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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 29.02.2016 - 2 A 248/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,13340
OVG Nordrhein-Westfalen, 29.02.2016 - 2 A 248/15 (https://dejure.org/2016,13340)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.02.2016 - 2 A 248/15 (https://dejure.org/2016,13340)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Februar 2016 - 2 A 248/15 (https://dejure.org/2016,13340)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Carports; Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens im Außenbereich; Entstehung einer Splittersiedlung

  • rechtsportal.de

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Carports; Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens im Außenbereich; Entstehung einer Splittersiedlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Carports; Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens im Außenbereich; Entstehung einer Splittersiedlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Baugenehmigung für Errichtung eines Carports im Außenbereich

Verfahrensgang

  • VG Arnsberg - 8 K 348/14
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.02.2016 - 2 A 248/15
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2014 - 2 A 2276/13

    Erteilung einer Baugenehmigung für das Abstellen von Wohnmobilen zur gewerblichen …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.02.2016 - 2 A 248/15
    Rn. 14 Vgl. zur Funktionslosigkeit einer Festsetzung als Fläche für die Forstwirtschaft OVG NRW, Beschluss vom 14. März 2014 - 2 A 2276/13 - juris.

    Rn. 21 Vgl. dazu näher Gelzer, Bauplanungsrecht, 4. Aufl. 1984, Rn. 73; siehe auch OVG NRW, Beschluss vom 14. März 2014 - 2 A 2276/13 -, juris.

    Rn. 23 Zum Begriff des "Waldes" in diesem Sinne vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 14. März 2014 - 2 A 2276/13 -, juris.

  • BVerwG, 06.12.1967 - IV C 94.66

    Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.02.2016 - 2 A 248/15
    Rn. 16 vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1967 - IV C 94.66 -, BVerwGE 28, 268; Mitschang/Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB-Kommentar, 12. Aufl. 2014, § 35 Rn. 63,.
  • BVerwG, 15.03.1967 - IV C 205.65

    Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von öffentlichen …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.02.2016 - 2 A 248/15
    Rn. 25 Vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 1967 - IV C 205.65 -, BVerwGE 26, 287.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2018 - 2 A 1560/17

    Duldung der Beseitigung der Carportanlage auf einem im Miteigentum stehenden …

    Hierzu hat der Senat bereits mit Beschluss vom 29. Februar 2016 - 2 A 248/15 - im Einzelnen bestätigt, dass nicht ernstlich daran gezweifelt werden kann, dass die Bestandsgebäude auf dem Anwesen X.---straße 90 und erst recht der Carport im Außenbereich verwirklicht worden sind.

    Die dagegen im Zulassungsverfahren erhobenen Einwände waren insgesamt unbegründet, wie der Senat bereits in dem anschließenden Beschluss vom 29. Februar 2016 - 2 A 248/15 - über die Ablehnung des Berufungszulassungsantrags des Ehemanns der Klägerin im Einzelnen ausgeführt hat.

    Hierzu lässt sich in Übereinstimmung mit den Ausführungen des beschließenden Senats im Beschluss vom 29. Februar 2016 - 2 A 248/15 - nach wie vor festhalten, dass diese Bauvorhaben ersichtlich jedenfalls weder eine Quantität noch eine Qualität erreicht haben, die es ausschlösse, dass die in der Darstellung des Flächennutzungsplan zum Ausdruck gelangte planerische Absicht insgesamt und insbesondere in dem hier in Rede stehenden Bereich des errichteten Carports verwirklicht werden könnte, und die Darstellung etwa funktionslos geworden wäre.

