Rechtsprechung
| VG Hannover, 03.02.2016 - 2 A 250/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 26 Abs 3 AufenthG
Erteilung; Niederlassungserlaubnis; schutzwürdiges Interesse; Staatsangehörigkeit; Unzulässigkeit der Klage; Verbesserung der Rechtsposition des Kindes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 03.02.2016 - 2 A 250/14
- OVG Niedersachsen, 08.11.2017 - 8 LB 59/17
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2014 - 17 A 1150/13
Aufenthalt aus humanitären Gründen Aufenthalt aus familiären Gründen …
Auszug aus VG Hannover, 03.02.2016 - 2 A 250/14
Ein solcher Herstellungsanspruch, der darauf gerichtet ist, so gestellt zu werden, wie der Betreffende bei rechtmäßigem Behördenhandeln stehen würde, hat in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, zumal auf dem Gebiet des Ausländerrechts, bislang keine Anerkennung gefunden (vgl. hierzu: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 30. März 2015 - OVG 11 S 19.15 -, Rn. 4, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 17 A 1150/13 -, Rn. 49, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. April 2013 - 18 E 251/13 -, juris). - BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 7.08
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG; Anwendungsbereich; rückwirkende Erteilung; …
Auszug aus VG Hannover, 03.02.2016 - 2 A 250/14
Ein solches Interesse hat das Bundesverwaltungsgericht dann angenommen, wenn es für die weitere aufenthaltsrechtliche Stellung des Ausländers erheblich sein kann, von welchem Zeitpunkt an er den begehrten Aufenthaltstitel besitzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2009 - 1 C 7.08 -, juris, Rn. 13;… Beschluss vom 2. September 2010 - 1 B 18.10 -, juris, Rn. 9;… Urteil vom 26. Oktober 2010 - 1 C 19.09 -, juris, Rn. 13). - BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 19.09
Aufenthaltserlaubnis; Altfallregelung; Bleiberecht; Ausschlussgrund; …
Auszug aus VG Hannover, 03.02.2016 - 2 A 250/14
Ein solches Interesse hat das Bundesverwaltungsgericht dann angenommen, wenn es für die weitere aufenthaltsrechtliche Stellung des Ausländers erheblich sein kann, von welchem Zeitpunkt an er den begehrten Aufenthaltstitel besitzt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 9. Juni 2009 - 1 C 7.08 -, juris, Rn. 13;… Beschluss vom 2. September 2010 - 1 B 18.10 -, juris, Rn. 9; Urteil vom 26. Oktober 2010 - 1 C 19.09 -, juris, Rn. 13).
- BVerwG, 02.09.2010 - 1 B 18.10
Anspruch; Aufenthaltserlaubnis; Beweiswürdigung; Denkgesetze; Erfüllung; …
Auszug aus VG Hannover, 03.02.2016 - 2 A 250/14
Ein solches Interesse hat das Bundesverwaltungsgericht dann angenommen, wenn es für die weitere aufenthaltsrechtliche Stellung des Ausländers erheblich sein kann, von welchem Zeitpunkt an er den begehrten Aufenthaltstitel besitzt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 9. Juni 2009 - 1 C 7.08 -, juris, Rn. 13; Beschluss vom 2. September 2010 - 1 B 18.10 -, juris, Rn. 9;… Urteil vom 26. Oktober 2010 - 1 C 19.09 -, juris, Rn. 13). - OVG Niedersachsen, 08.11.2017 - 8 LB 59/17
Ablehnung; Auslegung; Bestandskraft; rückwirkende Erteilung; schutzwürdiges …
Auszug aus VG Hannover, 03.02.2016 - 2 A 250/14
Das Urteil 2 A 250/14 wurde im Berufungsverfahren mit (dem zur Veröffentlichung vorgesehenen) Urteil des Nds. OVG vom 08.11.2017- 8 LB 59/17 - aufgehoben und die Beklagte wurde verpflichtet, die Niederlassungserlaubnis rückwirkend zu erteilen. - OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2015 - 11 S 19.15
Vorläufiger Rechtschutz; Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis; verspäteter …
Auszug aus VG Hannover, 03.02.2016 - 2 A 250/14
Ein solcher Herstellungsanspruch, der darauf gerichtet ist, so gestellt zu werden, wie der Betreffende bei rechtmäßigem Behördenhandeln stehen würde, hat in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, zumal auf dem Gebiet des Ausländerrechts, bislang keine Anerkennung gefunden (vgl. hierzu: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. März 2015 - OVG 11 S 19.15 -, Rn. 4, juris; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 17 A 1150/13 -, Rn. 49, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. April 2013 - 18 E 251/13 -, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2013 - 18 E 251/13
Anerkennung eines Herstellungsanspruchs bzgl. der Figur des sozialrechtlichen …
Auszug aus VG Hannover, 03.02.2016 - 2 A 250/14
Ein solcher Herstellungsanspruch, der darauf gerichtet ist, so gestellt zu werden, wie der Betreffende bei rechtmäßigem Behördenhandeln stehen würde, hat in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, zumal auf dem Gebiet des Ausländerrechts, bislang keine Anerkennung gefunden (vgl. hierzu: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 30. März 2015 - OVG 11 S 19.15 -, Rn. 4, juris; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 17 A 1150/13 -, Rn. 49, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. April 2013 - 18 E 251/13 -, juris).
