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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 04.04.2019 - 2 A 244/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,11162
OVG Saarland, 04.04.2019 - 2 A 244/18 (https://dejure.org/2019,11162)
OVG Saarland, Entscheidung vom 04.04.2019 - 2 A 244/18 (https://dejure.org/2019,11162)
OVG Saarland, Entscheidung vom 04. April 2019 - 2 A 244/18 (https://dejure.org/2019,11162)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG
    Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen eines Stadtratsmitglieds

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen eines Stadtratsmitglieds bzgl. der Durchführung einer Nebentätigkeit; Voraussetzungen für das Beste...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1 ; GG Art. 5 Abs. 1
    Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen eines Stadtratsmitglieds bzgl. der Durchführung einer Nebentätigkeit; Voraussetzungen für das Bestehen eines Anspruchs auf Unterlassung der Wiederholung einer amtlichen Äußerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus OVG Saarland, 04.04.2019 - 2 A 244/18
    Das Bundesverfassungsgericht(vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.4.1994 - 1 BvR 23/94 -, BVerfGE 90, 241 (248)) geht deswegen davon aus, dass die bewusst.

    Allerdings dürften die Anforderungen an die Wahrheitspflicht nicht so bemessen werden, dass darunter die Funktion der Äußerungsfreiheit leidet und auch zulässige Äußerungen aus Furcht vor Sanktionen unterlassen werden.(vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.4.1994 - 1 BvR 23/94 -, BVerfGE 90, 241 (248); OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.2.2016 - 4 M 222/15 - juris) Verbinden oder vermischen sich wertende Elemente - wie häufig - mit Elementen der Tatsachenmitteilung oder -behauptungen in einer Äußerung, so ist jedenfalls dann insgesamt von einer Meinungsäußerung auszugehen, wenn beide sich nicht trennen lassen und zusätzlich die wertenden Elemente überwiegen.(vgl. BVerfG, Urteil vom 22.6.1982 - 1 BvR 1376/79 - juris).

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus OVG Saarland, 04.04.2019 - 2 A 244/18
    Allerdings dürften die Anforderungen an die Wahrheitspflicht nicht so bemessen werden, dass darunter die Funktion der Äußerungsfreiheit leidet und auch zulässige Äußerungen aus Furcht vor Sanktionen unterlassen werden.(vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.4.1994 - 1 BvR 23/94 -, BVerfGE 90, 241 (248); OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.2.2016 - 4 M 222/15 - juris) Verbinden oder vermischen sich wertende Elemente - wie häufig - mit Elementen der Tatsachenmitteilung oder -behauptungen in einer Äußerung, so ist jedenfalls dann insgesamt von einer Meinungsäußerung auszugehen, wenn beide sich nicht trennen lassen und zusätzlich die wertenden Elemente überwiegen.(vgl. BVerfG, Urteil vom 22.6.1982 - 1 BvR 1376/79 - juris).
  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07

    Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal

    Auszug aus OVG Saarland, 04.04.2019 - 2 A 244/18
    Dieser könne sich insoweit auch nicht auf die BGH-Entscheidung vom 3.2.2009 - VI ZR 36/07 - berufen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.02.2016 - 4 M 222/15

    Bedeutung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung für die Beurteilung …

    Auszug aus OVG Saarland, 04.04.2019 - 2 A 244/18
    Allerdings dürften die Anforderungen an die Wahrheitspflicht nicht so bemessen werden, dass darunter die Funktion der Äußerungsfreiheit leidet und auch zulässige Äußerungen aus Furcht vor Sanktionen unterlassen werden.(vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.4.1994 - 1 BvR 23/94 -, BVerfGE 90, 241 (248); OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.2.2016 - 4 M 222/15 - juris) Verbinden oder vermischen sich wertende Elemente - wie häufig - mit Elementen der Tatsachenmitteilung oder -behauptungen in einer Äußerung, so ist jedenfalls dann insgesamt von einer Meinungsäußerung auszugehen, wenn beide sich nicht trennen lassen und zusätzlich die wertenden Elemente überwiegen.(vgl. BVerfG, Urteil vom 22.6.1982 - 1 BvR 1376/79 - juris).
  • BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 6.16

    Düsseldorfer "Licht-aus!"-Appell war rechtswidrig

    Auszug aus OVG Saarland, 04.04.2019 - 2 A 244/18
    Wo die Grenzen der zulässigen Äußerung zu ziehen sind, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.(vgl. BVerwG, Urteil vom 13.9.2017 - 10 C 6/16 - BayVGH, Beschluss vom 24.5.2006 - 4 CE 06.1217; OVG der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 24.8.2010 - 1 B 112/10 - juris).
  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

