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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 12.05.2021 - 2 A 107/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,13371
OVG Saarland, 12.05.2021 - 2 A 107/20 (https://dejure.org/2021,13371)
OVG Saarland, Entscheidung vom 12.05.2021 - 2 A 107/20 (https://dejure.org/2021,13371)
OVG Saarland, Entscheidung vom 12. Mai 2021 - 2 A 107/20 (https://dejure.org/2021,13371)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 4 Abs 2 BauNVO, § 6 Abs 3 BauNVO, § 50 Abs 2 BauO SL, § 64 Abs 3 S 1 BauO SL, § 124 Abs 2 Nr 2 VwGO
    Fingierte Baugenehmigung zur Nutzung von Räumlichkeiten als Spielhalle; Änderung der Planunterlagen; Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben in einer nicht beplanten Ortslage; Angriffe gegen die Ergebnisse einer gerichtlichen Ortsbesichtigung

  • baurechtsiegen.de

    Fingierte Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung von Bauvorlagen; Baugenehmigung; Berufung; Bescheidungsfrist; besondere Schwierigkeit; Bestätigung; ernstliche Zweifel; Fristablauf; Mischgebiet; Nachforderung; Ortslage; Spielhalle; vereinfachtes Verfahren; Wohngebiet; Zulassung; Fingierte Baugenehmigung im ...

  • rechtsportal.de

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer Spielhalle neben einer Gaststätte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Änderung an den Plänen vorgenommen: Entscheidungsfrist beginnt neu zu laufen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Baugenehmigung und die 3-monatige Genehmigungsfiktion

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2022, 455
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (7)

  • OVG Saarland, 26.03.2021 - 2 A 96/20

    Untersagung des Inverkehrbringens eines Arzneimittels (Wirkstoff Melatonin)

    Auszug aus OVG Saarland, 12.05.2021 - 2 A 107/20
    Das Vorbringen rechtfertigt weder die Annahme der geltend gemachten "ernstlichen Zweifel" an der allein am Maßstab der Fehlerhaftigkeit im Ergebnis zu beurteilenden Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO)[vgl. dazu allgemein OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.6.2002 - 1 Q 55/01 -, SKZ 2002, 289, Leitsatz Nr. 15, st. Rspr.][vgl. dazu allgemein OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.6.2002 - 1 Q 55/01 -, SKZ 2002, 289, Leitsatz Nr. 15, st. Rspr.] noch einer besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeit der Sache im Verständnis des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO.[vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.3.2021 - 2 A 96/20 -, juris, wonach die Beantwortung durch den Fall entscheidungserheblich aufgeworfener Fragen von der Schwierigkeit her signifikant über dem Durchschnitt verwaltungsgerichtlicher Fälle liegen muss][vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.3.2021 - 2 A 96/20 -, juris, wonach die Beantwortung durch den Fall entscheidungserheblich aufgeworfener Fragen von der Schwierigkeit her signifikant über dem Durchschnitt verwaltungsgerichtlicher Fälle liegen muss] Beides gilt sowohl für den in erster Instanz gestellten Hauptantrag als auch für den Hilfsantrag auf Verpflichtung der Beklagten zur Erteilung der Baugenehmigung für die beabsichtigte Nutzungsänderung.
  • OVG Saarland, 27.11.2019 - 2 A 287/19

    Zulässigkeit eines Wettbüros in einem Mischgebiet

    Auszug aus OVG Saarland, 12.05.2021 - 2 A 107/20
    Rn. 21 Das Verwaltungsgericht hat die nach dem § 34 BauGB maßgeblich in den Blick zu nehmende vorhandene Bebauung in der näheren Umgebung des Vorhabengrundstücks in seinem Urteil als allgemeines Wohngebiet im Verständnis des § 4 BauNVO eingestuft und ist auf dieser Basis - insoweit unzweifelhaft richtig - zur Unzulässigkeit der Umnutzung der Räume in dem Anwesen S...Straße 178 in eine von der Nutzungsart - unstreitig - als Vergnügungsstätte einzuordnende Spielhalle[vgl. insoweit etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.11.2019 - 2 A 287/19 -, BauR 2020, 616][vgl. insoweit etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.11.2019 - 2 A 287/19 -, BauR 2020, 616] gelangt.
  • OVG Saarland, 30.03.2012 - 2 A 316/11

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für den "Umbau und Erweiterung eines …

