Rechtsprechung
| OVG Saarland, 05.07.2021 - 2 A 123/20 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 35 Abs 1 Nr 2 BauGB, § 35 Abs 4 BauGB, § 36 BauGB, § 72 Abs 3 S 3 BauO SL 2004, § 1 Abs 1 S 1 Nr 5 UmwRG
Präklusion in umweltrechtlichen Verfahren; dienende Funktion eines Betriebsleiterwohnhauses (Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung) - Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 2.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsschutz einer Gemeinde gegen Ersetzung ihres Einvernehmens bezüglich Baugenehmigung für Wohn- und Geschäftshaus mit Baumschule in Containeraufzucht
- rechtsportal.de
Rechtsschutz einer Gemeinde gegen Ersetzung ihres Einvernehmens bezüglich Baugenehmigung für Wohn- und Geschäftshaus mit Baumschule in Containeraufzucht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 04.03.2020 - 5 K 234/19
- OVG Saarland, 05.07.2021 - 2 A 123/20
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (22)
- VGH Bayern, 28.04.2015 - 15 B 13.2262
Neugründung eines Nebenerwerbsbetriebs der gartenbaulichen Erzeugung
Auszug aus OVG Saarland, 05.07.2021 - 2 A 123/20
Der Senat teilt auch die Einschätzung des Verwaltungsgerichts, dass Wirtschaftsweise und Betriebsabläufe eines Gartenbaubetriebs, anders als im Falle eines bäuerlichen Vollerwerbsbetriebs mit seiner Hofstelle im Außenbereich als Mittelpunkt eines flächenmäßig ausgedehnten Betriebs, infolge der kleineren Betriebsfläche und einer geringeren Vielfalt unterschiedlicher Produkte und Produktionsverfahren eher einteilbar ist und somit regelmäßig einen gleichmäßigeren und geregelteren Arbeitseinsatz ermöglichen.[Siehe BVerwG, Urteil vom 20.1.1984 - 4 C 72/80 -, juris Rn. 11 (zu einem Gartenbaubetrieb "unter Glas"); siehe auch VGH München, Urteil vom 28.4.2015 - 15 B 13.2262 -, juris Rn. 43][Siehe BVerwG, Urteil vom 20.1.1984 - 4 C 72/80 -, juris Rn. 11 (zu einem Gartenbaubetrieb "unter Glas"); siehe auch VGH München, Urteil vom 28.4.2015 - 15 B 13.2262 -, juris Rn. 43] Das gilt auch für den (projektierten) Betrieb mit seinen vor Ort konzentrierten Betriebsflächen,[Vgl. die Skizzen auf Bl. 65 ff. d.A.; hierzu allg. VGH München, Urteil vom 28.4.2015 - 15 B 13.2262 -, juris][Vgl. die Skizzen auf Bl. 65 ff. d.A.; hierzu allg. VGH München, Urteil vom 28.4.2015 - 15 B 13.2262 -, juris] zumal der Beigeladene die Pflanzenproduktion als Containeraufzucht unabhängig von den Anforderungen des Bodens ausrichten kann.[OVG Münster, Beschluss vom 11.12.2003 - 22 A 4171/00 -, juris][OVG Münster, Beschluss vom 11.12.2003 - 22 A 4171/00 -, juris] Die Arbeit im gartenbaulichen Betrieb ist daher nicht mit den Erschwernissen vergleichbar, die die Bodenbearbeitung im großflächigeren und diversifizierteren Agrarbetrieb mit sich bringt.Denn der Gefahr, dass die Erzeugnisse oder Produktionsmittel der Baumschule entwendet werden, kann unter Berücksichtigung der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs mit einer Einzäunung der Wirtschaftsfläche wirksam begegnet werden.[So auch OVG Schleswig, Urteil vom 5.7.2018 - 1 LB 5/16 -, juris Rn. 56; VGH München, Urteil vom 28.4.2015 - 15 B 13.2262 -, juris Rn. 44][So auch OVG Schleswig, Urteil vom 5.7.2018 - 1 LB 5/16 -, juris Rn. 56; VGH München, Urteil vom 28.4.2015 - 15 B 13.2262 -, juris Rn. 44] Auch sonst zeigt der Beigeladene keine gewichtigen Gründe für die Annahme auf, das Vorhabe "diene" dem projektierten Gartenbaubetrieb.
