschrift auf den Marktzugang des Dienstleistungserbringers: Erschwert diese den Zugang zum nationalen deutschen Markt, ist sie am Beschränkungsverbot zu messen, erschwert sie den Zugang nicht, so ist sie nur dann verboten, wenn sie direkt oder indirekt diskriminiert (vgl. etwa EuGH, Urteil der Großen Kammer vom 28.04.2009 - C-518/06 -, Kommission/Italienische Republik, Rn. 64; Urteil vom 29.03.2011, a.a.O., Rn. 46; Grabitz/Hilf/Randelzhofer/Forsthoff, AEUV, Art. 56/57, Stand März 2011, Rn. 110 m.w.N.).

  • BVerfG, 24.08.2011 - 1 BvR 1611/11

    Anforderungen des Art 12 Abs 1 GG an die Interessenabwägung bei der Entscheidung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.02.2014 - 2 K 16/14
    Auch im Rahmen der trotz voraussichtlicher Rechtmäßigkeit der angefochtenen Untersagungsverfügung und gesetzlicher Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit vorzunehmenden Interessenabwägung zwischen dem staatlichen Vollzugsinteresse und dem Aufschubinteresse des Antragstellers (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 -, juris Rn. 22; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24.08.2011 - 1 BvR 1611/11 -, juris 13) überwiegt ersteres.
  • EuGH, 08.09.2010 - C-316/07

    Stoß - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.02.2014 - 2 K 16/14
    Eine Inkohärenz setzte voraus, dass durch den Umstand, dass Teilnehmer an Spielautomatenspielen nicht in gleichem Maße vor einer Herabsenkung der Hemmschwelle zum Glücksspiel durch den Genuss von Alkohol geschützt sind, die § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 Alt. 4 LGlüG zugrunde liegenden Ziele nicht mehr wirksam verfolgt werden könnten bzw. konterkariert würden (vgl. EuGH, Urteil der Großen Kammer vom 08.09.2010 - C-46/08 -, Carmen Media Group, Rn. 68; Urteil der Großen Kammer vom 08.09.2010 - C-316/07 u.a -, Markus Stoß u.a., Rn. 106; BVerwG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 C 10/12 -, juris Rn. 51 ff.).
  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.02.2014 - 2 K 16/14
    Eine solche Berufsausübungsregelung muss durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sein und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen (vgl. BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07 u.a. -, juris Rn. 95 m.w.N.).
  • EuGH, 12.06.2014 - C-156/13

    Die vom Land Schleswig-Holstein vorübergehend verfolgte liberalere

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.02.2014 - 2 K 16/14
    Mit Art. 4 Abs. 2 EUV wäre es nämlich wohl unvereinbar, wenn jede günstigere Regel in einem Land zugleich die restriktiveren, im Übrigen europarechtlich nicht zu beanstandenden Regeln in den anderen Ländern hinfällig machen würde (vgl. S. 8 ff. des Schriftsatz der Europäischen Kommission vom 09.07.2013 im Verfahren C-156/13, Vorabentscheidungsersuchen des BGH mit Beschluss vom 24.01.2013 - I ZR 171/10 -).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.02.2014 - 2 K 16/14
    Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit im Glücksspielmarkt können durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses wie den Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeugung und die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Spielen gerechtfertigt sein, soweit die Beschränkungen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, wobei die nationale Regelung nur dann geeignet ist, die Verwirklichung des geltend gemachten Ziels zu gewährleisten, wenn die eingesetzten Mittel kohärent und systematisch sind (vgl. EuGH, Urteil vom 06.11.2003 - C-243/01 -, Gambelli, Rn. 67; Urteil der Großen Kammer vom 06.03.2007 - C-338/04 u.a. -, Placanica u. a., Rn. 48 und 53).
  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 171/10

    BGH legt EuGH Fragen zur Neuregelung des Glücksspielrechts vor

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.02.2014 - 2 K 16/14
    Mit Art. 4 Abs. 2 EUV wäre es nämlich wohl unvereinbar, wenn jede günstigere Regel in einem Land zugleich die restriktiveren, im Übrigen europarechtlich nicht zu beanstandenden Regeln in den anderen Ländern hinfällig machen würde (vgl. S. 8 ff. des Schriftsatz der Europäischen Kommission vom 09.07.2013 im Verfahren C-156/13, Vorabentscheidungsersuchen des BGH mit Beschluss vom 24.01.2013 - I ZR 171/10 -).
  • EuGH, 08.09.2010 - C-46/08

    Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.02.2014 - 2 K 16/14
    Eine Inkohärenz setzte voraus, dass durch den Umstand, dass Teilnehmer an Spielautomatenspielen nicht in gleichem Maße vor einer Herabsenkung der Hemmschwelle zum Glücksspiel durch den Genuss von Alkohol geschützt sind, die § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 Alt. 4 LGlüG zugrunde liegenden Ziele nicht mehr wirksam verfolgt werden könnten bzw. konterkariert würden (vgl. EuGH, Urteil der Großen Kammer vom 08.09.2010 - C-46/08 -, Carmen Media Group, Rn. 68; Urteil der Großen Kammer vom 08.09.2010 - C-316/07 u.a -, Markus Stoß u.a., Rn. 106; BVerwG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 C 10/12 -, juris Rn. 51 ff.).
  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.02.2014 - 2 K 16/14
    Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit im Glücksspielmarkt können durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses wie den Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeugung und die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Spielen gerechtfertigt sein, soweit die Beschränkungen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, wobei die nationale Regelung nur dann geeignet ist, die Verwirklichung des geltend gemachten Ziels zu gewährleisten, wenn die eingesetzten Mittel kohärent und systematisch sind (vgl. EuGH, Urteil vom 06.11.2003 - C-243/01 -, Gambelli, Rn. 67; Urteil der Großen Kammer vom 06.03.2007 - C-338/04 u.a. -, Placanica u. a., Rn. 48 und 53).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 10.12

    Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte;

  • EuGH, 28.04.2009 - C-518/06

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

  • EuGH, 19.07.2012 - C-213/11

    Fortuna - Binnenmarkt - Richtlinie 98/34/EG - Normen und technische Vorschriften

  • VG Sigmaringen, 18.12.2013 - 1 K 1976/13

    Untersagung von Sportwetten - Trennungsgebot

  • OVG Niedersachsen, 12.11.2020 - 8 LB 97/19

    Berufsunfähigkeit; Berufsunfähigkeitsrente; Einstellung der beruflichen

    In sachlichem Zusammenhang mit dem Normenkontrollantrag führte der Kläger in eigenem Namen ein Klage- (2 K 16/14) und ein Eilverfahren (2 L 137/14; OVG B-Stadt 10 B 402/14) gegen eine Baugenehmigung vor dem VG B-Stadt.

    So muss nicht aufgeklärt werden, ob der Kläger sich auch in dem Klageverfahren 2 K 16/14 vor dem VG Münster nach Beginn des beantragten Rentenzeitraums selbst vertreten hat.

  • VG Saarlouis, 27.01.2017 - 6 L 988/16

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten bei Annahmestelle mit

    VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.01.2015- 6 L 1064/14 -, und vom 12.01.2015 - 6 L 1188/14 - vgl. auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 13.02.2014 - 2 K 16/14 - OVG NRW, Beschluss vom 18.03.2015 - 4 B 1173/14 -, und vom 07.10.2016 - 4 B 177/16 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.04.2014 - 6 S 215/14 - BayVGH, Beschluss vom 10.11.2015 - 10 CS 15.1538 - VG München, Beschluss vom 17.06.2015 - M 16 S 14.4667 -, zitiert nach juris.

    etwa BayVGH, Beschluss vom 10.11.2015 - 10 CS 15.1538 - VG München, Beschluss vom 17.06.2015 - M 16 S 14.4667 - OVG NRW, Beschluss vom 18.03.2015 - 4 B 1173/14 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.04.2014 - 6 S 215/14 - VG Karlsruhe, Beschluss vom 13.02.2014 - 2 K 16/14 - OVG Bremen, Beschluss vom 16.03.2016 - 2 B 237/15 -, jeweils zitiert nach juris.

  • VG Saarlouis, 25.01.2017 - 6 L 987/16

    Untersagung von Sportwettvermittlung aus betriebsstättenbezogenen Gründen

    VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.1.2015, 6 L 1064/14, und vom 12.1.2015, 6 L 1188/14; vgl. auch: VG Karlsruhe, Beschluss vom 13.2.2014, 2 K 16/14; OVG NRW, Beschluss vom 18.3.2015, 4 B 1173/14, und vom 7.10.2016, 4 B 177/16; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.4.2014, 6 S 215/14; BayVGH, Beschluss vom 10.11.2015, 10 CS 15.1538; VG München, Beschluss vom 17.6.2015, M 16 S 14.4667, zitiert nach juris.

    etwa BayVGH, Beschluss vom 10.11.2015, 10 CS 15.1538; VG München, Beschluss vom 17.6.2015, M 16 S 14.4667; OVG NRW, Beschluss vom 18.3.2015, 4 B 1173/14; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.4.2014, 6 S 215/14; VG Karlsruhe, Beschluss vom 13.2.2014, 2 K 16/14; OVG Bremen, Beschluss vom 16.3.2016, 2 B 237/15, zitiert nach juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2016 - 4 B 177/16

    Untersagungsverfügung betreffend die Vermittlung von Sportwetten;

    vgl. in diesem Sinne bereits VG Karlsruhe, Beschluss vom 13.2.2014 - 2 K 16/14 -, juris, Rn. 16.
  • VG Münster, 20.03.2014 - 2 L 137/14

    Berücksichtigung des Bebauungsplans bei einer Genehmigung für den Neubau eines

    Der Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seiner Klage mit dem Aktenzeichen 2 K 16/14 gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 00.00.0000 für den Neubau eines Vollsortiment-Marktes sowie eines Discounter-Marktes auf dem Grundstück mit der Anschrift C.---------- 00 und 00 in C1.
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