Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 04.08.2015 - 2 A 11059/14.OVG, 2 A 11059/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 6 BeamtStG, Art 74 Abs 1 Nr 27 GG
Übernahme von Versorgungsleistungen durch Gemeinde im Fall des Antragsruhestandes wegen Schwerbehinderung eines früheren Bürgermeisters - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Pflicht zur Übernahme von Versorgungsleistungen im Fall seiner vorzeitigen Ruhestandsversetzung auf Antrag wegen Schwerbehinderung
- esovgrp.de
BeamtStG § 6,BeamtStG § ... 25,GG Art 20,GG Art 20 Abs 3,GG Art 33,GG Art 33 Abs 5,GG Art 72,GG Art 72 Abs 1,GG Art 74,GG Art 74 Abs 1,GG Art 74 Abs 1 Nr 27,LBG § 8,LBG § 8 Abs 2,LBG § 37,LBG § 37 Abs 1,LBG § 39,LBG § 39 Abs 2,LBG § 39 Abs 2 S 1,LBG § 119,LBG § 119 Abs 2,LBG § 132,LBG § 132 Abs 1
Altersgrenze, Analogie, Antragsruhestand, Auslegung, Beamtenrecht, Beamter, Beamter auf Zeit, Gesetzgeber, Gleichgeltungsanordnung, kommunaler Wahlbeamter, planwidrige Regelungslücke, redaktionelles Versehen, Regelungslücke, Ruhestand, Schwerbehinderung, ... - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übernahme von Versorgungsleistungen bei der vorzeitigen Ruhestandsversetzung eines schwerbehinderten Beamten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verbandsbürgermeister kann vorzeitigen Ruhestand wegen Schwerbehinderung beanspruchen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Übernahme von Versorgungsleistungen für schwerbehinderten Beamten auf Zeit
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Vorzeitiger Ruhestand wegen Schwerbehinderung auch für Beamte auf Zeit
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Übernahme von Versorgungsleistungen für schwerbehinderten Beamten auf Zeit
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Beamte auf Zeit können wegen Schwerbehinderung vorzeitigen Ruhestand beanspruchen - Aktuelle gesetzliche Regelung gilt trotz vorhandener Begrenzung im Wortlaut auch für Beamte auf Zeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Übernahme von Versorgungsleistungen bei der vorzeitigen Ruhestandsversetzung eines schwerbehinderten Beamten
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 24.09.2014 - 1 K 310/14
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.08.2015 - 2 A 11059/14.OVG, 2 A 11059/14
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2015, 938
- DÖV 2015, 976
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13
Analogie; anteilige Zuschlagsgewährung; Aufnahme in die Wohnung; Doppelwohnsitz; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.08.2015 - 2 A 11059/14
Der analogen Anwendung einer Norm aus dem Bereich der Beendigung des Beamtenverhältnisses sind besonders enge Grenzen gesetzt (unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 27. März 2014 - 2 C 2/13 -).Eine derartige Lücke darf von den Gerichten im Wege der Analogie geschlossen werden, wenn sich aufgrund der gesamten Umstände feststellen lässt, dass der Normgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er diesen bedacht hätte (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2014 - 2 C 2/13 -, juris, Rn. 17, m.w.N.).
Rn. 42 Ebenso wie im Bereich des Besoldungs- und Versorgungsrechts sind jedoch einer analogen Anwendung auch im Bereich der Beendigung des Beamtenverhältnisses besonders enge Grenzen gesetzt, da beide Gebiete nach den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums dem Vorbehalt des Gesetzes unterliegen (zur Beendigung des Beamtenverhältnisses: vgl. BVerfG…, Beschluss vom 2. Dezember 1958 - 1 BvL 27/55 -, juris, Rn. 76, BVerfGE 8, 332 [352 f.], dort zu kommunalen Wahlbeamten; zum Besoldungs- und Versorgungsrecht: vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2014 - 2 C 2/13 -, juris, Rn. 18, m.w.N.) und die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen angesichts des detaillierten, differenzierenden und stark kasuistischen Inhalts regelmäßig abschließend sind, es mithin in der Regel an einer planwidrigen Lücke fehlt (zur Beendigung des Beamtenverhältnisses: vgl. BVerwG…, Urteil vom 3. November 2005 - 2 C 9/05 -, juris, Rn. 14; zum Besoldungs- und Versorgungsrecht: vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2014 - 2 C 2/13 -, juris, Rn. 21, m.w.N.).