    Auszug aus OVG Saarland, 12.05.2021 - 2 A 107/20
    Rn. 22 Bei der Abgrenzung der maßgeblichen näheren Umgebung eines Grundstücks in nicht beplanter Ortslage (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB) wie auch bei der Beurteilung des Charakters faktischer Baugebiete auf dieser Grundlage rechtfertigt der Umstand, dass die Abgrenzung wie auch die Einordnung der maßgeblichen Umgebungsbebauung nach ihrer Nutzungsart bei der Anwendung des § 34 BauGB in aller Regel die Verschaffung eines Eindrucks von den örtlichen Gegebenheiten voraussetzt und daher von einem Rechtsmittelgericht regelmäßig nicht abschließend nur auf Grund der Aktenlage vorgenommen werden kann, nicht bereits die Annahme, das auf einer Ortsbesichtigung beruhende Ergebnis einer solchen Beurteilung des Verwaltungsgerichts unterläge ernstlichen Zweifeln hinsichtlich seiner Richtigkeit (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).[vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.][vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.] Hat sich das Verwaltungsgericht - wie hier im Rahmen einer Ortseinsicht am 10.7.2019, an der im Übrigen alle Berufsrichter der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts teilgenommen haben - einen eigenen Eindruck von den baulichen Gegebenheiten vor Ort verschafft und eine nach den Maßstäben der Rechtsprechung nachvollziehbare Bewertung vorgenommen, so kommt eine Zulassung der Berufung nur in Betracht, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des vom Verwaltungsgericht gefundenen Ergebnisses rechtfertigen können.
  • OVG Saarland, 01.04.2021 - 2 A 279/20

    Ausweisung von Straftätern

    Auszug aus OVG Saarland, 12.05.2021 - 2 A 107/20
    Eine solche besondere Schwierigkeit hat eine Rechtssache nur, wenn sich den Darlegungen des die Zulassung begehrenden Beteiligten entnehmen lässt, dass sich der zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle deutlich abhebt und dass es auf die schwierigen Fragen für die Entscheidung auch ankommt.[vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.4.2021 - 2 A 279/20 -, juris, und vom 22.1.2020 - 2 B 210/19 -, Nr. 18 der Leitsatzübersicht I/2020 auf der Homepage des Gerichts][vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.4.2021 - 2 A 279/20 -, juris, und vom 22.1.2020 - 2 B 210/19 -, Nr. 18 der Leitsatzübersicht I/2020 auf der Homepage des Gerichts] Sie kann sich - wie gesagt - mit Blick auf den Hilfsantrag nicht daraus ergeben, dass dem Senat eine abschließende Qualifizierung der Umgebungsbebauung (§ 34 BauGB) mangels eigenen Eindrucks von der Örtlichkeit nicht möglich ist.
  • OVG Saarland, 26.07.2007 - 2 A 349/07

    Anhörungsrüge im Berufungszulassungsverfahren - baurechtlicher Nachbarstreit

    Auszug aus OVG Saarland, 12.05.2021 - 2 A 107/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats gebieten auch die verfassungsrechtlichen Anforderungen der Gebote effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und der Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) keine von dem Gesagten abweichende Interpretation der Zulassungstatbestände der § 124 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 VwGO,[vgl. dazu bereits OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.7.2007 - 2 A 349/07 -, BauR 2007, 1936][vgl. dazu bereits OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.7.2007 - 2 A 349/07 -, BauR 2007, 1936] insbesondere keine Beweisaufnahme im Rahmen eines Zulassungsverfahrens, speziell im Wege einer Ortseinsicht.
  • OVG Saarland, 18.09.2020 - 2 A 228/20

