Rechtsprechung
| OVG Saarland, 05.10.2022 - 2 A 252/21 |
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- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 3 Abs 1 AsylVfG 1992, § 4 Abs 1 AsylVfG 1992, § 60 Abs 5 AufenthG 2004, § 78 Abs 3 Nr 1 AsylVfG 1992
Darlegungsanforderungen im Berufungszulassungsverfahren; Gruppenverfolgung von Jesiden im Irak - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bedeutung; grundsätzlich; Gruppenverfolgung; Irak; Ninive; Yeside; Zulassungsantrag; Gruppenverfolgung von Jesiden im Irak; Darlegung im Berufungszulassungsverfahren hier: Zulassung der Berufung
- rechtsportal.de
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines irakischen Staatsangehörigen aus begründeter Furcht vor Verfolgung durch den Islamischen Staat
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 08.09.2021 - 6 K 31/20
- OVG Saarland, 05.10.2022 - 2 A 252/21
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (11)
- OVG Niedersachsen, 11.03.2021 - 9 LB 129/19
Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aufgrund vermeintlicher …
Auszug aus OVG Saarland, 05.10.2022 - 2 A 252/21
Die für die Annahme einer Gruppenverfolgung von Jeziden seit Übernahme der territorialen Herrschaft des Islamischen Staates in weiten Teilen der irakischen Provinz Ninive im Sommer 2014 maßgeblichen Umstände haben sich seitdem grundlegend verändert, weil der Islamische Staat sein Herrschaftsgebiet zwischenzeitlich im gesamten Irak nahezu vollständig eingebüßt hat und die von ihm kontrollierten Gebiete bis Jahresende 2017 nach und nach durch irakische Sicherheitskräfte und kurdische Peschmerga befreit wurden (vgl. dazu ebenfalls OVG Münster, Urteile vom 10.5.2021 - 9 A 570/20.A -, vom 22.6.2021 - 9 A 4554/19.A - und vom 12.10.2021 - 9 A 549/18.A -, ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.3.2021 - 9 LB 129/19 -, InfAuslR 2021, 260).Die Richtigkeit dieser auch mit der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung übereinstimmenden Feststellung, dass sich - ungeachtet möglicher einzelner Terroranschläge - die Sicherheitslage seitdem verbessert hat, unterliegt keinen ernsthaften Zweifeln.[vgl. dazu die etwa OVG Münster, Urteil vom 10.5.2021 - 9 A 570/20.A - ebenfalls bei Juris, insbesondere auch zu den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung für die Annahme einer Gruppenverfolgung sowohl durch staatliche als auch nichtstaatliche Akteure, ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.3.2021 - 9 LB 129/19 -, InfAuslR 2021, 260][vgl. dazu die etwa OVG Münster, Urteil vom 10.5.2021 - 9 A 570/20.A - ebenfalls bei Juris, insbesondere auch zu den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung für die Annahme einer Gruppenverfolgung sowohl durch staatliche als auch nichtstaatliche Akteure, ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.3.2021 - 9 LB 129/19 -, InfAuslR 2021, 260] Diese aktuellen Erkenntnisse werden auch durch die beiden unter Verweis auf das Internet angeführten, insoweit ebenfalls älteren, Berichte vom Juni beziehungsweise August 2019 nicht durchgreifend in Frage gestellt, zumal sie bereits nach dem Titel des Dokuments von pro asyl eine Bewertung von Vorgängen im Jahr 2014 enthalten.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2021 - 9 A 570/20
Kein Flüchtlingsstatus für irakische Jesiden
Auszug aus OVG Saarland, 05.10.2022 - 2 A 252/21
