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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2016 - 2 A 10463/16.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,45790
OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2016 - 2 A 10463/16.OVG (https://dejure.org/2016,45790)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.07.2016 - 2 A 10463/16.OVG (https://dejure.org/2016,45790)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. Juli 2016 - 2 A 10463/16.OVG (https://dejure.org/2016,45790)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 22 Abs 1 BeamtVG, Art 3 Abs 1 GG, Art 6 GG
    Beamter; Pflicht zur Kürzung des Unterhaltsbeitrag für den nachgeheirateten Ehepartner

  • esovgrp.de

    BeamtVG § 22,BeamtVG § 22 Abs 1,GG Art 3,GG Art 3 Abs 1,GG Art 6,LBeamtVG § 34,LBeamtVG § 34 S 1,LV Art 23,LV Art 23 Abs 1
    Alter, Altersdiskriminierung, Altersunterschied, angemessener Unterhaltsbeitrag, Angemessenheit, Beamtenrecht, Beamter, Beitrag, Dauer, Diskriminierung, Ehe, Ehedauer, Ehepartner, Fürsorge, Kürzung, Unterhalt, Unterhaltsbeitrag, Unterschied, Versagung, Versorgung, Witwe, ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersdiskriminierung; Altersunterschied; Ehedauer; Fürsorge; Unterhaltsbeitrag; Witwengeld; Witwergeld

  • rechtsportal.de

    Verpflichtung des Dienstherrn zur Kürzung des Unterhaltsbeitrags für den "nachgeheirateten" Ehepartner; Gewährung eines Unterhaltsbeitrags in Höhe des Witwengeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflicht des Dienstherrn zur Kürzung von Unterhaltsbeitrag für "nachgeheirateten" Ehepartner

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtung des Dienstherrn zur Kürzung des Unterhaltsbeitrags für den "nachgeheirateten" Ehepartner; Gewährung eines Unterhaltsbeitrags in Höhe des Witwengeldes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 247
  • FamRZ 2017, 767
  • DÖV 2017, 348
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.1993 - 12 A 269/92

    Anspruch auf Gewährung eines Unterhaltsbeitrages; Nachgeheiratete Witwe; Volle …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2016 - 2 A 10463/16
    Rn. 3 a) Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass es sich bei dem Anspruch des nachgeheirateten Ehepartners gemäß § 34 LBeamtVG weder um eine Leistung handelt, die als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz - GG - eine Alimentation noch eine bloße Sozialleistung darstellt, sondern um eine vom Dienstherrn des verstorbenen Beamten aufgrund seiner nachwirkenden Fürsorge gewährte Leistung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1984 - 6 C 148.81 -, BVerwGE 70, 211 [214 ff.]; OVG NRW, Urteil vom 18. Oktober 1993 - 12 A 269/92 -, juris Rn. 24; VG Minden…, Urteil vom 6. Juli 2015 - 4 K 1806/14 -, juris Rn. 25 ff.).

    Liegen Gründe für eine nachfolgende Fürsorge im Einzelfall jedoch nicht vor, so ist der Dienstherr nach § 34 LBeamtVG nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, den Unterhaltsbeitrag, der ansonsten grundsätzlich bis zur Höhe des Witwen- oder Witwergeldes zu gewähren ist, zu kürzen, und zwar auch, wie vorliegend, bis zur völligen Versagung des Unterhaltsbeitrags (vgl. entspr. OVG NRW, Urteil vom 18. Oktober 1993 - 12 A 269/92 -, juris Rn. 25 ff., 33; OVG Berlin…, Beschluss vom 10. September 2004 - 4 N 62.04 -, juris Rn. 10;… OVG Nds., Beschluss vom 24. Juni 2008 - 5 LA 32/05 -, juris Rn. 5; VG Minden…, Urteil vom 6. Juli 2015 - 4 K 1806/14 -, juris Rn. 58 ff.).

