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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 06.02.2020 - 2 A 145/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,1557
OVG Saarland, 06.02.2020 - 2 A 145/19 (https://dejure.org/2020,1557)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06.02.2020 - 2 A 145/19 (https://dejure.org/2020,1557)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06. Februar 2020 - 2 A 145/19 (https://dejure.org/2020,1557)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 73 Abs 3 Nr 3 AsylVfG 1992, § 78 Abs 4 S 4 AsylVfG 1992, § 138 Nr 3 VwGO, § 108 Abs 2 VwGO, Art 103 Abs 1 GG
    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Beweisantrages im Asylverfahren; Ablehnung eines Beweisantrages aus zwei selbstständig tragenden Gründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung; Asylfolgeantrag; Beweisantrag; Gehörsrüge; Irak; Kurdistan; Organisation; Verfahrensmangel; Zulassungsantrag Asyl (Gehörsrüge): Ablehnung eines Beweisantrags

  • rechtsportal.de

    Gehörsrüge wegen der Ablehnung eines Beweisantrags; Anforderungen des Gebots der Gewährung rechtlichen Gehörs; Ablehnung eines Beweisantrags aus zwei selbständig tragenden Gründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht; …

    Auszug aus OVG Saarland, 06.02.2020 - 2 A 145/19
    Als Prozessgrundrecht soll es sicherstellen, dass die gerichtliche Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in der unterlassenen Kenntnisnahme oder Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.5.2019 - 1 B 42.19 -, juris ; sowie Urteil vom 4.10.2012 - 1 C 13.11 - BVerwGE 144, 230) Die Ablehnung eines formell ordnungsgemäßen, prozessrechtlich beachtlichen Beweisantrags verletzt nur dann die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs im Sinne von § 138 Nr. 3 VwGO, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet,(Vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.12.2016 - 2 BvR 1997/15 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 17.6.2013 - 10 B 8.13 -, juris) d.h. ein Beweisantrag in willkürlicher Weise als unerheblich qualifiziert wird.
  • BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 1997/15

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …

    Auszug aus OVG Saarland, 06.02.2020 - 2 A 145/19
    Als Prozessgrundrecht soll es sicherstellen, dass die gerichtliche Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in der unterlassenen Kenntnisnahme oder Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.5.2019 - 1 B 42.19 -, juris ; sowie Urteil vom 4.10.2012 - 1 C 13.11 - BVerwGE 144, 230) Die Ablehnung eines formell ordnungsgemäßen, prozessrechtlich beachtlichen Beweisantrags verletzt nur dann die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs im Sinne von § 138 Nr. 3 VwGO, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet,(Vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.12.2016 - 2 BvR 1997/15 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 17.6.2013 - 10 B 8.13 -, juris) d.h. ein Beweisantrag in willkürlicher Weise als unerheblich qualifiziert wird.
  • BVerfG, 22.05.2015 - 1 BvR 2291/13

    Nichtannahmebeschluss: Unvertretbare Verwerfung einer Anhörungsrüge als …

    Auszug aus OVG Saarland, 06.02.2020 - 2 A 145/19
    Willkürlich ist ein Richterspruch, wenn er unter keinem denkbaren Ansatz rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht.(Vgl. VGH München, Beschluss vom 22.7.2019 - 8 ZB 19.31614 ,- juris) Von Willkür kann insbesondere dann nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Rechtsauffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt.(Vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.5.2015 - 1 BvR 2291/13 -, juris).
  • BVerwG, 21.05.2019 - 1 B 42.19

    Prüfung einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör; Vorliegen eines …

    Auszug aus OVG Saarland, 06.02.2020 - 2 A 145/19
    Als Prozessgrundrecht soll es sicherstellen, dass die gerichtliche Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in der unterlassenen Kenntnisnahme oder Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.5.2019 - 1 B 42.19 -, juris ; sowie Urteil vom 4.10.2012 - 1 C 13.11 - BVerwGE 144, 230) Die Ablehnung eines formell ordnungsgemäßen, prozessrechtlich beachtlichen Beweisantrags verletzt nur dann die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs im Sinne von § 138 Nr. 3 VwGO, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet,(Vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.12.2016 - 2 BvR 1997/15 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 17.6.2013 - 10 B 8.13 -, juris) d.h. ein Beweisantrag in willkürlicher Weise als unerheblich qualifiziert wird.
  • BVerwG, 17.06.2013 - 10 B 8.13

    Widerruf der Anerkennung als Asylberechtigter bei Furcht eines vorverfolgten …

    Auszug aus OVG Saarland, 06.02.2020 - 2 A 145/19
    Als Prozessgrundrecht soll es sicherstellen, dass die gerichtliche Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in der unterlassenen Kenntnisnahme oder Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.5.2019 - 1 B 42.19 -, juris ; sowie Urteil vom 4.10.2012 - 1 C 13.11 - BVerwGE 144, 230) Die Ablehnung eines formell ordnungsgemäßen, prozessrechtlich beachtlichen Beweisantrags verletzt nur dann die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs im Sinne von § 138 Nr. 3 VwGO, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet,(Vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.12.2016 - 2 BvR 1997/15 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 17.6.2013 - 10 B 8.13 -, juris) d.h. ein Beweisantrag in willkürlicher Weise als unerheblich qualifiziert wird.
  • VGH Bayern, 22.07.2019 - 8 ZB 19.31614