- OVG Hamburg, 29.11.2019 - 1 E 23/18
Hamburg muss Luftreinhalteplan überarbeiten
Auszug aus OVG Saarland, 05.07.2021 - 2 A 123/20
Der Vortrag muss geeignet sein, dem Gericht und den übrigen Verfahrensbeteiligten einen hinreichenden Eindruck von dem jeweiligen Tatsachenkomplex zu verschaffen.[Vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 29.11.2019 - 1 E 23/18 - juris Rn. 142][Vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 29.11.2019 - 1 E 23/18 - juris Rn. 142] Diesen Anforderungen dürfte hier Genüge getan sein.Die Feststellung des in Rede stehenden Tatsachenstoffs muss dem Gericht ohne nennenswerten sachlichen, finanziellen oder auch zeitlichen Aufwand möglich sein.[OVG Hamburg, Urteil vom 29.11.2019 - 1 E 23/18 -, juris Rn. 150; VGH München, Gerichtsbescheid vom 12.4.2021 - 8 A 19.40009 -, juris][OVG Hamburg, Urteil vom 29.11.2019 - 1 E 23/18 -, juris Rn. 150; VGH München, Gerichtsbescheid vom 12.4.2021 - 8 A 19.40009 -, juris] So liegt der Fall hier, nachdem die Klägerin sich zur Begründung ihrer Klage auf zwei umgrenzte (und seither unverändert fortbestehende) Tatsachenkomplexe bezieht - nämlich die (gerügte) fehlerhafte Anhörung im Rahmen der Ersetzung ihres Einvernehmens sowie die Frage, ob das Vorhaben dem projektierten Baumschulbetrieb "dient" (§ 35 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) -, die sie bereits im Verwaltungs- und im Eilverfahren 5 L 115/18 (bzw. 2 B 170/18) umfassend dargelegt hat, so dass der Tatsachenvortrag im Klageverfahren für das Gericht ohne größeren Aufwand ermittelbar und auch für die übrigen Beteiligten erkennbar war.
- OVG Saarland, 02.08.2018 - 2 B 170/18
Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch Vorbescheid
Auszug aus OVG Saarland, 05.07.2021 - 2 A 123/20
Die hiergegen erhobene Beschwerde der Klägerin blieb ohne Erfolg.[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.8.2018 - 2 B 170/18 -][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.8.2018 - 2 B 170/18 -].Die Feststellung des in Rede stehenden Tatsachenstoffs muss dem Gericht ohne nennenswerten sachlichen, finanziellen oder auch zeitlichen Aufwand möglich sein.[OVG Hamburg, Urteil vom 29.11.2019 - 1 E 23/18 -, juris Rn. 150; VGH München, Gerichtsbescheid vom 12.4.2021 - 8 A 19.40009 -, juris][OVG Hamburg, Urteil vom 29.11.2019 - 1 E 23/18 -, juris Rn. 150; VGH München, Gerichtsbescheid vom 12.4.2021 - 8 A 19.40009 -, juris] So liegt der Fall hier, nachdem die Klägerin sich zur Begründung ihrer Klage auf zwei umgrenzte (und seither unverändert fortbestehende) Tatsachenkomplexe bezieht - nämlich die (gerügte) fehlerhafte Anhörung im Rahmen der Ersetzung ihres Einvernehmens sowie die Frage, ob das Vorhaben dem projektierten Baumschulbetrieb "dient" (§ 35 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) -, die sie bereits im Verwaltungs- und im Eilverfahren 5 L 115/18 (bzw. 2 B 170/18) umfassend dargelegt hat, so dass der Tatsachenvortrag im Klageverfahren für das Gericht ohne größeren Aufwand ermittelbar und auch für die übrigen Beteiligten erkennbar war.
- BVerwG, 11.08.2008 - 4 B 25.08
Baugenehmigung; Einvernehmen der Gemeinde; Planungshoheit der Gemeinde.