    Zulässigkeit von Werbeanlagen

    Auszug aus OVG Saarland, 12.05.2021 - 2 A 107/20
    Rn. 22 Bei der Abgrenzung der maßgeblichen näheren Umgebung eines Grundstücks in nicht beplanter Ortslage (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB) wie auch bei der Beurteilung des Charakters faktischer Baugebiete auf dieser Grundlage rechtfertigt der Umstand, dass die Abgrenzung wie auch die Einordnung der maßgeblichen Umgebungsbebauung nach ihrer Nutzungsart bei der Anwendung des § 34 BauGB in aller Regel die Verschaffung eines Eindrucks von den örtlichen Gegebenheiten voraussetzt und daher von einem Rechtsmittelgericht regelmäßig nicht abschließend nur auf Grund der Aktenlage vorgenommen werden kann, nicht bereits die Annahme, das auf einer Ortsbesichtigung beruhende Ergebnis einer solchen Beurteilung des Verwaltungsgerichts unterläge ernstlichen Zweifeln hinsichtlich seiner Richtigkeit (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).[vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.][vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.] Hat sich das Verwaltungsgericht - wie hier im Rahmen einer Ortseinsicht am 10.7.2019, an der im Übrigen alle Berufsrichter der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts teilgenommen haben - einen eigenen Eindruck von den baulichen Gegebenheiten vor Ort verschafft und eine nach den Maßstäben der Rechtsprechung nachvollziehbare Bewertung vorgenommen, so kommt eine Zulassung der Berufung nur in Betracht, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des vom Verwaltungsgericht gefundenen Ergebnisses rechtfertigen können.
  • OVG Saarland, 20.06.2012 - 2 A 411/11
    Auszug aus OVG Saarland, 12.05.2021 - 2 A 107/20
    Rn. 22 Bei der Abgrenzung der maßgeblichen näheren Umgebung eines Grundstücks in nicht beplanter Ortslage (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB) wie auch bei der Beurteilung des Charakters faktischer Baugebiete auf dieser Grundlage rechtfertigt der Umstand, dass die Abgrenzung wie auch die Einordnung der maßgeblichen Umgebungsbebauung nach ihrer Nutzungsart bei der Anwendung des § 34 BauGB in aller Regel die Verschaffung eines Eindrucks von den örtlichen Gegebenheiten voraussetzt und daher von einem Rechtsmittelgericht regelmäßig nicht abschließend nur auf Grund der Aktenlage vorgenommen werden kann, nicht bereits die Annahme, das auf einer Ortsbesichtigung beruhende Ergebnis einer solchen Beurteilung des Verwaltungsgerichts unterläge ernstlichen Zweifeln hinsichtlich seiner Richtigkeit (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).[vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.][vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.] Hat sich das Verwaltungsgericht - wie hier im Rahmen einer Ortseinsicht am 10.7.2019, an der im Übrigen alle Berufsrichter der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts teilgenommen haben - einen eigenen Eindruck von den baulichen Gegebenheiten vor Ort verschafft und eine nach den Maßstäben der Rechtsprechung nachvollziehbare Bewertung vorgenommen, so kommt eine Zulassung der Berufung nur in Betracht, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des vom Verwaltungsgericht gefundenen Ergebnisses rechtfertigen können.
  • OVG Saarland, 05.06.2023 - 2 A 14/23

    Nachbarschutz gegen freiberufliche Tätigkeit im reinen Wohngebiet

    Hat sich das Verwaltungsgericht - wie hier - einen Eindruck von dem "Baugrundstück" und seiner Umgebung, insbesondere auch von der baulichen Situation auf den benachbarten Grundstücken, verschafft und eine nach den Maßstäben der Rechtsprechung nachvollziehbare Bewertung vorgenommen, so kommt eine Zulassung der Berufung nur in Betracht, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des vom Verwaltungsgericht gefundenen Ergebnisses rechtfertigen können.12[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, BauR 2022, 455, m.w.N., st. Rspr.][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, BauR 2022, 455, m.w.N., st. Rspr.] Das zeigt der Zulassungsantrag nicht auf.

    Die Voraussetzungen dieses Zulassungsgrunds sind nur erfüllt, wenn sich den Darlegungen des die Zulassung begehrenden Beteiligten entnehmen lässt, dass sich der zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle deutlich nach oben abhebt und dass es auf die geltend gemachten "schwierigen" Fragen für die Entscheidung auch ankommt.[vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.2.2023 - 2 A 248/22 -, bei juris, vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, Nr. 18 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2021 auf der Homepage (Abschnitt Baurecht) und vom 17.6.2021 - 2 A 48/21 -, Nr. 89 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2021][vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.2.2023 - 2 A 248/22 -, bei juris, vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, Nr. 18 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2021 auf der Homepage (Abschnitt Baurecht) und vom 17.6.2021 - 2 A 48/21 -, Nr. 89 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2021] Die durch den Fall aufgeworfenen Fragen zum Anwendungsbereich des § 13 BauNVO gehören zu den Standardanforderungen für eine mit der Bearbeitung von Bausachen befasste Kammer des Verwaltungsgerichts.

