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Rechtsprechung
   OVG Brandenburg, 23.05.2000 - 2 A 226/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3537
OVG Brandenburg, 23.05.2000 - 2 A 226/98 (https://dejure.org/2000,3537)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 23.05.2000 - 2 A 226/98 (https://dejure.org/2000,3537)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Mai 2000 - 2 A 226/98 (https://dejure.org/2000,3537)
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Besprechungen u.ä.

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    Tiefenbegrenzungsregelungen im Anschlussbeitragsrecht

 
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Wird zitiert von ... (64)Zitiert selbst (30)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.1999 - A 2 S 335/98
    Auszug aus OVG Brandenburg, 23.05.2000 - 2 A 226/98
    In diesem Zeitpunkt muß eine, gegebenenfalls infolge rückwirkenden In-Kraft-Tretens gültige Straßenausbaubeitragssatzung vorliegen, die wiederum den im Zeitpunkt ihres In-Kraft-Tretens gültigen landesrechtlichen Vorgaben zu genügen hat (vgl. OVG für das Land Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Dezember 1999 - A 2 S 335/98 -, VwRR-MO 2000, S. 103, 104; Bayerischer VGH…, Urteil vom 22. Juni 1999 - 23 B 98.3202 -, BayVBl. 2000, S. 181, 182 - Kostenerstattungsanspruch für einen Grundstücksanschluß - und - allgemein zum Zeitpunkt der endgültigen Herstellung -OVG NW…, Urteil vom 22. August 1995 - 15 A 3907/92 -, NVwZ-RR 1996, S. 469).

    Die Zulässigkeit einer Tiefenbegrenzung, wie sie in § 4 A Abs. 2 Nr. 2 SBS 1992 und § 4 Abs. 2 Nr. 2 SBS 1998 enthalten gewesen ist, dürfte sich in Bezug auf die Verteilung des Aufwandes für die Baumaßnahmen in der G- und T-straße folglich ausschließlich danach beurteilen, ob sie mit Blick auf das Vorteilsprinzip und den Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG innerhalb des jeweiligen Abrechnungsgebietes (vgl. OVG LSA, Urteil vom 16. Dezember 1999, a. a. O., S. 106) zu einer nicht mehr gerechtfertigten Benachteiligung kleiner, innerhalb ihres räumlichen Anwendungsbereichs liegender Grundstücke führt.

    StGB Bbg. 2000, S. 30; OVG LSA, Urteil vom 16. Dezember 1999, a. a. O., S. 106; OVG Schleswig, Urteil vom 11. Februar 1998 -2 L 79/96 -, NordÖR 1998, S. 268, 271; Driehaus: Erschließungs- und Ausbaubeiträge, § 35 Rnr. 34; a.A.: OVG Schleswig, Urteil vom 26. Mai 1999 - 2 K 23/97 -, NVwZ-RR 2000, S. 107, 109 - zum Anschlußbeitragsrecht).

    Wäre der Senat der Auffassung gefolgt, wonach die Tiefenbegrenzung von vornherein lediglich für die Frage der Berechnung des Beitrags Relevanz besitzt (so - jeweils zum Erschließungsbeitragsrecht - BVerwG, Urteile vom 19. Februar 1982 - 8 C 27.81-, BVerwGE 65, 61 und vom 19. März 1982 - 8 C 35, 37 und 38.81 -, KStZ 1982, S: 190, 191;… zum Straßenausbaubeitragsrecht: Driehaus: Kommunalabgabenrecht, § 8 Rnr. 413 a; im Ergebnis ebenso: Nds. OVG, Urteil vom 22. Januar 1997 - 9 L 6290/95 - und OVG LSA, Urteil vom 16. Dezember 1999, a. a. O., S. 106), hätte ihre Ungültigkeit auf die Gültigkeit der Satzungen im Übrigen von vornherein keinen Einfluß gehabt.