Die für die Annahme einer Gruppenverfolgung von Jeziden seit Übernahme der territorialen Herrschaft des Islamischen Staates in weiten Teilen der irakischen Provinz Ninive im Sommer 2014 maßgeblichen Umstände haben sich seitdem grundlegend verändert, weil der Islamische Staat sein Herrschaftsgebiet zwischenzeitlich im gesamten Irak nahezu vollständig eingebüßt hat und die von ihm kontrollierten Gebiete bis Jahresende 2017 nach und nach durch irakische Sicherheitskräfte und kurdische Peschmerga befreit wurden (vgl. dazu ebenfalls OVG Münster, Urteile vom 10.5.2021 - 9 A 570/20.A -, vom 22.6.2021 - 9 A 4554/19.A - und vom 12.10.2021 - 9 A 549/18.A -, ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.3.2021 - 9 LB 129/19 -, InfAuslR 2021, 260).Die Richtigkeit dieser auch mit der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung übereinstimmenden Feststellung, dass sich - ungeachtet möglicher einzelner Terroranschläge - die Sicherheitslage seitdem verbessert hat, unterliegt keinen ernsthaften Zweifeln.[vgl. dazu die etwa OVG Münster, Urteil vom 10.5.2021 - 9 A 570/20.A - ebenfalls bei Juris, insbesondere auch zu den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung für die Annahme einer Gruppenverfolgung sowohl durch staatliche als auch nichtstaatliche Akteure, ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.3.2021 - 9 LB 129/19 -, InfAuslR 2021, 260][vgl. dazu die etwa OVG Münster, Urteil vom 10.5.2021 - 9 A 570/20.A - ebenfalls bei Juris, insbesondere auch zu den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung für die Annahme einer Gruppenverfolgung sowohl durch staatliche als auch nichtstaatliche Akteure, ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.3.2021 - 9 LB 129/19 -, InfAuslR 2021, 260] Diese aktuellen Erkenntnisse werden auch durch die beiden unter Verweis auf das Internet angeführten, insoweit ebenfalls älteren, Berichte vom Juni beziehungsweise August 2019 nicht durchgreifend in Frage gestellt, zumal sie bereits nach dem Titel des Dokuments von pro asyl eine Bewertung von Vorgängen im Jahr 2014 enthalten.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2021 - 9 A 549/18
Voraussetzungen für die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft
Auszug aus OVG Saarland, 05.10.2022 - 2 A 252/21
Die für die Annahme einer Gruppenverfolgung von Jeziden seit Übernahme der territorialen Herrschaft des Islamischen Staates in weiten Teilen der irakischen Provinz Ninive im Sommer 2014 maßgeblichen Umstände haben sich seitdem grundlegend verändert, weil der Islamische Staat sein Herrschaftsgebiet zwischenzeitlich im gesamten Irak nahezu vollständig eingebüßt hat und die von ihm kontrollierten Gebiete bis Jahresende 2017 nach und nach durch irakische Sicherheitskräfte und kurdische Peschmerga befreit wurden (vgl. dazu ebenfalls OVG Münster, Urteile vom 10.5.2021 - 9 A 570/20.A -, vom 22.6.2021 - 9 A 4554/19.A - und vom 12.10.2021 - 9 A 549/18.A -, ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.3.2021 - 9 LB 129/19 -, InfAuslR 2021, 260).Diese Rechtsprechung hat das OVG Nordrhein-Westfalen auch in neueren Entscheidungen ausdrücklich bestätigt.[vgl. dazu die etwa OVG Münster, Urteile vom 22.6.2021 - 9 A 4554/19.A -, und vom12.10.2021 - 9 A 549/18.A -, Juris, bezogen auf den Islamischen Staat und die irakische Provinz Tel Kef(TailKaif)][vgl. dazu die etwa OVG Münster, Urteile vom 22.6.2021 - 9 A 4554/19.A -, und vom12.10.2021 - 9 A 549/18.A -, Juris, bezogen auf den Islamischen Staat und die irakische Provinz Tel Kef(TailKaif)] Der Vortrag der Klägerin zu einem Lagebericht des Auswärtigen Amts über die prekäre Sicherheitslage im Irak vom 31.3.2021 beschreibt lediglich die bekannte allgemeine, für die Zivilbevölkerung im Irak nicht ungefährliche Situation und eine Möglichkeit von terroristischen Angriffen, von der auch das Verwaltungsgericht in seinem Urteil ausgegangen ist.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2021 - 9 A 4554/19