    Diesbezüglich ist auf die maßgeblichen Bewertungen des Verwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 24. November 2014 - 8 K 348/14 - und die Erwägungen des beschließenden Senats in seinem Beschluss vom 29. Februar 2016 - 2 A 248/15 - zu verweisen, die der Senat auch in Bezug auf die Rechtsstellung der Klägerin und ihr Vorbringen für einschlägig erachtet.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2019 - 2 A 3159/17

    Anspruch auf Erteilung eine positiven Bauvorbescheids zur planungsrechtlichen …

    Rn. 15 Vgl. dazu näher Gelzer, Bauplanungsrecht, 4. Aufl. 1984, Rn. 73; siehe auch OVG NRW, Beschlüsse vom 14. März 2014 - 2 A 2276/13 -, juris, und vom 29. Februar 2016 - 2 A 248/15 -, juris.

    Rn. 19 Vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 1967 - IV C 205.65 -, BVerwGE 26, 287; OVG NRW, Beschluss vom 29. Februar 2016 - 2 A 248/15 -, juris.

  • VG München, 24.07.2023 - M 8 K 21.4282

    Anfechtungsklage, Beseitigungsanordnung für Swimmingpool, Garage, Schuppen und …

    Der Begriff der Siedlung ist dabei nicht auf zum Wohnen bestimmte Bauten beschränkt, sondern bezieht sich auch auf andere Anlagen (vgl. BVerwG, U.v. 12.3.1998 - 4 C 10.97 - BVerwGE 106, 228; BayVGH, U.v. 7.3.2018 - 1 B 16.2375 - BayVBl 2018, 709), z.B: Garagen (…vgl. BayVGH, U.v. 7.3.2018 - 1 B 16.2375 - juris Rn. 19 mit Hinweis auf BVerwG, U.v. 12.3.1998 - 4 C 10.97 - BVerwGE 106, 228; vgl. auch OVG NW, B.v. 29.2.2016 - 2 A 248/15 - juris zu Carport im Außenbereich und B.v. 5.11.2020 - 10 A 2193/20 - juris).
  • VG München, 20.06.2018 - M 9 K 17.5688

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für einen Carport im …

    Rn. 23 Schließlich lässt der Carport schon aufgrund der von dem Bauvorhaben ausgehenden Vorbildwirkung eine unzulässige Verfestigung der bestehenden Splittersiedlung befürchten, § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB (vgl. z.B. auch OVG NW, B.v. 29.2.2016 - 2 A 248/15 - juris).
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Rechtsprechung
   VG Halle, 13.06.2017 - 2 A 248/15   

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https://dejure.org/2017,71835
VG Halle, 13.06.2017 - 2 A 248/15 (https://dejure.org/2017,71835)
VG Halle, Entscheidung vom 13.06.2017 - 2 A 248/15 (https://dejure.org/2017,71835)
VG Halle, Entscheidung vom 13. Juni 2017 - 2 A 248/15 (https://dejure.org/2017,71835)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (15)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2013 - 2 L 140/12

    Verjährung von Verzögerungszinsansprüchen im öffentlichen Recht wegen nicht …

    Auszug aus VG Halle, 13.06.2017 - 2 A 248/15
    Auf die Bescheidung durch das Land käme es für die Entstehung dieses Anspruches nicht an (OVG LSA, Urteil vom 28. November 2013, 2 L 140/12 , zitiert aus juris).

    Die Bescheiderteilung verschiebt nur die Fälligkeit des Anspruches auf diesen Zeitpunkt (OVG LSA, Urteil vom 28. November 2013, 2 L 140/12 , unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).

    Der Zinsanspruch nach dieser Regelung entsteht in dem Zeitpunkt, zu dem die Leistung nicht alsbald nach Auszahlung bestimmungsgemäß verwendet worden ist, und wird mit Erlass des ihn festsetzenden Zahlungsbescheides (oder des darin genannten Zeitpunkts) fällig ( VG Halle, Urteil vom 20. Mai 2015, 7 A 3/15 ; vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2005 - 8 C 5/04 - OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28. November 2013 - 2 L 140/12 -, jeweils zitiert nach juris).

