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   LG Hildesheim, 04.07.2012 - 2 O 100/12   

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LG Hildesheim, 04.07.2012 - 2 O 100/12 (https://dejure.org/2012,29370)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 04.07.2012 - 2 O 100/12 (https://dejure.org/2012,29370)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 04. Juli 2012 - 2 O 100/12 (https://dejure.org/2012,29370)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rücktritt nur unter Bedingungen - Falls nicht vertraglich geregelt: Firmensitz des Verkäufers ist Nacherfüllungsort

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 49/05

    Rechtsstellung des Gebrauchtwagenkäufers; Obliegenheit zur Nacherfüllung

    Auszug aus LG Hildesheim, 04.07.2012 - 2 O 100/12
    Das Erfordernis eines Nachbesserungsverlangens als Voraussetzung für die Rechte des Käufers aus § 437 Nr. 2 und Nr. 3 BGB umschreibt keine Vertragspflicht, sondern eine Obliegenheit des Käufers (vgl. BGH , Urt . v. 21.12.2005 - VIII ZR 49/05, NJW 2006, 1195; Urt .

    Denn dem Verkäufer soll es mit der ihm vom Käufer einzuräumenden Gelegenheit zur Nacherfüllung gerade ermöglicht werden, die Kaufsache darauf zu überprüfen, ob der behauptete Mangel besteht und ob dieser bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorgelegen hat, auf welcher Ursache er beruht sowie ob und auf welche Weise er beseitigt werden kann, und hierzu ggf. Beweise zu sichern ( BGH , Urt . v. 21.12.2005 - VIII ZR 49/05, NJW 2006, 1195; Urt .

    v. 21.12.2005 - VIII ZR 49/05, BB 2006, 686; Palandt/ Grüneberg, BGB, 71. Aufl .

    Vielmehr müssen zu dem bloßen Bestreiten weitere Umstände hinzutreten, welche die Annahme rechtfertigen, dass der Schuldner über das Bestreiten der Mängel bewusst und endgültig die Erfüllung seiner Vertragspflichten ablehne und es damit ausgeschlossen erscheint, dass er sich von einem ordnungsgemäßen Mängelbeseitigungsverlangen hätte oder werde umstimmen lassen (vgl. BGH , NJW-RR 1993, 882; Urt . v. 21.12.2005 - VIII ZR 49/05, BB 2006, 686).

  • BGH, 13.04.2011 - VIII ZR 220/10

    Zum Erfüllungsort der Nacherfüllung im Kaufrecht

    Auszug aus LG Hildesheim, 04.07.2012 - 2 O 100/12
    Erfüllungsort der Nacherfüllung ist vorliegend der Firmensitz der Beklagten in Y. Da die Frage des Erfüllungsorts bei der Nacherfüllung im Kaufrecht keine eigenständige Regelung erfahren hat, ist für dessen Bestimmung die allgemeine Vorschrift des § 269 I BGB maßgebend ( BGH , Urt . v. 13.04.2011 - VIII ZR 220/10, BGHZ 189, 196).

    Beim Fahrzeugkauf vom Händler erfordern Nachbesserungsarbeiten in der Regel technisch aufwändige Diagnose- oder Reparaturarbeiten des Verkäufers, die wegen der dort vorhandenen materiellen und personellen Möglichkeiten sinnvoll nur am Betriebsort des Händlers vorgenommen werden können (vgl. OLG München, Urt . v. 20.06.2007 - 20 U 2204/07, NJW 2007, 3214; BGH , Urt . v. 13.04.2011 - VIII ZR 220/10, BGHZ 189, 196).

    Fahrzeuge befinden sich typischerweise und bestimmungsgemäß nicht nur am Wohnsitz des Käufers, sondern unterwegs zu den verschiedensten Zielen, wie etwa der Arbeitsstätte, dem Urlaubsort oder sonstigen Reisezielen (vgl. BGH , Urt . v. 13.04.2011 - VIII ZR 220/10, BGHZ 189, 196).

  • BGH, 10.03.2010 - VIII ZR 310/08

    Zur Sachmängelhaftung beim Kauf: Der Käufer muss dem Verkäufer die Untersuchung

    Auszug aus LG Hildesheim, 04.07.2012 - 2 O 100/12
    v. 10.03.2010 - VIII ZR 310/08, NJW 2010, 1448).

    v. 10.03.2010 - VIII ZR 310/08, NJW 2010, 1448).

