Rechtsprechung
| OVG Saarland, 28.12.2015 - 2 A 165/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
Art 14 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 82 Abs 1 BauO SL
Baurechtliche Beseitigungsverfügung; Wechselwerbeanlage; Bestandsschutz - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bauplanungrechtliche Zulässigkeit einer Beseitigungsanordnung bzgl. einer Videowall; Vermittlung von Bestandsschutz hinsichtlich eines Baubestands bei nachteiliger späterer Änderung der Rechtslage auf Grundlage der Eigentumsgarantie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Bestandschutz nicht auf Wechselwerbeanlage übertragbar
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bestandschutz nicht auf Wechselwerbeanlage übertragbar
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bauplanungrechtliche Zulässigkeit einer Beseitigungsanordnung bzgl. einer Videowall; Vermittlung von Bestandsschutz hinsichtlich eines Baubestands bei nachteiliger späterer Änderung der Rechtslage auf Grundlage der Eigentumsgarantie
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 29.07.2015 - 5 K 888/14
- OVG Saarland, 28.12.2015 - 2 A 165/15
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 07.06.2001 - 4 C 1.01
Verwaltungsprozessrecht; Bauplanungsrecht - Sprungrevision; Zustimmung; …
Auszug aus OVG Saarland, 28.12.2015 - 2 A 165/15
Rn. 8 Soweit die Klägerin meint, ein Verstoß gegen § 23 Abs. 3 Satz 1 BauNVO - bei ihrer Angabe "§ 23 Abs. 1 Satz 1 BauNVO" handelt es sich offensichtlich um einen Schreibfehler - liege nicht vor, weil die Videowall die in dem 1989 in Kraft getretenen Bebauungsplan "Gewerbegebiet Nr. 2" der Gemeinde S. für das Grundstück Parzelle 79/13, Flur 10, Gemarkung B., festgesetzte Baugrenze lediglich um 1 m überschreite und es sich dabei um eine Überschreitung "in geringfügigem Ausmaß" im Sinne von § 23 Abs. 3 Satz 2 BauNVO handele, ist ihr nicht zu folgen(vgl. zur Beachtlichkeit der Festsetzung von Baugrenzen generell für bauliche Anlagen, speziell Werbeanlagen BVerwG, Urteil vom 7.6.2001 - 4 C 1.01 -, BRS 64 Nr. 79). - BVerwG, 18.07.1997 - 4 B 116.97
Bauplanungsrecht - Bestandsschutz bei Veränderungen oder Erweiterungen baulicher …
Auszug aus OVG Saarland, 28.12.2015 - 2 A 165/15
Zunächst ist zu sehen, dass die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG einem Baubestand allenfalls dann Bestandsschutz gegenüber ihm nachteilige spätere Änderungen der Rechtslage vermittelt, wenn dieser formell und materiell legal ist.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.3.2011 - 2 A 190/10 - im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 18.7.1997 - 4 B 116.97 - BRS 59 Nr. 96) Unstreitig war jedoch auch die an derselben Stelle angebrachte frühere Werbeanlage wegen ihres Widerspruchs zu den planerischen Festsetzungen rechtwidrig, so dass ihr ein Bestandsschutz nicht zukam. - OVG Saarland, 02.03.2011 - 2 A 190/10
Bauaufsichtliches Einschreiten und Bestandsschutz - Bedeutung eines etwaigen …
Auszug aus OVG Saarland, 28.12.2015 - 2 A 165/15
Zunächst ist zu sehen, dass die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG einem Baubestand allenfalls dann Bestandsschutz gegenüber ihm nachteilige spätere Änderungen der Rechtslage vermittelt, wenn dieser formell und materiell legal ist.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.3.2011 - 2 A 190/10 - im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 18.7.1997 - 4 B 116.97 - BRS 59 Nr. 96) Unstreitig war jedoch auch die an derselben Stelle angebrachte frühere Werbeanlage wegen ihres Widerspruchs zu den planerischen Festsetzungen rechtwidrig, so dass ihr ein Bestandsschutz nicht zukam.
- OVG Saarland, 22.01.2020 - 2 A 273/19
Abstandsflächenerfordernis für Euronorm-Werbetafeln; Übernahme von …
Insoweit ist zunächst auch für nicht beplante Bereiche davon auszugehen, dass nicht nur Gebäude und Gebäudeteile, sondern auch andere bauliche Anlagen, konkret eine Werbeanlage, solche Baugrenzen im Sinne des § 23 BauNVO grundsätzlich nicht überschreiten dürfen,(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.12.2015 - 2 A 165/15 -, SKZ 2016, 52, Leitsatz Nr. 37, im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 7.6.2001 - 4 C 1.01 -, BRS 64 Nr. 79) und dass zum anderen die Begriffsbestimmungen in dem für Bebauungspläne geltenden § 23 BauNVO zur "überbaubaren Grundstücksfläche" zur Konkretisierung im Rahmen des § 34 Abs. 1 BauGB zu berücksichtigen sind.(vgl. grundlegend OVG des Saarlandes, Beschluss vom 7.5.2012 - 2 A 206/11 -, BauR 2012, 1285). - OVG Saarland, 04.12.2020 - 2 A 269/20
Beschränkung der Zulässigkeit von Werbeanlagen im Sondergebiet Einzelhandel
Nach dem Verständnis der Klägerin dürften im Übrigen an oder besser auf der südöstlichen Begrenzungsmauer des Grundstücks[vgl. im Übrigen zum Abstandsflächenerfordernis nach § 7 Abs. 7 Nr. 1 LBO für die Ansichts- und die Rückseite von Werbetafeln im Euronormformat OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.1.2020 - 2 A 273/19 -, bei Juris][vgl. im Übrigen zum Abstandsflächenerfordernis nach § 7 Abs. 7 Nr. 1 LBO für die Ansichts- und die Rückseite von Werbetafeln im Euronormformat OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.1.2020 - 2 A 273/19 -, bei Juris] noch mehrere solcher Werbetafeln und zudem ersichtlich außerhalb des im Bebauungsplan durch Baugrenzen ausgewiesenen Baufensters (§ 23 Abs. 3 Satz 1 BauNVO) errichtet werden.[vgl. zur Beachtlichkeit auch der Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche nach § 23 BauNVO insbesondere für Werbeanlagen etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.12.2015 - 2 A 165/15 -, SKZ 2016, 52, Leitsatz Nr. 37, im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 7.6.2001 - 4 C 1.01 -, BRS 64 Nr. 79][vgl. zur Beachtlichkeit auch der Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche nach § 23 BauNVO insbesondere für Werbeanlagen etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.12.2015 - 2 A 165/15 -, SKZ 2016, 52, Leitsatz Nr. 37, im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 7.6.2001 - 4 C 1.01 -, BRS 64 Nr. 79].
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