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Rechtsprechung
| VG Göttingen, 25.09.2014 - 2 A 250/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 168 AO; § 164 AO; § 150 AO; Art 105 Abs 2a GG; Art 12 Abs 1 GG; Art 3 Abs 1 GG; § 3 Abs 2 S 1 KAG ND; Art 401 EGRL 112/2006; Art 135 EGRL 112/2006
Kalkulatorische Abwälzbarkeit; Einspielergebnis; Lenkungszweck; Satzungskompetenz; Spielgerätesteuer; Umsatzsteuer; Vergnügungssteuer; erdrosselnde Wirkung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Keine bundesrechtlichen Schranken für Höhe der Spielgerätesteuer abgesehen vom Erdrosselungsverbot
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (45)
- BVerwG, 10.12.2009 - 9 C 12.08
Aufwandsteuer; Vergnügungsteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab; …
Auszug aus VG Göttingen, 25.09.2014 - 2 A 250/14
Steuergut ist der vom einzelnen Spieler für das Spielvergnügen getätigte finanzielle Aufwand; in dieser (besonderen) Einkommens- und Vermögensverwendung liegt ein Indiz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Spielers, an welche die Steuererhebung anknüpft (…vgl. BVerfG, a.a.O. und bereits Teilurteil vom 10. Mai 1962 - 1 BvL 31/58 -, BVerfGE 14, 76 [91 ff.]; BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 9 C 12.08 -, BVerwGE 135, 367 [372 f.], juris Rnrn. 18 f.).Kein Hindernis für das begriffliche Vorliegen einer indirekten örtlichen Aufwandsteuer läge mithin in der von der Klägerin geltend gemachten mangelnden verfassungsrechtlichen Vereinbarkeit wegen fehlender kalkulatorischer Abwälzbarkeit, wegen einer Erdrosselungswirkung der Steuer oder wegen eines verfassungswidrigen Steuermaßstabes (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009, a.a.O., BVerfGE 123, 1 [18] - offenbar in Abkehr von früheren Entscheidungen, vgl. nur Beschluss vom 3. Mai 2001 - 1 BvR 624/00 -, NVwZ 2001, 1264, in dem ein derartiger Konnex vorausgesetzt wird - BVerwG, a.a.O., BVerwGE 135, 367 [373]).
Die in der SgStS u.a. geregelte Erhebung einer Steuer für die Benutzung von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist mit der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie vereinbar; insbesondere kann die Vergnügungssteuer (die mangels Allgemeinheit, Allphasenhaftigkeit und Vorsteuerabzugs nicht den Charakter einer Mehrwertsteuer trägt, vgl. bereits zur Vorläufernorm [Art. 33 der Richtlinie 77/388/EG - 6. Mehrwertsteuerrichtlinie -] BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009, a.a.O., BVerwGE 135, 367 [380], juris Rn. 37) nach Unionsrecht kumulativ neben der Umsatzsteuer erhoben werden.
Er bildet zwar weder den wirklichen individuellen Vergnügungsaufwand des einzelnen Spielers noch den (ersatzweise) summierten Vergnügungsaufwand aller Spieler im Erhebungszeitraum ab (dieser würde - wirklichkeitsnäher - am ehesten durch den "Spieleinsatz" [= eingeworfenes Geld und thesaurierte, d.h. nicht ausgezahlte, sondern zu neuem Spiel verwendete Gewinne, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009, a.a.O., BVerwGE 135, 367 N., juris Rn. 24] erfasst), stellt jedoch einen ebenso zulässigen realitätsnahen Ersatzmaßstab dar (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 4. Februar 2009, a.a.O., BVerwGE 123, 1 [26 f.]; Nds. OVG…, Urteil vom 12. Mai 2014, a.a.O., S. 7 f. des Urteilsabdrucks), für den sich die Beklagte kraft ihrer steuerlichen Gestaltungsfreiheit entscheiden durfte.
Entscheidend ist vielmehr, dass die Automatenaufsteller die abzuführende Steuer anhand langfristiger Erfahrungs- und Durchschnittswerte verlässlich kalkulieren können (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009, a.a.O., BVerwGE 135, 367 [377], juris Rn. 30).
Die Kammer folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Beschlüsse vom 13. Juni 2013 - 9 B 50/12 -, juris Rn. 6 m.w.N., und vom 21. Dezember 2011 - 9 B 52.11 -, juris Rn. 7 unter Verweis auf das Urteil vom 10. Dezember 2009, a.a.O., BVerwGE 135, 367 [378], juris Rn. 31).