Irak: keine Gruppenverfolgung von Yeziden §3 AsylG in Sindjar, Covid-19
Auszug aus OVG Saarland, 05.10.2022 - 2 A 252/21
Die für die Annahme einer Gruppenverfolgung von Jeziden seit Übernahme der territorialen Herrschaft des Islamischen Staates in weiten Teilen der irakischen Provinz Ninive im Sommer 2014 maßgeblichen Umstände haben sich seitdem grundlegend verändert, weil der Islamische Staat sein Herrschaftsgebiet zwischenzeitlich im gesamten Irak nahezu vollständig eingebüßt hat und die von ihm kontrollierten Gebiete bis Jahresende 2017 nach und nach durch irakische Sicherheitskräfte und kurdische Peschmerga befreit wurden (vgl. dazu ebenfalls OVG Münster, Urteile vom 10.5.2021 - 9 A 570/20.A -, vom 22.6.2021 - 9 A 4554/19.A - und vom 12.10.2021 - 9 A 549/18.A -, ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.3.2021 - 9 LB 129/19 -, InfAuslR 2021, 260).Diese Rechtsprechung hat das OVG Nordrhein-Westfalen auch in neueren Entscheidungen ausdrücklich bestätigt.[vgl. dazu die etwa OVG Münster, Urteile vom 22.6.2021 - 9 A 4554/19.A -, und vom12.10.2021 - 9 A 549/18.A -, Juris, bezogen auf den Islamischen Staat und die irakische Provinz Tel Kef(TailKaif)][vgl. dazu die etwa OVG Münster, Urteile vom 22.6.2021 - 9 A 4554/19.A -, und vom12.10.2021 - 9 A 549/18.A -, Juris, bezogen auf den Islamischen Staat und die irakische Provinz Tel Kef(TailKaif)] Der Vortrag der Klägerin zu einem Lagebericht des Auswärtigen Amts über die prekäre Sicherheitslage im Irak vom 31.3.2021 beschreibt lediglich die bekannte allgemeine, für die Zivilbevölkerung im Irak nicht ungefährliche Situation und eine Möglichkeit von terroristischen Angriffen, von der auch das Verwaltungsgericht in seinem Urteil ausgegangen ist.
- OVG Saarland, 02.06.2021 - 2 A 147/21
Grundsatzbedeutung einer Tatsachenfrage (Darlegungserfordernis)
Auszug aus OVG Saarland, 05.10.2022 - 2 A 252/21
Ein auf die grundsätzliche Bedeutung einer Tatsachenfrage gestützter Zulassungsantrag genügt den Anforderungen an die Darlegung nicht, wenn in ihm lediglich die Behauptung aufgestellt wird, die für die Beurteilung maßgeblichen Verhältnisse stellten sich anders dar oder seien anders zu bewerten als vom Verwaltungsgericht angenommen (ebenso etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.6.2021 - 2 A 147/21 -, AuAS 2021, 168, keine Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkischen Republik).Rn. 10 Das zur Begründung der Grundsatzrüge der Klägerin angeführte Antragsvorbringen genügt bereits nicht dem für Asylverfahren dem § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG zu entnehmenden prozessualen Darlegungserfordernis.[vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.3.2021 - 2 A 76/21 -, Juris][vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.3.2021 - 2 A 76/21 -, Juris] Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats genügt ein auf die grundsätzliche Bedeutung einer Tatsachenfrage gestützter Zulassungsantrag den Anforderungen an die Darlegung insbesondere dann nicht, wenn in ihm - wie hier - letztlich lediglich die Behauptung aufgestellt wird, die für die Beurteilung maßgeblichen Verhältnisse stellten sich anders dar oder seien anders zu bewerten als vom Verwaltungsgericht angenommen.[vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.6.2021 - 2 A 147/21 -, AuAS 2021, 168 < keine Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkischen Republik >][vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.6.2021 - 2 A 147/21 -, AuAS 2021, 168 < keine Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkischen Republik >] Vielmehr ist in dem Zulassungsantrag im Einzelnen darzulegen, welche Anhaltspunkte für die abweichende Tatsacheneinschätzung bestehen.
