Rechtsprechung
| VG Berlin, 04.10.2001 - 2 A 200.01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZUM 2002, 492
Wird zitiert von ... (2)
- VG Berlin, 18.08.2011 - 2 L 131.11
Rbb muss NPD-Wahlkampfspot nicht ausstrahlen
Rn. 4 Der Antragsgegner ist trotz des grundsätzlichen Anspruchs der Antragstellerin aus § 5 Abs. 1 PartG i.V.m. Art. 21 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG auf Ausstrahlung des Werbespots zu dessen Zurückweisung befugt, weil der Werbefilm evident gegen die allgemeinen Strafgesetze verstößt und dieser Verstoß nicht leicht wiegt (zu diesem Maßstab vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Februar 1978 - 2 BvR 523/75, 2 BvR 958/76, 2 BvR 977/76 -, BVerfGE 47, 199 [233 ff.]; Beschluss vom 25. April 1985 - 2 BvR 617/84 -, BVerfGE 69, 257 [269]; vgl. auch Beschluss der Kammer vom 4. Oktober 2001 - VG 2 A 200.01 -). - VG Berlin, 28.04.2014 - 2 L 59.14
Sendung von eingereichten Wahlwerbespots für die Europawahl 2014
Rn. 4 Der Antragsgegner ist trotz des grundsätzlichen Anspruchs der Antragstellerin aus § 5 Abs. 1 PartG i.V.m. Art. 21 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG auf Ausstrahlung des Werbespots zu dessen Zurückweisung befugt, weil der Werbefilm evident gegen die allgemeinen Strafgesetze verstößt und dieser Verstoß nicht leicht wiegt (zu diesem Maßstab vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Februar 1978 - 2 BvR 523/75, 2 BvR 958/76, 2 BvR 977/76 -, BVerfGE 47, 199 [233 ff.]; Beschluss vom 25. April 1985 - 2 BvR 617/84 -, BVerfGE 69, 257 [269]; vgl. auch Beschlüsse der Kammer vom 4. Oktober 2001 - VG 2 A 200.01 -, ZUM 2001, 492, und vom 16. August 2011 - VG 2 L 131.11 -, juris, letzterer bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. August 2011 - OVG 3 S 112.11 -, AfP 2011, 621 = juris).
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