    Sinn und Zweck dieser Regelung ist es mithin - entgegen der insoweit ohnehin bloßen Behauptung des Antragstellers - dem Dienstherrn die Versorgung des "nachgeheirateten" Ehepartners völlig oder teilweise zu ersparen, soweit ihm diese Versorgung nicht zuzumuten oder soweit sie aus fürsorgerischen Gründen nicht geboten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1969 - II C 46.68 -, BVerwGE 34, 149 [152]; OVG NRW, Urteil vom 18. Oktober 1993 - 12 A 269/92 -, juris Rn. 26; VG Minden…, Urteil vom 6. Juli 2015 - 4 K 1806/14 -, juris Rn. 59).

    Dabei hat es noch nicht einmal - was durchaus naheliegend gewesen wäre, da der Unterhaltsbeitrag ebenso wie das Witwengeld nach dem Sinn des Gesetzes nicht für einen wie hier im Verhältnis zu der verstorbenen Beamtin jungen Witwer bei kurzer Ehe noch Jahrzehnte nach dem Tod der Beamtin gezahlt werden soll (vgl. OVG NRW, Urteil vom 18. Oktober 1993 - 12 A 269/92 -, juris Rn. 30) - zusätzlich die (relativ) kurze Ehedauer von nur drei Jahren zusätzlich in seine Betrachtung einbezogen (vgl. zur "Gesamtschau" und den genannten Einzelaspekten etwa OVG NRW, Urteil vom 18. Oktober 1993 - 12 A 269/92 -, juris Rn. 29; OVG Berlin…, Beschluss vom 10. September 2004 - 4 N 62.04 -, juris Rn. 10;… OVG Nds., Beschluss vom 24. Juni 2008 - 5 LA 32/05 -, juris Rn. 5, jeweils m.w.N.).

  • VG Minden, 06.07.2015 - 4 K 1806/14

    Gewährung eines Unterhaltsbeitrags i.H.d. Witwergeldes unter Anrechnung des …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2016 - 2 A 10463/16
    Rn. 3 a) Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass es sich bei dem Anspruch des nachgeheirateten Ehepartners gemäß § 34 LBeamtVG weder um eine Leistung handelt, die als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz - GG - eine Alimentation noch eine bloße Sozialleistung darstellt, sondern um eine vom Dienstherrn des verstorbenen Beamten aufgrund seiner nachwirkenden Fürsorge gewährte Leistung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1984 - 6 C 148.81 -, BVerwGE 70, 211 [214 ff.]; OVG NRW…, Urteil vom 18. Oktober 1993 - 12 A 269/92 -, juris Rn. 24; VG Minden, Urteil vom 6. Juli 2015 - 4 K 1806/14 -, juris Rn. 25 ff.).

    Liegen Gründe für eine nachfolgende Fürsorge im Einzelfall jedoch nicht vor, so ist der Dienstherr nach § 34 LBeamtVG nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, den Unterhaltsbeitrag, der ansonsten grundsätzlich bis zur Höhe des Witwen- oder Witwergeldes zu gewähren ist, zu kürzen, und zwar auch, wie vorliegend, bis zur völligen Versagung des Unterhaltsbeitrags (vgl. entspr. OVG NRW…, Urteil vom 18. Oktober 1993 - 12 A 269/92 -, juris Rn. 25 ff., 33; OVG Berlin…, Beschluss vom 10. September 2004 - 4 N 62.04 -, juris Rn. 10;… OVG Nds., Beschluss vom 24. Juni 2008 - 5 LA 32/05 -, juris Rn. 5; VG Minden, Urteil vom 6. Juli 2015 - 4 K 1806/14 -, juris Rn. 58 ff.).

    Sinn und Zweck dieser Regelung ist es mithin - entgegen der insoweit ohnehin bloßen Behauptung des Antragstellers - dem Dienstherrn die Versorgung des "nachgeheirateten" Ehepartners völlig oder teilweise zu ersparen, soweit ihm diese Versorgung nicht zuzumuten oder soweit sie aus fürsorgerischen Gründen nicht geboten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1969 - II C 46.68 -, BVerwGE 34, 149 [152]; OVG NRW…, Urteil vom 18. Oktober 1993 - 12 A 269/92 -, juris Rn. 26; VG Minden, Urteil vom 6. Juli 2015 - 4 K 1806/14 -, juris Rn. 59).