- BVerwG, 17.11.2017 - 3 B 14.16
Benachteiligung gewerblicher Anbieter; Förderpraxis; Gemeinnützigkeit; …
Auszug aus OVG Saarland, 05.10.2022 - 2 A 252/21
Rn. 12 Unabhängig davon besteht ein grundsätzlicher Klärungsbedarf im Sinne des § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG dann nicht, wenn die vom Rechtsbehelfsführer aufgeworfenen Fragen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisquellen und der bisherigen bundesgerichtlichen Rechtsprechung eindeutig beantwortet werden können.[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, bei juris, zur Verneinung einer Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei, und vom 3.2.2021 - 2 A 356/20 -, zur Frage der Unterbrechung der Überstellungsfrist/Dublin III bei corona-bedingter Aussetzungsentscheidung][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, bei juris, zur Verneinung einer Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei, und vom 3.2.2021 - 2 A 356/20 -, zur Frage der Unterbrechung der Überstellungsfrist/Dublin III bei corona-bedingter Aussetzungsentscheidung] Das ist auch der Fall, wenn zu konkret aufgeworfenen Fragen noch keine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.11.2017 - 3 B 14.16 -, NVwZ-RR 2018, 150][vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.11.2017 - 3 B 14.16 -, NVwZ-RR 2018, 150] Auch dies gilt für die von der Klägerin aufgeworfene Frage nach einer aktuellen Gruppenverfolgung aller zur Glaubensrichtung der Jeziden gehörenden Kurden im Irak. - OVG Saarland, 18.11.2020 - 2 A 321/20
Keine Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei
Auszug aus OVG Saarland, 05.10.2022 - 2 A 252/21
Rn. 12 Unabhängig davon besteht ein grundsätzlicher Klärungsbedarf im Sinne des § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG dann nicht, wenn die vom Rechtsbehelfsführer aufgeworfenen Fragen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisquellen und der bisherigen bundesgerichtlichen Rechtsprechung eindeutig beantwortet werden können.[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, bei juris, zur Verneinung einer Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei, und vom 3.2.2021 - 2 A 356/20 -, zur Frage der Unterbrechung der Überstellungsfrist/Dublin III bei corona-bedingter Aussetzungsentscheidung][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, bei juris, zur Verneinung einer Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei, und vom 3.2.2021 - 2 A 356/20 -, zur Frage der Unterbrechung der Überstellungsfrist/Dublin III bei corona-bedingter Aussetzungsentscheidung] Das ist auch der Fall, wenn zu konkret aufgeworfenen Fragen noch keine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.11.2017 - 3 B 14.16 -, NVwZ-RR 2018, 150][vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.11.2017 - 3 B 14.16 -, NVwZ-RR 2018, 150] Auch dies gilt für die von der Klägerin aufgeworfene Frage nach einer aktuellen Gruppenverfolgung aller zur Glaubensrichtung der Jeziden gehörenden Kurden im Irak. - OVG Saarland, 19.03.2021 - 2 A 76/21
Darlegung grundsätzlicher Bedeutung
Auszug aus OVG Saarland, 05.10.2022 - 2 A 252/21
Rn. 10 Das zur Begründung der Grundsatzrüge der Klägerin angeführte Antragsvorbringen genügt bereits nicht dem für Asylverfahren dem § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG zu entnehmenden prozessualen Darlegungserfordernis.[vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.3.2021 - 2 A 76/21 -, Juris][vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.3.2021 - 2 A 76/21 -, Juris] Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats genügt ein auf die grundsätzliche Bedeutung einer Tatsachenfrage gestützter Zulassungsantrag den Anforderungen an die Darlegung insbesondere dann nicht, wenn in ihm - wie hier - letztlich lediglich die Behauptung aufgestellt wird, die für die Beurteilung maßgeblichen Verhältnisse stellten sich anders dar oder seien anders zu bewerten als vom Verwaltungsgericht angenommen.[vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.6.2021 - 2 A 147/21 -, AuAS 2021, 168 < keine Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkischen Republik >][vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.6.2021 - 2 A 147/21 -, AuAS 2021, 168 < keine Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkischen Republik >] Vielmehr ist in dem Zulassungsantrag im Einzelnen darzulegen, welche Anhaltspunkte für die abweichende Tatsacheneinschätzung bestehen. - OVG Saarland, 15.07.2021 - 2 A 96/21