  • OVG Brandenburg, 19.08.1999 - 2 D 17/98
    Auszug aus OVG Brandenburg, 23.05.2000 - 2 A 226/98
    (GBI. DDR S. 299) gilt, das in Art. 1 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 eine dem Rechtsstaatsprinzip entsprechende Anwendung der Rechtsvorschriften der DDR vorsah, kann danach dahinstehen (vgl. Urteile des Senats vom 15. Dezember 1999 - 2 D 19/98.NE -, UA S. 10 und vom 19. August 1999 - 2 D 17/98.NE -, UA S. 20 = Mitt. StGB Bbg. 1999, S. 465, 473 , sowie den Beschluß des Senats vom 31. März 1995 - 2 B 3/95 -, BA S. 7).

    Das Fehlen des Ausfertigungsdatums führt zu einem unheilbaren, die Nichtigkeit der Satzung nach sich ziehenden Mangel der Bekanntmachung (vgl. Urteile des Senats vom 15. Dezember 1999 - 2 D 19/98.NE -, UA S. 9 und vom 19. August 1999 - 2 D 17/98.NE -, UA S. 15 ff. = Mitt. StGB Bbg. 1999, S. 465, 471 , jew. m. w. N.; ausf. Hessischer VGH…, Urteil vom 29. Juni 1993 -, ESVGH 43, S. 296, 303 ff., m. w. N. und Ziegler in DVBI. 1987, S. 280 ff.).

    Darüber hinaus entspricht die Bekanntmachungsregelung der Hauptsatzung vom 16. Februar 1994, wonach "die öffentlichen Bekanntmachungen (amtliche Bekanntmachung) der Stadt (...) als amtsangehörige Gemeinde des Amtes (...) im amtlichen Mitteilungsblatt '(...) Amtsnachrichten' oder in der 'Tagespresse' bzw. durch Aushang in den amtlichen Aushängekästen (erfolgen)", bereits wegen der alternativen Form der Bekanntmachung nicht rechtsstaatlichen Erfordernissen (vgl. Driehaus: KommunalabgabenR, § 2 RNr. 27; zur fehlenden Bestimmtheit der Bekanntmachungsregelung "Lokalpresse" vgl. auch Urteil des Senats vom 19. August 1999 - 2 D 17/98.NE -, UA S. 21 = Mitt. StGB Bbg. 1999, S. 465, 473 f. ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.1992 - 2 A 2580/91

    Begrenzung einer Anlage; Weiter Anlagenbegriff ; Bauprogramm; …

    Auszug aus OVG Brandenburg, 23.05.2000 - 2 A 226/98
    Nach diesem (weiten) straßenbaubeitragsrechtlichen Anlagenbegriff wird die räumliche Ausdehnung einer Anlage - sofern der Satzungsgeber nicht, was ihm nach der Rechtsprechung dieses Oberverwaltungsgerichts aus Rechtsgründen nicht versagt ist, den erschließungsbeitragsrechtlichen Anlagenbegriff zu Grunde legt - maßgeblich durch das Bauprogramm der Gemeinde bestimmt; die räumliche Ausdehnung einer Anlage kann danach mit einer Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 BauGB identisch sein, sich jedoch auch nur auf Abschnitte von Straßen beziehen oder auch mehrere, eine Einheit bildende Straßen umfassen (vgl. Urteile vom 28. Januar 1981 - 2 A 1277/79;… vom 24. Oktober 1986 - 2 A 840/84 -, KStZ 1987, S. 74; vom 29. Juli 1987 - 2 A 1047/85 -, und vom 29. Juni 1992 - 2 A 2580/91 -, NWVBl. 1993, S. 219 ff.).

