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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 17.01.2022 - 2 A 281/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,808
OVG Saarland, 17.01.2022 - 2 A 281/21 (https://dejure.org/2022,808)
OVG Saarland, Entscheidung vom 17.01.2022 - 2 A 281/21 (https://dejure.org/2022,808)
OVG Saarland, Entscheidung vom 17. Januar 2022 - 2 A 281/21 (https://dejure.org/2022,808)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 34 Abs 1 BauGB, § 34 Abs 2 BauGB, § 4 Abs 3 Nr 2 BauNVO, § 5 BauNVO, Art 103 Abs 1 GG
    Pferdehaltung in unbeplanter Ortslage; Notwendigkeit gerichtliche Ortsbesichtigung zur Beurteilung der maßgeblichen Umgebung; Berufungszulassung: Darlegungserfordernis bei selbstständig tragender Mehrfachbegründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34 Abs. 1
    Erteilung eines Vorbescheids für eine Pferdehaltung in unbeplanter Ortslage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufklärungsrüge ersetzt unterlassene Beiträge zur Sachverhaltsaufklärung nicht!

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Neubescheidung über ein Bauvorhaben in nicht beplanter Ortslage

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • OVG Saarland, 01.03.2021 - 2 A 72/20

    Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Saarland, 17.01.2022 - 2 A 281/21
    Beruht ein im Berufungszulassungsverfahren angegriffenes Urteil auf mehreren selbständig tragenden Gründen ("Mehrfachbegründung"), so ist für die Zulassung der Berufung nur Raum, wenn hinsichtlich jedes dieser Gründe ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und auch vorliegt (vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.3.2021 - 2 A 72/20 -, juris sowie Nr. 76 der Leitsatzübersicht I/2021 auf der Homepage des Gerichts, und vom 14.7.2020 - 2 A 272/19 -, juris sowie Nr. 71 der Leitsatzübersicht II/2020 auf der Homepage des Gerichts).

    Beruht ein im Berufungszulassungsverfahren angegriffenes Urteil - wie hier - auf mehreren selbständig tragenden Gründen ("Mehrfachbegründung"), so ist für die Zulassung der Berufung nur Raum, wenn hinsichtlich jedes dieser Gründe ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und auch vorliegt.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.3.2021 - 2 A 72/20 -, juris sowie Nr. 76 der Leitsatzübersicht I/2021 auf der Homepage des Gerichts, und vom 14.7.2020 - 2 A 272/19 -, juris sowie Nr. 71 der Leitsatzübersicht II/2020 auf der Homepage des Gerichts][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.3.2021 - 2 A 72/20 -, juris sowie Nr. 76 der Leitsatzübersicht I/2021 auf der Homepage des Gerichts, und vom 14.7.2020 - 2 A 272/19 -, juris sowie Nr. 71 der Leitsatzübersicht II/2020 auf der Homepage des Gerichts] Das ist hier nicht der Fall, so dass es auch nicht entscheidend darauf ankommt, ob es sich - wie die Klägerin meint - bei den von ihren Pferden ausgehenden Beeinträchtigungen für die unmittelbare Nachbarschaft noch hinnehmbare "gewisse Geruchs- und Lärmbelästigungen" handeln würde.

  • OVG Saarland, 12.05.2021 - 2 A 107/20

    Fingierte Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren

    Auszug aus OVG Saarland, 17.01.2022 - 2 A 281/21
    Auch die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und der Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebieten keine abweichende Interpretation des Zulassungstatbestands im § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, insbesondere keine Beweisaufnahme im Rahmen eines Zulassungsverfahrens (vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 18 in der Übersicht I/2021 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442).

    Auch die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und der Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebieten keine abweichende Interpretation des Zulassungstatbestands im § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, insbesondere keine Beweisaufnahme im Rahmen eines Zulassungsverfahrens.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 18 in der Übersicht I/2021 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 18 in der Übersicht I/2021 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.].

  • OVG Saarland, 27.11.2019 - 2 A 287/19

    Zulässigkeit eines Wettbüros in einem Mischgebiet

    Auszug aus OVG Saarland, 17.01.2022 - 2 A 281/21
    Im - hier bezogen auf eine Bauvoranfrage (§ 76 LBO (juris: )) - baurechtlichen Zulassungsstreit kommt es für die Bestimmung des Beurteilungsgegenstands (Vorhaben) allein auf den Inhalt der vom Bauherrn beziehungsweise der Bauherrin eingereichten Genehmigungsunterlagen an (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.11.2019 - 2 A 287/19 -, BauR 2020, 616).