Auszug aus OVG Saarland, 05.07.2021 - 2 A 123/20
Dabei spricht nach Lage der Akten allerdings einiges dafür, dass eine ordnungsgemäße Anhörung der Klägerin vor Ersetzung ihres Einvernehmens nicht stattgefunden hat, nachdem die ihr zunächst gesetzte Frist zur Stellungnahme "bis auf Weiteres" ausgesetzt wurde und nicht erkennbar ist, dass das "Ersetzungsverfahren" vor Erlass des streitbefangenen Bescheides hinreichend klar und unter Benennung einer konkreten (und "angemessenen", § 72 Abs. 3 Satz 4 LBO) Nachfrist zur Äußerung fortgeführt worden wäre.[Vgl. hierzu auch den Beschlussauszug aus der Sitzung des Stadtrats der Klägerin vom 16.1.2018, wonach der Landrat des Beklagten in mehreren Gesprächen "angedeutet" habe, "bis Ende des Jahres 2017" eine Entscheidung treffen zu wollen, die Bürgermeisterin der Klägerin jedoch von einer vorherigen förmlichen Wiederaufnahme des Verfahrens samt Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme ausgegangen sei, Bl. 101 d.A.][Vgl. hierzu auch den Beschlussauszug aus der Sitzung des Stadtrats der Klägerin vom 16.1.2018, wonach der Landrat des Beklagten in mehreren Gesprächen "angedeutet" habe, "bis Ende des Jahres 2017" eine Entscheidung treffen zu wollen, die Bürgermeisterin der Klägerin jedoch von einer vorherigen förmlichen Wiederaufnahme des Verfahrens samt Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme ausgegangen sei, Bl. 101 d.A.] Jedoch erscheint es für den hier in Rede stehenden "Anhörungsmangel" nach § 72 Abs. 3 Satz 3, 4 LBO eher fernliegend, eine selbständige Abwehrposition der Klägerin unabhängig von der materiellen Zulässigkeit des Bauvorhabens anzunehmen.[Siehe bereits OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.7.2014 - 2 B 288/14 -, juris Rn. 20][Siehe bereits OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.7.2014 - 2 B 288/14 -, juris Rn. 20] In der Rechtsprechung ist vielmehr (alleine) geklärt, dass das Einvernehmenserfordernis nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB seinem Zweck nach - Absicherung der materiellen Planungshoheit der Gemeinde - eine eigenständige Verfahrensposition der Gemeinde begründet, so dass eine Baugenehmigung etwa der Aufhebung unterliegt, wenn eine im Genehmigungsverfahren an sich zu beteiligende Gemeinde "übergangen" wurde oder wenn ein Bauvorhaben unter Missachtung ihrer Entscheidung zur rechtzeitigen Verweigerung ihres Einvernehmens genehmigt worden ist.[OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.7.2014 - 2 B 288/14 -, und vom 18.6.2018 - 2 B 104/18 -, beide juris; BVerwG, Beschluss vom 11.8.2008 - 4 B 25/08 -, juris; allg. auch Bitz, SKZ 2011, 147, 149][OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.7.2014 - 2 B 288/14 -, und vom 18.6.2018 - 2 B 104/18 -, beide juris; BVerwG, Beschluss vom 11.8.2008 - 4 B 25/08 -, juris; allg. auch Bitz, SKZ 2011, 147, 149] Ob diese Grundsätze auf die hier gerügten verfahrensrechtlichen "Fehler" im Sinne des § 72 Abs. 3 LBO anzuwenden sind,[Vgl. zu Art. 67 Abs. 4 BayBO etwa: Greim-Diroll in Spannowsky/Manssen, BeckOK Bauordnungsrecht Bayern, Stand: April 2021, Art. 67 Rn. 24][Vgl. zu Art. 67 Abs. 4 BayBO etwa: Greim-Diroll in Spannowsky/Manssen, BeckOK Bauordnungsrecht Bayern, Stand: April 2021, Art. 67 Rn. 24] erscheint fraglich, kann fallbezogen jedoch auf sich beruhen. - OVG Saarland, 02.12.2019 - 2 A 5/19
