Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 29.03.2011 - 2 A 226/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
BhV Nr. 4 der Anlage 2 zu § 6 Abs. 1 Nr. 1; VwGO § 124 Abs. 2
Zulassung der Berufung, Beihilfe, implantologische Leistung, Fürsorgegrundsatz - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 124 Abs. 2
Vereinbarkeit des Ausschlusses implantologischer Leistungen von der Beihilfefähigkeit mit dem Fürsorgegrundsatz - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausschlusses implantologischer Leistungen von der Beihilfefähigkeit verstößt nicht gegen den Fürsorgegrundsatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 13.03.2009 - 3 K 542/06
- OVG Sachsen, 29.03.2011 - 2 A 226/09
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 12.07
Angemessenheit; Beihilfe; Berücksichtigung vorhandener Implantate; …
Auszug aus OVG Sachsen, 29.03.2011 - 2 A 226/09
Wegen der Verstoßes der Beihilfeverordnung gegen den Gesetzesvorbehalt und den Verstoß des Dienstherrn gegen die Fürsorgepflicht durch Ausschluss der Versorgung mit Implantaten von der Beihilfefähigkeit und der Abweichung des angegriffenen Urteils von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Mai 2008 - 2 C 12.07 - sowie des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 15. August 2008 - 6 A 4309/05 und 6 A 2861/06 - werde deutlich, dass die Rechtssache auch besondere rechtliche Schwierigkeiten aufweise.Wegen der Abweichung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Mai 2008 - 2 C 12.07 - liege auch der Zulassungsgrund der Divergenz vor.
Rn. 23 Die vom Kläger herangezogene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Mai 2008 - 2 C 12.07 - (juris) enthält nicht den vom Kläger aufgestellten Rechtssatz, "dass eine Beihilferegelung im beihilferechtlichen Sinne notwendige und angemessene Aufwendungen von der Beihilfefähigkeit nicht ausschließen dürfe".
- OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07
Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt; …
Auszug aus OVG Sachsen, 29.03.2011 - 2 A 226/09
Rn. 6 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bestehen dann, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechts- oder erhebliche Tatsachenfeststellungen mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss zu beurteilen ist (SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 192; st. Rspr.).Rn. 17 Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache dann auf, wenn sie voraussichtlich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, das heißt überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 194; st. Rspr.).
Anderes ist ausnahmsweise nur dann anzunehmen, wenn die Rechtsprechung erheblicher Kritik ausgesetzt war und neue erhebliche Gesichtspunkte vorgetragen werden, die in der damaligen Rechtsprechung nicht berücksichtigt werden konnten und geeignet sind, ein anderes Ergebnis herbeizuführen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 194; st. Rspr.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2008 - 6 A 2861/06
Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Beurteilung einer …
Auszug aus OVG Sachsen, 29.03.2011 - 2 A 226/09
Wegen der Verstoßes der Beihilfeverordnung gegen den Gesetzesvorbehalt und den Verstoß des Dienstherrn gegen die Fürsorgepflicht durch Ausschluss der Versorgung mit Implantaten von der Beihilfefähigkeit und der Abweichung des angegriffenen Urteils von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Mai 2008 - 2 C 12.07 - sowie des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 15. August 2008 - 6 A 4309/05 und 6 A 2861/06 - werde deutlich, dass die Rechtssache auch besondere rechtliche Schwierigkeiten aufweise.Das Oberverwaltungsgericht Münster habe darüber hinaus mit Urteil vom 15. August 2008 - 6 A 2861/06 - ausgesprochen, dass eine Beihilfevorschrift, die die Beihilfefähigkeit von notwendigen und angemessenen Aufwendungen in Krankheitsfällen einschränke, sich am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit messen lassen müsse, insbesondere dem Gebot eines vertretbaren Ausgleichs zwischen der Fürsorgepflicht und fiskalischen Erwägungen genügen müsse.
Rn. 14 Der abweichenden Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 15. August 2008 - 6 A 2861/06 -, juris Rn. 58), dass der Ausschluss medizinisch indizierter implantologischer Leistungen generell mit dem Fürsorgegrundsatz nicht zu vereinbaren ist und deshalb der in der Verwaltungsvorschrift enthaltene Leistungsausschluss gegen höherrangiges Recht verstößt, folgt der Senat nicht.
