Rechtsprechung
| OVG Saarland, 08.11.2021 - 2 A 256/21 |
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- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 3 AsylVfG 1992, § 4 AsylVfG 1992, § 78 Abs 3 Nr 1 AsylVfG 1992, § 78 Abs 4 AsylVfG 1992, § 60 Abs 5 AufenthG 2004
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Tatsachenfrage; Gruppenverfolgung von Jesiden im Irak - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Darlegungsgebot; Grundsatzrüge; Gruppenverfolgung; Irak; Jesiden; Yeziden; Keine Gruppenverfolgung von Jesiden im Irak
- rechtsportal.de
Darlegungsgebot; Grundsatzrüge; Gruppenverfolgung; Irak; Jesiden; Yeziden; Keine Gruppenverfolgung von Jesiden im Irak
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 08.09.2021 - 6 K 30/20
- OVG Saarland, 08.11.2021 - 2 A 256/21
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (11)
- OVG Niedersachsen, 11.03.2021 - 9 LB 129/19
Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aufgrund vermeintlicher …
Auszug aus OVG Saarland, 08.11.2021 - 2 A 256/21
Die für die Annahme einer Gruppenverfolgung von Jeziden seit Übernahme der territorialen Herrschaft des Islamischen Staates in weiten Teilen der irakischen Provinz Ninive im Sommer 2014 maßgeblichen Umstände haben sich seitdem grundlegend verändert, weil der Islamische Staat sein Herrschaftsgebiet zwischenzeitlich im gesamten Irak nahezu vollständig eingebüßt hat und die von ihm kontrollierten Gebiete bis Jahresende 2017 nach und nach durch irakische Sicherheitskräfte und kurdische Peschmerga befreit wurden (vgl. dazu ebenfalls OVG Münster, Urteile vom 10.5.2021 - 9 A 570/20.A -, vom 22.6.2021 - 9 A 4554/19.A - und vom12.10.2021 - 9 A 549/18.A -, ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.3.2021 - 9 LB 129/19 -, InfAuslR 2021, 260).Die Richtigkeit dieser auch mit der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung übereinstimmenden Feststellung, dass sich - ungeachtet möglicher einzelner Terroranschläge - die Sicherheitslage seitdem verbessert hat, unterliegt keinen ernsthaften Zweifeln.[vgl. dazu die etwa OVG Münster, Urteil vom 10.5.2021 - 9 A 570/20.A - ebenfalls bei Juris, insbesondere auch zu den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung für die Annahme einer Gruppenverfolgung sowohl durch staatliche als auch nichtstaatliche Akteure, ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.3.2021 - 9 LB 129/19 -, InfAuslR 2021, 260][vgl. dazu die etwa OVG Münster, Urteil vom 10.5.2021 - 9 A 570/20.A - ebenfalls bei Juris, insbesondere auch zu den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung für die Annahme einer Gruppenverfolgung sowohl durch staatliche als auch nichtstaatliche Akteure, ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.3.2021 - 9 LB 129/19 -, InfAuslR 2021, 260] Diese aktuellen Erkenntnisse werden auch durch die beiden unter Verweis auf das Internet angeführten, insoweit ebenfalls älteren, Berichte vom Juni beziehungsweise August 2019 nicht durchgreifend in Frage gestellt, zumal sie zudem bereits nach dem Titel des Dokuments von pro asyl eine Bewertung von Vorgängen im Jahr 2014 enthalten.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2021 - 9 A 570/20
Kein Flüchtlingsstatus für irakische Jesiden
Auszug aus OVG Saarland, 08.11.2021 - 2 A 256/21