  • OVG Saarland, 01.06.2023 - 2 A 13/23

    Nachbarschutz gegen freiberufliche Tätigkeit im reinen Wohngebiet

    Hat sich das Verwaltungsgericht - wie hier - einen Eindruck von dem "Baugrundstück" und seiner Umgebung, insbesondere auch von der baulichen Situation auf den benachbarten Grundstücken, verschafft und eine nach den Maßstäben der Rechtsprechung nachvollziehbare Bewertung vorgenommen, so kommt eine Zulassung der Berufung nur in Betracht, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des vom Verwaltungsgericht gefundenen Ergebnisses rechtfertigen können.12[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, BauR 2022, 455, m.w.N., st. Rspr.][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, BauR 2022, 455, m.w.N., st. Rspr.] Das zeigt der Zulassungsantrag nicht auf.

    Die Voraussetzungen dieses Zulassungsgrunds sind nur erfüllt, wenn sich den Darlegungen des die Zulassung begehrenden Beteiligten entnehmen lässt, dass sich der zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle deutlich nach oben abhebt und dass es auf die geltend gemachten "schwierigen" Fragen für die Entscheidung auch ankommt.[vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.2.2023 - 2 A 248/22 -, bei juris, vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, Nr. 18 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2021 auf der Homepage (Abschnitt Baurecht) und vom 17.6.2021 - 2 A 48/21 -, Nr. 89 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2021][vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.2.2023 - 2 A 248/22 -, bei juris, vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, Nr. 18 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2021 auf der Homepage (Abschnitt Baurecht) und vom 17.6.2021 - 2 A 48/21 -, Nr. 89 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2021] Die durch den Fall aufgeworfenen Fragen zum Anwendungsbereich des § 13 BauNVO gehören zu den Standardanforderungen für eine mit der Bearbeitung von Bausachen befasste Kammer des Verwaltungsgerichts.

  • OVG Saarland, 27.04.2023 - 2 A 259/22

    Beseitigungsanordnung für Grenzgarage

    Die Voraussetzungen dieses Zulassungsgrunds sind nur erfüllt, wenn sich den Darlegungen des die Zulassung begehrenden Beteiligten entnehmen lässt, dass sich der zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle deutlich nach oben abhebt und dass es auf die geltend gemachten schwierigen Fragen für die Entscheidung auch ankommt.[vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.2.2023 - 2 A 248/22 -, bei juris, vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, Nr. 18 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2021 auf der Homepage (Abschnitt Baurecht) und vom 17.6.2021 - 2 A 48/21 -, Nr. 89 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2021][vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.2.2023 - 2 A 248/22 -, bei juris, vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, Nr. 18 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2021 auf der Homepage (Abschnitt Baurecht) und vom 17.6.2021 - 2 A 48/21 -, Nr. 89 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2021] Das ist nicht dargelegt (§ 124 Abs. 4 Satz 4 VwGO).
  • OVG Saarland, 27.01.2022 - 2 C 113/21

    Veränderungssperre für Aufstellung eines Spartenplans

    Die durch diesen Vortrag aufgeworfenen Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit dem zwischen den Beteiligten umstrittenen, für den Lauf der Frist maßgeblichen Zeitpunkt der Vollständigkeit der Antragsunterlagen,[vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, sowie die Beschlüsse vom 10.2.2014 - 2 B 490/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 27, vom 2.7.2013 - 2 B 57/13 -, SKZ 2014, 31, Leitsatz Nr. 16, und die Urteile vom 12.2.2009 - 2 A 256/08 -, Juris, und vom 9.3.2006 - 2 R 8/05 -, BRS 70 Nr. 148][vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, sowie die Beschlüsse vom 10.2.2014 - 2 B 490/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 27, vom 2.7.2013 - 2 B 57/13 -, SKZ 2014, 31, Leitsatz Nr. 16, und die Urteile vom 12.2.2009 - 2 A 256/08 -, Juris, und vom 9.3.2006 - 2 R 8/05 -, BRS 70 Nr. 148] ist ebenfalls Gegenstand des beim Verwaltungsgericht anhängigen Klageverfahrens.
  • OVG Saarland, 17.01.2022 - 2 A 281/21

    Pferdehaltung in unbeplanter Ortslage; Notwendigkeit gerichtliche …

    Auch die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und der Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebieten keine abweichende Interpretation des Zulassungstatbestands im § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, insbesondere keine Beweisaufnahme im Rahmen eines Zulassungsverfahrens (vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 18 in der Übersicht I/2021 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442).

    Auch die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und der Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebieten keine abweichende Interpretation des Zulassungstatbestands im § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, insbesondere keine Beweisaufnahme im Rahmen eines Zulassungsverfahrens.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 18 in der Übersicht I/2021 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 18 in der Übersicht I/2021 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.].