    Auszug aus OVG Saarland, 04.04.2019 - 2 A 244/18
    Der Betroffene kann daher, wenn ihm eine derartige Rechtsverletzung droht, gestützt auf das jeweilige Grundrecht Unterlassung verlangen.(vgl. BVerwG, Urteile vom 20.11.2014 - 3 C 27/13 -, NVwZ-RR 2015, Seite 425; vom 23.5.1989 - 7 C 2.87 - BVerwGE 82, 76 und vom 21.5.2008 - 6 C 13.07 - BVerwGE 131, 171; juris; vgl. auch Urteil des Senats vom 17.10.2013 - 2 A 303/12 - insoweit offenlassend, ob sich der Anspruch auf Unterlassung unmittelbar aus Grundrechten (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG) oder aus einer entsprechenden Anwendung des § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB ergibt) Zugunsten des Klägers kommt das aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG abgeleitete allgemeine Persönlichkeitsrecht in Betracht, das vor ehrverletzenden Äußerungen schützt.
  • BVerwG, 21.05.2008 - 6 C 13.07

    Verfassungsschutzbericht; Unterlassungsanspruch; Tatsachenbehauptungen; …

    Auszug aus OVG Saarland, 04.04.2019 - 2 A 244/18
    Der Betroffene kann daher, wenn ihm eine derartige Rechtsverletzung droht, gestützt auf das jeweilige Grundrecht Unterlassung verlangen.(vgl. BVerwG, Urteile vom 20.11.2014 - 3 C 27/13 -, NVwZ-RR 2015, Seite 425; vom 23.5.1989 - 7 C 2.87 - BVerwGE 82, 76 und vom 21.5.2008 - 6 C 13.07 - BVerwGE 131, 171; juris; vgl. auch Urteil des Senats vom 17.10.2013 - 2 A 303/12 - insoweit offenlassend, ob sich der Anspruch auf Unterlassung unmittelbar aus Grundrechten (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG) oder aus einer entsprechenden Anwendung des § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB ergibt) Zugunsten des Klägers kommt das aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG abgeleitete allgemeine Persönlichkeitsrecht in Betracht, das vor ehrverletzenden Äußerungen schützt.
  • BVerwG, 20.11.2014 - 3 C 27.13

    Arzneimittel; Präsentationsarzneimittel; Funktionsarzneimittel; …

    Auszug aus OVG Saarland, 04.04.2019 - 2 A 244/18
    Der Betroffene kann daher, wenn ihm eine derartige Rechtsverletzung droht, gestützt auf das jeweilige Grundrecht Unterlassung verlangen.(vgl. BVerwG, Urteile vom 20.11.2014 - 3 C 27/13 -, NVwZ-RR 2015, Seite 425; vom 23.5.1989 - 7 C 2.87 - BVerwGE 82, 76 und vom 21.5.2008 - 6 C 13.07 - BVerwGE 131, 171; juris; vgl. auch Urteil des Senats vom 17.10.2013 - 2 A 303/12 - insoweit offenlassend, ob sich der Anspruch auf Unterlassung unmittelbar aus Grundrechten (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG) oder aus einer entsprechenden Anwendung des § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB ergibt) Zugunsten des Klägers kommt das aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG abgeleitete allgemeine Persönlichkeitsrecht in Betracht, das vor ehrverletzenden Äußerungen schützt.
  • OVG Saarland, 17.10.2013 - 2 A 303/12

    Unterlassung ehrenrühriger Äußerungen; eigener Anspruch eines einzelnen …

    Auszug aus OVG Saarland, 04.04.2019 - 2 A 244/18
    Der Betroffene kann daher, wenn ihm eine derartige Rechtsverletzung droht, gestützt auf das jeweilige Grundrecht Unterlassung verlangen.(vgl. BVerwG, Urteile vom 20.11.2014 - 3 C 27/13 -, NVwZ-RR 2015, Seite 425; vom 23.5.1989 - 7 C 2.87 - BVerwGE 82, 76 und vom 21.5.2008 - 6 C 13.07 - BVerwGE 131, 171; juris; vgl. auch Urteil des Senats vom 17.10.2013 - 2 A 303/12 - insoweit offenlassend, ob sich der Anspruch auf Unterlassung unmittelbar aus Grundrechten (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG) oder aus einer entsprechenden Anwendung des § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB ergibt) Zugunsten des Klägers kommt das aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG abgeleitete allgemeine Persönlichkeitsrecht in Betracht, das vor ehrverletzenden Äußerungen schützt.
  • VGH Bayern, 24.04.2018 - 4 ZB 17.1488