  • OVG Berlin, 10.09.2004 - 4 N 62.04

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils; Darlegungsanforderungen an …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2016 - 2 A 10463/16
    Liegen Gründe für eine nachfolgende Fürsorge im Einzelfall jedoch nicht vor, so ist der Dienstherr nach § 34 LBeamtVG nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, den Unterhaltsbeitrag, der ansonsten grundsätzlich bis zur Höhe des Witwen- oder Witwergeldes zu gewähren ist, zu kürzen, und zwar auch, wie vorliegend, bis zur völligen Versagung des Unterhaltsbeitrags (vgl. entspr. OVG NRW…, Urteil vom 18. Oktober 1993 - 12 A 269/92 -, juris Rn. 25 ff., 33; OVG Berlin, Beschluss vom 10. September 2004 - 4 N 62.04 -, juris Rn. 10;… OVG Nds., Beschluss vom 24. Juni 2008 - 5 LA 32/05 -, juris Rn. 5; VG Minden…, Urteil vom 6. Juli 2015 - 4 K 1806/14 -, juris Rn. 58 ff.).

    Dabei hat es noch nicht einmal - was durchaus naheliegend gewesen wäre, da der Unterhaltsbeitrag ebenso wie das Witwengeld nach dem Sinn des Gesetzes nicht für einen wie hier im Verhältnis zu der verstorbenen Beamtin jungen Witwer bei kurzer Ehe noch Jahrzehnte nach dem Tod der Beamtin gezahlt werden soll (vgl. OVG NRW…, Urteil vom 18. Oktober 1993 - 12 A 269/92 -, juris Rn. 30) - zusätzlich die (relativ) kurze Ehedauer von nur drei Jahren zusätzlich in seine Betrachtung einbezogen (vgl. zur "Gesamtschau" und den genannten Einzelaspekten etwa OVG NRW…, Urteil vom 18. Oktober 1993 - 12 A 269/92 -, juris Rn. 29; OVG Berlin, Beschluss vom 10. September 2004 - 4 N 62.04 -, juris Rn. 10;… OVG Nds., Beschluss vom 24. Juni 2008 - 5 LA 32/05 -, juris Rn. 5, jeweils m.w.N.).

    Soweit der Antragsteller schließlich eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG daraus herzuleiten sucht, dass anders als im Beamtenrecht im Falle von Rentenansprüchen - so wörtlich - "der erhebliche Altersunterschied ggf. nur eine Rolle bei der Frage [spielt], ob es sich um eine sogenannte Versorgungsehe gehandelt hat", verkennt der Antrag darüber hinaus die (legitimierenden) Unterschiede der Versorgungssysteme, die auch für die hier relevante rechtliche Beurteilung des Unterhaltsbeitrags nach § 34 LBeamtVG Geltung beanspruchen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 148.81 -, BVerwGE 70, 211 [214 f.]; OVG Berlin, Beschluss vom 10. September 2004 - 4 N 62.04 -, juris Rn. 4 m.w.N.).

  • BVerfG, 01.03.2010 - 1 BvR 2584/06

    Nichtannahmebeschluss: Ausschluss einer sogenannten nachgeheirateten Witwe von …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2016 - 2 A 10463/16
    Rn. 5 b) Soweit der Antragsteller gegen das vom Verwaltungsgericht gefundene Ergebnis eine Ungleichbehandlung älterer und jüngerer Ehepartner und damit sinngemäß einen Fall von Altersdiskriminierung geltend macht, genügt sein Vorbringung bereits nicht den Darlegungspflichten nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO (vgl. dazu auch BayVGH…, Beschluss vom 30. Juli 2015 - 14 ZB 14.1891 -, juris Rn. 6; vgl. im Übrigen zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit des Unterscheidungskriteriums des Zeitpunkts der Eheschließung auch entspr. BVerfG, Beschluss vom 1. März 2010 - 1 BvR 2584/06 -, NVwZ-RR 2010, 505 ff. m.w.N. sowie BayVGH…, Beschluss vom 30. Juli 2015 - 14 ZB 14.1891 -, juris Rn. 6, 11 m.w.N.).