Widerruf eines Abschiebungsverbots (Afghanistan)
Auszug aus OVG Saarland, 05.10.2022 - 2 A 252/21
Eine ordnungsgemäße Darlegung der Grundsatzrüge erfordert daher eine Benennung bestimmter Erkenntnisquellen, nach deren Inhalt zumindest eine Wahrscheinlichkeit dafür angenommen werden kann, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Einschätzungen in der Antragsschrift zutreffend sind.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.7.2021 - 2 A 96/21 -, und vom 6.8.2021 - 2 A 381/20 -, beide Juris][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.7.2021 - 2 A 96/21 -, und vom 6.8.2021 - 2 A 381/20 -, beide Juris] Diese Anforderungen sind hier nicht erfüllt. - OVG Saarland, 03.02.2021 - 2 A 356/20
Sog. Dublin-Verfahren; Unterbrechung der Überstellungsfrist durch coronabedingte …
Auszug aus OVG Saarland, 05.10.2022 - 2 A 252/21
Rn. 12 Unabhängig davon besteht ein grundsätzlicher Klärungsbedarf im Sinne des § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG dann nicht, wenn die vom Rechtsbehelfsführer aufgeworfenen Fragen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisquellen und der bisherigen bundesgerichtlichen Rechtsprechung eindeutig beantwortet werden können.[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, bei juris, zur Verneinung einer Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei, und vom 3.2.2021 - 2 A 356/20 -, zur Frage der Unterbrechung der Überstellungsfrist/Dublin III bei corona-bedingter Aussetzungsentscheidung][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, bei juris, zur Verneinung einer Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei, und vom 3.2.2021 - 2 A 356/20 -, zur Frage der Unterbrechung der Überstellungsfrist/Dublin III bei corona-bedingter Aussetzungsentscheidung] Das ist auch der Fall, wenn zu konkret aufgeworfenen Fragen noch keine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.11.2017 - 3 B 14.16 -, NVwZ-RR 2018, 150][vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.11.2017 - 3 B 14.16 -, NVwZ-RR 2018, 150] Auch dies gilt für die von der Klägerin aufgeworfene Frage nach einer aktuellen Gruppenverfolgung aller zur Glaubensrichtung der Jeziden gehörenden Kurden im Irak. - OVG Saarland, 06.08.2021 - 2 A 381/20
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Tatsachenfrage
- OVG Saarland, 05.06.2023 - 2 A 14/23
Nachbarschutz gegen freiberufliche Tätigkeit im reinen Wohngebiet
Rn. 30 Die Rechtssache hat schließlich auch nicht die ihr von der Klägerin beigemessene grundsätzliche Bedeutung (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO), wobei hier dahinstehen kann, ob das diesbezügliche knappe Vorbringen überhaupt den insoweit geltenden Anforderungen an die Darlegung entspricht.[vgl. beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.10.2022 - 2 A 252/21 -, juris, wonach ein auf die grundsätzliche Bedeutung gestützter Zulassungsantrag den Anforderungen an die Darlegung nicht, wenn in ihm lediglich die Behauptung aufgestellt wird, die für die Beurteilung maßgeblichen Verhältnisse stellten sich anders dar oder seien anders zu bewerten als vom Verwaltungsgericht angenommen, oder vom 31.10.2022 - 2 A 275/21 -, InfAuslR 2023, 30, wonach das Darlegungsgebot des § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO eine substantiierte Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung erfordert, durch die der Streitstoff durchdrungen und aufbereitet wird, und die bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens oder die schlichte Darstellung der eigenen Rechtsauffassung dem nicht genügt][vgl. beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.10.2022 - 2 A 252/21 -, juris, wonach ein auf die grundsätzliche Bedeutung gestützter Zulassungsantrag den Anforderungen an die Darlegung nicht, wenn in ihm lediglich die Behauptung aufgestellt wird, die für die Beurteilung maßgeblichen Verhältnisse stellten sich anders dar oder seien anders zu bewerten als vom Verwaltungsgericht angenommen, oder