    Dies setzt voraus, dass die Anlage nach örtlich erkennbaren Merkmalen oder nach rechtlichen Gesichtspunkten so abgegrenzt wird, dass ihr erkennbar eine Erschließungsfunktion für bestimmte Grundstücke zukommt (vgl. OVG NW, Urteil vom 29. Juni 1992, a. a. O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.06.1996 - 6 M 20/95

    Erschließungsanlage; Neue Bundesländer; Bauprogramm; Teileinrichtungen; …

    Auszug aus OVG Brandenburg, 23.05.2000 - 2 A 226/98
    Ein technisches Ausbauprogramm, das den Bauzustand der Teilanlagen beider Straßen in dem nach § 246 a Abs. 4 Satz 1 BauGB maßgeblichen Zeitpunkt wiedergibt, läßt sich vorliegend, wie der Beklagte in der mündlichen Verhandlung auf Befragen des Senats erklärt hat, nicht feststellen, so dass entscheidend ist, ob die nunmehr eingerichteten Teilanlagen seinerzeit entsprechend den örtlichen Ausbaugepflogenheiten (zur Auslegung dieses Begriffs vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluß vom 3. März 1996 - 6 M 20/95 -, DVBI. 1997, S. 501, 503 und Driehaus, a. a. O., § 2 RNr. 43 ff.) bereits fertiggestellt waren.

    Ob diese Sichtweise auch für § 8 Abs. 2 Satz 1 KAG einzunehmen ist, wofür vor allem spricht, dass der Gesetzgeber des Landes Brandenburg § 8 KAG dem des § 8 KAG NW nachgebildet hat, oder ob sich der Anlagenbegriff nach § 8 Abs. 2 Satz 1 KAG von vornherein mit dem erschließungsbeitragsrechtlichen Anlagenbegriff deckt (in diesem Sinne zu § 8 Abs. 1 KAG MV: OVG M.-V., Beschluß vom 3. März 1996, a. a. O., S. 504 und - allgemein - Driehaus: Erschließungs- und Ausbaubeiträge, § 31 RNr. 1 ff. und 5 ff., m. w. N. und einer Übersicht über die Rechtslage verschiedener Bundesländer), braucht der Senat vorliegend nicht zu entscheiden.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.11.1999 - 1 M 103/99

    Tiefenbegrenzung im Straßenbaubeitragsrecht)

    Auszug aus OVG Brandenburg, 23.05.2000 - 2 A 226/98
    Sie ist in diesem Fall systemwidrig, da diese Grundstücke einheitlich zu Bau- und Wohnzwecken nutzbar sind und führt zu einer mit dem Gleichheitssatz unvereinbaren Benachteiligung kleinerer Grundstücke, die vollständig innerhalb der Tiefenbegrenzung liegen; auch sind keine Gründe der Verwaltungspraktikabilität ersichtlich, die geeignet wären, die Abweichung von der Einzelfallgerechtigkeit im öffentlichen Interesse zu rechtfertigen (vgl. Nds. OVG, Urteile vom 19. Januar 1999 - 9 L 3626/98 -, zit. nach Juris zum Kanalbaubeitragsrecht; vom 17. März 1997 - 9 L 5826/94 - und vom 22. Januar 1997 - 9 L 6290/95 -, zit. nach Juris; Beschluß vom 8. März 1996 - 9 M 7369/95; OVG M. V., Beschluß vom 12. November 1999 - 1 M 103/99 -, Mitt.

    Wäre er der Auffassung gefolgt, wonach die Tiefenbegrenzung Bestandteil der Verteilungsregelung einer Straßenbaubeitragssatzung ist (so OVG M.-V., Beschluß vom 12. November 1999 - 1 M 103/99 -, Mitt. StGB Bbg. 2000, S. 30, 31), dann wären die Verteilungsregelungen beider Satzungen unter Berücksichtigung des Rechtsgedankens des § 139 BGB hier lediglich teilnichtig gewesen, ohne dass diese Teilnichtigkeit Auswirkungen auf die Gültigkeit der Satzungen im Übrigen gehabt hätte.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1990 - 2 A 2787/86