    Gleiches gilt für den bloßen Hinweis des Antragstellers auf Art. 6 GG und damit entsprechend auch auf Art. 23 Abs. 1 der Verfassung für Rheinland-Pfalz (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 1. März 2010 - 1 BvR 2584/06 -, NVwZ-RR 2010, 505 [506 f.]).

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 148.81

    Beamtenrecht - Witwe - Unterhaltsbeitrag - Einkommensanrechnung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2016 - 2 A 10463/16
    Rn. 3 a) Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass es sich bei dem Anspruch des nachgeheirateten Ehepartners gemäß § 34 LBeamtVG weder um eine Leistung handelt, die als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz - GG - eine Alimentation noch eine bloße Sozialleistung darstellt, sondern um eine vom Dienstherrn des verstorbenen Beamten aufgrund seiner nachwirkenden Fürsorge gewährte Leistung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1984 - 6 C 148.81 -, BVerwGE 70, 211 [214 ff.]; OVG NRW…, Urteil vom 18. Oktober 1993 - 12 A 269/92 -, juris Rn. 24; VG Minden…, Urteil vom 6. Juli 2015 - 4 K 1806/14 -, juris Rn. 25 ff.).

    Soweit der Antragsteller schließlich eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG daraus herzuleiten sucht, dass anders als im Beamtenrecht im Falle von Rentenansprüchen - so wörtlich - "der erhebliche Altersunterschied ggf. nur eine Rolle bei der Frage [spielt], ob es sich um eine sogenannte Versorgungsehe gehandelt hat", verkennt der Antrag darüber hinaus die (legitimierenden) Unterschiede der Versorgungssysteme, die auch für die hier relevante rechtliche Beurteilung des Unterhaltsbeitrags nach § 34 LBeamtVG Geltung beanspruchen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 148.81 -, BVerwGE 70, 211 [214 f.]; OVG Berlin…, Beschluss vom 10. September 2004 - 4 N 62.04 -, juris Rn. 4 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 24.06.2008 - 5 LA 32/05

    Voraussetzungen für die Möglichkeit der Versagung eines Anspruches auf einen …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2016 - 2 A 10463/16
    Liegen Gründe für eine nachfolgende Fürsorge im Einzelfall jedoch nicht vor, so ist der Dienstherr nach § 34 LBeamtVG nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, den Unterhaltsbeitrag, der ansonsten grundsätzlich bis zur Höhe des Witwen- oder Witwergeldes zu gewähren ist, zu kürzen, und zwar auch, wie vorliegend, bis zur völligen Versagung des Unterhaltsbeitrags (vgl. entspr. OVG NRW…, Urteil vom 18. Oktober 1993 - 12 A 269/92 -, juris Rn. 25 ff., 33; OVG Berlin…, Beschluss vom 10. September 2004 - 4 N 62.04 -, juris Rn. 10; OVG Nds., Beschluss vom 24. Juni 2008 - 5 LA 32/05 -, juris Rn. 5; VG Minden…, Urteil vom 6. Juli 2015 - 4 K 1806/14 -, juris Rn. 58 ff.).