vom 31.10.2022 - 2 A 275/21 -, InfAuslR 2023, 30, wonach das Darlegungsgebot des § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO eine substantiierte Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung erfordert, durch die der Streitstoff durchdrungen und aufbereitet wird, und die bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens oder die schlichte Darstellung der eigenen Rechtsauffassung dem nicht genügt] Soweit die Klägerin die Frage aufwirft, "ob der zusätzliche An- und Abfahrtsverkehr und die damit einhergehende Stellplatzproblematik bei einer freiberuflichen Tätigkeit in einem reinen Wohngebiet analog der Rechtsprechung zur Schaffung weiterer Wohnräume angewandt werden kann", kann auf die Ausführungen unter A.1. - OVG Saarland, 01.06.2023 - 2 A 13/23
Nachbarschutz gegen freiberufliche Tätigkeit im reinen Wohngebiet
Rn. 30 Die Rechtssache hat schließlich auch nicht die ihr vom Kläger in der Antragsbegründung am Ende beigemessene grundsätzliche Bedeutung (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO), wobei hier dahinstehen kann, ob das diesbezügliche knappe Vorbringen den insoweit geltenden Anforderungen an die Darlegung entspricht.[vgl. beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.10.2022 - 2 A 252/21 -, juris, wonach ein auf die grundsätzliche Bedeutung gestützter Zulassungsantrag den Anforderungen an die Darlegung nicht, wenn in ihm lediglich die Behauptung aufgestellt wird, die für die Beurteilung maßgeblichen Verhältnisse stellten sich anders dar oder seien anders zu bewerten als vom Verwaltungsgericht angenommen, oder vom 31.10.2022 - 2 A 275/21 -, InfAuslR 2023, 30, wonach das Darlegungsgebot des § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO eine substantiierte Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung erfordert, durch die der Streitstoff durchdrungen und aufbereitet wird, und die bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens oder die schlichte Darstellung der eigenen Rechtsauffassung dem nicht genügt][vgl. beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.10.2022 - 2 A 252/21 -, juris, wonach ein auf die grundsätzliche Bedeutung gestützter Zulassungsantrag den Anforderungen an die Darlegung nicht, wenn in ihm lediglich die Behauptung aufgestellt wird, die für die Beurteilung maßgeblichen Verhältnisse stellten sich anders dar oder seien anders zu bewerten als vom Verwaltungsgericht angenommen, oder vom 31.10.2022 - 2 A 275/21 -, InfAuslR 2023, 30, wonach das Darlegungsgebot des § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO eine substantiierte Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung erfordert, durch die der Streitstoff durchdrungen und aufbereitet wird, und die bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens oder die schlichte Darstellung der eigenen Rechtsauffassung dem nicht genügt] Soweit der Kläger in dem Zusammenhang die Frage aufwirft, "ob der zusätzliche An- und Abfahrtsverkehr und die damit einhergehende Stellplatzproblematik bei einer freiberuflichen Tätigkeit in einem reinen Wohngebiet analog der Rechtsprechung zur Schaffung weiterer Wohnräume angewandt werden kann", kann auf die Ausführungen unter A.1. - VG Hannover, 14.08.2025 - 3 A 4909/22
Abschiebungsverbot; Grundsatz der Nichtzurückweisung
In der Rechtsprechung ist hinreichend geklärt, dass auch die Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2011/95/EU, die Vorverfolgten zusteht, durch den Sieg über den Islamischen Staat in der Fläche und die nunmehr weitgehend stabile Sicherheitslage im (Nord-)Irak hinreichend widerlegt ist (…vgl. ausführlich zur aktuellen Situation OVG NRW, Urt. v. 31.7.2024 - 9 A 1591/20.A;… s. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 13.3.2025 - 2 L 2/25.Z - VGH BW, Urt. v. 12.7.2023 - A 10 S 400/23; Bay. VGH, Beschl. v. 26.5.2023 - 5 ZB 21.30950; OVG des Saarlandes, Beschl. v. 5.10.2022 - 2 A 252/21; Nds. OVG, Beschl. v. 11.3.2021 - 9 LB 129/19;… Urt. v. 20.10.2019 - 9 LB 130/19;… Urt. v. 24.9.2019 - 9 LB 136/19; alle juris;… ständige Rechtsprechung der Kammer und des Gerichts, vgl. etwa VG Hannover, Urt. v. 6.5.2024 - 3 A 7384/18 -, n.v.;… Urt. v. 23.4.2025 - 12 A 354/21 -, n.v.;… Urt. v. 25.3.2025 - 6 A 6350/20 -, n.v.).