  • OVG Saarland, 25.05.2023 - 2 A 132/22

    Seelische Belastung als wichtiger Grund für eine Namensänderung

    Die Voraussetzungen dieses Zulassungsgrunds sind nur erfüllt, wenn sich den Darlegungen des die Zulassung begehrenden Beteiligten entnehmen lässt, dass sich der zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle deutlich nach oben abhebt und dass es auf die geltend gemachten schwierigen Fragen für die Entscheidung auch ankommt.[Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.2.2023 - 2 A 248/22 -, bei juris, vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, Nr. 18 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2021 auf der Homepage (Abschnitt Baurecht) und vom 17.6.2021 - 2 A 48/21 -, Nr. 89 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2021][Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.2.2023 - 2 A 248/22 -, bei juris, vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, Nr. 18 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2021 auf der Homepage (Abschnitt Baurecht) und vom 17.6.2021 - 2 A 48/21 -, Nr. 89 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2021] Das ist nicht dargelegt (§ 124 Abs. 4 Satz 4 VwGO).
  • OVG Saarland, 03.02.2023 - 2 A 248/22

    Besondere Schwierigkeit i. S. des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO; …

    Eine besondere Schwierigkeit im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur, wenn sich den Darlegungen des die Zulassung begehrenden Beteiligten entnehmen lässt, dass sich der zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle deutlich nach oben abhebt und dass es auf die geltend gemachten schwierigen Fragen für die Entscheidung auch ankommt.[vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, Nr. 18 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2021 auf der Homepage (Abschnitt Baurecht) und vom 17.6.2021 - 2 A 48/21 -, Nr. 89 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2021][vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, Nr. 18 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2021 auf der Homepage (Abschnitt Baurecht) und vom 17.6.2021 - 2 A 48/21 -, Nr. 89 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2021] Das ist nicht dargelegt (§ 124 Abs. 4 Satz 4 VwGO) und lässt sich insbesondere nicht daraus herleiten, dass die durch den Fall aufgeworfenen "bautechnischen" Fragen letztlich einer gutachterlichen Abklärung bedürfen.
  • OVG Saarland, 09.03.2026 - 2 A 103/25

    Antrag auf Zulassung der Berufung: Wahlanfechtung

    Die Voraussetzungen dieses Zulassungsgrunds sind nur erfüllt, wenn sich den Darlegungen des die Zulassung begehrenden Beteiligten entnehmen lässt, dass sich der zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle deutlich nach oben abhebt und dass es auf die geltend gemachten schwierigen Fragen für die Entscheidung auch ankommt.[Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.2.2023 - 2 A 248/22 -, bei juris, vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, Nr. 18 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2021 auf der Homepage (Abschnitt Baurecht) und vom 17.6.2021 - 2 A 48/21 -, Nr. 89 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2021][Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.2.2023 - 2 A 248/22 -, bei juris, vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, Nr. 18 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2021 auf der Homepage (Abschnitt Baurecht) und vom 17.6.2021 - 2 A 48/21 -, Nr. 89 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2021] Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt.
  • OVG Saarland, 03.08.2022 - 2 A 109/22

    Unzulässigkeit einer kerngebietstypischen Spielhalle in unbeplanter Ortslage

    Das Verwaltungsgericht, das nach der über den Ortstermin gefertigten Niederschrift fast eine Dreiviertelstunde vor Ort gewesen ist, die Umgebung zusätzlich mit zahlreichen Fotoaufnahmen in der Akte dokumentiert und seine Eindrücke in einem ausführlichen Protokoll niedergelegt hat, hat dabei insbesondere der vor dem Baugrundstück verlaufenden Kaiserlauterer Straße eine trennende Wirkung und der Bebauung auf der gegenüberliegenden Seite der Straße deswegen keine prägende Wirkung für das Vorhabengrundstück beigemessen.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 18 in der Übersicht I/2021 auf der Homepage des Gerichts][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 18 in der Übersicht I/2021 auf der Homepage des Gerichts] Dass diese Bebauung bei der dieser Bewertung im Rahmen des Urteils vorgelagerten Erfassung des Baubestandes in dem Ortsbesichtigungsprotokoll, bei der es um die Dokumentation möglichst aller vorhandenen und später einer Bewertung - auch hinsichtlich ihrer prägenden Wirkung - zuzuführenden Bauten geht, mit aufgeführt worden ist, ist rechtlich ohne Belang.
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