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   OLG Düsseldorf, 20.02.2013 - VI-2 U (Kart) 1/12   

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OLG Düsseldorf, 20.02.2013 - VI-2 U (Kart) 1/12 (https://dejure.org/2013,53216)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.02.2013 - VI-2 U (Kart) 1/12 (https://dejure.org/2013,53216)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Februar 2013 - VI-2 U (Kart) 1/12 (https://dejure.org/2013,53216)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Billigkeit der Preisbestimmung durch den Betreiber eines Stromverteilnetzes

  • rechtsportal.de

    BGB § 315
    Billigkeit der Preisbestimmung durch den Betreiber eines Stromverteilnetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 20.07.2010 - EnZR 23/09

    Stromnetznutzungsentgelt IV

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2013 - 2 U (Kart) 1/12
    Zwar trifft den Netzbetreiber (hier die Beklagte) im Rückforderungsprozess die Darlegungs- und Beweislast für die Billigkeit der erhobenen Entgelte nur, sofern der Netznutzer Zahlungen lediglich unter Vorbehalt geleistet hat (BGH, Urteil vom 18.10.2005 - KZR 36/04, Stromnetznutzungsentgelt I, BGHZ 164, 336 - juris Tz. 19; Urteil vom 07.02.2006 - KZR 8/05, Stromnetznutzungsentgelt II, ZNER 2006, 136 - juris Tz. 19; Urteil vom 04.03.2008 - KZR 29/06, Stromnetznutzungsentgelt III, ZNER 2008, 154 - juris Tz. 27; Urteil vom 20.07.2010 - EnZR 23/09, Stromnetznutzungsentgelt IV, ZNER 2010, 581 - juris Tz. 26 ff.; Urteil vom 15.05.2012 - EnZR 105/10, Stromnetznutzungsentgelt V, NSW BGB § 315 (BGH-intern) - juris Tz. 33).

    Aufgrund der engen Vorgaben der Entgeltkontrolle nach den energiewirtschaftsrechtlichen Vorschriften und der damit verbundenen Prüftiefe durch die Regulierungsbehörden stellen die genehmigten Netzentgelte ein gewichtiges Indiz für die Billigkeit und Angemessenheit der genehmigten Entgelte dar (BGH, Urteil vom 20.07.2010 - EnZR 23/09, Stromnetznutzungsentgelt IV, ZNER 2010, 581 - juris Tz. 41 ff.; Urteil vom 15.05.2012 - EnZR 105/10, Stromnetznutzungsentgelt V, NSW BGB § 315 (BGH-intern) - juris Tz. 35).

    Diesem Sachvortrag ist die Beklagte, die allein über die für die Bestimmung des zulässigen Preises erforderlichen tatsächlichen Kenntnisse verfügt (vgl. dazu BGH Urteil vom 04.03.2008 - KZR 29/06, Stromnetznutzungsentgelt III, ZNER 2008, 154 - juris Tz. 20; Urteil vom 20.07.2010 - EnZR 23/09, Stromnetznutzungsentgelt IV, ZNER 2010, 581 - juris Tz. 27; Urteil vom 15.05.2012 - EnZR 105/10, Stromnetznutzungsentgelt V, NSW BGB § 315 (BGH-intern) - juris Tz. 33), nicht in dem erforderlichen Maß entgegengetreten.

    Es oblag ihr, im Einzelnen vorzutragen und gegebenenfalls zu beweisen, welche allgemeinen und besonderen Kosten, die ihr nach ihrer Kalkulation durch den Netzbetrieb in dem maßgeblichen Zeitraum entstanden sind, abzudecken waren und welchen Teil ihrer Einnahmen sie zur Bildung von Rücklagen, zur Finanzierung von Investitionen oder zur Verzinsung des Eigenkapitals mit dem berechneten Preis erzielen wollte (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 2010 - EnZR 23/09, - Stromnetznutzungsentgelt IV, ZNER 2010, 581 - juris Tz. 33 mwN).