    Gehweg; Frostschutzschicht; Plattenbeleg; Mindestbreite; Verbessung ; …

    Auszug aus OVG Brandenburg, 23.05.2000 - 2 A 226/98
    Mangels Entscheidungserheblichkeit braucht der Senat der Frage, ob diese Verschmälerung der von dem Beklagten als Haupterschließungsstraße eingestuften Gartenstraße - auch unter Berücksichtigung der eingerichteten Ausweichstelle - im Ergebnis zu einer erheblichen Verschlechterung führt, die grundsätzlich geeignet ist, den einer technischen Verbesserungsmaßnahme zukommenden Vorteil aufzuheben (vgl. OVG NW, Urteile vom 21. Februar 1990 - 2 A 2787/86 -, NVwZ-RR 1990, S. 643 …und vom 20. Juli 1992 - 2 A 399/91 -, NVwZ-RR 1993, S. 160, 161, 162), nicht abschließend nachzugehen.

    Hiervon ist auszugehen, wenn infolge der Schaffung der neuen Teilanlage eine bisher vorhandene Teilanlage entfällt oder zwar erhalten bleibt, aber so umgestaltet wird, dass sie ihre Funktion nicht mehr erfüllen kann (vgl. OVG NW, Urteile vom 21. Februar 1990 - 2 A 2787/86 -, NVwZ-RR 1990, S. 643, 644 …und vom 29. November 1989 - 2 A 1419/87 -, NVwZ-RR 1990, S. 640).

  • OVG Niedersachsen, 22.01.1997 - 9 L 6290/95

    Straßenausbau; Heranziehung von Grundstücken; Differenzierung nach …

    Auszug aus OVG Brandenburg, 23.05.2000 - 2 A 226/98
    Sie ist in diesem Fall systemwidrig, da diese Grundstücke einheitlich zu Bau- und Wohnzwecken nutzbar sind und führt zu einer mit dem Gleichheitssatz unvereinbaren Benachteiligung kleinerer Grundstücke, die vollständig innerhalb der Tiefenbegrenzung liegen; auch sind keine Gründe der Verwaltungspraktikabilität ersichtlich, die geeignet wären, die Abweichung von der Einzelfallgerechtigkeit im öffentlichen Interesse zu rechtfertigen (vgl. Nds. OVG, Urteile vom 19. Januar 1999 - 9 L 3626/98 -, zit. nach Juris zum Kanalbaubeitragsrecht; vom 17. März 1997 - 9 L 5826/94 - und vom 22. Januar 1997 - 9 L 6290/95 -, zit. nach Juris; Beschluß vom 8. März 1996 - 9 M 7369/95; OVG M. V., Beschluß vom 12. November 1999 - 1 M 103/99 -, Mitt.

    Wäre der Senat der Auffassung gefolgt, wonach die Tiefenbegrenzung von vornherein lediglich für die Frage der Berechnung des Beitrags Relevanz besitzt (so - jeweils zum Erschließungsbeitragsrecht - BVerwG, Urteile vom 19. Februar 1982 - 8 C 27.81-, BVerwGE 65, 61 und vom 19. März 1982 - 8 C 35, 37 und 38.81 -, KStZ 1982, S: 190, 191;… zum Straßenausbaubeitragsrecht: Driehaus: Kommunalabgabenrecht, § 8 Rnr. 413 a; im Ergebnis ebenso: Nds. OVG, Urteil vom 22. Januar 1997 - 9 L 6290/95 - und OVG LSA…, Urteil vom 16. Dezember 1999, a. a. O., S. 106), hätte ihre Ungültigkeit auf die Gültigkeit der Satzungen im Übrigen von vornherein keinen Einfluß gehabt.

