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   OLG Nürnberg, 28.09.2006 - 2 U 1169/06   

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https://dejure.org/2006,32183
OLG Nürnberg, 28.09.2006 - 2 U 1169/06 (https://dejure.org/2006,32183)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28.09.2006 - 2 U 1169/06 (https://dejure.org/2006,32183)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28. September 2006 - 2 U 1169/06 (https://dejure.org/2006,32183)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss einer Schadenersatzpflicht nach § 7 Absatz 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG); Berücksichtigung der Möglichkeit eines günstigeren Mietwagentarifs bei der Feststellung des Schadensumfangs; Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlichen ...

  • Judicialis

    ZPO § 313 a; ; ZPO § 513 I; ; ZPO § 529 Abs. 1; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 546; ; StVG § 7 Abs. 2

  • captain-huk.de

    Zugänglichkeit eines günstigeren Tarifs bei Mietwagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 2; BGB § 249 Abs. 1
    Verkehrsunfall: Unabwendbares Ereignis nach § 7 Abs. 2 StVG a.F. und Höhe der erstattungsfähigen Mietwagenkosten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.09.2006 - 2 U 1169/06
    Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen können sich jedoch daraus ergeben, dass das Berufungsgericht zu einer von der ersten Instanz abweichenden Wertung des Beweisergebnisses gelangt (BVerfG NJW 2003, 2524; BVerfG NJW 2005, 1487), etwa daraus, dass es das Ergebnis einer erstinstanzlichen Beweisaufnahme anders würdigt als das Gericht der Vorinstanz (vgl. BGH NJW 2005, 1583, 1584).

    In § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO kommt vielmehr im Gegenteil die grundsätzliche Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzliche Tatsachenfeststellung zum Ausdruck; eine erneute Tatsachenfeststellung durch das Berufungsgericht ist nach der Formulierung der Bestimmung nur als Ausnahme ("soweit nicht ...") vorgesehen (vgl. BGH, NJW 2005, 1583, 1584).

  • BGH, 04.07.2006 - VI ZR 237/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.09.2006 - 2 U 1169/06
    Auch bei Beachtung der neuesten Rechtsprechung des BGH, z.B. im Urteil vom 04.07.2006 (Az. VI ZR 237/05) und der dort angesprochenen Erkundigungspflicht des Geschädigten, ist nicht davon auszugehen, dass der Klägerin ein günstigerer Tarif zugänglich gewesen wäre.

    Der BGH hat eine Erkundigungspflicht bei einem angebotenen Tarif nahezu um das Dreifache über dem sonst üblichen Tagespreis (Entscheidung vom 04.07.2006, VI ZR 237/05) oder bei einem "Unfallersatztarif" von ca. 245 % über dem Durchschnitt (Urteil vom 09.05.2006, VI ZR 117/05) bejaht.

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.09.2006 - 2 U 1169/06
    Nach der Rechtsprechung (vgl. hierzu auch BGH NJW 2004, 2152 f; BGH NJW 2004, 1876 ff) ist somit die Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlichen Tatsachenfeststellungen zunächst dann durchbrochen, wenn diesen Verfahrensfehler zugrunde liegen oder neue Angriffs- und Verteidigungsmittel zuzulassen sind (§ 531 Abs. 2 ZPO).
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.09.2006 - 2 U 1169/06
    Nach der Rechtsprechung (vgl. hierzu auch BGH NJW 2004, 2152 f; BGH NJW 2004, 1876 ff) ist somit die Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlichen Tatsachenfeststellungen zunächst dann durchbrochen, wenn diesen Verfahrensfehler zugrunde liegen oder neue Angriffs- und Verteidigungsmittel zuzulassen sind (§ 531 Abs. 2 ZPO).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.09.2006 - 2 U 1169/06
    Lediglich subjektive Zweifel, abstrakte Erwägungen und Vermutungen über die Unrichtigkeit, die nicht von tragfähigen, greifbaren Anhaltspunkten gestützt werden, reichen dafür nicht aus (vgl. BGH NJW 2006, 152, 153; BGH NJW 2004, 2828, 2829).
  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.09.2006 - 2 U 1169/06
    Lediglich subjektive Zweifel, abstrakte Erwägungen und Vermutungen über die Unrichtigkeit, die nicht von tragfähigen, greifbaren Anhaltspunkten gestützt werden, reichen dafür nicht aus (vgl. BGH NJW 2006, 152, 153; BGH NJW 2004, 2828, 2829).
  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.09.2006 - 2 U 1169/06
    Der BGH hat eine Erkundigungspflicht bei einem angebotenen Tarif nahezu um das Dreifache über dem sonst üblichen Tagespreis (Entscheidung vom 04.07.2006, VI ZR 237/05) oder bei einem "Unfallersatztarif" von ca. 245 % über dem Durchschnitt (Urteil vom 09.05.2006, VI ZR 117/05) bejaht.
  • BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung von Beklagtenvorbringen als

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.09.2006 - 2 U 1169/06
    Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen können sich jedoch daraus ergeben, dass das Berufungsgericht zu einer von der ersten Instanz abweichenden Wertung des Beweisergebnisses gelangt (BVerfG NJW 2003, 2524; BVerfG NJW 2005, 1487), etwa daraus, dass es das Ergebnis einer erstinstanzlichen Beweisaufnahme anders würdigt als das Gericht der Vorinstanz (vgl. BGH NJW 2005, 1583, 1584).
  • BVerfG, 22.11.2004 - 1 BvR 1935/03

    Rechtliches Gehör im Zivilverfahren

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.09.2006 - 2 U 1169/06
    Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen können sich jedoch daraus ergeben, dass das Berufungsgericht zu einer von der ersten Instanz abweichenden Wertung des Beweisergebnisses gelangt (BVerfG NJW 2003, 2524; BVerfG NJW 2005, 1487), etwa daraus, dass es das Ergebnis einer erstinstanzlichen Beweisaufnahme anders würdigt als das Gericht der Vorinstanz (vgl. BGH NJW 2005, 1583, 1584).
  • OLG Saarbrücken, 29.01.2003 - 1 U 405/02

    Zur Frage der Vereinbarung eines Preisnachlasses im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.09.2006 - 2 U 1169/06
    Die Geltung der erstinstanzlichen, tatsächlichen Feststellungen steht jenseits dieser Fallgruppen nicht allgemein zur Disposition einer eigenen, freien Beweiswürdigung des Berufungsgerichts (vgl. hierzu etwa OLG Rostock NJOZ 2004, 1466 ff; OLG Saarbrücken NJOZ 2003, 525 ff; OLG Dresden NJW-RR 2003, 210, 211).
  • OLG Rostock, 27.10.2003 - 3 U 205/02

    Zweifel an der Richtigkeit erstinstahzlicher entscheidungserheblicher

  • OLG Dresden, 13.09.2002 - 10 UF 504/02

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz

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