  • BGH, 04.03.2008 - KZR 29/06

    Stromnetznutzungsentgelt III

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2013 - 2 U (Kart) 1/12
    Denn die Beklagte hatte im Verhältnis zur Klägerin hinsichtlich der von ihr erhobenen Netznutzungsentgelte nach der im Zeitpunkt der strittigen Netznutzung maßgebenden Bestimmung des § 6 Abs. 1 EnWG 1998 ein gesetzliches Preisbestimmungsrecht (BGH, Urteil vom 04.03.2008, KZR 29/06, Stromnetznutzungsentgelt III, juris Tz. 18 f.).

    Zwar trifft den Netzbetreiber (hier die Beklagte) im Rückforderungsprozess die Darlegungs- und Beweislast für die Billigkeit der erhobenen Entgelte nur, sofern der Netznutzer Zahlungen lediglich unter Vorbehalt geleistet hat (BGH, Urteil vom 18.10.2005 - KZR 36/04, Stromnetznutzungsentgelt I, BGHZ 164, 336 - juris Tz. 19; Urteil vom 07.02.2006 - KZR 8/05, Stromnetznutzungsentgelt II, ZNER 2006, 136 - juris Tz. 19; Urteil vom 04.03.2008 - KZR 29/06, Stromnetznutzungsentgelt III, ZNER 2008, 154 - juris Tz. 27; Urteil vom 20.07.2010 - EnZR 23/09, Stromnetznutzungsentgelt IV, ZNER 2010, 581 - juris Tz. 26 ff.; Urteil vom 15.05.2012 - EnZR 105/10, Stromnetznutzungsentgelt V, NSW BGB § 315 (BGH-intern) - juris Tz. 33).

    Diesem Sachvortrag ist die Beklagte, die allein über die für die Bestimmung des zulässigen Preises erforderlichen tatsächlichen Kenntnisse verfügt (vgl. dazu BGH Urteil vom 04.03.2008 - KZR 29/06, Stromnetznutzungsentgelt III, ZNER 2008, 154 - juris Tz. 20; Urteil vom 20.07.2010 - EnZR 23/09, Stromnetznutzungsentgelt IV, ZNER 2010, 581 - juris Tz. 27; Urteil vom 15.05.2012 - EnZR 105/10, Stromnetznutzungsentgelt V, NSW BGB § 315 (BGH-intern) - juris Tz. 33), nicht in dem erforderlichen Maß entgegengetreten.

  • BGH, 15.05.2012 - EnZR 105/10

    Stromnetznutzungsentgelt V

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2013 - 2 U (Kart) 1/12
    Zwar trifft den Netzbetreiber (hier die Beklagte) im Rückforderungsprozess die Darlegungs- und Beweislast für die Billigkeit der erhobenen Entgelte nur, sofern der Netznutzer Zahlungen lediglich unter Vorbehalt geleistet hat (BGH, Urteil vom 18.10.2005 - KZR 36/04, Stromnetznutzungsentgelt I, BGHZ 164, 336 - juris Tz. 19; Urteil vom 07.02.2006 - KZR 8/05, Stromnetznutzungsentgelt II, ZNER 2006, 136 - juris Tz. 19; Urteil vom 04.03.2008 - KZR 29/06, Stromnetznutzungsentgelt III, ZNER 2008, 154 - juris Tz. 27; Urteil vom 20.07.2010 - EnZR 23/09, Stromnetznutzungsentgelt IV, ZNER 2010, 581 - juris Tz. 26 ff.; Urteil vom 15.05.2012 - EnZR 105/10, Stromnetznutzungsentgelt V, NSW BGB § 315 (BGH-intern) - juris Tz. 33).

    Aufgrund der engen Vorgaben der Entgeltkontrolle nach den energiewirtschaftsrechtlichen Vorschriften und der damit verbundenen Prüftiefe durch die Regulierungsbehörden stellen die genehmigten Netzentgelte ein gewichtiges Indiz für die Billigkeit und Angemessenheit der genehmigten Entgelte dar (BGH, Urteil vom 20.07.2010 - EnZR 23/09, Stromnetznutzungsentgelt IV, ZNER 2010, 581 - juris Tz. 41 ff.; Urteil vom 15.05.2012 - EnZR 105/10, Stromnetznutzungsentgelt V, NSW BGB § 315 (BGH-intern) - juris Tz. 35).