Die für die Annahme einer Gruppenverfolgung von Jeziden seit Übernahme der territorialen Herrschaft des Islamischen Staates in weiten Teilen der irakischen Provinz Ninive im Sommer 2014 maßgeblichen Umstände haben sich seitdem grundlegend verändert, weil der Islamische Staat sein Herrschaftsgebiet zwischenzeitlich im gesamten Irak nahezu vollständig eingebüßt hat und die von ihm kontrollierten Gebiete bis Jahresende 2017 nach und nach durch irakische Sicherheitskräfte und kurdische Peschmerga befreit wurden (vgl. dazu ebenfalls OVG Münster, Urteile vom 10.5.2021 - 9 A 570/20.A -, vom 22.6.2021 - 9 A 4554/19.A - und vom12.10.2021 - 9 A 549/18.A -, ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.3.2021 - 9 LB 129/19 -, InfAuslR 2021, 260).Die Richtigkeit dieser auch mit der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung übereinstimmenden Feststellung, dass sich - ungeachtet möglicher einzelner Terroranschläge - die Sicherheitslage seitdem verbessert hat, unterliegt keinen ernsthaften Zweifeln.[vgl. dazu die etwa OVG Münster, Urteil vom 10.5.2021 - 9 A 570/20.A - ebenfalls bei Juris, insbesondere auch zu den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung für die Annahme einer Gruppenverfolgung sowohl durch staatliche als auch nichtstaatliche Akteure, ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.3.2021 - 9 LB 129/19 -, InfAuslR 2021, 260][vgl. dazu die etwa OVG Münster, Urteil vom 10.5.2021 - 9 A 570/20.A - ebenfalls bei Juris, insbesondere auch zu den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung für die Annahme einer Gruppenverfolgung sowohl durch staatliche als auch nichtstaatliche Akteure, ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.3.2021 - 9 LB 129/19 -, InfAuslR 2021, 260] Diese aktuellen Erkenntnisse werden auch durch die beiden unter Verweis auf das Internet angeführten, insoweit ebenfalls älteren, Berichte vom Juni beziehungsweise August 2019 nicht durchgreifend in Frage gestellt, zumal sie zudem bereits nach dem Titel des Dokuments von pro asyl eine Bewertung von Vorgängen im Jahr 2014 enthalten.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2021 - 9 A 549/18
Voraussetzungen für die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft
Auszug aus OVG Saarland, 08.11.2021 - 2 A 256/21
Die für die Annahme einer Gruppenverfolgung von Jeziden seit Übernahme der territorialen Herrschaft des Islamischen Staates in weiten Teilen der irakischen Provinz Ninive im Sommer 2014 maßgeblichen Umstände haben sich seitdem grundlegend verändert, weil der Islamische Staat sein Herrschaftsgebiet zwischenzeitlich im gesamten Irak nahezu vollständig eingebüßt hat und die von ihm kontrollierten Gebiete bis Jahresende 2017 nach und nach durch irakische Sicherheitskräfte und kurdische Peschmerga befreit wurden (vgl. dazu ebenfalls OVG Münster, Urteile vom 10.5.2021 - 9 A 570/20.A -, vom 22.6.2021 - 9 A 4554/19.A - und vom12.10.2021 - 9 A 549/18.A -, ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.3.2021 - 9 LB 129/19 -, InfAuslR 2021, 260).Diese Rechtsprechung hat das OVG Nordrhein-Westfalen auch in neueren Entscheidungen ausdrücklich bestätigt.[vgl. dazu die etwa OVG Münster, Urteile vom 22.6.2021 - 9 A 4554/19.A -, und vom12.10.2021 - 9 A 549/18.A -, Juris, bezogen auf den Islamischen Staat und die irakische Provinz Tel Kef(TailKaif) der Provinz Ninive][vgl. dazu die etwa OVG Münster, Urteile vom 22.6.2021 - 9 A 4554/19.A -, und vom12.10.2021 - 9 A 549/18.A -, Juris, bezogen auf den Islamischen Staat und die irakische Provinz Tel Kef(TailKaif) der Provinz Ninive] Der Vortrag des Klägers zu einem - der Beklagten nach ihrem Schriftsatz vom 3.11.2021 im Übrigen nicht einmal bekannten - Lagebericht des Auswärtigen Amts über die prekäre Sicherheitslage im Irak vom 31.3.2021 beschreibt lediglich die bekannte allgemeine, für die Zivilbevölkerung im Irak nicht ungefährliche Situation und eine Möglichkeit von terroristischen Angriffen, von der auch das Verwaltungsgericht in seinem Urteil ausgegangen ist.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2021 - 9 A 4554/19