    Rn. 72 Der Anspruch aus § 49a Abs. 4 VwVfG unterliegt - wie oben bereits ausgeführt - der dreijährigen Verjährungsvorschrift des BGB (…BVerwG, Entscheidung vom 15. März 2017, 10 C 3.16. a.a.O.; so bereits OVG Bautzen, Urteil vom 18. Mai 2016 - 1 A 515/14 -, juris; OVG LSA, Urteil vom 28. November 2013, 2 L 140/12 , zitiert aus juris).

  • BGH, 22.03.2011 - II ZR 224/08

    Zur Haftung von Treugebern einer Kommanditgesellschaft

    Auszug aus VG Halle, 13.06.2017 - 2 A 248/15
    Rn. 56 Die Verjährung des Rückzahlungsanspruchs beginnt erst mit Kündigung des Vertrages, weil vorher noch kein Rückzahlungsanspruch entstanden ist (BGH, Urteil vom 22. März 2011 - II ZR 224/08 -, Rn. 23, juris).

    Dies widerspräche indes den Interessen der Vertragsparteien eines Treuhandvertrags der hier vorliegenden Art. Wäre für den Lauf der Verjährungsfrist auf die Fälligkeit des Freistellungsanspruchs abzustellen, wäre die Treuhandkommanditistin regelmäßig bereits zu einem Zeitpunkt zur Geltendmachung ihres Freistellungsanspruchs gegenüber den Treugebern gezwungen, in dem weder die Fälligkeit der Drittforderung, von der freizustellen ist, absehbar ist noch feststeht, ob zu deren Erfüllung überhaupt auf Mittel der Treugeber zurückgegriffen werden muss" (BGH, Urteil vom 22. März 2011 - II ZR 224/08 -, Rn. 23, juris).

    Die Verjährungsfrist für den Befreiungsanspruch eines Treuhänders nach § 257 Satz 1 BGB beginnt nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aber frühestens mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in dem die Forderungen fällig werden, von denen zu befreien ist (BGH, Urteil vom 22. März 2011 - II ZR 224/08 -, Rn. 23, juris ; m.w.N.; BGH…, Urteil vom 5. Mai 2010 - III ZR 209/09, ZIP 2010, 1295 Rn. 21 f.;… Urteil vom 12. November 2009 - III ZR 113/09, ZIP 2010, 1299 Rn. 13).

  • BVerwG, 15.03.2017 - 10 C 3.16

    Kurze Verjährung bei subventionsrechtlichen Erstattungsansprüchen

    Auszug aus VG Halle, 13.06.2017 - 2 A 248/15
    Rn. 57 Die Verpflichtung zur Erstattung der widerrufenen Zuwendung verjährt in drei Jahren (vgl. nur OVG Bautzen, Urteil vom 18. Mai 2016 - 1 A 515/14 -, juris; vgl. auch auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 2017, wonach bei subventionsrechtlichen Erstattungsansprüchen die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist des § 195 BGB gilt [BVerwG, Entscheidung vom 15. März 2017, BVerwG 10 C 3.16, Presseerklärung vom 16. März 2017, abrufbar auf der Internetseite des BVerwG]).

    Rn. 72 Der Anspruch aus § 49a Abs. 4 VwVfG unterliegt - wie oben bereits ausgeführt - der dreijährigen Verjährungsvorschrift des BGB (BVerwG, Entscheidung vom 15. März 2017, 10 C 3.16. a.a.O.; so bereits OVG Bautzen, Urteil vom 18. Mai 2016 - 1 A 515/14 -, juris; OVG LSA, Urteil vom 28. November 2013, 2 L 140/12 , zitiert aus juris).

    Für den Beginn der Verjährung muss aber zur Entstehung des Anspruchs hinzukommen, dass der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen - § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB - (VG Halle, Urteil vom 14. Dezember 2015, 2 A 139/15; m.w.N. aus der obergerichtlichen Rechtsprechung; entgegen BVerwG, Teilurteil vom 21. Oktober 2010, 3 C 4.10, juris; vgl. nun aber auch BVerwG, Urteil vom 15. März 2017, 10 C 3/16, für eine kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist der §§ 195, 199 Abs. 1 BGB).