    Asyl, Äthiopien: Genitalverstümmelung als Fluchtgrund abgelehnt

    Auszug aus OVG Saarland, 06.02.2020 - 2 A 145/19
    Willkürlich ist ein Richterspruch, wenn er unter keinem denkbaren Ansatz rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht.(Vgl. VGH München, Beschluss vom 22.7.2019 - 8 ZB 19.31614 ,- juris) Von Willkür kann insbesondere dann nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Rechtsauffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt.(Vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.5.2015 - 1 BvR 2291/13 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2021 - 10 LA 276/20

    Hinreichende Darlegung von Verfahrensfehlern in Form der Versagung rechtlichen …

    Die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen wird erst dann überschritten, wenn ein Beweisantrag in willkürlicher Weise als unerheblich qualifiziert wird (…BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 8.11.2006 - 2 BvR 194/05 -, juris Rn. 22; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 17.11.2020 - 13a ZB 19.31718 -, juris Rn. 4; OVG Saarland, Beschluss vom 6.2.2020 - 2 A 145/19 -, juris Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2021 - A 11 S 635/20

    Zulassung wegen nachträglicher Divergenz

    Die Grenze des mit der Gewährleistung aus Art. 103 Abs. 1 GG nicht mehr zu Vereinbarenden wird dabei erst dann überschritten, wenn ein Beweisantrag in willkürlicher Weise als nicht sachdienlich oder aus Rechtsgründen unerheblich qualifiziert wird (BVerfG…, Beschluss vom 08.11.2006 - 2 BvR 194/05 -, juris Rn. 22; Nds. OVG…, Beschluss vom 26.01.2021 - 10 LA 276/20 -, juris Rn. 18 f.; Bay. VGH…, Beschluss vom 17.11.2020 - 13a ZB 19.31718 -, juris Rn. 4; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 06.02.2020 - 2 A 145/19 -, juris Rn. 14).
  • OVG Saarland, 02.11.2021 - 2 A 194/21

    Umsetzung von Obdachlosen

    Rn. 12 Was die darüber hinaus unter Verweis auf angeblich "völlig neben der Sache liegende Ausführungen" des Verwaltungsgerichts zur Frage, ob die den Klägern 2018 zwischenzeitlich zugewiesene Wohnung in der E-Straße, in der sie - wie eingangs schon ausgeführt - inzwischen überhaupt nicht mehr untergebracht sind, den in dem Zusammenhang geltenden eingeschränkten, in der nachvollziehbaren Begründung für die Ablehnung des in der mündlichen Verhandlung am 26.5.2021 gestellten Beweisantrags umschriebenen Mindestanforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung genügte,[vgl. in dem Zusammenhang insbesondere OVG Saarlouis, Beschlüsse vom 30.11.2020 - 2 A 105/20 - und 2 A 94/20 -, jeweils betreffend die Umsetzung der Kläger beziehungsweise des Bruders/Sohnes im Mai 2016][vgl. in dem Zusammenhang insbesondere OVG Saarlouis, Beschlüsse vom 30.11.2020 - 2 A 105/20 - und 2 A 94/20 -, jeweils betreffend die Umsetzung der Kläger beziehungsweise des Bruders/Sohnes im Mai 2016] so kann in der Ablehnung des entsprechenden Beweisantrags kein potentiell entscheidungserheblicher Verfahrensfehler im erstinstanzlichen Verfahren (§ 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO) gesehen werden.Auch die Ablehnung eines formell ordnungsgemäßen und damit prozessrechtlich beachtlichen Beweisantrags verletzt nur dann die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs im Sinne von § 138 Nr. 3 VwGO, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet,[vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 21.5.2019 - 1 B 42.19 -, juris; sowie Urteil vom 4.10.2012 - 1 C 13.11 - BVerwGE 144, 230][vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 21.5.2019 - 1 B 42.19 -, juris; sowie Urteil vom 4.10.2012 - 1 C 13.11 - BVerwGE 144, 230] wenn also ein Beweisantrag durch das Gericht in willkürlicher Weise als unerheblich qualifiziert wird und die Ablehnung unter keinem denkbaren Ansatz rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht.[vgl. dazu etwa OVG Saarlouis, Beschluss vom 6.2.2020 - 2 A 145/19 -, AuAS 2020, 70][vgl. dazu etwa OVG Saarlouis, Beschluss vom 6.2.2020 - 2 A 145/19 -, AuAS 2020, 70] Von einer "Willkür" in dem Sinne kann insbesondere nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Rechtsauffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt.11[vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 22.5.2015 - 1 BvR 2291/13 -, juris][vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 22.5.2015 - 1 BvR 2291/13 -, juris] Letzteres ist hier der Fall, wie die Darlegungen des Verwaltungsgerichts in der Begründung für die Ablehnung des Antrags, die hier nicht wiederholt werden müssen, deutlich zeigen.
  • OVG Saarland, 15.11.2021 - 2 A 192/21