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen in Hinsicht auf die …

    Auszug aus OVG Saarland, 04.04.2019 - 2 A 244/18
    Rn. 58 Er bestreitet das tatsächliche Vorbringen des Beklagten nach Maßgabe seines Vorbringens und verweist auf den Beschluss des Bayerischen VGH vom 24.4.2018 - 4 ZB 17.1488 -.
  • VGH Bayern, 24.05.2006 - 4 CE 06.1217
  • OVG Bremen, 24.08.2010 - 1 B 112/10

    Wahrung des Sachlichkeitsgebots bei Äußerungen eines Pressesprechers einer …

  • VG Lüneburg, 25.08.2020 - 2 A 502/17

    Norwegen; Prinzip des gegenseitigen Vertrauens; Zweitantrag

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2021 - 3 MB 9/21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Verbreitung von Äußerungen eines …

    Verlautbarungen, die ein Amtswalter in seiner Eigenschaft als Ausschussvorsitzender tätigt, fallen nicht unter die in Art. 5 Abs. 1 GG verbriefte Meinungsfreiheit (Anschluss an OVG Saarlouis, Urt. v. 04.04.2019, - 2 A 244/18 -, Juris Rn. 66).(Rn.22).

    Aus dem sachlichen und persönlichen Gewährleistungsbereich der Meinungsfreiheit fallen amtliche Verlautbarungen und Wertungen wie überhaupt Meinungskundgaben öffentlich-rechtlicher Funktionsträger in amtlicher Eigenschaft heraus (vgl. OVG Saarlouis, Urt. v. 04.04.2019 - 2 A 244/18 -, Juris Rn. 66;… Sachs/Bethge, 9. Aufl. 2021, GG Rn. 39).

    Wo die Grenzen einer zulässigen politischen Meinungsäußerung zu ziehen sind, muss nach alledem einer Gesamtwürdigung der Verhältnisse im Einzelfall vorbehalten bleiben (…vgl. BVerwG, Urt. v. 13.09.2017 - 10 C 6.16 -, juris Rn. 27 ff.;… Beschl. v. 27.03.1996 - 8 B 33.96 -, juris Rn. 5 m. w. N.; OVG Saarlouis, Urt. v. 04.04.2019, - 2 A 244/18 -, Juris Rn. 66;… VGH München, Beschl. v. 24.05.2006 - 4 CE 06.1217 -, juris Rn. 29).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2023 - 1 S 2201/22

    Umfang des öffentlich-rechtlichen Anspruchs auf Unterlassung einer Äußerung

    Dies gilt auch für den öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch gegenüber einem Hoheitsträger wegen rechtswidriger Äußerungen (vgl. OVG Saarl., Urt. v. 04.04.2019 - 2 A 244/18 - juris Rn. 63 ff., 71 ff.;… ebenso für den Widerruf OVG Rhld.-Pf., Urt. v. 17.09.1991 - 7 A 10359/91 - juris Rn. 33 f.).

    Dies ergibt sich weder aus dem von der Antragstellerin in Anspruch genommenen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 07.04.2021, das sich insoweit nur mit der Bestimmung des Streitgegenstands befasst, noch sonst aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der - wie bereits dargelegt - der Unterlassungsanspruch auf die rechtswidrigen Äußerungen beschränkt ist, es sei denn diese sind mit der Gesamtdarstellung so eng verwoben, dass nur ein Gesamtverbot in Betracht kommt (…vgl. BGH, Urt. v. 03.06.1975, a.a.O.;… BGH, Urt. v. 21.06.2005 - VI ZR 122/04 - NJW 2005, 2844, juris Rn. 28 und nachfolgend BVerfG, Beschl. v. 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05 - BVerfGE 119, 1, juris Rn. 104;… Erman-Klass, BGB, 16. Aufl., Anhang zu § 12 Rn. 283, m.w.N. aus der Rspr. des BGH; vgl. auch OVG Saarl., Urt. v. 04.04.2019, a.a.O.;… OVG Rhld.-Pf., Urt. v. 17.09.1991, a.a.O.;… OVG NRW, Urt. v. 04.11.2016, a.a.O.).

  • VG Saarlouis, 13.01.2023 - 3 K 60/22

    Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht eines Bürgers und der …

    Rn. 41 Der allgemein anerkannte öffentlich-rechtliche Anspruch auf Unterlassung einer getätigten Äußerung setzt voraus, dass ein rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in grundrechtliche geschützte Rechtspositionen oder sonstige subjektive Rechte des Betroffenen erfolgt ist und eine Wiederholungsgefahr besteht (vgl. zum Inhalt und den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Unterlassung von amtlichen Äußerungen OVG des Saarlandes, Urteil vom 04. April 2019 - 2 A 244/18 -, juris).