Notwendigkeit der Verschaffung eines eigenen Eindrucks vom Baugrundstück und der …
Auszug aus OVG Saarland, 05.07.2021 - 2 A 123/20
Hat sich die erste Instanz aber (wie hier) einen Eindruck von der Örtlichkeit verschafft, so ist die Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur gerechtfertigt, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des erstgerichtlich festgestellten Ergebnisses begründen können.[Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.12.2019 - 2 A 5/19 -, juris][Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.12.2019 - 2 A 5/19 -, juris] Daran fehlt es hier, zumal die Relevanz der ehemaligen Feldscheune "als Bestandteil eines denkmalgeschützten Ensembles", auf die der Beigeladene im Wesentlichen abstellt, nach der Stellungnahme des Landesdenkmalamts vom 28.4.2017,[Bl. 44 f. d. Verwaltungsakte][Bl. 44 f. d. Verwaltungsakte] das sein Einvernehmen zum Abbruch der Scheune erteilt hat, allenfalls als gering einzuschätzen ist. - OVG Saarland, 09.01.2019 - 2 B 289/18
Vorläufiger Rechtsschutz der Gemeinde gegen die Ersetzung ihres Einvernehmens; …
Auszug aus OVG Saarland, 05.07.2021 - 2 A 123/20
Denn das Antragsvorbringen begründet keine ernstlichen Zweifel an der im Wege eines Hinweises geäußerten Einschätzung des Verwaltungsgerichts (UA S. 27 ff.), das Einvernehmen der Klägerin sei, soweit ("mit Einschränkungen") über das Vorhaben entschieden wurde, auch materiell-rechtlich zu Unrecht ersetzt worden, da das geplante "Wohn- und Geschäftshaus" am Maßstab des § 35 BauGB bauplanungsrechtlich unzulässig sei.[Siehe zum insofern anzulegenden Prüfmaßstab - Anspruch der Gemeinde, dass die Bauaufsichtsbehörde keine nach den §§ 29 ff. BauGB nicht genehmigungsfähigen Bauvorhaben zulässt, wenn sie (wie hier) ihr Einvernehmen rechtzeitig versagt hat - OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.1.2019 - 2 B 289/18 -, juris][Siehe zum insofern anzulegenden Prüfmaßstab - Anspruch der Gemeinde, dass die Bauaufsichtsbehörde keine nach den §§ 29 ff. BauGB nicht genehmigungsfähigen Bauvorhaben zulässt, wenn sie (wie hier) ihr Einvernehmen rechtzeitig versagt hat - OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.1.2019 - 2 B 289/18 -, juris]. - BVerwG, 03.12.2012 - 4 B 56.12
Zweckbestimmung des Dienens bei Bauvorhaben im Außenbereich
Auszug aus OVG Saarland, 05.07.2021 - 2 A 123/20
Dabei ist zugleich der Grundgedanke des § 35 BauGB zu beachten, wonach der Außenbereich grundsätzlich nicht bebaut werden soll.[Vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 3.11.1972 - 4 C 9/70 -, juris Rn. 19, und vom 3.12.2012 - 4 B 56/12 - juris][Vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 3.11.1972 - 4 C 9/70 -, juris Rn. 19, und vom 3.12.2012 - 4 B 56/12 - juris]. - OVG Saarland, 17.06.2021 - 2 A 48/21
Zulässigkeit begünstigter Vorhaben im Außenbereich (ehemaliges Forsthaus)
Auszug aus OVG Saarland, 05.07.2021 - 2 A 123/20
Die abschließend als besonders schwierig im Sinne des 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO angeführte Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich gehört zu den Standardanforderungen für eine mit der Bearbeitung von Bausachen befasste Kammer des Verwaltungsgerichts.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.6.2021 - 2 A 48/21 -, dort konkret zu Fragen einer ausreichenden bauplanungsrechtlichen Erschließung][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.6.2021 - 2 A 48/21 -, dort konkret zu Fragen einer ausreichenden bauplanungsrechtlichen Erschließung]. - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2003 - 22 A 4171/00
Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheides über die bauplanungsrechtliche …
Auszug aus OVG Saarland, 05.07.2021 - 2 A 123/20
Der Senat teilt auch die Einschätzung des Verwaltungsgerichts, dass Wirtschaftsweise und Betriebsabläufe eines Gartenbaubetriebs, anders als im Falle eines bäuerlichen Vollerwerbsbetriebs mit seiner Hofstelle im Außenbereich als Mittelpunkt eines flächenmäßig ausgedehnten Betriebs, infolge der kleineren Betriebsfläche und einer geringeren Vielfalt unterschiedlicher Produkte und Produktionsverfahren eher einteilbar ist und somit regelmäßig einen gleichmäßigeren und geregelteren Arbeitseinsatz ermöglichen.[Siehe BVerwG, Urteil vom 20.1.1984 - 4 C 72/80 -, juris Rn. 11 (zu einem Gartenbaubetrieb "unter Glas"); siehe auch VGH München, Urteil vom 28.4.2015 - 15 B 13.2262 -, juris Rn. 43][Siehe BVerwG, Urteil vom 20.1.1984 - 4 C 72/80 -, juris Rn. 11 (zu einem Gartenbaubetrieb "unter Glas"); siehe auch VGH München, Urteil vom 28.4.2015 - 15 B 13.2262 -, juris Rn. 43] Das gilt auch für den (projektierten) Betrieb mit seinen vor Ort konzentrierten Betriebsflächen,[Vgl. die Skizzen auf Bl. 65 ff. d.A.; hierzu allg. VGH München, Urteil vom 28.4.2015 - 15 B 13.2262 -, juris][Vgl. die Skizzen auf Bl. 65 ff. d.A.; hierzu allg. VGH München, Urteil vom 28.4.2015 - 15 B 13.2262 -, juris] zumal der Beigeladene die Pflanzenproduktion als Containeraufzucht unabhängig von den Anforderungen des Bodens ausrichten kann.[OVG Münster, Beschluss vom 11.12.2003 - 22 A 4171/00 -, juris][OVG Münster, Beschluss vom 11.12.2003 - 22 A 4171/00 -, juris] Die Arbeit im gartenbaulichen Betrieb ist daher nicht mit den Erschwernissen vergleichbar, die die Bodenbearbeitung im großflächigeren und diversifizierteren Agrarbetrieb mit sich bringt. - BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 72.80
Begriff des "Dienens" bei Außenbereichsvorhaben; Altenteilerhaus - …
Auszug aus OVG Saarland, 05.07.2021 - 2 A 123/20
Der Senat teilt auch die Einschätzung des Verwaltungsgerichts, dass Wirtschaftsweise und Betriebsabläufe eines Gartenbaubetriebs, anders als im Falle eines bäuerlichen Vollerwerbsbetriebs mit seiner Hofstelle im Außenbereich als Mittelpunkt eines flächenmäßig ausgedehnten Betriebs, infolge der kleineren Betriebsfläche und einer geringeren Vielfalt unterschiedlicher Produkte und Produktionsverfahren eher einteilbar ist und somit regelmäßig einen gleichmäßigeren und geregelteren Arbeitseinsatz ermöglichen.[Siehe BVerwG, Urteil vom 20.1.1984 - 4 C 72/80 -, juris Rn. 11 (zu einem Gartenbaubetrieb "unter Glas"); siehe auch VGH München, Urteil vom 28.4.2015 - 15 B 13.2262 -, juris Rn. 43][Siehe BVerwG, Urteil vom 20.1.1984 - 4 C 72/80 -, juris Rn. 11 (zu einem Gartenbaubetrieb "unter Glas"); siehe auch VGH München, Urteil vom 28.4.2015 - 15 B 13.2262 -, juris Rn. 43] Das gilt auch für den (projektierten) Betrieb mit seinen vor Ort konzentrierten Betriebsflächen,[Vgl. die Skizzen auf Bl. 65 ff. d.A.; hierzu allg. VGH München, Urteil vom 28.4.2015 - 15 B 13.2262 -, juris][Vgl. die Skizzen auf Bl. 65 ff. d.A.; hierzu allg. VGH München, Urteil vom 28.4.2015 - 15 B 13.2262 -, juris] zumal der Beigeladene die Pflanzenproduktion als Containeraufzucht unabhängig von den Anforderungen des Bodens ausrichten kann.[OVG Münster, Beschluss vom 11.12.2003 - 22 A 4171/00 -, juris][OVG Münster, Beschluss vom 11.12.2003 - 22 A 4171/00 -, juris] Die Arbeit im gartenbaulichen Betrieb ist daher nicht mit den Erschwernissen vergleichbar, die die Bodenbearbeitung im großflächigeren und diversifizierteren Agrarbetrieb mit sich bringt. - OVG Schleswig-Holstein, 05.07.2018 - 1 LB 5/16