    Dabei hat es noch nicht einmal - was durchaus naheliegend gewesen wäre, da der Unterhaltsbeitrag ebenso wie das Witwengeld nach dem Sinn des Gesetzes nicht für einen wie hier im Verhältnis zu der verstorbenen Beamtin jungen Witwer bei kurzer Ehe noch Jahrzehnte nach dem Tod der Beamtin gezahlt werden soll (vgl. OVG NRW…, Urteil vom 18. Oktober 1993 - 12 A 269/92 -, juris Rn. 30) - zusätzlich die (relativ) kurze Ehedauer von nur drei Jahren zusätzlich in seine Betrachtung einbezogen (vgl. zur "Gesamtschau" und den genannten Einzelaspekten etwa OVG NRW…, Urteil vom 18. Oktober 1993 - 12 A 269/92 -, juris Rn. 29; OVG Berlin…, Beschluss vom 10. September 2004 - 4 N 62.04 -, juris Rn. 10; OVG Nds., Beschluss vom 24. Juni 2008 - 5 LA 32/05 -, juris Rn. 5, jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 30.10.1969 - II C 46.68

    Antrag auf Gewährung beamtenrechtlicher Hinterbliebenenversorgung - Anspruch auf …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2016 - 2 A 10463/16
    Sinn und Zweck dieser Regelung ist es mithin - entgegen der insoweit ohnehin bloßen Behauptung des Antragstellers - dem Dienstherrn die Versorgung des "nachgeheirateten" Ehepartners völlig oder teilweise zu ersparen, soweit ihm diese Versorgung nicht zuzumuten oder soweit sie aus fürsorgerischen Gründen nicht geboten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1969 - II C 46.68 -, BVerwGE 34, 149 [152]; OVG NRW…, Urteil vom 18. Oktober 1993 - 12 A 269/92 -, juris Rn. 26; VG Minden…, Urteil vom 6. Juli 2015 - 4 K 1806/14 -, juris Rn. 59).
  • VGH Bayern, 30.07.2015 - 14 ZB 14.1891

    Ausschluss einer nachgeheirateten Witwe vom Witwengeld; Altersdiskriminierung …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2016 - 2 A 10463/16
    Rn. 5 b) Soweit der Antragsteller gegen das vom Verwaltungsgericht gefundene Ergebnis eine Ungleichbehandlung älterer und jüngerer Ehepartner und damit sinngemäß einen Fall von Altersdiskriminierung geltend macht, genügt sein Vorbringung bereits nicht den Darlegungspflichten nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO (vgl. dazu auch BayVGH, Beschluss vom 30. Juli 2015 - 14 ZB 14.1891 -, juris Rn. 6; vgl. im Übrigen zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit des Unterscheidungskriteriums des Zeitpunkts der Eheschließung auch entspr. BVerfG, Beschluss vom 1. März 2010 - 1 BvR 2584/06 -, NVwZ-RR 2010, 505 ff. m.w.N. sowie BayVGH, Beschluss vom 30. Juli 2015 - 14 ZB 14.1891 -, juris Rn. 6, 11 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 16.08.2017 - 5 LA 29/17

    Rechtsstreit um die Anrechnung einer Rente auf einen gewährten Unterhaltsbeitrag; …

    Ihr wiederholter Hinweis auf die höhere Lebenserwartung ist - wie dargelegt - nicht geeignet, den aufgezeigten sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung zu widerlegen (vgl. im Übrigen auch Bay. VGH…, Beschluss vom 30.7.2015 - 14 ZB 14.1891 -, juris Rn. 6; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 5.7.2016 - 2 A 10463/16 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 18.01.2023 - 2 A 139/22

    Hinterbliebenenversorgung; Witwergeld; Unterhaltsbeitrag

    Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen hiergegen schon deshalb nicht, weil der Anspruch der nachgeheirateten Witwe weder zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG gehört (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 148.81 -, juris Rn. 20 zu § 22 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG) noch eine Sozialleistung darstellt (vgl. OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 5. Juli 2016 - 2 A 10463/16 -, juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 06.08.2017 - 5 LA 29/17

    Angemessene Anrechnung von Erwerbseinkommen auf den Unterhaltsbeitrag …

    Ihr wiederholter Hinweis auf die höhere Lebenserwartung ist - wie dargelegt - nicht geeignet, den aufgezeigten sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung zu widerlegen (vgl. im Übrigen auch Bay. VGH…, Beschluss vom 30.7.2015 - 14 ZB 14.1891 -, juris Rn. 6; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 5.7.2016 - 2 A 10463/16 -, juris Rn. 5).
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