Rechtsprechung
BGH, 16.09.2009 - 2 StR 233/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 56 StGB; Art. 6 Abs. 3 EMRK
Strafzumessung (rechtsfehlerhafte mangelnde Erörterung wesentlicher für den Angeklagten sprechender Umstände; nötige Gesamtwürdigung; geringe Folgen der Tat; unzulässige strafschärfende Verwertung zulässigen Verteidigungsverhaltens); Aussetzung der Freiheitsstrafe zur ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Vorliegen gebotener Gesamtwürdigung wesentlicher Umstände durch das Strafgericht bei Nichtbeachtung der geringen Folgen einer Tat und einer Gewaltanwendung im unteren Bereich bei Begehung dieser Tat
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 56 Abs. 1; ; StGB § 56 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 9 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.04.2009 - 2 StR 112/09
Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung (besondere Umstände: überspannte …
Auszug aus BGH, 16.09.2009 - 2 StR 233/09
Dies gilt schon deshalb, weil zu den nach Absatz 2 zu berücksichtigenden Faktoren auch solche gehören, die schon für die Prognose nach Absatz 1 von Belang sein können (vgl. Senatsbeschluss vom 30. April 2009 - 2 StR 112/09 m.w.N.).
- OLG Braunschweig, 25.02.2015 - 1 Ss 13/15
Strafaussetzung zur Bewährung wegen Vorliegens besonderer Umstände i.S.d. § 56 …
Dies gilt schon deshalb, weil zu den nach § 56 Abs. 2 StGB zu berücksichtigenden Faktoren auch solche gehören, die schon für die Prognose nach § 56 Abs. 1 StGB von Belang sein können, wie auch umgekehrt besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB für die Prognose nach § 56 Abs. 1 StGB von Belang sein können (vgl. BGH, Beschluss v. 16.09.2009 - 2 StR 233/09 -, juris; BGH, Beschluss v. 30.04.2009 - 2 StR 112/09 - juris). - BGH, 10.02.2015 - 4 StR 418/14
Strafaussetzung zur Bewährung (Aussetzung einer Freiheitsstrafe von über einem …
Dies gilt schon deshalb, weil zu den nach Absatz 2 zu berücksichtigenden Faktoren auch solche gehören, die schon für die Prognose nach Absatz 1 von Belang sein können (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2009 - 2 StR 233/09, Rn. 3; Beschluss vom 30. April 2009 - 2 StR 112/09, NStZ 2009, 441;… Fischer, StGB, 62. Aufl., § 56 Rn. 19 mwN).