- OVG Saarland, 25.01.2023 - 2 A 11/22
Berufungszulassungsantrag; Zulässigkeit der Rückführung eines in Italien als …
Das ist allgemein nur der Fall, wenn sie eine im angestrebten Berufungsverfahren klärungsbedürftige und für die Entscheidung dieses Verfahrens erhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage aufwirft, deren Beantwortung über den konkreten Fall hinaus wesentliche Bedeutung für die einheitliche Anwendung oder Weiterentwicklung des Rechts hat.[St. Rspr.,vgl. zuletzt etwa Beschluss des Senats vom 5.10.2022 - 2 A 252/21 - m.w.Nw., juris][St. Rspr.,vgl. zuletzt etwa Beschluss des Senats vom 5.10.2022 - 2 A 252/21 - m.w.Nw., juris]. - VGH Bayern, 25.03.2024 - 4 ZB 23.30149
Gruppenverfolgung von Jesiden im Irak (verneint)
Rn. 5 Diese Bewertung zur Frage einer Gruppenverfolgung irakischer Staatsangehöriger jesidischen Glaubens entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung betreffend die Region Ninive, der Herkunftsregion des Klägers (vgl. BayVGH, B.v. 5.6.2023 - 5 ZB 22.31199 - juris 10;… VGH BW, U.v. 12.7.2023 - A 10 S 400/23 - juris Rn. 28 ff.; OVG Saarl, B.v. 5.10.2022 - 2 A 252/21 - juris Rn. 10;… NdsOVG, B.v. 11.3.2021 - 9 LB 129/19 - juris Rn. 41 ff.;… OVG NW, U.v. 21.12.2022 - 9 A 1740/20.A - juris Rn. 30 ff.). - VGH Bayern, 05.06.2023 - 5 ZB 22.31199
Asyl, Irak. Erfolgloser Berufungszulassungsantrag. Keine systematische Verfolgung …
Diese Beurteilung des Verwaltungsgerichts stimmt im Übrigen mit der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung überein (…vgl. OVG NW, U.v. 21.12.2022 - 9 A 1740/20.A - juris Rn. 33 ff.;… VGH BW, U.v. 7.12.2021 - A 10 S 2189/21 - juris Rn. 20 ff.; OVG Saarl, B.v. 5.10.2022 - 2 A 252/21 - juris Rn. 11;… NdsOVG, B.v. 11.3.2021 - 9 LB 129/19 - juris Rn. 41 ff.). - VGH Bayern, 26.05.2023 - 5 ZB 21.30950
Asyl, Irak: Erfolgloser Berufungszulassungsantrag. Keine systematische Verfolgung …
Diese Beurteilung des Verwaltungsgerichts stimmt im Übrigen mit der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung überein (…vgl. OVG NW, U.v. 21.12.2022 - 9 A 1740/20.A - juris Rn. 33 ff.;… VGH BW, U.v. 7.12.2021 - A 10 S 2189/21 - juris Rn. 20 ff.; OVG Saarl, B.v. 5.10.2022 - 2 A 252/21 - juris Rn. 11;… NdsOVG, B.v. 11.3.2021 - 9 LB 129/19 - juris Rn. 41 ff.). - VGH Bayern, 27.08.2025 - 5 ZB 23.30936
Verwaltungsgerichte, Abschiebungsverbot, Verfolgungsgefahr, Obergerichtliche …
Darüber hinaus bleiben die Kläger auch die ebenfalls gebotene Aufarbeitung der zwischenzeitlich ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung zur Lage der Jesiden im Irak schuldig (vgl. hierzu etwa OVG LSA, B.v. 13.3.2025 - 2 L 2/25.Z - juris; BayVGH, B.v. 25.3.2024 - 4 ZB 23.30149 - juris; B.v. 5.6.2023 - 5 ZB 22.31199 - juris;… VGH BW, U.v. 12.7.2023 - A 10 S 400/23 - juris Rn. 28 ff.; OVG Saarl, B.v. 5.10.2022 - 2 A 252/21 - juris Rn. 10;… NdsOVG, B.v. 11.3.2021 - 9 LB 129/19 - juris Rn. 41 ff.;… OVG NW, U.v. 21.12.2022 - 9 A 1740/20.A - juris Rn. 30 ff.). - VG Potsdam, 10.04.2025 - 16 K 616/23 Dies ist in der Rechtsprechung, auch in der obergerichtlichen unter ausführlicher Auseinandersetzung mit der Erkenntnislage umfassend geklärt (vgl. z.B. ausführlich zu den