  • BVerwG, 19.02.1982 - 8 C 27.81

    Berichtigung eines verkündeten Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Auszug aus OVG Brandenburg, 23.05.2000 - 2 A 226/98
    Wäre der Senat der Auffassung gefolgt, wonach die Tiefenbegrenzung von vornherein lediglich für die Frage der Berechnung des Beitrags Relevanz besitzt (so - jeweils zum Erschließungsbeitragsrecht - BVerwG, Urteile vom 19. Februar 1982 - 8 C 27.81-, BVerwGE 65, 61 und vom 19. März 1982 - 8 C 35, 37 und 38.81 -, KStZ 1982, S: 190, 191;… zum Straßenausbaubeitragsrecht: Driehaus: Kommunalabgabenrecht, § 8 Rnr. 413 a; im Ergebnis ebenso: Nds. OVG, Urteil vom 22. Januar 1997 - 9 L 6290/95 - und OVG LSA…, Urteil vom 16. Dezember 1999, a. a. O., S. 106), hätte ihre Ungültigkeit auf die Gültigkeit der Satzungen im Übrigen von vornherein keinen Einfluß gehabt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.1990 - 2 A 723/87

    Abgrenzung; Erneuerung; Verbesserung; Instandsetzung; Laufende Unterhaltung; …

    Auszug aus OVG Brandenburg, 23.05.2000 - 2 A 226/98
    Eine Verbesserung stellt hingegen nicht den ursprünglichen Zustand der (Teil-)Anlage wieder her, sondern schafft demgegenüber einen verkehrstechnisch vorteilhafteren Zustand; ihr Tatbestand ist gegeben, wenn die Ausstattung der (Teil-)Anlage entsprechend ihrer bisherigen verkehrstechnischen Konzeption hinsichtlich der räumlichen Ausdehnung, der funktionalen Aufteilung der Gesamtfläche oder der Art der Befestigung vorteilhaft verändert wird (vgl. OVG NW, Beschluß vom 29. März 1990 - 2 A 723/87 -, NWVBl. 1991, S. 19, 20;… Dietzel/Hinsen/Kallerhoff, Das Straßenbaubeitragsrecht nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes NW, 4. Aufl. 1999, RNr. 39 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.05.1999 - 2 K 23/97

    Ausgestaltung von Regelungen zum Anschlussbeitrag für die Abwasserentsorgung

    Auszug aus OVG Brandenburg, 23.05.2000 - 2 A 226/98
    StGB Bbg. 2000, S. 30; OVG LSA, Urteil vom 16. Dezember 1999, a. a. O., S. 106; OVG Schleswig, Urteil vom 11. Februar 1998 -2 L 79/96 -, NordÖR 1998, S. 268, 271; Driehaus: Erschließungs- und Ausbaubeiträge, § 35 Rnr. 34; a.A.: OVG Schleswig, Urteil vom 26. Mai 1999 - 2 K 23/97 -, NVwZ-RR 2000, S. 107, 109 - zum Anschlußbeitragsrecht).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.1995 - 15 A 3907/92

    Abnahme des Werkes; Mängel des Werkes; Erheben von Straßenbaubeiträgen; Zeitpunkt …

  • OVG Niedersachsen, 19.01.1999 - 9 M 3626/98

    Kommunalabgaben; Kanalbaubeitrag; Tiefenbegrenzungsregelung; Beitragsberechnung

  • BVerwG, 18.07.1996 - 2 B 53.96

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Ruhegehaltfähigkeit der sog. …

  • VGH Hessen, 29.06.1993 - 11 N 2442/90

    Zur Antragsbefugnis für ein Normenkontrollverfahren bei lediglich reflexartigem …

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - 2 L 79/96

    Grundstücksbreite; Frontmetermaßstab; Straßenbaumaßnahme; Tiefenbegrenzung; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.1989 - 2 A 1419/87
  • OVG Niedersachsen, 08.03.1996 - 9 M 7369/95

    Straßenausbaubeitragssatzung; Beitragsmaßstab; Tiefenbegrenzungsregelung; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.1989 - 2 A 962/86

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu Abgaben für …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.1992 - 2 A 399/91