    Diesem Sachvortrag ist die Beklagte, die allein über die für die Bestimmung des zulässigen Preises erforderlichen tatsächlichen Kenntnisse verfügt (vgl. dazu BGH Urteil vom 04.03.2008 - KZR 29/06, Stromnetznutzungsentgelt III, ZNER 2008, 154 - juris Tz. 20; Urteil vom 20.07.2010 - EnZR 23/09, Stromnetznutzungsentgelt IV, ZNER 2010, 581 - juris Tz. 27; Urteil vom 15.05.2012 - EnZR 105/10, Stromnetznutzungsentgelt V, NSW BGB § 315 (BGH-intern) - juris Tz. 33), nicht in dem erforderlichen Maß entgegengetreten.

  • BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10

    ORWI - Kartellteilnehmer haften auch mittelbar Geschädigten auf Schadensersatz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2013 - 2 U (Kart) 1/12
    Wegen des als unstreitig zugrunde zu legenden Sachverhalts kommt es im Streitfall auf Fragen der Darlegungs- und Beweislast im Sinne des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 28.06.2011(KZR 75/10 "ORWI") nicht an.

    Eines erneuten Hinweises durch den Senat bedurfte es nicht, weil die Schadensproblematik im Streitfall auch im Hinblick auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28.06.2011 (KZR 75/10 "ORWI") sowohl in den vorbereitenden Schriftsätzen der Parteien im Berufungsverfahren als auch im Termin vor dem Senat am 12. Dezember 2012 erörtert worden ist.

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2007 - 2 U (Kart) 9/06

    Aktivlegitimation hinsichtlich der Rückübertragung von Forderungen betreffend

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2013 - 2 U (Kart) 1/12
    Der Zeitraum von knapp drei Jahren seit dem Entstehen etwaiger Bereicherungsansprüche genügt in zeitlicher Hinsicht nicht, weil er nicht länger als die dreijährige Verjährungsfrist ist (Senat, Beschluss vom 25.04.2007, VI-2 U (Kart) 9/06 - juris Tz. 10; Palandt, BGB, 66. Aufl., § 242 BGB, Rdnr. 87, 90 m.w.N.).

    Wie der Senat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits im Beschluss vom 25.04.2007, VI-2 U (Kart) 9/06, entschieden hat, kann der Verjährungsbeginn wegen Rechtsunkenntnis ausnahmsweise dann herausgeschoben sein, wenn die Rechtslage unübersichtlich oder zweifelhaft ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.04.2007 - VI-2 U (Kart) 9/06 - juris Tz. 2 unter Bezugnahme auf BGH NJW-RR 2005, 1148, 1149).

  • BGH, 18.10.2005 - KZR 36/04

    Stromnetznutzungsentgelt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2013 - 2 U (Kart) 1/12
    Zwar trifft den Netzbetreiber (hier die Beklagte) im Rückforderungsprozess die Darlegungs- und Beweislast für die Billigkeit der erhobenen Entgelte nur, sofern der Netznutzer Zahlungen lediglich unter Vorbehalt geleistet hat (BGH, Urteil vom 18.10.2005 - KZR 36/04, Stromnetznutzungsentgelt I, BGHZ 164, 336 - juris Tz. 19; Urteil vom 07.02.2006 - KZR 8/05, Stromnetznutzungsentgelt II, ZNER 2006, 136 - juris Tz. 19; Urteil vom 04.03.2008 - KZR 29/06, Stromnetznutzungsentgelt III, ZNER 2008, 154 - juris Tz. 27; Urteil vom 20.07.2010 - EnZR 23/09, Stromnetznutzungsentgelt IV, ZNER 2010, 581 - juris Tz. 26 ff.; Urteil vom 15.05.2012 - EnZR 105/10, Stromnetznutzungsentgelt V, NSW BGB § 315 (BGH-intern) - juris Tz. 33).