  • BGH, 09.03.1983 - VIII ZR 11/82

    Rechte des Käufers nach vollzogener Wandelung; Ersatz von Transportkosten

    Auszug aus LG Hildesheim, 04.07.2012 - 2 O 100/12
    Gemeinsamer Leistungsort für den Rücktritt gem. §§ 437 Nr. 2, 440 BGB ist der Ort, an dem sich die Sache vertragsgemäß befindet (vgl. BGH , NJW 1983, 1479; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 06.01.2005 - 5 W 306/04, NJW 2005, 906).
  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 184/87

    Umwandlung eines verjährten Hauptleistungsanspruchs in einen ...

    Auszug aus LG Hildesheim, 04.07.2012 - 2 O 100/12
    An die tatsächlichen Voraussetzungen für die Bejahung einer endgültigen Erfüllungsverweigerung sind strenge Anforderungen zu stellen; sie liegt nur vor, wenn der Schuldner eindeutig zum Ausdruck bringt, er werde seinen Vertragspflichten nicht nachkommen (vgl. BGHZ 104, 6; BGH , NJW-RR 1999, 560; Urt .
  • OLG Saarbrücken, 06.01.2005 - 5 W 306/04

    Gerichtszuständigkeit bei Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufvertrages

    Auszug aus LG Hildesheim, 04.07.2012 - 2 O 100/12
    Gemeinsamer Leistungsort für den Rücktritt gem. §§ 437 Nr. 2, 440 BGB ist der Ort, an dem sich die Sache vertragsgemäß befindet (vgl. BGH , NJW 1983, 1479; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 06.01.2005 - 5 W 306/04, NJW 2005, 906).
  • OLG München, 20.06.2007 - 20 U 2204/07

    Leistungsort für Nacherfüllung entspricht Leistungsort für

    Auszug aus LG Hildesheim, 04.07.2012 - 2 O 100/12
    Beim Fahrzeugkauf vom Händler erfordern Nachbesserungsarbeiten in der Regel technisch aufwändige Diagnose- oder Reparaturarbeiten des Verkäufers, die wegen der dort vorhandenen materiellen und personellen Möglichkeiten sinnvoll nur am Betriebsort des Händlers vorgenommen werden können (vgl. OLG München, Urt . v. 20.06.2007 - 20 U 2204/07, NJW 2007, 3214; BGH , Urt . v. 13.04.2011 - VIII ZR 220/10, BGHZ 189, 196).
  • BGH, 12.01.1993 - X ZR 63/91

    Kündigung und Rücktritt von einem Sukzessivwerklieferungsvertrag - Vertraglicher

    Auszug aus LG Hildesheim, 04.07.2012 - 2 O 100/12
    Vielmehr müssen zu dem bloßen Bestreiten weitere Umstände hinzutreten, welche die Annahme rechtfertigen, dass der Schuldner über das Bestreiten der Mängel bewusst und endgültig die Erfüllung seiner Vertragspflichten ablehne und es damit ausgeschlossen erscheint, dass er sich von einem ordnungsgemäßen Mängelbeseitigungsverlangen hätte oder werde umstimmen lassen (vgl. BGH , NJW-RR 1993, 882; Urt . v. 21.12.2005 - VIII ZR 49/05, BB 2006, 686).
  • BGH, 15.12.1998 - X ZR 90/96

    Kündigung eines Werkvertrages über den Bau einer Segeljacht zum Preis von 2 Mio.

    Auszug aus LG Hildesheim, 04.07.2012 - 2 O 100/12
    An die tatsächlichen Voraussetzungen für die Bejahung einer endgültigen Erfüllungsverweigerung sind strenge Anforderungen zu stellen; sie liegt nur vor, wenn der Schuldner eindeutig zum Ausdruck bringt, er werde seinen Vertragspflichten nicht nachkommen (vgl. BGHZ 104, 6; BGH , NJW-RR 1999, 560; Urt .
  • LG Rottweil, 29.05.2015 - 2 O 319/13

    Rückforderung einer Schenkung wegen Bedürftigkeit des Schenkers: Bestimmung des

    Nachdem jene Klage durch Urteil des Landgerichts Rottweil vom 12.09.2012, Aktenzeichen 2 O 100/12, abgewiesen und die Klägerin durch Beschluss des Oberlandesgerichts S. vom 21.12.2012, Aktenzeichen 19 U 166/12, des von ihr eingelegten Rechtsmittels der Berufung für verlustig erklärt worden war, erwirkten die Beklagten am 04.03.2013 einen Kostenfestsetzungsbeschluss über 9.834,64 EUR nebst Zinsen und später am 15.08.2013 einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss betreffend Mietzinsforderungen der Klägerin gegen die Mieter des Gebäudes K. Straße in T.
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