    Funktionsfähigkeit einer Teileinrichtung; Verkehrstechnische Funktion; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.1986 - 2 A 840/84
  • VGH Bayern, 22.06.1999 - 23 B 98.3202
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Bekanntmachung des Bebauungsplans

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 NB 26.90

    Flächennutzungspläne

  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1975 - II A 769/72
  • BVerwG, 30.04.1998 - 2 B 36.98

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Auslegung und Anwendung von …

  • OVG Brandenburg, 19.08.1999 - 2 D 34/98
  • BVerwG, 17.01.1995 - 2 B 3.95

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Grundsätzliche Bedeutung einer …

  • BVerwG, 13.04.1978 - 7 B 48.78

    Ortsgesetzgeber - Erhebung von Beiträgen - Erschließungsanlagen - …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.1976 - II A 41/75
  • OVG Brandenburg, 08.06.2000 - 2 D 29/98

    Normenkontrollantrag gegen Beitragssatzungen für Wasserversorgung; …

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  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02

    Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach …

    Dies habe zur Folge, dass die Kosten einer Teileinrichtung, die - wie hier die Radwege - einer vor dem Wirksamwerden des Beitritts bereits hergestellten Erschließungsanlage nach dem Wirksamwerden des Beitritts hinzugefügt werde, nach dem Erschließungsbeitragsrecht abzurechnen seien (ebenso OVG Brandenburg, Urteil vom 23. März 2000 - 2 A 226/98 -, Mitt. StGB Bgb. 2000, S. 213 ; VG Magdeburg…, Urteil vom 28. September 1995 - 2 A 2200/94 -, Finanzwirtschaft 1996, S. 261 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.08.2007 - 9 N 148.05

    Straßenausbaubeitrag - Beitragsfähigkeit der Kosten bei Ausbau einer Straße

    Von einer Verbesserung der Straße ist auszugehen, wenn die Ausstattung der Anlage entsprechend ihrer bisherigen verkehrstechnischen Konzeption hinsichtlich der räumlichen Ausdehnung, der funktionalen Aufteilung der Gesamtfläche oder hinsichtlich der Art der Befestigung vorteilhaft verändert wird (Anschluss an OVG Brandenburg, Urteil vom 23. März 2000 - 2 A 226/98 -) .

    Die Erneuerung einer (Teil-)Anlage liegt vor, wenn sie im wesentlichen entsprechend dem Ausbauzustand wiederhergestellt wird, den sie unmittelbar nach ihrer ersten oder einer etwaigen weiteren Herstellung hatte, indem sie durch eine neue Anlage von gleicher räumlicher Ausdehnung, gleicher funktioneller Aufteilung der Fläche und gleicher Befestigungsart ersetzt wird (Anschluss an OVG Brandenburg, Urteil vom 23. März 2000, a.a.O.).

    Von einer Verbesserung ist auszugehen, wenn die Ausstattung der Anlage entsprechend ihrer bisherigen verkehrstechnischen Konzeption hinsichtlich der räumlichen Ausdehnung, der funktionalen Aufteilung der Gesamtfläche oder hinsichtlich der Art der Befestigung vorteilhaft verändert wird (OVG Brandenburg, Urteil vom 23. März 2000 - 2 A 226/98 -).

    Eine Erneuerung liegt vor, wenn "die (Teil-)Anlage nach völliger Abnutzung im Wesentlichen entsprechend dem Ausbauzustand wiederhergestellt wird, den sie unmittelbar nach ihrer ersten oder einer etwaigen weiteren Herstellung hatte; sie wird nach Ablauf ihrer Nutzungszeit, die sich unter anderem nach der Qualität des früheren Ausbauzustandes bestimmt, durch eine neue Anlage von gleicher räumlicher Ausdehnung, gleicher funktioneller Aufteilung der Fläche und gleicher Befestigungsart ersetzt" (OVG Brandenburg, Urteil vom 23. März 2000 - 2 A 226/98 -, juris).

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