    Erst mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 5. Juli 2005, X ZR 99/04, vom 18. Oktober 2005, KZR 36/04, und vom 7. Februar 2006, KZR 8/05 und KZR 24/04, ist nämlich auch für Stromnetznutzungsentgelte die Frage abschließend geklärt worden, dass diese der gerichtlichen Billigkeitskontrolle in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 315 Abs. 3 BGB unterliegen.

  • BGH, 07.02.2006 - KZR 8/05

    Stromnetznutzungsentgelt II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2013 - 2 U (Kart) 1/12
    Zwar trifft den Netzbetreiber (hier die Beklagte) im Rückforderungsprozess die Darlegungs- und Beweislast für die Billigkeit der erhobenen Entgelte nur, sofern der Netznutzer Zahlungen lediglich unter Vorbehalt geleistet hat (BGH, Urteil vom 18.10.2005 - KZR 36/04, Stromnetznutzungsentgelt I, BGHZ 164, 336 - juris Tz. 19; Urteil vom 07.02.2006 - KZR 8/05, Stromnetznutzungsentgelt II, ZNER 2006, 136 - juris Tz. 19; Urteil vom 04.03.2008 - KZR 29/06, Stromnetznutzungsentgelt III, ZNER 2008, 154 - juris Tz. 27; Urteil vom 20.07.2010 - EnZR 23/09, Stromnetznutzungsentgelt IV, ZNER 2010, 581 - juris Tz. 26 ff.; Urteil vom 15.05.2012 - EnZR 105/10, Stromnetznutzungsentgelt V, NSW BGB § 315 (BGH-intern) - juris Tz. 33).

    Erst mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 5. Juli 2005, X ZR 99/04, vom 18. Oktober 2005, KZR 36/04, und vom 7. Februar 2006, KZR 8/05 und KZR 24/04, ist nämlich auch für Stromnetznutzungsentgelte die Frage abschließend geklärt worden, dass diese der gerichtlichen Billigkeitskontrolle in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 315 Abs. 3 BGB unterliegen.

  • BGH, 05.02.2003 - VIII ZR 111/02

    Rückforderung von Leistungen an ein Energieversorgungsunternehmen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2013 - 2 U (Kart) 1/12
    Im Übrigen verbleibt es bei den allgemeinen Grundsätzen, nach denen der Bereicherungsgläubiger das Fehlen einer der Billigkeit entsprechenden Leistungsbestimmung darzulegen und zu beweisen hat (BGH, Urteil vom 05.02.2003 - VIII ZR 111/02, BGHZ 154, 5 - juris Tz. 11).

    Obliegt der darlegungspflichtigen Partei aber der Beweis negativer Tatsachen und steht sie ohne nähere Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufs, während der Gegner über ein derartiges Wissen verfügt und ihm nähere Angaben zumutbar sind, finden die Grundsätze der sekundären Darlegungs- und Beweislast Anwendung (BGH, Urteil vom 05.02.2003 - VIII ZR 111/02, BGHZ 154, 5 - juris Tz. 11 m.w.N.).

  • BGH, 04.12.2007 - XI ZR 227/06

    Rückforderungsanspruch des Verbrauchers gegen den Kreditgeber nach § 813 BGB bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2013 - 2 U (Kart) 1/12
    Die Grundsätze der Vorteilsausgleichung finden auf Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung grundsätzlich keine Anwendung (BGH Urt. v. 04.12.2007, XI ZR 227/06 - juris Tz. 34; BGH Urt. v. 05.11.2002, XI ZR 381/01 - juris Tz. 26; BGH Urt. v. 21.12.1961, III ZR 130/60 - juris Tz. 23, 24; OLG München Urt. v. 20.05.2010, U (K) 465/09 - juris Tz. 70).
  • BGH, 05.11.2002 - XI ZR 381/01

    Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Finanzaffäre Koch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2013 - 2 U (Kart) 1/12
    Die Grundsätze der Vorteilsausgleichung finden auf Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung grundsätzlich keine Anwendung (BGH Urt. v. 04.12.2007, XI ZR 227/06 - juris Tz. 34; BGH Urt. v. 05.11.2002, XI ZR 381/01 - juris Tz. 26; BGH Urt. v. 21.12.1961, III ZR 130/60 - juris Tz. 23, 24; OLG München Urt. v. 20.05.2010, U (K) 465/09 - juris Tz. 70).
  • BGH, 03.03.2005 - III ZR 353/04

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Notar bei

  • BGH, 07.02.2006 - KZR 24/04

    "Rückforderungsvorbehalt"; Zustandekommen eines Kaufvertrages ohne Einigung über

  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 154/88

    Zusicherung von Mieterträgen eines Grundstücks

  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 99/04

    Anspruch auf Entgelt für die Abfallentsorgung und Straßenreinigung gegenüber

  • BGH, 21.12.1961 - III ZR 130/60

    Ungerechtfertigte Bereicherung bei Preisverstoß

  • OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - 3 U (Kart) 10/11

    Rückabwicklung überhöhter Nutzungsentgelte zwischen Netzbetreiber und Netznutzer

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2010 - 2 U (Kart) 17/09

    Rückforderung überhöhter Netzdurchleitungsentgelte

  • BGH, 08.11.2011 - EnZR 32/10

    Rückforderung unter Vorbehalt gezahlter Stromnetznutzungsentgelte: Einseitiges

  • LG Dortmund, 17.11.2011 - 13 O (Kart) 74/09

    Bemessung des Netznutzungsentgelts in einem Netzgebiet

  • OLG Düsseldorf, 24.04.2013 - 2 U (Kart) 8/12

    Billigkeit der Preisbestimmung durch den Betreiber eines Stromverteilnetzes

    Das kann beispielsweise bei außerordentlichen Aufwendungen des Netzbetreibers, insbesondere Investitionen in den Erhalt seines Stromnetzes, der Fall sein (Senat, Beschluss vom 20.02.2013, VI-2 U (Kart) 1/12).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 18.05.2012 - 2 U 1/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,56946
OLG Bremen, 18.05.2012 - 2 U 1/12 (https://dejure.org/2012,56946)
OLG Bremen, Entscheidung vom 18.05.2012 - 2 U 1/12 (https://dejure.org/2012,56946)
OLG Bremen, Entscheidung vom 18. Mai 2012 - 2 U 1/12 (https://dejure.org/2012,56946)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG Bremen - 12 O 225/09
  • OLG Bremen, 18.05.2012 - 2 U 1/12
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.03.2012 - I-2 U 1/12   

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https://dejure.org/2012,9231
OLG Düsseldorf, 29.03.2012 - I-2 U 1/12 (https://dejure.org/2012,9231)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.03.2012 - I-2 U 1/12 (https://dejure.org/2012,9231)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. März 2012 - I-2 U 1/12 (https://dejure.org/2012,9231)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen irreführender geschäftlicher Handlungen gem. § 5 Abs. 1 UWG i.R. eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen behaupteter Patentverletzung

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    ORC

  • rechtsportal.de

    Abweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen eines Hinweises eines Vertragspartners der Verfügungsklägerin auf eine angebliche Patentverletzung, da das Schreiben keine irreführenden Angaben enthält.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 09.04.2008 - 6 U 163/07

    Unlauterer Wettbewerb: irreführende Werbung durch eine Berechtigungsanfrage an

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2012 - 2 U 1/12
    In der Rechtsprechung wird allerdings die Auffassung vertreten, es sei irreführend, in der Berechtigungsanfrage einerseits die Erteilungsdaten des betreffenden Schutzrechts im Einzelnen mitzuteilen, andererseits aber nur auf dessen Inkraftstehen hinzuweisen, ohne ein anhängiges Einspruchsverfahren zu erwähnen (OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2008, 197).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2014 - 2 U 90/13