Rn. 74 Dass der durchschnittlich von Aufstellern im Satzungsgebiet der Beklagten erzielte Bruttoumsatz die durchschnittlichen Kosten (bei deren Ermittlung solche Geräte unberücksichtigt bleiben müssen, die unabhängig von der Spielgerätesteuer unwirtschaftlich sind und daher geeignet sein könnten, den durchschnittlichen Ertrag zu mindern) unter Berücksichtigung aller anfallenden Steuern (also auch der Spielgerätesteuer) und einschließlich eines angemessenen Betrages für Eigenkapitalverzinsung und Unternehmerlohn nicht mehr abdecken könnte (vgl. zu diesem Maßstab BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009, a.a.O., BVerwGE 135, 367 [383], juris Rnrn. 44 f.) und dass es deshalb in der Stadt D. durch die Höhe der erhobenen Spielgerätesteuer einem Automatenaufsteller im Regelfall unmöglich gemacht würde, diesen Beruf (weiterhin) zur Grundlage seiner Existenz zu machen und somit nur noch ausnahmsweise eine Fortführung dieser Erwerbstätigkeit möglich erschiene, zeigen diese Zahlen nicht auf.
Dann aber ist nach logischen Grundsätzen der Subjunktion von vornherein erst recht eine nur für Art. 12 Abs. 1 GG relevante Erdrosselungswirkung als Verletzung einer äußersten Grenze (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 7. Januar 1998, a.a.O., NVwZ-RR 1998, 672) auszuschließen (…zur indiziellen Bedeutung der Bestandsentwicklung für die Verneinung einer behaupteten Erdrosselungswirkung vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 2013, a.a.O., juris Rn. 7, …und vom 26. Oktober 2011 - 9 B 16.11 -, NVwZ-RR 2012, 38, juris Rn. 7; im Anschluss an das Urteil vom 10. Dezember 2009, a.a.O., BVerwGE 135, 367 [383], juris Rn. 46).
- BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05
Spielgerätesteuer
Auszug aus VG Göttingen, 25.09.2014 - 2 A 250/14
Ob eine als Vergnügungssteuer erhobene Abgabe örtliche Aufwandsteuer in diesem Sinne ist und die Länder dafür die (ausschließliche) Gesetzgebungskompetenz haben, die hinsichtlich der Vergnügungssteuer in Niedersachsen gemäß § 3 Abs. 2 NKAG auf die Gemeinden (so auch die Beklagte) übertragen worden ist, bestimmt sich nicht nach ihrer Bezeichnung, sondern nach ihrem Steuertatbestand, ihrem Steuermaßstab und ihren wirtschaftlichen Auswirkungen, wobei für die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen nach dem Grundgesetz maßgebend auf die Sicht des traditionellen deutschen Steuerrechts abzustellen ist (BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 -, BVerfGE 123, 1 [16 ff.], juris Rnrn. 45 ff.).Kein Hindernis für das begriffliche Vorliegen einer indirekten örtlichen Aufwandsteuer läge mithin in der von der Klägerin geltend gemachten mangelnden verfassungsrechtlichen Vereinbarkeit wegen fehlender kalkulatorischer Abwälzbarkeit, wegen einer Erdrosselungswirkung der Steuer oder wegen eines verfassungswidrigen Steuermaßstabes (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009, a.a.O., BVerfGE 123, 1 [18] - offenbar in Abkehr von früheren Entscheidungen, vgl. nur Beschluss vom 3. Mai 2001 - 1 BvR 624/00 -, NVwZ 2001, 1264, in dem ein derartiger Konnex vorausgesetzt wird - BVerwG, a.a.O., BVerwGE 135, 367 [373]).
In jedem Fall verlangt der Grundsatz der Belastungsgleichheit einen zumindest lockeren Bezug des Steuermaßstabs zum Vergnügungsaufwand des Spielers (…BVerfG, Teilurteil vom 10. Mai 1962, a.a.O., BVerfGE 14, 76 [93, 95]; Beschlüsse vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 -, BVerfGE 31, 8 [19, 25 f.], und vom 4. Februar 2009, a.a.O., BVerfGE 123, 1 [19 ff.].
Er bildet zwar weder den wirklichen individuellen Vergnügungsaufwand des einzelnen Spielers noch den (ersatzweise) summierten Vergnügungsaufwand aller Spieler im Erhebungszeitraum ab (dieser würde - wirklichkeitsnäher - am ehesten durch den "Spieleinsatz" [= eingeworfenes Geld und thesaurierte, d.h. nicht ausgezahlte, sondern zu neuem Spiel verwendete Gewinne, vgl. BVerwG…, Urteil vom 10. Dezember 2009, a.a.O., BVerwGE 135, 367 N., juris Rn. 24] erfasst), stellt jedoch einen ebenso zulässigen realitätsnahen Ersatzmaßstab dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009, a.a.O., BVerwGE 123, 1 [26 f.]; Nds. OVG, Urteil vom 12. Mai 2014, a.a.O., S. 7 f. des Urteilsabdrucks), für den sich die Beklagte kraft ihrer steuerlichen Gestaltungsfreiheit entscheiden durfte.