    Rn. 46 Hinsichtlich der Unterscheidung zwischen Tatsachenbehauptungen und Werturteilen (vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 04. April 2019 - 2 A 244/18 - VGH München…, Beschluss vom 24. September 2019 - 4 CE 19.337 - juris Rn. 14; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 15. August 2018 - OVG 5 S 14.18 - juris Rn. 7; OVG Bremen…, Beschluss vom 31. Mai 2021 - 1 B 150/21 - NVwZ-RR 2021, 886 Rn. 20) gilt Folgendes: Während Tatsachenbehauptungen durch die objektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Wirklichkeit geprägt werden und der Überprüfung mit Mitteln des Beweises zugänglich sind, handelt es sich bei einem Werturteil um eine Äußerung, die durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt ist (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. August 2016 - 1 BvR 2619/13 - juris Rn. 13 …und vom 16. März 2017 - 1 BvR 3085/15 - NJW-RR 2017, 1003 f. Rn. 13 m. w. N.).

  • VG Saarlouis, 17.11.2020 - 3 L 1434/20

    Keine Befreiung von Maskenpflicht für Kreistagsmitglieder in Gremien des …

    Insoweit gelten bei einem Kommunalverfassungsstreit besondere Voraussetzungen, da bei einem solchen Innenrechtsstreit im Gegensatz zum Außenrechtsstreit nicht über subjektive Individualrechte, sondern über innerorganisatorische Kompetenzen von Organen oder Organteilen zu entscheiden ist, und diese weder aus den Grundrechten herzuleiten noch im Schutzbereich der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG angesiedelt sind, sondern dem Organ oder Organteil im Interesse der Körperschaft verliehen sind, der dieses als Organ oder Organteil angehört (vgl. zur fehlenden Grundrechtsfähigkeit eines Innenrechtsträgers nur Urteil der Kammer vom 24.05.2017 -3 K 257/16-; OVG des Saarlandes, Urteil vom 04.04.2019 -2 A 244/18-).
  • VG Gera, 18.09.2019 - 1 K 660/17
    Zugunsten der Klägerin kommt als verletztes Recht das aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG abgeleitete allgemeine Persönlichkeitsrecht in Betracht, das vor ehrverletzenden Äußerungen schützt (Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 4. April 2019 - 2 A 244/18 -, juris).
  • VG Saarlouis, 15.11.2019 - 3 L 1793/19

    Anfechtung von Beschlüssen des Gemeinderates durch ein Ratsmitglied; Rechte der …

    Diese sind indes weder aus den Grundrechten herzuleiten noch im Schutzbereich der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG angesiedelt, sondern dem Organ oder Organteil im Interesse der Körperschaft verliehen, der dieses als Organ oder Organteil angehört (vgl. zur fehlenden Grundrechtsfähigkeit eines Innenrechtsträgers nur OVG Münster, Beschluss vom 27.09.2002 -15 B 855/02-; vgl. hierzu auch Urteil der Kammer vom 24.05.2017 -3 K 257/16-; OVG des Saarlandes, Urteil vom 04.04.2019 -2 A 244/18-; Gern, Deutsches Kommunalrecht, 2018, Rdnrn. 343, 453, 712; zum Recht der freien Meinungsäußerung im Rat auch BVerwG, Beschluss vom 12.02.1988 -7 B 123/87-, juris, wo ausgeführt wird: "... Aber auch in diesem Zusammenhang ist zu beachten, daß der Gemeinderat kein Forum zur Äußerung und Verbreitung privater Meinungen, sondern ein Organ der Gemeinde ist, das die Aufgabe hat, die divergierenden Vorstellungen seiner gewählten Mitglieder im Wege der Rede und Gegenrede und der nachfolgenden Abstimmung zu einem einheitlichen Gemeindewillen zusammenzuführen und der Gemeinde so die nötige Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit zu verschaffen.
  • VG Saarlouis, 07.11.2019 - 3 L 1786/19

    Ein Stadtratsmitglied hat kein subjektives organschaftliches Recht darauf, dass …

    Diese sind indes weder aus den Grundrechten herzuleiten noch im Schutzbereich der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG angesiedelt, sondern dem Organ oder Organteil im Interesse der Körperschaft verliehen, der dieses als Organ oder Organteil angehört (Vgl. zur fehlenden Grundrechtsfähigkeit eines Innenrechtsträgers nur OVG Münster, Beschluss vom 27.09.2002 -15 B 855/02-; vgl. hierzu auch Urteil der Kammer vom 24.05.2017 -3 K 257/16-; OVG des Saarlandes, Urteil vom 04.04.2019 -2 A 244/18-).
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