    Kosten der Abwehr einer unberechtigten Verwarnung

    Die Entscheidung darüber, ob ein Unterlassungsbegehren gestellt wird oder nicht, hat die Beklagte damit nicht einer späteren, erst noch zu treffenden Entscheidung vorbehalten, wie dies der Fall wäre, wenn, sollte die Frist zur Stellungnahme auf das Aufforderungsschreiben versäumt werden, lediglich mit der Einschaltung von Patentanwältin gedroht würde oder die Möglichkeit aufgezeigt würde, gerichtliche Schritte einzuleiten (Senat, Urteil vom 29.03.2012 - I-2 U 1/12).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.04.2012 - 2 U 1/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,50071
OLG Frankfurt, 11.04.2012 - 2 U 1/12 (https://dejure.org/2012,50071)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.04.2012 - 2 U 1/12 (https://dejure.org/2012,50071)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. April 2012 - 2 U 1/12 (https://dejure.org/2012,50071)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Schadenersatz wegen angeblich fehlerhafter Anlageberatung (hier: Erwerb einer Eigentumswohnung)

  • Wolters Kluwer

    Schadenersatz wegen angeblich fehlerhafter Anlageberatung (hier: Erwerb einer Eigentumswohnung)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Oldenburg, 06.04.2018 - 13 U 70/17

    Geldentschädigung für die Veröffentlichung von Nacktbildern

    Nur in einem solchen Fall wäre die Beweisaufnahme ausnahmsweise zu wiederholen (OLG Frankfurt, Urteil vom 11.04.2012 - 2 U 1/12 -, juris).
  • OLG Oldenburg, 05.03.2018 - 13 U 70/17

    Geldentschädigung für die Veröffentlichung von Nacktbildern

    Nur in einem solchen Fall wäre die Beweisaufnahme ausnahmsweise zu wiederholen (OLG Frankfurt, Urteil vom 11.04.2012 - 2 U 1/12 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 02.07.2019 - 3 U 32/19

    Offensichtlich aussichtslose Berufung

    Dies ist dann der Fall, wenn sich aus den Protokollen und dem Vortrag der Parteien ernsthafte Zweifel an der Einschätzung des Gerichts des ersten Rechtszuges ergeben, insbesondere nach Aktenlage eine andere Würdigung naheliegend erscheint, ohne dass der Richter erster Instanz nachvollziehbar darlegen konnte, warum er gerade zu diesem Ergebnis gelangt ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.04.2012, 2 U 1/12).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.05.2012 - 2 U 1/12   

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https://dejure.org/2012,50000
OLG Frankfurt, 30.05.2012 - 2 U 1/12 (https://dejure.org/2012,50000)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.05.2012 - 2 U 1/12 (https://dejure.org/2012,50000)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Mai 2012 - 2 U 1/12 (https://dejure.org/2012,50000)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Schadenersatz wegen angeblich fehlerhafter Anlageberatung (hier: Erwerb einer Eigentumswohnung)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Berufungsgerichts zur Wiederholung der Beweisaufnahme

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1
    Pflicht des Berufungsgerichts zur Wiederholung der Beweisaufnahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   BSG - B 2 U 1/12 AR   

Anhängiges Verfahren
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BSG - B 2 U 1/12 AR (https://dejure.org/9999,14453)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BSG - B 2 U 1/12 R   

Verfahren ohne Entscheidung erledigt
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,46155
BSG - B 2 U 1/12 R (https://dejure.org/9999,46155)
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Kurzfassungen/Presse

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Rechtsprechung
   BSG, 23.01.2012 - B 2 U 1/12 BH   

Zitiervorschläge
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BSG, 23.01.2012 - B 2 U 1/12 BH (https://dejure.org/2012,80653)
BSG, Entscheidung vom 23.01.2012 - B 2 U 1/12 BH (https://dejure.org/2012,80653)
BSG, Entscheidung vom 23. Januar 2012 - B 2 U 1/12 BH (https://dejure.org/2012,80653)
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Volltextveröffentlichung

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