Rn. 48 (1) Hierfür gilt nach der im Beschluss vom 4. Februar 2009 (a.a.O., BVerfGE 123, 1 [22 f.] zusammengefassten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgender Maßstab: Eine am Gleichheitssatz ausgerichtete, gerechte Zuteilung der Vergnügungssteuerlast erfordert, dass die Steuer jedenfalls im Ergebnis von demjenigen aufgebracht wird, der den von der Steuer erfassten Vergnügungsaufwand betreibt.
Rn. 51 (b) Zwar kann die kalkulatorische Abwälzbarkeit nach der einhelligen Rechtsprechung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009, a.a.O., BVerfGE 123, 1 [36]; Nds. OVG…, Urteil vom 12. Mai 2014, a.a.O., S. 10 des Urteilsabdrucks) - aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen generell ausgeschlossen sein.
Zu Recht erinnert die Beklagte im vorliegenden Verfahren daran, dass der von der Klägerin offenbar als "kalkulierbarer" empfundene Stückzahlmaßstab durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2009 (a.a.O., BVerfGE 123, 1) endgültig und umfassend wegen Gleichheitsverstoßes als verfassungswidrig eingestuft worden ist und daher nicht mehr in Betracht kommt.
- BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58
Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte
Auszug aus VG Göttingen, 25.09.2014 - 2 A 250/14
Steuergut ist der vom einzelnen Spieler für das Spielvergnügen getätigte finanzielle Aufwand; in dieser (besonderen) Einkommens- und Vermögensverwendung liegt ein Indiz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Spielers, an welche die Steuererhebung anknüpft (vgl. BVerfG, a.a.O. und bereits Teilurteil vom 10. Mai 1962 - 1 BvL 31/58 -, BVerfGE 14, 76 [91 ff.]; BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 9 C 12.08 -, BVerwGE 135, 367 [372 f.], juris Rnrn. 18 f.).In jedem Fall verlangt der Grundsatz der Belastungsgleichheit einen zumindest lockeren Bezug des Steuermaßstabs zum Vergnügungsaufwand des Spielers (BVerfG, Teilurteil vom 10. Mai 1962, a.a.O., BVerfGE 14, 76 [93, 95]; Beschlüsse vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 -, BVerfGE 31, 8 [19, 25 f.], und vom 4. Februar 2009, a.a.O., BVerfGE 123, 1 [19 ff.].
Die rechtliche Gewähr, dass er den von ihm entrichteten Betrag immer von demjenigen erhält, der nach der Konzeption des Gesetzgebers letztlich die Steuer tragen soll (= von dem einzelnen Spieler), muss dem Steuerschuldner nicht geboten werden (vgl. BVerfG, Teilurteil vom 10. Mai 1962, a.a.O., BVerfGE 14, 76 [96]).
Die Marktlage ist im Übrigen bereits durch Teilurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Mai 1962 (a.a.O., BVerfGE 14, 76 [96]) als im Hinblick auf die kalkulatorische Abwälzbarkeit hinzunehmender Faktor betont worden.
575]; Teilurteil vom 10. Mai 1962, a.a.O., BVerfGE 14, 76 [101]).
Die Verfassung schützt nicht die bloße Erwartung, das geltende Steuerrecht werde fortbestehen, und zwar auch dann nicht, wenn die Betroffenen bei ihren Dispositionen in der Regel von den bisherigen niedrigeren Steuersätzen ausgegangen sind (BVerfG, Teilurteil vom 10. Mai 1962, a.a.O., BVerfGE 14, 76 [104]; Beschluss vom 17. Juli 1974 - 1 BvR 51, 160, 285/69, 1 BvL 16, 18, 26/72 -, BVerfGE 38, 61 [83] - Leberpfennig; BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1.99 -, BVerwGE 110, 237 [246]).
- BVerwG, 19.08.2013 - 9 BN 1.13
Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Mehrwertsteuer; Glücksspiel; Spielhalle; …
Auszug aus VG Göttingen, 25.09.2014 - 2 A 250/14
Das ist durch die aktuelle Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 24. Oktober 2013 - Rs. C-440/12 -, juris Rnrn. 28, 32), des BVerwG (Beschluss vom 19. August 2013 - 9 BN 1.13 -, juris Rn. 11) und des Nds. OVG (Urteil vom 12. Mai 2014 - 9 LB 161/11 -, S. 7 des Urteilsabdrucks; Beschluss vom 30. Januar 2013 - 9 ME 160/12 -, juris Rnrn. 3 f.) hinreichend geklärt.Es gibt keine Regelung, die vorschreibt, dass vor Erlass einer Steuersatzung die Interessen der Gemeinde an der Steuererhebung mit den Interessen der Steuerpflichtigen auf der Grundlage zu erhebender Tatsachen abzuwägen sind; entscheidend ist vielmehr, dass die Steuersatzung ihrem Inhalt nach nicht gegen höherrangiges Recht verstößt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 2013, a.a.O., juris Rn. 3).