    Rn. 15 Soweit die Klägerin nun vorträgt, dass "nur drei Pferde einziehen" sollten, bleibt festzuhalten, dass es im - wie hier bezogen auf die Bauvoranfrage (§ 76 LBO) - baurechtlichen Zulassungsstreit - allein auf den Inhalt der vom Bauherrn beziehungsweise hier der Bauherrin eingereichten Genehmigungsunterlagen ankommt.[vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.11.2019 - 2 A 287/19 -, BauR 2020, 616, wonach es allein Sache der Bauherrin oder des Bauherrn ist, mit der Einleitung eines bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens den Umfang und die Modalitäten seines Vorhabens festzulegen, den Gerichten nicht die Befugnis zukommt, das Vorhaben inhaltlich so zu modifizieren, um dieses am Maßstab der einschlägigen materiellen Vorschriften insgesamt oder auch nur in Teilen genehmigungsfähig zu machen, und das in besonderer Weise in einem Berufungszulassungsverfahren für die Beurteilung der erstinstanzlichen Entscheidung am Maßstab des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gilt][vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.11.2019 - 2 A 287/19 -, BauR 2020, 616, wonach es allein Sache der Bauherrin oder des Bauherrn ist, mit der Einleitung eines bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens den Umfang und die Modalitäten seines Vorhabens festzulegen, den Gerichten nicht die Befugnis zukommt, das Vorhaben inhaltlich so zu modifizieren, um dieses am Maßstab der einschlägigen materiellen Vorschriften insgesamt oder auch nur in Teilen genehmigungsfähig zu machen, und das in besonderer Weise in einem Berufungszulassungsverfahren für die Beurteilung der erstinstanzlichen Entscheidung am Maßstab des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gilt] An der rechtlichen Beurteilung des Verwaltungsgerichts würde - nur ergänzend - eine solche Reduzierung des geplanten Pferdebestands auch nichts ändern.

  • OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 272/19

    Versagung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Werbeanlage in einem …

    Auszug aus OVG Saarland, 17.01.2022 - 2 A 281/21
    Beruht ein im Berufungszulassungsverfahren angegriffenes Urteil auf mehreren selbständig tragenden Gründen ("Mehrfachbegründung"), so ist für die Zulassung der Berufung nur Raum, wenn hinsichtlich jedes dieser Gründe ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und auch vorliegt (vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.3.2021 - 2 A 72/20 -, juris sowie Nr. 76 der Leitsatzübersicht I/2021 auf der Homepage des Gerichts, und vom 14.7.2020 - 2 A 272/19 -, juris sowie Nr. 71 der Leitsatzübersicht II/2020 auf der Homepage des Gerichts).

    Beruht ein im Berufungszulassungsverfahren angegriffenes Urteil - wie hier - auf mehreren selbständig tragenden Gründen ("Mehrfachbegründung"), so ist für die Zulassung der Berufung nur Raum, wenn hinsichtlich jedes dieser Gründe ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und auch vorliegt.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.3.2021 - 2 A 72/20 -, juris sowie Nr. 76 der Leitsatzübersicht I/2021 auf der Homepage des Gerichts, und vom 14.7.2020 - 2 A 272/19 -, juris sowie Nr. 71 der Leitsatzübersicht II/2020 auf der Homepage des Gerichts][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.3.2021 - 2 A 72/20 -, juris sowie Nr. 76 der Leitsatzübersicht I/2021 auf der Homepage des Gerichts, und vom 14.7.2020 - 2 A 272/19 -, juris sowie Nr. 71 der Leitsatzübersicht II/2020 auf der Homepage des Gerichts] Das ist hier nicht der Fall, so dass es auch nicht entscheidend darauf ankommt, ob es sich - wie die Klägerin meint - bei den von ihren Pferden ausgehenden Beeinträchtigungen für die unmittelbare Nachbarschaft noch hinnehmbare "gewisse Geruchs- und Lärmbelästigungen" handeln würde.