Irak: keine Gruppenverfolgung von Yeziden §3 AsylG in Sindjar, Covid-19
Auszug aus OVG Saarland, 08.11.2021 - 2 A 256/21
Die für die Annahme einer Gruppenverfolgung von Jeziden seit Übernahme der territorialen Herrschaft des Islamischen Staates in weiten Teilen der irakischen Provinz Ninive im Sommer 2014 maßgeblichen Umstände haben sich seitdem grundlegend verändert, weil der Islamische Staat sein Herrschaftsgebiet zwischenzeitlich im gesamten Irak nahezu vollständig eingebüßt hat und die von ihm kontrollierten Gebiete bis Jahresende 2017 nach und nach durch irakische Sicherheitskräfte und kurdische Peschmerga befreit wurden (vgl. dazu ebenfalls OVG Münster, Urteile vom 10.5.2021 - 9 A 570/20.A -, vom 22.6.2021 - 9 A 4554/19.A - und vom12.10.2021 - 9 A 549/18.A -, ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.3.2021 - 9 LB 129/19 -, InfAuslR 2021, 260).Diese Rechtsprechung hat das OVG Nordrhein-Westfalen auch in neueren Entscheidungen ausdrücklich bestätigt.[vgl. dazu die etwa OVG Münster, Urteile vom 22.6.2021 - 9 A 4554/19.A -, und vom12.10.2021 - 9 A 549/18.A -, Juris, bezogen auf den Islamischen Staat und die irakische Provinz Tel Kef(TailKaif) der Provinz Ninive][vgl. dazu die etwa OVG Münster, Urteile vom 22.6.2021 - 9 A 4554/19.A -, und vom12.10.2021 - 9 A 549/18.A -, Juris, bezogen auf den Islamischen Staat und die irakische Provinz Tel Kef(TailKaif) der Provinz Ninive] Der Vortrag des Klägers zu einem - der Beklagten nach ihrem Schriftsatz vom 3.11.2021 im Übrigen nicht einmal bekannten - Lagebericht des Auswärtigen Amts über die prekäre Sicherheitslage im Irak vom 31.3.2021 beschreibt lediglich die bekannte allgemeine, für die Zivilbevölkerung im Irak nicht ungefährliche Situation und eine Möglichkeit von terroristischen Angriffen, von der auch das Verwaltungsgericht in seinem Urteil ausgegangen ist.
- OVG Saarland, 02.06.2021 - 2 A 147/21
Grundsatzbedeutung einer Tatsachenfrage (Darlegungserfordernis)
Auszug aus OVG Saarland, 08.11.2021 - 2 A 256/21
Ein auf die grundsätzliche Bedeutung einer Tatsachenfrage gestützter Zulassungsantrag genügt den Anforderungen an die Darlegung nicht, wenn in ihm lediglich die Behauptung aufgestellt wird, die für die Beurteilung maßgeblichen Verhältnisse stellten sich anders dar oder seien anders zu bewerten als vom Verwaltungsgericht angenommen (ebenso etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.6.2021 - 2 A 147/21 -, AuAS 2021, 168, keine Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkischen Republik).Rn. 10 Das Antragsvorbringen des Klägers genügt bereits nicht dem für Asylverfahren dem § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG zu entnehmenden prozessualen Darlegungserfordernis für die Grundsatzrüge.[vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.3.2021 - 2 A 76/21 -, Juris][vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.3.2021 - 2 A 76/21 -, Juris] Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats genügt ein auf die grundsätzliche Bedeutung einer Tatsachenfrage gestützter Zulassungsantrag den Anforderungen an die Darlegung insbesondere dann nicht, wenn in ihm - wie hier - letztlich lediglich die Behauptung aufgestellt wird, die für die Beurteilung maßgeblichen Verhältnisse stellten sich anders dar oder seien anders zu bewerten als vom Verwaltungsgericht angenommen.[vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.6.2021 - 2 A 147/21 -, AuAS 2021, 168
][vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.6.2021 - 2 A 147/21 -, AuAS 2021, 168 ] Vielmehr ist in dem Zulassungsantrag im Einzelnen darzulegen, welche Anhaltspunkte für die abweichende Tatsacheneinschätzung bestehen. - BVerwG, 17.11.2017 - 3 B 14.16
Benachteiligung gewerblicher Anbieter; Förderpraxis; Gemeinnützigkeit; …
Auszug aus OVG Saarland, 08.11.2021 - 2 A 256/21
Rn. 12 Unabhängig davon besteht ein grundsätzlicher Klärungsbedarf im Sinne des § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG dann nicht, wenn die vom Rechtsbehelfsführer aufgeworfenen Fragen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisquellen und der bisherigen bundesgerichtlichen Rechtsprechung eindeutig beantwortet werden können.[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, bei juris, zur Verneinung einer Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei, und vom 3.2.2021 - 2 A 356/20 -, zur Frage der Unterbrechung der Überstellungsfrist/Dublin III bei corona-bedingter Aussetzungsentscheidung][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, bei juris, zur Verneinung einer Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei, und vom 3.2.2021 - 2 A 356/20 -, zur Frage der Unterbrechung der Überstellungsfrist/Dublin III bei corona-bedingter Aussetzungsentscheidung] Das ist auch der Fall, wenn zu konkret aufgeworfenen Fragen noch keine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.11.2017 - 3 B 14.16 -, NVwZ-RR 2018, 150][vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.11.2017 - 3 B 14.16 -, NVwZ-RR 2018, 150] Auch dies gilt für die vom Kläger aufgeworfene Frage nach einer aktuellen Gruppenverfolgung aller zur Glaubensrichtung der Jeziden gehörenden Kurden im Irak. - OVG Saarland, 18.11.2020 - 2 A 321/20
Keine Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei
Auszug aus OVG Saarland, 08.11.2021 - 2 A 256/21
Rn. 12 Unabhängig davon besteht ein grundsätzlicher Klärungsbedarf im Sinne des § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG dann nicht, wenn die vom Rechtsbehelfsführer aufgeworfenen Fragen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisquellen und der bisherigen bundesgerichtlichen Rechtsprechung eindeutig beantwortet werden können.[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, bei juris, zur Verneinung einer Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei, und vom 3.2.2021 - 2 A 356/20 -, zur Frage der Unterbrechung der Überstellungsfrist/Dublin III bei corona-bedingter Aussetzungsentscheidung][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, bei juris, zur Verneinung einer Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei, und vom 3.2.2021 - 2 A 356/20 -, zur Frage der Unterbrechung der Überstellungsfrist/Dublin III bei corona-bedingter Aussetzungsentscheidung] Das ist auch der Fall, wenn zu konkret aufgeworfenen Fragen noch keine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.11.2017 - 3 B 14.16 -, NVwZ-RR 2018, 150][vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.11.2017 - 3 B 14.16 -, NVwZ-RR 2018, 150] Auch dies gilt für die vom Kläger aufgeworfene Frage nach einer aktuellen Gruppenverfolgung aller zur Glaubensrichtung der Jeziden gehörenden Kurden im Irak. - OVG Saarland, 19.03.2021 - 2 A 76/21
Darlegung grundsätzlicher Bedeutung
Auszug aus OVG Saarland, 08.11.2021 - 2 A 256/21