- BVerwG, 31.08.2006 - 2 B 41.06
Beihilfefähigkeit der Aufwendungen eines Beamten zu implantologischen …
Auszug aus OVG Sachsen, 29.03.2011 - 2 A 226/09
Dies ist inzwischen durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. z. B. Beschl. v. 31. August 2006 - 2 B 41.06 - , juris Rn. 3 ff; …sowie Urt. v. 30. Oktober 2003, BVerwGE 119, 168).Allerdings können die Beihilfevorschriften auch medizinisch erforderliche Behandlungen von der Beihilfefähigkeit ausschließen, solange derartige Ausschlüsse nicht insgesamt gesehen einen solchen Umfang und ein solches Gewicht erreichen, dass auch bei typisierender Betrachtung die Beihilfegewährung den Vorgaben des höherrangigen Rechts, insbesondere der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, nicht mehr gerecht würde (BVerwG, Beschl. v. 31. August 2006 - 2 B 41.06 -, juris).
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.1998 - 10 A 10692/98
Beihilfefähigkeit; Implantologische Leistung
Auszug aus OVG Sachsen, 29.03.2011 - 2 A 226/09
Insoweit verweist der Kläger auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 30. Oktober 1998 - 10 A 10692/98 -.Rn. 13 Dieser Auffassung folgen - mit einer Ausnahme - die Obergerichte (vgl. z. B. BayVGH, Beschl. v. 5. März 2009 - 14 ZB 08.2739 -, Beschl. v. 23. Februar 2009 - 14 ZB 08.288 -, juris, zu vergleichbaren Fällen; NdsOVG, Beschl. v. 7. Januar 2009 - 5 LA 499/07 -, juris, sowie die vom Kläger angeführte Entscheidung des OVG Rh.-Pf. v. 30. Oktober 1998 - 10 A 10692/98 -, juris).
- BVerwG, 04.12.1998 - 8 B 187.98
Auszug aus OVG Sachsen, 29.03.2011 - 2 A 226/09
Die fehlerhafte Übertragung auf den Einzelrichter unterliegt nämlich nicht der Beurteilung des Berufungsgerichts (vgl. § 6 Abs. 4 VwGO, § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 512 ZPO; BT-Drs. 13/1433 S. 14;… SächsOVG, Beschl. v. 5. Juli 2010 - 2 A 92/09 - juris Rn. 19; BVerwG, Beschl. v. 4. Dezember 1998 - 8 B 187.98 -, juris, für das Revisionsverfahren; SaarlOVG, Beschl. v. 27. Oktober 1997 - 1 Q 12/97 -, juris, m. w. N.). - OVG Sachsen, 05.07.2010 - 2 A 92/09
Beamtenrechtlicher Schadensersatz, Kollegialgerichtsregel, Übertragung auf den …
Auszug aus OVG Sachsen, 29.03.2011 - 2 A 226/09
Die fehlerhafte Übertragung auf den Einzelrichter unterliegt nämlich nicht der Beurteilung des Berufungsgerichts (vgl. § 6 Abs. 4 VwGO, § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 512 ZPO; BT-Drs. 13/1433 S. 14; SächsOVG, Beschl. v. 5. Juli 2010 - 2 A 92/09 - juris Rn. 19; BVerwG, Beschl. v. 4. Dezember 1998 - 8 B 187.98 -, juris, für das Revisionsverfahren; SaarlOVG, Beschl. v. 27. Oktober 1997 - 1 Q 12/97 -, juris, m. w. N.). - OVG Saarland, 27.10.1997 - 1 Q 12/97
Erlaß eines Übertragungsbeschlusses; Gewährung rechtlichen Gehörs; Eingang ; …
Auszug aus OVG Sachsen, 29.03.2011 - 2 A 226/09
Die fehlerhafte Übertragung auf den Einzelrichter unterliegt nämlich nicht der Beurteilung des Berufungsgerichts (vgl. § 6 Abs. 4 VwGO, § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 512 ZPO; BT-Drs. 13/1433 S. 14;… SächsOVG, Beschl. v. 5. Juli 2010 - 2 A 92/09 - juris Rn. 19; BVerwG, Beschl. v. 4. Dezember 1998 - 8 B 187.98 -, juris, für das Revisionsverfahren; SaarlOVG, Beschl. v. 27. Oktober 1997 - 1 Q 12/97 -, juris, m. w. N.). - BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 2.07
Fürsorgepflicht; Alimentation; amtsangemessener Lebensunterhalt; unzumutbare …
Auszug aus OVG Sachsen, 29.03.2011 - 2 A 226/09
Gleichwohl ist aber für einen Übergangszeitraum, in dem der Gesetzgeber seiner Pflicht zur Schaffung einer gesetzlichen Verordnungsermächtigung nachkommen kann, von einer Weitergeltung der Beihilfevorschriften auszugehen, soweit die Vorschriften nicht aus anderen Gründen gegen höherrangiges Recht verstoßen (vgl. z. B. BVerwG, Urt. v. 26. Juni 2008, BVerwGE 131, 234 ff.;… Senatsurt. v. 6. Juli 2009 - 2 A 119/08 - , juris Rn. 18). - BVerwG, 30.10.2003 - 2 C 26.02
Ausschluss der Beihilfefähigkeit; behandlungsbedürftige Krankheit; Beihilfe; …
- BVerwG, 24.03.1982 - 6 C 95.79
Wehrrecht - Fürsorge - Sterilisation - Beihilfe