Bauvorbescheid für die Errichtung eines Betriebes der Zucht, Vermehrung und …
- OVG Saarland, 25.07.2014 - 2 B 288/14
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen; Ersetzung …
- OVG Saarland, 18.06.2018 - 2 B 104/18
Beteiligungsrechte der Gemeinde; Genehmigung einer Spielhalle
- OVG Saarland, 01.04.2021 - 2 A 279/20
Ausweisung von Straftätern
- BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 8.17
Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht …
- OVG Niedersachsen, 04.09.2018 - 1 ME 65/18
Zur Privilegierung gewerblicher Tierhaltung im Außenbereich
- VGH Bayern, 16.03.2021 - 8 ZB 20.1873
Präklusion des Klagevorbringens nach § 6 UmwRG
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2020 - 8 C 11446/19
Städtebauliche Erforderlichkeit einer Ergänzungssatzung
- VGH Bayern, 27.11.2017 - 22 CS 17.1574
Berücksichtigung naturschutzfachlicher Stellungnahmen im Genehmigungsverfahren
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2020 - 2 M 97/20
Drittanfechtung einer Genehmigung für eine Klärschlammtrocknungs- und …
- OVG Saarland, 31.05.2021 - 2 A 64/20
Mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot, Fortsetzungsfeststellungsklage
- VGH Bayern, 12.04.2021 - 8 A 19.40009
Innerprozessuale Präklusion wegen Verstoß gegen die Zehn-Wochen-Frist im UmwRG
- OVG Saarland, 10.09.2021 - 2 A 368/20
Leistungen der Eingliederungshilfe als Persönliches Budget; "nicht mit Gründen …
Der Vortrag rechtfertigt weder die Annahme ernstlicher Zweifel an der allein am Maßstab der Fehlerhaftigkeit im Ergebnis zu beurteilenden Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung[Siehe OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 31.5.2021 - 2 A 64/20 -, und vom 5.7.2021 - 2 A 123/20 -, beide juris][Siehe OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 31.5.2021 - 2 A 64/20 -, und vom 5.7.2021 - 2 A 123/20 -, beide juris] (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, dazu 1.) noch zeigt er eine "besondere" Schwierigkeit der Sache (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, dazu 2.) oder einen entscheidungserheblichen Verfahrensverstoß (§ 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO, dazu 3.) auf. - VG Stuttgart, 25.01.2022 - 2 K 2277/19
Präklusion nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz; Wahrung der Klagebegründungsfrist …
Eine derartige Feststellung des Prozessstoffes muss dem Gericht ohne nennenswerten sachlichen, finanziellen und zeitlichen Aufwand möglich sein (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 05.07.2021 - 2 A 123/20 - juris Rn. 20).Zudem liegt keine Konstellation vor, in der sich ein oder zwei eng umgrenzte Einwendungskomplexe wie ein roter Faden über den gesamten Ablauf durchziehen, sodass es für alle Beteiligten offenkundig ist, was Gegenstand der Klage sein soll (zu einem solchen Fall: OVG Saarland, Urt. v. 05.07.2021 - 2 A 123/20 - juris Rn. 20).
- OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 220/21
Planfeststellungsbeschluss für Grubenwasseranstieg; Einleiten von Grubenwasser in …
Der Vortrag muss geeignet sein, dem Gericht und den übrigen Verfahrensbeteiligten einen hinreichenden Eindruck von dem jeweiligen Tatsachenkomplex zu verschaffen[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5.7.2021 - 2 A 123/20 -, juris][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5.7.2021 - 2 A 123/20 -, juris] und ihnen zu ermöglichen, bei verbleibenden Unsicherheiten gezielt nachzuforschen.[vgl. VGH München, Beschluss vom 16.3.2021 - 8 ZB 20.1873 -, juris][vgl. VGH München, Beschluss vom 16.3.2021 - 8 ZB 20.1873 -, juris].
- VG München, 26.10.2021 - M 2 K 20.2234
Zur Obliegenheit des Klägers zur Substantiierung seiner Klage nach § 6 Satz 1 …
Die bloße Wiederholung des Vorbringens aus dem Verwaltungsverfahren kann daher nicht den Substantiierungserfordernissen des § 6 Satz 1 UmwRG genügen (…vgl. BayVGH, GB v. 12.4.2021 - 8 A 19.40009 - juris Rn. 17; OVG Saarl, B.v. 5.7.2021 - 2 A 123/20 - Rn. 19;… OVG Hamburg, U.v. 29.11.2019 - 1 E 23/18 - juris Rn. 142;… vgl. auch VG Hannover, U.v. 12.1.2021 - 4 A 1902/20 - juris Rn. 52 mit Zweifeln, ob allein die Vorlage der Widerspruchsbegründung als Anlage zur Klageschrift genügt).Ungeachtet der Antwort auf die Frage, ob die Präklusionswirkung des § 6 UmwRG auch eintreten kann, wenn innerhalb der Frist ein Schriftsatz nur für ein Eilverfahren, nicht aber für das Hauptsacheverfahren eingereicht wird (vgl. OVG Saarl., B.v. 5.7.2021 - 2 A 123/20 - juris Rn. 20;… OVG NW, U.v. 5.2.2021 - 11 D 13/18.AK - juris Rn. 85), kann vorliegend jedenfalls ein Schriftsatz, der in einem vom hiesigen Beigeladenen angestrengten Eilverfahren von der hiesigen Klägerin (als dortige Beigeladene) eingereicht wird, nicht die bereits eingetretene Präklusionswirkung beseitigen; andernfalls hinge der Fortbestand der Präklusion vom Prozessverhalten anderer Beteiligter ab und würde insoweit auch der Beklagte ohne seine Mitwirkung belastet, der jedoch durch die Präklusionswirkung (auch) geschützt wird.
- VG Stuttgart, 25.01.2021 - 2 K 2277/19
Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Präklusion; Verspätete …
Eine derartige Feststellung des Prozessstoffes muss dem Gericht ohne nennenswerten sachlichen, finanziellen und zeitlichen Aufwand möglich sein (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 05.07.2021 - 2 A 123/20 - juris Rn. 20).Zudem liegt keine Konstellation vor, in der sich ein oder zwei eng umgrenzte Einwendungskomplexe wie ein roter Faden über den gesamten Ablauf durchziehen, sodass es für alle Beteiligten offenkundig ist, was Gegenstand der Klage sein soll (zu einem solchen Fall: OVG Saarland, Urt. v. 05.07.2021 - 2 A 123/20 - juris Rn. 20).