Maßstäben und der Erkenntnislage OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 31. Juli 2024 - 9 A 1591/20.A -, juris, vom 5. September 2023 - 9 A 1249/20.A-, vom 21. Dezember 2022 - 9 A 1740/20.A -, vom 22. Oktober 2021 - 9 A 2152/20.A -, vom 12. Oktober 2021 - 9 A 549/18.A -, vom 22. Juni 2021 - 9 A 4554/19.A - und vom 10. Mai 2021 - 9 A 570/20.A und 9 A 1489/20.A - (jeweils Provinz Ninive), Beschlüsse vom 5. Juni 2020 - 9 A 2885/18.A - (Distrikt Tel Kef/Al Kosh) und vom 23. Januar 2020 - 9 A 2327/18.A - (Distrikt Tel Kef); Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. März 2025 - 2 l 2/25.Z -, juris; Bayrischer VGH, Urteil vom 12. Juli 2023 - A 10 S 400/23 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5. Oktober 2022 - 2 A 252/21 - und vom 8. November 2021 - 2 A 255/21 - (Provinz Ninive); VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7. Dezember 2021 - A 10 S 2189/21 - (Sinjar, Provinz Ninive); OVG Lüneburg, Urteile vom 22. Oktober 2019 - 9 LB 130/19 - (Distrikt Al-Shikhan) und vom 24. September 2019 - 9 LB 136/19 - (Distrikt Sinjar); VG Gelsenkirchen, Urteil vom 10. Januar 2025 - 15a k 4378/23.A - (Distrikt Sinjar); VG Köln, Urteil vom 4. November 2024 - 27 K 2428/22.A - und vom 10. Dezember 2024 - 27 K 4505/21.A - VG Münster, Urteil vom 30. März 2022 - 6 K 49/20.A - (Sinjar); VG München, Urteil vom 2. März 2020 - M 19 K 16.32860 - (Provinzen Dohuk und Ninive) - und Gerichtsbescheid vom 13. Dezember 2021 - M 4 K 20.31327 - (Sinjar); VG Hamburg, Urteil vom 29.Oktober 2018 - 8 A 3336/18 - (Provinz Ninive); VG Augsburg, Urteil vom 22. Oktober 2018 - Au 5 K 18.31266 - (Provinz Ninive); VG Oldenburg, Urteil vom 23. August 2018 - 15 A 1984/17 - (Distrikt Sinjar); VG Göttingen, Urteil vom 18. Juli 2018 - 2 A 392/16 - (Distrikt Sinjar); VG Aachen, Urteil vom 11. Juni 2018 - 4 K 530/18.A - (Provinz Ninive); VG Karlsruhe, Urteil vom 4. Juli 2018 - A 10 K 17769/17 - (Distrikt Sinjar); jeweils juris).
- OVG Saarland, 31.10.2023 - 2 A 150/23
Berufungszulassungsantrag, Abschiebungsschutz (Bulgarien)
Ein auf die grundsätzliche Bedeutung einer Tatsachenfrage gestützter Zulassungsantrag genügt den Anforderungen an die Darlegung nicht, wenn in ihm lediglich die Behauptung aufgestellt wird, die für die Beurteilung maßgeblichen Verhältnisse stellten sich anders dar oder seien anders zu bewerten als vom Verwaltungsgericht angenommen.[vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5.10.2022 - 2 A 252/21 -, Nr. 3 der Leitsatzübersicht II/2022 auf der Homepage des Gerichts, ebenso Beschluss vom 2.6.2021 - 2 A 147/21 -, AuAS 2021, 168, keine Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkischen Republik][vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5.10.2022 - 2 A 252/21 -, Nr. 3 der Leitsatzübersicht II/2022 auf der Homepage des Gerichts, ebenso Beschluss vom 2.6.2021 - 2 A 147/21 -, AuAS 2021, 168, keine Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkischen Republik]. - VG Hannover, 09.04.2024 - 12 A 22/21
Ausschlussgrund; Flüchtlingseigenschaft; Gruppenverfolgung; Rückreise; …
- VG Hannover, 10.04.2025 - 3 A 140/25
Asyl Irak
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