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Verletzung des Darlegungsgebots

    Auch die Ablehnung eines formell ordnungsgemäßen und damit prozessrechtlich beachtlichen Beweisantrags verletzt nur dann die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs im Sinne von § 138 Nr. 3 VwGO, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet,[vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 21.5.2019 - 1 B 42.19 -, juris; sowie Urteil vom 4.10.2012 - 1 C 13.11 - BVerwGE 144, 230][vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 21.5.2019 - 1 B 42.19 -, juris; sowie Urteil vom 4.10.2012 - 1 C 13.11 - BVerwGE 144, 230] wenn also ein Beweisantrag durch das Gericht in willkürlicher Weise als unerheblich qualifiziert wird und die Ablehnung unter keinem denkbaren Ansatz rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht.[vgl. dazu etwa OVG Saarlouis, Beschluss vom 6.2.2020 - 2 A 145/19 -, AuAS 2020, 70][vgl. dazu etwa OVG Saarlouis, Beschluss vom 6.2.2020 - 2 A 145/19 -, AuAS 2020, 70] Von einer "Willkür" in dem Sinne kann insbesondere nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Rechtsauffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt.8[vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 22.5.2015 - 1 BvR 2291/13 -, juris][vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 22.5.2015 - 1 BvR 2291/13 -, juris] Letzteres ist hier der Fall, wie die Darlegungen des Verwaltungsgerichts in der Begründung für die Ablehnung des Antrags, die hier nicht wiederholt werden müssen, deutlich zeigen.
  • OVG Saarland, 15.11.2021 - 2 A 198/21

    Nutzungsentgelt für Obdachlosenunterkunft

    Auch die Ablehnung eines formell ordnungsgemäßen und damit prozessrechtlich beachtlichen Beweisantrags verletzt nur dann die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs im Sinne von § 138 Nr. 3 VwGO, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet,[vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 21.5.2019 - 1 B 42.19 -, juris; sowie Urteil vom 4.10.2012 - 1 C 13.11 - BVerwGE 144, 230][vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 21.5.2019 - 1 B 42.19 -, juris; sowie Urteil vom 4.10.2012 - 1 C 13.11 - BVerwGE 144, 230] wenn also ein Beweisantrag durch das Gericht in willkürlicher Weise als unerheblich qualifiziert wird und die Ablehnung unter keinem denkbaren Ansatz rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht.[vgl. dazu etwa OVG Saarlouis, Beschluss vom 6.2.2020 - 2 A 145/19 -, AuAS 2020, 70][vgl. dazu etwa OVG Saarlouis, Beschluss vom 6.2.2020 - 2 A 145/19 -, AuAS 2020, 70] Von einer "Willkür" in dem Sinne kann insbesondere nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Rechtsauffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt.7[vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 22.5.2015 - 1 BvR 2291/13 -, juris][vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 22.5.2015 - 1 BvR 2291/13 -, juris] Letzteres ist hier der Fall, wie die Darlegungen des Verwaltungsgerichts in der Begründung für die Ablehnung des Antrags, die hier nicht wiederholt werden müssen, deutlich zeigen.
  • OVG Saarland, 10.11.2021 - 2 A 200/21

    Umsetzung von Obdachlosen

    Auch die Ablehnung eines formell ordnungsgemäßen und damit prozessrechtlich beachtlichen Beweisantrags verletzt nur dann die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs im Sinne von § 138 Nr. 3 VwGO, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet,[vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 21.5.2019 - 1 B 42.19 -, juris; sowie Urteil vom 4.10.2012 - 1 C 13.11 - BVerwGE 144, 230][vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 21.5.2019 - 1 B 42.19 -, juris; sowie Urteil vom 4.10.2012 - 1 C 13.11 - BVerwGE 144, 230] wenn also ein Beweisantrag durch das Gericht in willkürlicher Weise als unerheblich qualifiziert wird und die Ablehnung unter keinem denkbaren Ansatz rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht.[vgl. dazu etwa OVG Saarlouis, Beschluss vom 6.2.2020 - 2 A 145/19 -, AuAS 2020, 70][vgl. dazu etwa OVG Saarlouis, Beschluss vom 6.2.2020 - 2 A 145/19 -, AuAS 2020, 70] Von einer "Willkür" in dem Sinne kann insbesondere nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Rechtsauffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt.11[vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 22.5.2015 - 1 BvR 2291/13 -, juris][vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 22.5.2015 - 1 BvR 2291/13 -, juris] Letzteres ist hier der Fall, wie die Darlegungen des Verwaltungsgerichts in der Begründung für die Ablehnung des Antrags, die hier nicht wiederholt werden müssen, deutlich zeigen.
  • OVG Saarland, 11.11.2021 - 2 A 198/21

    Darlegungsgebot; Einweisung; Nebenkosten; Nutzungsentgelt; Nutzungsgebühren; …

    vgl. dazu etwa OVG Saarlouis, Beschluss vom 6.2.2020 - 2 A 145/19 -, AuAS 2020, 70 < schließen Von einer "Willkür" in dem Sinne kann insbesondere nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Rechtsauffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt.
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