Rn. 61 Im Gegenteil liefert die von der Beklagten zahlenmäßig substantiierte Entwicklung der Anzahl der Konzessionen bzw. Standorte von Spielhallen sowie der aufgestellten Spielgeräte in Spielhallen seit Juli 2010 (Bl. 326 der GA) ein gewichtiges Indiz dafür, dass es generell - und auch der Klägerin im Einzelnen - nach wie vor möglich ist, die Spielgerätesteuer auf die Spieler abzuwälzen (vgl. zu einer derartigen Indizwirkung BVerwG, Beschluss vom 19. August 2013, a.a.O., Rn. 15; Nds. OVG…, Beschluss vom 18. Februar 2014 - 9 LA 45/12 -, juris Rn. 9 m.w.N.).
Dann aber ist nach logischen Grundsätzen der Subjunktion von vornherein erst recht eine nur für Art. 12 Abs. 1 GG relevante Erdrosselungswirkung als Verletzung einer äußersten Grenze (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 7. Januar 1998, a.a.O., NVwZ-RR 1998, 672) auszuschließen (zur indiziellen Bedeutung der Bestandsentwicklung für die Verneinung einer behaupteten Erdrosselungswirkung vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 2013, a.a.O., juris Rn. 7, …und vom 26. Oktober 2011 - 9 B 16.11 -, NVwZ-RR 2012, 38, juris Rn. 7;… im Anschluss an das Urteil vom 10. Dezember 2009, a.a.O., BVerwGE 135, 367 [383], juris Rn. 46).
Generell ist nicht erkennbar, weshalb ein wirtschaftlich denkender Unternehmer seinen Betrieb über längere Zeit fortführen und sogar noch weitere Spielgeräte anschaffen oder neue Spielhallen eröffnen sollte, wenn es ihm wegen der Höhe der zu entrichtenden Vergnügungssteuer nicht möglich wäre, Gewinn zu erzielen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 2013, a.a.O., juris Rn. 15…, vom 21. Juni 2012 - 9 B 14.12 -, juris Rn. 9, …und vom 28. Dezember 2011 - 9 B 53.11 -, juris Rn. 5).
- EuGH, 24.10.2013 - C-440/12
Metropol Spielstätten - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Glücksspiele mit …
Auszug aus VG Göttingen, 25.09.2014 - 2 A 250/14
Die von ihr, der Klägerin, geforderte reale Abwälzbarkeit wäre allenfalls bei einer Besteuerung der Nettokasse gegeben, nicht jedoch bei dem hier gewählten Steuermaßstab der Bruttokasse; diese Analogie zur Umsatzsteuer lasse sich aus der Entscheidung des EuGH vom 24. Oktober 2013 - Rs. C-440/12 -, Rnrn.Im Hinblick auf die Umsatzsteuerpflicht der Klägerin liege bei diesem Besteuerungsmaßstab keine unionsrechtlich unzulässige Doppelbesteuerung vor; das ergebe sich aus der Vorabentscheidung des EuGH vom 24. Oktober 2013 - Rs. C-440/12 -.
Im Jahre 2014 ist das Klageverfahren, nachdem die Entscheidungen des EuGH (Urteil vom 24. Oktober 2013 - Rs. C-440/12 -) und des FG Hamburg (Urteil vom 15. Juli 2014 - 3 K 207/13 -, n. rkr.) ergangen waren, wiederaufgenommen worden.
Das ist durch die aktuelle Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 24. Oktober 2013 - Rs. C-440/12 -, juris Rnrn. 28, 32), des BVerwG (…Beschluss vom 19. August 2013 - 9 BN 1.13 -, juris Rn. 11) und des Nds. OVG (Urteil vom 12. Mai 2014 - 9 LB 161/11 -, S. 7 des Urteilsabdrucks; Beschluss vom 30. Januar 2013 - 9 ME 160/12 -, juris Rnrn. 3 f.) hinreichend geklärt.
Soweit die Klägerin unter Verweis auf die Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 24. Oktober 2013, a.a.O., juris Rnrn. 46 ff., 52) als Bemessungsgrundlage der Vergnügungssteuer in Analogie zur Umsatzbesteuerung zumindest eine "Nettokasse" in dem Sinne fordert, dass das Einspielergebnis um die zu entrichtende Vergnügungssteuer selbst bereinigt wird, kann dem ebenfalls nicht gefolgt werden.
- BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67
Pauschalsteuer Gewinnspielgeräte
Auszug aus VG Göttingen, 25.09.2014 - 2 A 250/14
In jedem Fall verlangt der Grundsatz der Belastungsgleichheit einen zumindest lockeren Bezug des Steuermaßstabs zum Vergnügungsaufwand des Spielers (…BVerfG, Teilurteil vom 10. Mai 1962, a.a.O., BVerfGE 14, 76 [93, 95]; Beschlüsse vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 -, BVerfGE 31, 8 [19, 25 f.], …und vom 4. Februar 2009, a.a.O., BVerfGE 123, 1 [19 ff.].Sie soll nicht an demjenigen "hängen bleiben", der das steuerpflichtige Vergnügen zum Zwecke der Gewinnerzielung anbietet, sondern aus denjenigen Aufwendungen gedeckt werden, die die Spieler für ihr Spielvergnügen aufbringen (vgl. BVerfG
, Beschluss vom 1. April 1971, a.a.O., BVerfGE 31, 8 [20]).Diese Voraussetzung ist zumindest so lange gegeben, wie der Spieleinsatz den Steuerbetrag und die sonstigen notwendigen Unkosten für den Betrieb des Spielgerätes deckt und in der Regel noch Gewinn abwirft (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. April 1971, a.a.O.).
Abzustellen ist damit auf einen durchschnittlichen Betreiber im Gemeindegebiet, da Art. 12 Abs. 1 GG keinen Bestandsschutz für die Fortsetzung einer unwirtschaftlichen Betriebsführung gewährleistet (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 2005 - 10 C 5.04 -, BVerwGE 123, 218 [236]; BVerfG, Beschluss vom 1. April 1971, a.a.O., BVerfGE 31, 8 [30]).
- BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99
Ökosteuer
Auszug aus VG Göttingen, 25.09.2014 - 2 A 250/14
Rn. 41 Der Grundsatz der gleichen Zuteilung steuerlicher Lasten (vgl. BVerfG, Urteil vom 20. April 2004 - 1 BvR 1748/99, 905/00 -, BVerfGE 110, 274 [292] - Ökosteuer) als Ausfluss des allgemeinen Gleichheitssatzes verlangt eine Ausgestaltung der Steuer, die bezogen auf den jeweiligen Steuergegenstand und unter Berücksichtigung der Eigenart der jeweiligen Steuer eine gleichheitsgerechte Belastung sicherstellt.Hierfür genügt die Möglichkeit einer kalkulatorischen Überwälzung in dem Sinne, dass der Steuerpflichtige den von ihm gezahlten Betrag in die Kalkulation seiner Selbstkosten einsetzen und hiernach die zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens geeigneten Maßnahmen - Preiserhöhung, Umsatzsteigerung oder Senkung der sonstigen Kosten - treffen kann (…vgl. BVerfG, a.a.O.; Urteil vom 20. April 2004, a.a.O., BVerfGE 110, 274 [295]).
Es reicht aus, wenn die Steuer auf eine Überwälzung der Steuerlast vom Steuerschuldner auf den Steuerträger angelegt ist, auch wenn die Überwälzung nicht in jedem Einzelfall gelingt (vgl. BVerfG, Urteil vom 20. April 2004, a.a.O.).
Rn. 65 aa) Art. 12 Abs. 1 GG schützt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Urteil vom 20. April 2004, a.a.O., BVerfGE 110, 274 [290], juris Rnrn.
- OVG Niedersachsen, 08.11.2010 - 9 LA 199/09
Bemessung der Rechtmäßigkeit einer Steuersatzhöhe bei Übereinstimmung mit …
Auszug aus VG Göttingen, 25.09.2014 - 2 A 250/14
Mangels bei ihr, der Klägerin, vorhandener Kenntnis des Durchschnitts und angesichts des sehr hohen Steuerbetrages sei die Beklagte (entgegen der Rechtsprechung des Nds. OVG, Beschluss vom 8. November 2010 - 9 LA 199/09 -) darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass die Steuerhöhe nicht erdrosselnd wirke.Soweit verkürzt von einem "Besteuerungsermessen" gesprochen wird, ist damit lediglich ein (kommunal-)politisches Ermessen der Satzungsgeberin gemeint, womit der weitreichende Gestaltungsspielraum der Kommune beschrieben wird (vgl. Nds. OVG…, Urteil vom 12. Mai 2014, a.a.O., S. 8 des Urteilsabdrucks; Beschluss vom 8. November 2010 - 9 LA 199/09 -, ZKF 2010, 287, juris Rn. 3).
Rn. 55 (cc) Soweit es ein Fehlen kalkulatorischer Abwälzbarkeit angeht, ist durch die Rechtsprechung des Nds. OVG (vgl. Beschluss vom 8. November 2010, a.a.O., juris Rnrn. 5 f.) bereits geklärt, dass es dem Steuerpflichtigen obliegt, den Nachweis für das Vorliegen dieser Voraussetzung zu erbringen, indem er z.B. beweist, dass wegen der Höhe der Steuer bei einem Durchschnittsbetrieb im Erhebungsgebiet die Vergnügungssteuer nicht mehr auf den Spieler abgewälzt werden kann bzw. die Aufstellung von Spielautomaten nicht mehr gewinnbringend ist.