  • OVG Sachsen, 18.05.2016 - 1 A 515/14

    Zuwendung, Verjährung

    Auszug aus VG Halle, 13.06.2017 - 2 A 248/15
    Rn. 57 Die Verpflichtung zur Erstattung der widerrufenen Zuwendung verjährt in drei Jahren (vgl. nur OVG Bautzen, Urteil vom 18. Mai 2016 - 1 A 515/14 -, juris; vgl. auch auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 2017, wonach bei subventionsrechtlichen Erstattungsansprüchen die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist des § 195 BGB gilt [BVerwG, Entscheidung vom 15. März 2017, BVerwG 10 C 3.16, Presseerklärung vom 16. März 2017, abrufbar auf der Internetseite des BVerwG]).

    Verfügungsberechtigt in diesem Sinne sind diejenigen Behörden, denen die Entscheidungskompetenz für den Rückforderungsanspruch zukommt, wobei die behördliche Zuständigkeitsverteilung zu respektieren ist (vgl. vgl. nur OVG Bautzen, Urteil vom 18. Mai 2016 - 1 A 515/14 -, juris unter Bezugnahme auf BVerwG [2. Senat], Urteil vom 26. April 2012, NVwZ-RR 2012, 930, 932 m. w. N.).

    Rn. 72 Der Anspruch aus § 49a Abs. 4 VwVfG unterliegt - wie oben bereits ausgeführt - der dreijährigen Verjährungsvorschrift des BGB (…BVerwG, Entscheidung vom 15. März 2017, 10 C 3.16. a.a.O.; so bereits OVG Bautzen, Urteil vom 18. Mai 2016 - 1 A 515/14 -, juris; OVG LSA, Urteil vom 28. November 2013, 2 L 140/12 , zitiert aus juris).

  • BGH, 05.05.2010 - III ZR 209/09

    Befreiungsanspruchs des Treuhänder: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist

    Auszug aus VG Halle, 13.06.2017 - 2 A 248/15
    Der gesetzliche Befreiungsanspruch nach § 257 Satz 1 BGB wird zwar nach allgemeiner Auffassung sofort mit der Eingehung der Verbindlichkeit, von der freizustellen ist, fällig, unabhängig davon, ob diese Verbindlichkeit ihrerseits bereits fällig ist (BGH, Urteil vom 5. Mai 2010 - III ZR 209/09, a.a.O. Rn. 20 m.w.N.).

    Die Verjährungsfrist für den Befreiungsanspruch eines Treuhänders nach § 257 Satz 1 BGB beginnt nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aber frühestens mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in dem die Forderungen fällig werden, von denen zu befreien ist (BGH…, Urteil vom 22. März 2011 - II ZR 224/08 -, Rn. 23, juris ; m.w.N.; BGH, Urteil vom 5. Mai 2010 - III ZR 209/09, ZIP 2010, 1295 Rn. 21 f.;… Urteil vom 12. November 2009 - III ZR 113/09, ZIP 2010, 1299 Rn. 13).

  • VG Halle, 20.05.2015 - 7 A 3/15

    Verjährung von Verzögerungszinsen

    Auszug aus VG Halle, 13.06.2017 - 2 A 248/15
    Eine Zuwendung wird nicht alsbald verwendet, wenn sie nicht innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung für fällige Zahlungen verwendet wird ( VG Halle, Urteil vom 20. Mai 2015, 7 A 3/15 ).

    Der Zinsanspruch nach dieser Regelung entsteht in dem Zeitpunkt, zu dem die Leistung nicht alsbald nach Auszahlung bestimmungsgemäß verwendet worden ist, und wird mit Erlass des ihn festsetzenden Zahlungsbescheides (oder des darin genannten Zeitpunkts) fällig ( VG Halle, Urteil vom 20. Mai 2015, 7 A 3/15 ; vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2005 - 8 C 5/04 - OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28. November 2013 - 2 L 140/12 -, jeweils zitiert nach juris).