Rn. 10 Das Antragsvorbringen des Klägers genügt bereits nicht dem für Asylverfahren dem § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG zu entnehmenden prozessualen Darlegungserfordernis für die Grundsatzrüge.[vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.3.2021 - 2 A 76/21 -, Juris][vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.3.2021 - 2 A 76/21 -, Juris] Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats genügt ein auf die grundsätzliche Bedeutung einer Tatsachenfrage gestützter Zulassungsantrag den Anforderungen an die Darlegung insbesondere dann nicht, wenn in ihm - wie hier - letztlich lediglich die Behauptung aufgestellt wird, die für die Beurteilung maßgeblichen Verhältnisse stellten sich anders dar oder seien anders zu bewerten als vom Verwaltungsgericht angenommen.[vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.6.2021 - 2 A 147/21 -, AuAS 2021, 168][vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.6.2021 - 2 A 147/21 -, AuAS 2021, 168 ] Vielmehr ist in dem Zulassungsantrag im Einzelnen darzulegen, welche Anhaltspunkte für die abweichende Tatsacheneinschätzung bestehen. - OVG Saarland, 15.07.2021 - 2 A 96/21
Widerruf eines Abschiebungsverbots (Afghanistan)
Auszug aus OVG Saarland, 08.11.2021 - 2 A 256/21
Eine ordnungsgemäße Darlegung der Grundsatzrüge erfordert daher eine Benennung bestimmter Erkenntnisquellen, nach deren Inhalt zumindest eine Wahrscheinlichkeit dafür angenommen werden kann, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Einschätzungen in der Antragsschrift zutreffend sind.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.7.2021 - 2 A 96/21 -, und vom 6.8.2021 - 2 A 381/20 -, beide Juris][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.7.2021 - 2 A 96/21 -, und vom 6.8.2021 - 2 A 381/20 -, beide Juris] Davon ist hier nicht auszugehen. - OVG Saarland, 03.02.2021 - 2 A 356/20
Sog. Dublin-Verfahren; Unterbrechung der Überstellungsfrist durch coronabedingte …
Auszug aus OVG Saarland, 08.11.2021 - 2 A 256/21
Rn. 12 Unabhängig davon besteht ein grundsätzlicher Klärungsbedarf im Sinne des § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG dann nicht, wenn die vom Rechtsbehelfsführer aufgeworfenen Fragen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisquellen und der bisherigen bundesgerichtlichen Rechtsprechung eindeutig beantwortet werden können.[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, bei juris, zur Verneinung einer Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei, und vom 3.2.2021 - 2 A 356/20 -, zur Frage der Unterbrechung der Überstellungsfrist/Dublin III bei corona-bedingter Aussetzungsentscheidung][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, bei juris, zur Verneinung einer Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei, und vom 3.2.2021 - 2 A 356/20 -, zur Frage der Unterbrechung der Überstellungsfrist/Dublin III bei corona-bedingter Aussetzungsentscheidung] Das ist auch der Fall, wenn zu konkret aufgeworfenen Fragen noch keine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.11.2017 - 3 B 14.16 -, NVwZ-RR 2018, 150][vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.11.2017 - 3 B 14.16 -, NVwZ-RR 2018, 150] Auch dies gilt für die vom Kläger aufgeworfene Frage nach einer aktuellen Gruppenverfolgung aller zur Glaubensrichtung der Jeziden gehörenden Kurden im Irak. - OVG Saarland, 06.08.2021 - 2 A 381/20
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Tatsachenfrage
- VG Hamburg, 14.07.2023 - 8 A 490/21
Klage einer irakischen Staatsangehörigen mit kurdischer Volks- und jesidischer …
Eine Gruppenverfolgung von Jesidinnen und Jesiden im Irak, insbesondere in der Provinz Niniwe oder in Teilbereichen von Niniwe, findet nicht mehr statt (…vgl. OVG Münster, Urt. v. 21.12.2022, 9 A 1740/20.A, juris Rn. 66 ff., Urt. v. 22.10.2021, 9 A 2152/20.A, juris Rn. 49 ff.;… Urt. v. 12.10.2021, 9 A 549/18.A, juris Rn. 57 ff.;… Urt. v. 10.5.2021, 9 A 570/20.A, juris Rn. 66 ff.;… OVG Lüneburg, Urt. v. 11.3.2021, 9 LB 129/19, juris Rn. 58 ff.;… Urt. v. 22.10.2019, 9 LB 130/19, juris Rn. 51 ff.;… VGH Mannheim, Urt. v. 7.12.2021, A 10 S 2189/21, juris Rn. 22 ff.; OVG Saarlouis, Beschl. v. 8.11.2021, 2 A 256/21, juris Rn. 11;… VG Hamburg, Urt. v. 13.3.2018, 8 A 1135/17 , juris Rn. 29 ff.). - VG Hamburg, 29.11.2022 - 8 A 4314/21