Rn. 43 Trotz dieser engen Grenzen ist eine analoge Anwendung nicht generell ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2014 - 2 C 2/13 -, juris, Rn. 19 ff.; a.A. [wohl] noch BVerwG…, Urteil vom 3. November 2005 - 2 C 9/05 -, juris, Rn. 14), kommt jedoch nur in Betracht, wenn der erkennbare Wille des Gesetzgebers in den gesetzlichen Vorschriften nur unvollkommen Ausdruck gefunden hat, wie etwa im Falle eines Redaktionsversehens (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2014 - 2 C 2/13 -, juris, Rn. 23 unter Verweis auf BVerwG, Urteile vom 24. November 1960 - 2 C 6.58 -, BVerwGE 11, 263 [264 ff.] und vom 28. Dezember 1971 - 6 C 17.68 -, BVerwGE 39, 221 [227 f.]).
- BVerwG, 03.11.2005 - 2 C 9.05
Sonderzuwendung; Übertritt in den Dienst eines anderen öffentlich-rechtlichen …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.08.2015 - 2 A 11059/14
Rn. 42 Ebenso wie im Bereich des Besoldungs- und Versorgungsrechts sind jedoch einer analogen Anwendung auch im Bereich der Beendigung des Beamtenverhältnisses besonders enge Grenzen gesetzt, da beide Gebiete nach den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums dem Vorbehalt des Gesetzes unterliegen (zur Beendigung des Beamtenverhältnisses: vgl. BVerfG…, Beschluss vom 2. Dezember 1958 - 1 BvL 27/55 -, juris, Rn. 76, BVerfGE 8, 332 [352 f.], dort zu kommunalen Wahlbeamten; zum Besoldungs- und Versorgungsrecht: vgl. BVerwG…, Urteil vom 27. März 2014 - 2 C 2/13 -, juris, Rn. 18, m.w.N.) und die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen angesichts des detaillierten, differenzierenden und stark kasuistischen Inhalts regelmäßig abschließend sind, es mithin in der Regel an einer planwidrigen Lücke fehlt (zur Beendigung des Beamtenverhältnisses: vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 2005 - 2 C 9/05 -, juris, Rn. 14; zum Besoldungs- und Versorgungsrecht: vgl. BVerwG…, Urteil vom 27. März 2014 - 2 C 2/13 -, juris, Rn. 21, m.w.N.).Rn. 43 Trotz dieser engen Grenzen ist eine analoge Anwendung nicht generell ausgeschlossen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27. März 2014 - 2 C 2/13 -, juris, Rn. 19 ff.; a.A. [wohl] noch BVerwG, Urteil vom 3. November 2005 - 2 C 9/05 -, juris, Rn. 14), kommt jedoch nur in Betracht, wenn der erkennbare Wille des Gesetzgebers in den gesetzlichen Vorschriften nur unvollkommen Ausdruck gefunden hat, wie etwa im Falle eines Redaktionsversehens (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27. März 2014 - 2 C 2/13 -, juris, Rn. 23 unter Verweis auf BVerwG, Urteile vom 24. November 1960 - 2 C 6.58 -, BVerwGE 11, 263 [264 ff.] und vom 28. Dezember 1971 - 6 C 17.68 -, BVerwGE 39, 221 [227 f.]).
- BVerfG, 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11
Therapieunterbringungsgesetz entspricht bei verfassungskonformer Auslegung dem …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.08.2015 - 2 A 11059/14
Der Respekt vor der gesetzgebenden Gewalt gebietet es dabei, in den Grenzen der Verfassung das Maximum dessen aufrechtzuerhalten, was der Gesetzgeber gewollt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 2013 - 2 BvR 2302/11, u.a. -, BVerfGE 134, 33 [63], Rn. 77, m.w.N.).
- BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.08.2015 - 2 A 11059/14
Inhaltlich bedürfte es danach der Abwägung zwischen dem Allgemeininteresse an einer (sofortigen) Änderung der materiellen Rechtslage einerseits und dem über Art. 33 Abs. 5, Art. 20 Abs. 3 GG geschützten Vertrauen (zur Ausprägung des Vertrauensschutzes im Beamtenverhältnis, BVerfG…, Urteil vom 10. Dezember 1985 - 2 BvL 18/83 -, juris, Rn. 54 ff., BVerfGE 71, 255 [272 f.], m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 -, juris, Rn. 171) des Beigeladenen auf die Fortgeltung der bisherigen Reglungen andererseits, die unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten insbesondere auch zu berücksichtigen hätte, inwieweit der Eingriff in das schutzwürdige Vertrauen durch Übergangsregeln abzumildern wäre (vgl. BVerfG…, Urteil vom 10. Dezember 1985 - 2 BvL 18/83 -, juris, Rn. 57 ff., BVerfGE 71, 255 [273 ff.], zur Erforderlichkeit einer Übergangsregelung bei Veränderung der Altersgrenze). - BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07
Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.08.2015 - 2 A 11059/14
Auch wenn die neuere verfassungsgerichtliche Rechtsprechung ansonsten schutzwürdiges Vertrauens regelmäßig nur noch bis zur Einbringung des Gesetzesentwurfs durch ein initiativberechtigtes Organ gewährt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 1 BvL 6/07 -, BVerfGE 132, 302, Rn. 56, m.w.N.) und nicht mehr erst auf die spätere Beschlussfassung abstellt (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1986 - 2 BvL 2/83 -, BVerfGE 72, 200 [260 ff.] m.w.N.), die das schutzwürdige Vertrauen in jedem Fall entfallen ließe, führte dies vorliegend nicht zu einem Wegfall des schutzwürdigen Vertrauens des Beigeladenen, da dessen aktuelle Amtszeit zum Zeitpunkt der Einbringung des Gesetzesentwurfs am 15. April 2010 bereits begonnen hatte. - BVerfG, 02.12.1958 - 1 BvL 27/55
Wartestandsbestimmungen
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.08.2015 - 2 A 11059/14
Rn. 42 Ebenso wie im Bereich des Besoldungs- und Versorgungsrechts sind jedoch einer analogen Anwendung auch im Bereich der Beendigung des Beamtenverhältnisses besonders enge Grenzen gesetzt, da beide Gebiete nach den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums dem Vorbehalt des Gesetzes unterliegen (zur Beendigung des Beamtenverhältnisses: vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Dezember 1958 - 1 BvL 27/55 -, juris, Rn. 76, BVerfGE 8, 332 [352 f.], dort zu kommunalen Wahlbeamten; zum Besoldungs- und Versorgungsrecht: vgl. BVerwG…, Urteil vom 27. März 2014 - 2 C 2/13 -, juris, Rn. 18, m.w.N.) und die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen angesichts des detaillierten, differenzierenden und stark kasuistischen Inhalts regelmäßig abschließend sind, es mithin in der Regel an einer planwidrigen Lücke fehlt (zur Beendigung des Beamtenverhältnisses: vgl. BVerwG…, Urteil vom 3. November 2005 - 2 C 9/05 -, juris, Rn. 14; zum Besoldungs- und Versorgungsrecht: vgl. BVerwG…, Urteil vom 27. März 2014 - 2 C 2/13 -, juris, Rn. 21, m.w.N.). - BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83
Einkommensteuerrecht
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.08.2015 - 2 A 11059/14