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2008 - 6 A 4309/05
- OVG Sachsen, 06.08.2009 - 2 A 119/08
Beihilfe; Fürsorgepflicht; Beihilfefähigkeit wissenschaftlich nicht allgemein …
- OVG Niedersachsen, 07.01.2009 - 5 LA 499/07
Beihilfefähigkeit nicht indizierter implantologischer Leistungen eines …
- VGH Bayern, 05.03.2009 - 14 ZB 08.2739
Beihilfe; zahnärztliche Leistungen; Implantate; Zahn nicht zur Verankerung einer …
- VGH Bayern, 23.02.2009 - 14 ZB 08.288
Beihilfe; zahnärztliche Leistungen; Implantate; Freiendlücke; Zahn nicht zur …
- VG Cottbus, 17.09.2024 - 4 K 706/17
Beihilfefähigkeit von nur zwei Implantaten je Kiefer verfassungsgemäß, …
Etwas Anderes wäre nur dann anzunehmen, wenn die Vorschriften auch aus anderen Gründen gegen höherrangiges Recht verstießen (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 29. März 2011 2 A 226/09 -, juris Rn. 7).Das Gericht teilt auch nicht die Auffassung, wonach der in § 15 BBhV vorgesehene Beihilfeausschluss keine Anwendung finden kann, wenn sich die Implantation im Einzelfall als einzig mögliche Behandlungsoption darstellt (in diese Richtung für die jeweilige landesrechtliche Rechtslage: OVG für das Land Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 15. August 2008 6 A 4309/05 , juris Rn. 72, und - 6 A 2861/06 -, juris Rn. 58; VGH BadenWürttemberg…, Urteil vom 15. November 2012 , juris Rn. 22; offengelassen von VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 15. März 2012 2 S 2542/11 , juris Rn. 45; VG Köln…, Urteil vom 27. Januar 2016 3 K 3202/15 , juris Rn. 39 ff.; wie hier: Sächsisches OVG, Beschluss vom 29. März 2011 2 A 226/09 , juris Rn. 12; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 5. März 2009 14 ZB 08.2739 , juris Rn. 4; VG Oldenburg…, Urteil vom 2. April 2014 6 A 6199/13 , juris Rn. 21; VG Cottbus, Urteil vom 29. Juli 2020 VG 9 K 1126/17 , S. 7 UA).
Nach dem oben dargestellten Maßstab können auch medizinisch notwendige Behandlungen von der Beihilfefähigkeit ausgenommen werden, solange derartige Ausschlüsse nicht insgesamt gesehen einen solchen Umfang und ein solches Gewicht erreichen, dass auch bei typisierender Betrachtung die Beihilfegewährung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn nicht mehr gerecht würde (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 31. August 2006 2 B 41.06 , juris Rn. 5; Sächsisches OVG, Beschluss vom 29. März 2011 2 A 226/09 , juris Rn. 12, juris; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 5. März 2009 14 ZB 08.2739 , juris Rn. 4).
Die Grundsätze, nach denen ein Leistungsausschluss im Beihilferecht ohne Verfassungsverstoß zulässig ist, sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 18. Januar 2013 5 B 44.12 , juris Rn. 6 ff.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 29. März 2011 2 A 226/09 , juris Rn. 21).
- OVG Sachsen, 18.06.2013 - 2 A 850/11
Beihilfe, implantologische Leistungen, fiktive Kosten
Gleichwohl war aber für einen Übergangszeitraum, in dem der Gesetzgeber seiner Pflicht zur Schaffung einer gesetzlichen Verordnungsermächtigung nachkommen konnte, von einer Weitergeltung der Beihilfevorschriften auszugehen, soweit die Vorschriften nicht aus anderen Gründen gegen höherrangiges Recht verstießen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Juni 2008, BVerwGE 131, 234 ff.;… Senatsurt. v. 6. Juli 2009 - 2 A 119/08 -, juris Rn. 18; Senatsbeschl. v. 29. März 2011 - 2 A 226/09 -, juris Rn. 7).Sie ist damit Teil des sich aus dem Gesamtzusammenhang der Beihilfevorschriften ergebenden "Programms" zur Konkretisierung der Fürsorgepflicht und steht insbesondere nicht im Widerspruch zu der generellen Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 BhV, der zufolge Aufwendungen aus Anlass einer Krankheit (und damit auch zahnärztlicher Leistungen) grundsätzlich beihilfefähig sind (Senatsbeschl. v. 29. März 2011 - 2 A 226/09 -, juris Rn. 9 f. unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 31. August 2006, Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 14; …sowie Urt. v. 30. Oktober 2003, BVerwGE 119, 168 [169 f.]).
Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 18 Abs. 1 SächsVerf liegt somit nicht vor (Senatsbeschl. v. 29. März 2011 - 2 A 226/09 -, juris Rn. 11).
Auch medizinisch erforderliche Behandlungen können von der Beihilfefähigkeit ausgenommen werden, solange derartige Ausschlüsse nicht insgesamt gesehen einen solchen Umfang und ein solches Gewicht erreichen, dass auch bei typisierender Betrachtung die Beihilfegewährung den Vorgaben des höherrangigen Rechts, insbesondere der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, nicht mehr gerecht würde (BVerwG, Beschl. v. 31. August 2006, Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 14; Senatsbeschl. v. 29. März 2011 - 2 A 226/09 -, juris Rn. 12).
- VG Bremen, 10.02.2026 - 7 K 2063/24
Beihilfefähigkeit von Zahnimplantaten / Vorbehalt des Gesetzes, Urteil vom …
Die Beihilfevorschriften können auch medizinisch erforderliche Behandlungen von der Beihilfefähigkeit ausschließen, solange derartige Ausschlüsse nicht insgesamt gesehen einen solchen Umfang und ein solches Gewicht erreichen, dass auch bei typisierender Betrachtung die Beihilfegewährung den Vorgaben des höherrangigen Rechts, insbesondere der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, nicht mehr gerecht würde (BVerwG, Beschluss vom 31. August 2006 - 2 B 41.06; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 9. Juli 2019 - 1 A 1509/16, Rn. 17; Sächsisches OVG, Beschluss vom 29. März 2011 - 2 A 226/09; Bayerischer VGH, Beschluss vom 5. März 2009 - 14 ZB 08.2739 und Beschluss vom 23. März 2009 - 14 ZB08.288; alle juris).Bei typisierender Betrachtung lässt sich deshalb der Leistungsausschluss für größere Zahnlücken rechtfertigen (vgl. zu einem ähnlichen Fall: Sächsisches OVG, Beschluss vom 29. März 2011 - 2 A 226/09, juris Rn. 11).
- VG Aachen, 14.11.2013 - 7 K 1729/11
Indiaktion; Brücke; Implantat; Fürsorgepflicht; Beihilfe
Rn. 34 Vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 29. März 2011 - 2 A 226/09 -, juris Rn. 12; Bay. VGH, Beschluss vom 5. März 2009 - 14 ZB 08.2739 -, juris Rn. 4; a.A. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15. November 2012 - 2 S 1053/12 -, IÖD 2013, 19 = juris Rn. 22; sowie zur damaligen Fassung der BVO NRW: OVG NRW, Urteil vom 15. August 2008 - 6 A 2861/06 -, NWVBl. 2009, 54 = juris Rn. 58; nunmehr aber in Bestätigung der aktuellen Fassung der BVO NRW und des Indikationskataloges: OVG NRW, Beschlüsse vom 6. August 2012 - 1 A 643/12 -, juris Rn. 6 ff. und vom 26. März 2013 - 1 A 631/11 -, juris Rn. 17 f. - VG Ansbach, 16.07.2013 - AN 1 K 12.02249
Beihilfefähigkeit zahnimplantologischer Leistungen
Nach der Rechtsprechung (vgl. OVG Bautzen, B. v. 29.3.2011, 2 A 226/09) könne es dem Beihilfeempfänger grundsätzlich zugemutet werden, auch medizinisch indizierte implantologische Leistungen teilweise selbst zu bezahlen. - OVG Sachsen, 23.10.2013 - 2 A 448/09
Prothese, Implantat, Restzähne, Freiendlücke
Gleichwohl war aber für einen Übergangszeitraum, in dem der Gesetzgeber seiner Pflicht zur Schaffung einer gesetzlichen Verordnungsermächtigung nachkommen konnte, von einer Weitergeltung der Beihilfevorschriften auszugehen, soweit die Vorschriften nicht aus anderen Gründen gegen höherrangiges Recht verstießen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Juni 2008, BVerwGE 131, 234 ff.;… Senatsurt. v. 6. Juli 2009 - 2 A 119/08 -, juris Rn. 18; Senatsbeschl. v. 29. März 2011 - 2 A 226/09 -, juris Rn. 7).
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