  • BGH, 12.11.2009 - III ZR 113/09

    Verjährung des Befreiungsanspruchs eines Treuhänders (Geschäftsbesorgers); …

    Auszug aus VG Halle, 13.06.2017 - 2 A 248/15
    Die Verjährungsfrist für den Befreiungsanspruch eines Treuhänders nach § 257 Satz 1 BGB beginnt nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aber frühestens mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in dem die Forderungen fällig werden, von denen zu befreien ist (BGH…, Urteil vom 22. März 2011 - II ZR 224/08 -, Rn. 23, juris ; m.w.N.; BGH…, Urteil vom 5. Mai 2010 - III ZR 209/09, ZIP 2010, 1295 Rn. 21 f.; Urteil vom 12. November 2009 - III ZR 113/09, ZIP 2010, 1299 Rn. 13).
  • BVerwG, 21.10.2010 - 3 C 4.10

    Landwirtschaft; Zucker; Einlagerung von Zucker; Lagerkostenvergütung; …

    Auszug aus VG Halle, 13.06.2017 - 2 A 248/15
    Für den Beginn der Verjährung muss aber zur Entstehung des Anspruchs hinzukommen, dass der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen - § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB - (VG Halle, Urteil vom 14. Dezember 2015, 2 A 139/15; m.w.N. aus der obergerichtlichen Rechtsprechung; entgegen BVerwG, Teilurteil vom 21. Oktober 2010, 3 C 4.10, juris; vgl. nun aber auch BVerwG, Urteil vom 15. März 2017, 10 C 3/16, für eine kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist der §§ 195, 199 Abs. 1 BGB).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 6 A 10310/13

    Kosten für Sicherungsarbeiten an Telekommunikationskabel

    Auszug aus VG Halle, 13.06.2017 - 2 A 248/15
    Rn. 79 Ein Freistellungsanspruch nach § 257 BGB ist auch im öffentlichen Recht anerkannt (vgl. etwa OVG Koblenz, Urteil vom 02. Juli 2013 - 6 A 10310/13 -, juris).
  • OVG Sachsen, 17.12.2013 - 1 A 106/13

    Verjährung von öffentlich-rechtlichen Erstattungsansprüchen nach der regelmäßigen …

    Auszug aus VG Halle, 13.06.2017 - 2 A 248/15
    Rn. 73 Im Rahmen der Kenntnis der tatsächlichen Umstände im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB reicht es aus, wenn der Verwendungsnachweis die Behörde in die Lage versetzt hat, eine Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung vorzunehmen und anhand dieser entschieden werden kann, ob eine Rückforderung in Betracht kommt, wogegen es nicht darauf ankommt, dass sich der exakt bezifferte Erstattungsbetrag dem Verwendungsnachweis bereits entnehmen lässt (OVG Bautzen, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 A 106/13 -, juris Rn. 38 f.).
  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 15.10

    Rückforderung; Überzahlung; Bezüge; Wechselschichtzulage; Krankheit; …

  • VGH Hessen, 13.05.2014 - 9 A 2289/12

    Zinsforderung wegen der Überzahlung einer Zuwendung nach dem …

  • BVerwG, 27.04.2005 - 8 C 5.04

    Zinsanspruch: Verzögerungs-; Entstehung -; Fälligkeit -; Verjährung eines …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2011 - 1 L 96/10

    Absehen von der Geltendmachung eines Zinsanspruches im Hinblick auf …

  • OVG Sachsen, 28.02.2013 - 1 A 246/11

    Mehrstufiges Zuwendungsverhältnis, Verwaltungshelfer, Zuwendungsvertrag

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VG Halle, Entscheidung vom 21. August 2017 - 2 A 248/15 (https://dejure.org/2017,71838)
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