Auch wenn die neuere verfassungsgerichtliche Rechtsprechung ansonsten schutzwürdiges Vertrauens regelmäßig nur noch bis zur Einbringung des Gesetzesentwurfs durch ein initiativberechtigtes Organ gewährt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 1 BvL 6/07 -, BVerfGE 132, 302, Rn. 56, m.w.N.) und nicht mehr erst auf die spätere Beschlussfassung abstellt (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1986 - 2 BvL 2/83 -, BVerfGE 72, 200 [260 ff.] m.w.N.), die das schutzwürdige Vertrauen in jedem Fall entfallen ließe, führte dies vorliegend nicht zu einem Wegfall des schutzwürdigen Vertrauens des Beigeladenen, da dessen aktuelle Amtszeit zum Zeitpunkt der Einbringung des Gesetzesentwurfs am 15. April 2010 bereits begonnen hatte. - BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 22.07
Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis; Kopftuch; Lehrer; staatliches …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.08.2015 - 2 A 11059/14
Eine verfassungskonforme Auslegung findet ihre Grenze jedoch in dem eindeutigen Wortlaut der Norm sowie in dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers; sie darf Wortlaut und gesetzgeberischem Willen nicht widersprechen (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2008 - 2 C 22/07 -, BVerwGE 131, 242 [251], Rn. 25, m.w.N.). - BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83
Eintritt in den Ruhestand
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.08.2015 - 2 A 11059/14
Inhaltlich bedürfte es danach der Abwägung zwischen dem Allgemeininteresse an einer (sofortigen) Änderung der materiellen Rechtslage einerseits und dem über Art. 33 Abs. 5, Art. 20 Abs. 3 GG geschützten Vertrauen (zur Ausprägung des Vertrauensschutzes im Beamtenverhältnis, BVerfG, Urteil vom 10. Dezember 1985 - 2 BvL 18/83 -, juris, Rn. 54 ff., BVerfGE 71, 255 [272 f.], m.w.N.; BVerfG…, Beschluss vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 -, juris, Rn. 171) des Beigeladenen auf die Fortgeltung der bisherigen Reglungen andererseits, die unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten insbesondere auch zu berücksichtigen hätte, inwieweit der Eingriff in das schutzwürdige Vertrauen durch Übergangsregeln abzumildern wäre (vgl. BVerfG, Urteil vom 10. Dezember 1985 - 2 BvL 18/83 -, juris, Rn. 57 ff., BVerfGE 71, 255 [273 ff.], zur Erforderlichkeit einer Übergangsregelung bei Veränderung der Altersgrenze). - BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74
Rückwirkende Verordnungen
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.08.2015 - 2 A 11059/14
Soweit in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung schutzwürdiges Vertrauen bereits ab dem Zeitpunkt einer vorangehenden Ermächtigung zum Normerlass abgelehnt wurde, war die Ermächtigung bereits mit konkret vorhersehbaren Inhalten verknüpft (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1977 - 2 BvR 499/74, u.a. - juris, Rn. 86 ff., BVerfGE 45, 142 [177 f.]). - BVerwG, 02.07.1963 - II C 157.60
Gesetzlicher Ermessensrahmen bei der Entscheidung über einen Antrag auf …
- BVerwG, 28.12.1971 - VI C 17.68
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
- BVerwG, 24.11.1960 - II C 6.58
Rechtliche Grundlage für die Berechnung der Bezüge der Leiter der …
- OVG Niedersachsen, 23.02.2018 - 11 LC 177/17
Heranziehung eines Passinhabers zu einer passbeschränkenden Maßnahme wegen …
Dabei gebietet es der Respekt vor der gesetzgebenden Gewalt, auch solche Auslegungsvarianten in Betracht zu ziehen, die einer Veränderung von äußeren Umständen Rechnung tragen, solange die Auslegung mit dem Wortlaut, der Systematik, dem Sinn und Zweck und der Historie der Norm vereinbar ist (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.7.2013 - 2 BvR 2302/11, u.a. -, BVerfGE 134, 33, juris, Rn. 77; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 4.8.2015 - 2 A 11059/14 -, juris, Rn. 38).
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