In seinem späteren Beschluss vom 8. November 2010, a.a.O., juris Rnrn.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2014 - 14 A 692/13
Wann wirkt die Besteuerung des Spielens an Automaten erdrosselnd?
Auszug aus VG Göttingen, 25.09.2014 - 2 A 250/14
Es müsste eine Tendenz zum Absterben der Spielgeräteaufstellerbranche erkennbar werden (vgl. zum Ganzen OVG Münster, Urteil vom 24. Juli 2014 - 14 A 692/13 -, juris Rn. 40 ff. mit zahlreichen Nachweisen aus der Rspr. des BVerfG).An diesen hergebrachten Grundsätzen hält die Kammer ungeachtet des Urteils des OVG Münster vom 24. Juli 2014, a.a.O., juris Rnrn.
Rn. 83 Die Zulassung der Berufung erfolgt gemäß §§ 124 Abs. 2 Nr. 3, 124a Abs. 1 Satz 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache im Hinblick darauf, dass die Kammer an der hergebrachten Auffassung festhält, die Unvereinbarkeit von Vergnügungssteuerregelungen mit Art. 12 Abs. 1 GG (Berufsfreiheit) hänge davon ab, ob derartige Regelungen erdrosselnd wirkten und deshalb den Charakter einer nicht rechtfertigungsfähigen und daher unzulässigen objektiven Berufswahlregelung annähmen, und demgegenüber das OVG Münster in seinem Urteil vom 24. Juli 2014 - 14 A 692/13 -, juris Rnrn.
- BVerfG, 03.05.2001 - 1 BvR 624/00
Höhere Vergnügungsteuer auf Gewaltspielautomaten
Auszug aus VG Göttingen, 25.09.2014 - 2 A 250/14
Kein Hindernis für das begriffliche Vorliegen einer indirekten örtlichen Aufwandsteuer läge mithin in der von der Klägerin geltend gemachten mangelnden verfassungsrechtlichen Vereinbarkeit wegen fehlender kalkulatorischer Abwälzbarkeit, wegen einer Erdrosselungswirkung der Steuer oder wegen eines verfassungswidrigen Steuermaßstabes (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009, a.a.O., BVerfGE 123, 1 [18] - offenbar in Abkehr von früheren Entscheidungen, vgl. nur Beschluss vom 3. Mai 2001 - 1 BvR 624/00 -, NVwZ 2001, 1264, in dem ein derartiger Konnex vorausgesetzt wird - BVerwG, a.a.O., BVerwGE 135, 367 [373]).Eine derartige aus der Steuerkompetenz abgeleitete Sachkompetenz trifft allerdings von Verfassungs wegen auf zwei Grenzen (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 2001, a.a.O., NVwZ 2001, 1264 [1265]), die hier gewahrt werden:.
Rn. 33 Dass die auf § 33f Abs. 1 GewO beruhende SpielVO des Bundes in der seit dem 1. Januar 2006 geltenden Fassung nicht nur verschärfende Regelungen (z.B. Verbot der mit Weiterspielmarken betriebenen Unterhaltungsspielautomaten [Fun-Games]) enthalten, sondern auch Privilegierungen gezeitigt hat (etwa: Erhöhung der maximalen Anzahl von zehn auf zwölf Automaten je Spielhallenerlaubnis und Aufstellung von maximal drei statt bisher zwei Automaten in Gaststätten), zwingt entgegen der Auffassung der Klägerin und entgegen dem von ihr in Bezug genommenen Gutachten von Birk/Haversath von 2013 (Beiakte E, S. 27 f.) nicht zu der Annahme, der Verordnungsgeber des Gewerberechts habe damit eine absolute Grenze für einen Freiraum der Automatenaufsteller erzeugen wollen, der durch Regelungen im Übrigen nicht mehr eingeschränkt werden dürfte, insbesondere der (Vergnügungs-)Besteuerung nicht mehr zugänglich wäre (ebenso bereits BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 2001, a.a.O., NVwZ 2001, 1264 [1265], für den damaligen straf- und gewerberechtlichen Rahmen für sog. Gewaltspielgeräte im Verhältnis zu Vergnügungssteuersatzungen).