- OVG Saarland, 19.03.2025 - 2 C 148/24
Klage gegen Planfeststellungsbeschluss für Grubenwasseranstieg
Der Vortrag muss geeignet sein, dem Gericht und den übrigen Verfahrensbeteiligten einen hinreichenden Eindruck von dem jeweiligen Tatsachenkomplex zu verschaffen[vgl. Urteil des Senats vom 5.7.2021 - 2 A 123/20 -, juris][vgl. Urteil des Senats vom 5.7.2021 - 2 A 123/20 -, juris] und ihnen zu ermöglichen, bei verbleibenden Unsicherheiten gezielt nachzuforschen.[vgl. VGH München, Beschluss vom 16.3.2021 - 8 ZB 20.1873 -, juris][vgl. VGH München, Beschluss vom 16.3.2021 - 8 ZB 20.1873 -, juris]. - OVG Saarland, 19.03.2025 - 2 C 152/24
Klage gegen Planfeststellungsbeschluss für Grubenwasseranstieg
Der Vortrag muss geeignet sein, dem Gericht und den übrigen Verfahrensbeteiligten einen hinreichenden Eindruck von dem jeweiligen Tatsachenkomplex zu verschaffen[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5.7.2021 - 2 A 123/20 -, juris][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5.7.2021 - 2 A 123/20 -, juris] und ihnen zu ermöglichen, bei verbleibenden Unsicherheiten gezielt nachzuforschen.[vgl. VGH München, Beschluss vom 16.3.2021 - 8 ZB 20.1873 -, juris][vgl. VGH München, Beschluss vom 16.3.2021 - 8 ZB 20.1873 -, juris]. - OVG Saarland, 19.03.2025 - 2 C 151/24
Klage gegen Planfeststellungsbeschluss für Grubenwasseranstieg
Der Vortrag muss geeignet sein, dem Gericht und den übrigen Verfahrensbeteiligten einen hinreichenden Eindruck von dem jeweiligen Tatsachenkomplex zu verschaffen[vgl. Urteil des Senats vom 5.7.2021 - 2 A 123/20 -, juris][vgl. Urteil des Senats vom 5.7.2021 - 2 A 123/20 -, juris] und ihnen zu ermöglichen, bei verbleibenden Unsicherheiten gezielt nachzuforschen.[vgl. VGH München, Beschluss vom 16.3.2021 - 8 ZB 20.1873 -, juris][vgl. VGH München, Beschluss vom 16.3.2021 - 8 ZB 20.1873 -, juris]. - VG Ansbach, 25.04.2023 - AN 11 K 19.00781
Zur innerprozessualen Präklusion nach § 6 UmwRG
Die von der Klägerin im gerichtlichen Verfahren vorgebrachten Einwendungen und Aspekte ziehen sich auch nicht wie ein "roter Faden" durch den gesamten Verfahrensablauf (zu einer solchen Konstellation: vgl. OVG Saarl, U.v. 5.7.2021 - 2 A 123/20 - juris Rn. 20). - OVG Saarland, 19.08.2021 - 2 A 186/20
Bauordnungsrechtliches Erschließungserfordernis; Befahrbarkeit eines Grundstücks; …
Das Vorbringen in der Antragsbegründung vom 28.5.2020 rechtfertigt nicht die Annahme der einzig geltend gemachten "ernstlichen Zweifel" an der am Maßstab der Fehlerhaftigkeit im Ergebnis[Siehe OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 31.5.2021 - 2 A 64/20 -, und vom 5.7.2021 - 2 A 123/20 -, beide juris][Siehe OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 31.5.2021 - 2 A 64/20 -, und vom 5.7.2021 - 2 A 123/20 -, beide juris] zu beurteilenden Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). - OVG Saarland, 08.03.2024 - 2 A 67/23
Bauaufsichtliche Beseitigungsanordnungen
- VG Münster, 09.11.2023 - 2 K 2242/22
- VG Münster, 09.11.2023 - 2 K 1945/20
- VG München, 06.05.2022 - M 2 K 20.3842
Substantiierungspflicht nach § 6 UmwRG
- VG München, 06.05.2022 - M 2 K 20.3844
Obliegenheit des Klägers zur Substantiierung seiner Klage innerhalb der …
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Rechtsprechung
| VG Göttingen, 16.03.2023 - 2 A 123/20 |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- VG München, 16.08.2022 - M 17 K 21.30374
Subsidiärer Schutz für jemenitischen Staatsangehörigen
Auszug aus VG Göttingen, 16.03.2023 - 2 A 123/20
(Leitsätze der Redaktion; unter Bezug auf: VG München, Urteil vom 16.08.2022 - M 17 K 21.30374 - gesetze-bayern.de).Insoweit wird zunächst auf die nachfolgend zitierten Ausführungen des Verwaltungsgerichts München vom 16.08.2022 - 17 K 21.30374 - BeckRS 2022, 36335 Rn. 21-40, beck-online, verwiesen:.
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