Zum Ausschluss des Widerrufs der Flüchtlingseigenschaft wegen des Vorliegens von …
Eine Gruppenverfolgung von Jesidinnen und Jesiden im Irak, insbesondere in der Provinz Niniwe oder in Teilbereichen von Niniwe, findet nicht mehr statt (…vgl. OVG Münster, Urt. v. 22.10.2021, 9 A 2152/20.A, juris Rn. 49 ff.;… Urt. v. 12.10.2021, 9 A 549/18.A, juris Rn. 57 ff.;… Urt. v. 10.5.2021, 9 A 570/20.A, juris Rn. 66 ff.;… OVG Lüneburg, Urt. v. 11.3.2021, 9 LB 129/19, juris Rn. 58 ff.;… Urt. v. 22.10.2019, 9 LB 130/19, juris Rn. 51 ff.;… VGH Mannheim, Urt. v. 7.12.2021, A 10 S 2189/21, juris Rn. 22 ff.; OVG Saarlouis, Beschl. v. 8.11.2021, 2 A 256/21, juris Rn. 11;… VG Hamburg, Urt. v. 13.3.2018, 8 A 1135/17 , juris Rn. 29 ff.). - VG Hamburg, 24.07.2024 - 8 A 3112/19
Widerruf der internationalen Schutzzuerkennung für irakische Jesiden aus dem …
Eine Gruppenverfolgung von Jesiden im Irak, insbesondere auch in der Provinz Niniwe oder in Teilbereichen von Niniwe, findet nicht mehr statt (…vgl. OVG Münster, Urt. v. 5.9.2023, 9 A 1249/20.A, juris Rn. 44 ff;… Urt. v. 21.12.2022, 9 A 1740/20.A, juris Rn. 66 ff., Urt. v. 22.10.2021, 9 A 2152/20.A, juris Rn. 49 ff.;… Urt. v. 12.10.2021, 9 A 549/18.A, juris Rn. 57 ff.;… Urt. v. 10.5.2021, 9 A 570/20.A, juris Rn. 66 ff.;… VGH Mannheim, Urt. v. 12.7.2023, A 10 S 373/23, juris Rn. 34 ff.;… Urt. v. 7.12.2021, A 10 S 2189/21, juris Rn. 22 ff.;… OVG Lüneburg, Urt. v. 11.3.2021, 9 LB 129/19, juris Rn. 58 ff.;… Urt. v. 22.10.2019, 9 LB 130/19, juris Rn. 51 ff.; OVG Saarlouis, Beschl. v. 8.11.2021, 2 A 256/21, juris Rn. 11;… VG Hamburg, Urt. v. 13.3.2018, 8 A 1135/17 , juris Rn. 29 ff.).
- VG Hamburg, 04.02.2022 - 8 A 453/19
Erfolglose Asylklage eines Irakers (insbesondere Ablehnung eines …
2189/21, juris Rn. 22 ff.; OVG Saarlouis, Beschl. v. 8.11.2021, 2 A 256/21, juris Rn. 11; VG Hamburg, Urt. v. 13.3.2018, 8 A 1135/17, juris Rn. 29 ff.). - VGH Bayern, 27.08.2025 - 5 ZB 23.30936
Verwaltungsgerichte, Abschiebungsverbot, Verfolgungsgefahr, Obergerichtliche …
Das Verwaltungsgericht begründet seine Auffassung unter Bezugnahme auf obergerichtliche Rechtsprechung (etwa OVG Saarlouis, B.v. 8.11.2021 - 2 A 256/21, BeckRS 2021, 33700 Rn. 10, beck-online; VGH Mannheim, U.v. 7.12.2021 - A 10 S 2189/21 - juris; OVG NRW, U.v. 21.12.2022 - 9 A 1740/20.A - juris). - VG Bayreuth, 09.01.2025 - B 3 S 24.33462
Zweitantrag nach Rücknahmefiktion in Bulgarien
Die Rechtsprechung geht Gegenteil überwiegend einhellig davon aus, dass aufgrund der Zugehörigkeit zur Religionsgemeinschaft der Jesiden im Irak weder eine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung droht, noch die Voraussetzungen für einen subsidiären Schutzstatus vorliegen (…vgl. stellvertretend für viele: OVG NW, U.v. 31.7.2024 - 9 A 1519/20.A und U.v. 5.9.2023 - 9 A 1249/20.A - beide juris Rn. 32 ff.;… BayVGH, B.v. 26.5.2023 - 5 ZB 21.30950 - juris Rn. 6-12;… B.v. 5.6.2023 - 5 ZB 22.31199 - juris Rn. 5-11;… zudem: VGH BW, U.v. 7.12.2021 - A 10 S 2175/21 - BeckRS 2021, 42340 Rn. 17; OVG Saarl, B.v. 8.11.2021 - 2 A 256/21 - BeckRS 2021, 33700 Rn. 11;… BayVGH, B.v. 16.10.2019 - 5 ZB 19.33239 - BeckRS 2019, 27549 Rn. 7; NdsOVG, U.v. 11.3.2021 - 9 LB 129/19 - BeckRS 2021, 4631; OVG NW, U.v. 10.5.2021 - 9 A 1489/20.A - BeckRS 2021, 10408, U.v. 22.6.2021 - 9 A 4554/19.A - juris).
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