- FG Bremen, 20.02.2014 - 2 K 84/13
Vergnügungssteuer auf Geldspielautomaten nach dem Bremisches …
- OVG Niedersachsen, 18.02.2014 - 9 LA 45/12
Zur erdrosselnden Wirkung bei einer Spielautomatensteuer
- VG Göttingen, 25.09.2014 - 2 A 925/13
Zulässigkeit der Spielgerätesteuer nach Inkrafttreten des Ersten …
- BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04
Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; …
- BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 8.04
Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; …
- BVerwG, 26.10.2011 - 9 B 16.11
Aufwandsteuer; Vergnügungssteuer; Erdrosselung; Wirtschaftlichkeit des Betriebs …
- BVerwG, 07.01.1998 - 8 B 228.97
Spielautomatensteuer; örtliche Aufwandsteuer; kalkulatorische Abwälzbarkeit; …
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
- BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89
Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten
- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91
Einheitswerte II
- BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07
Pendlerpauschale
- BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
- BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95
Kommunale Verpackungsteuer
- BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99
Halbteilungsgrundsatz
- BVerwG, 17.02.2005 - 7 C 25.03
Abfall; Abfälle zur Verwertung; Abfälle zur Beseitigung; gewerbliche …
- BVerwG, 14.10.2015 - 9 C 22.14
Vergnügungssteuer; Geldspielgeräte; Stückzahlmaßstab; Einspielergebnis; …
- BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59
Schankerlaubnissteuer
- BVerwG, 28.12.2011 - 9 B 53.11
Beweisantrag; Sitzungsprotokoll; Amtsermittlungsgrundsatz; Aufklärungsrüge
- BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99
Vergnügungssteuer; Spielautomatensteuer; Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in …
- BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98
Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper; …
- BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69
'Leberpfennig'
- BVerfG, 04.06.1975 - 2 BvR 824/74
Vergnügungssteuer
- BVerwG, 17.07.1989 - 8 B 159.88
Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten
- BVerwG, 24.02.2012 - 9 B 80.11
Aufwandsteuer; Vergnügungssteuer; steuerliche Belastungsgleichheit; …
- OVG Niedersachsen, 22.03.2007 - 9 ME 84/07
Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einer Vergnügungssteuer in Höhe von 12% des …
- BVerwG, 13.06.2013 - 9 B 50.12
Kumulative Erhebung von Mehrwertsteuer und einer nationalen Sonderabgabe wie die …
- BVerwG, 21.12.2011 - 9 B 52.11
Besteuerung von Spielbanken und Spielhallen
- OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 9 ME 160/12
Vorliegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines …
- VG Göttingen, 01.02.2005 - 3 A 228/03
Zu den Anforderungen an eine ermessensgerechte Erhöhung von Sätzen der …
- BVerwG, 21.06.2012 - 9 B 14.12
Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Erhebung einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2014 - 14 A 528/14
Vergnügungssteuererhebung bei Aufstellen von Automaten mit Gewinnmöglichkeiten in …
- OVG Niedersachsen, 28.02.2007 - 9 ME 52/07
Kommunalabgabenrecht: Vergnügungssteuer bezüglich Spielautomaten in Spielhallen
- FG Hamburg, 22.05.2014 - 3 K 207/13
Umsatzbesteuerung des Betriebs von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit …
- FG Hamburg, 21.09.2012 - 3 K 104/11
Umsatzsteuerrecht: EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuer bei Geldspielgeräten in …
- VG Göttingen, 24.10.2012 - 2 A 328/10
Aussetzung; Mehrwertsteuerrichtlinien; Spielgerätesteuer; Umsatzsteuer; …
- VG Kassel, 16.10.2018 - 7 K 171/15
Eine Regelung, wonach die unbeanstandete Entgegennahme der Steueranmeldung als …
Folge des Widerspruchs des § 8 Abs. 3 S. 3 der Satzung zu höherrangigem Recht und seiner Unbestimmtheit ist die Nichtigkeit der Vorschrift (vgl.: VG Gelsenkirchen…, Urteil vom 08.05.2009 - 2 K 2295/08 -, juris Rn. 89; VG Göttingen, Urteil vom 25.09.2014 - 2 A 250/14 -, juris Rn. 22).Als Folge der Nichtigkeit der Regelung des § 8 Abs. 3 S. 3 der Satzung konnten die vom Kläger vorgenommenen Steuererklärungen keine Steuerfestsetzungswirkung und damit keinen Regelungsgehalt entfalten. - VG Gießen, 09.02.2015 - 4 L 3526/14
Besteuerter Spielaufwand
Rn. 20 Zunächst begegnet der in der Satzung der Beklagten geregelte Bruttokassenmaßstab keinen rechtlichen Bedenken (HessVGH, Beschluss vom 17. Januar 2013, 5 B 1983/12; Beschluss vom 4. Januar 2011, 5 A 844/10, nachfolgend Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 20. November 2011, 9 B 24/11; VG Bremen, Urteil vom 20. Februar 2014, 2 K 84/13; VG Göttingen, Urteil vom 25. September 2014, 2 A 250/14; VG Köln, Urteil vom 13. August 2014, 24 K 7316/12; OVG NRW, Urteil vom 24. Juli 2014, 14 A 692/13). - VG Göttingen, 12.05.2016 - 2 A 2/15
Erdrosselung; Festsetzungsverjährung; rückwirkende Satzung; Schätzung von …
Rn. 31 Zum Steuermaßstab des Einspielergebnisses hat die Kammer im Urteil vom 25.09.2014 -2 A 250/14- ausgeführt:.
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