  • OVG Saarland, 30.03.2012 - 2 A 316/11

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für den "Umbau und Erweiterung eines …

    Auszug aus OVG Saarland, 17.01.2022 - 2 A 281/21
    Auch die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und der Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebieten keine abweichende Interpretation des Zulassungstatbestands im § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, insbesondere keine Beweisaufnahme im Rahmen eines Zulassungsverfahrens (vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 18 in der Übersicht I/2021 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442).

    Auch die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und der Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebieten keine abweichende Interpretation des Zulassungstatbestands im § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, insbesondere keine Beweisaufnahme im Rahmen eines Zulassungsverfahrens.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 18 in der Übersicht I/2021 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 18 in der Übersicht I/2021 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.].

  • OVG Saarland, 18.09.2020 - 2 A 228/20

    Zulässigkeit von Werbeanlagen

    Auszug aus OVG Saarland, 17.01.2022 - 2 A 281/21
    Auch die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und der Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebieten keine abweichende Interpretation des Zulassungstatbestands im § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, insbesondere keine Beweisaufnahme im Rahmen eines Zulassungsverfahrens (vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 18 in der Übersicht I/2021 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442).

    Auch die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und der Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebieten keine abweichende Interpretation des Zulassungstatbestands im § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, insbesondere keine Beweisaufnahme im Rahmen eines Zulassungsverfahrens.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 18 in der Übersicht I/2021 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 18 in der Übersicht I/2021 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.].

  • OVG Saarland, 20.06.2012 - 2 A 411/11
    Auszug aus OVG Saarland, 17.01.2022 - 2 A 281/21
    Auch die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und der Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebieten keine abweichende Interpretation des Zulassungstatbestands im § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, insbesondere keine Beweisaufnahme im Rahmen eines Zulassungsverfahrens (vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 18 in der Übersicht I/2021 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442).

    Auch die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und der Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebieten keine abweichende Interpretation des Zulassungstatbestands im § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, insbesondere keine Beweisaufnahme im Rahmen eines Zulassungsverfahrens.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 18 in der Übersicht I/2021 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 18 in der Übersicht I/2021 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.].

  • OVG Saarland, 06.02.2020 - 2 A 132/19

    Anforderungen an die Berufungszulassungsantragsbegründung bei Mehrfachbegründung …

    Auszug aus OVG Saarland, 17.01.2022 - 2 A 281/21
    Zum anderen ist die sogenannte "Aufklärungsrüge" sicher kein Mittel, um von dem Beteiligten im erstinstanzlichen Verfahren unterlassene eigene Beiträge zur Aufklärung des Sachverhalts zu ersetzen.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.2.2020 - 2 A 132/19 -, juris und Nr. 11 in der Leitsatzübersicht I/2020, wonach die Rüge einer unzureichenden Sachaufklärung in einem Berufungszulassungsverfahren insbesondere kein geeignetes Mittel darstellt, um von dem die Zulassung des Rechtsmittels begehrenden Beteiligten in erster Instanz nicht gestellte Beweisanträge zu ersetzen.][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.2.2020 - 2 A 132/19 -, juris und Nr. 11 in der Leitsatzübersicht I/2020, wonach die Rüge einer unzureichenden Sachaufklärung in einem Berufungszulassungsverfahren insbesondere kein geeignetes Mittel darstellt, um von dem die Zulassung des Rechtsmittels begehrenden Beteiligten in erster Instanz nicht gestellte Beweisanträge zu ersetzen.] Auf die obigen Ausführungen zur Ortseinsicht unter Beteiligung der Klägerin kann insoweit verwiesen werden.
  • OVG Saarland, 11.06.2024 - 2 A 49/23

    Beabsichtigte Nutzungsänderung eines Wohnhauses in ein Ingenieurbüro für …

    Hat sich das Verwaltungsgericht einen eigenen Eindruck von den baulichen Gegebenheiten vor Ort verschafft und eine nach den Maßstäben der Rechtsprechung nachvollziehbare Bewertung vorgenommen, so kommt eine Zulassung der Berufung nur in Betracht, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des konkreten Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des von ihm festgestellten Ergebnisses begründen können.[vgl. Beschlüsse des Senats vom 17.1.2022 - 2 A 281/21 -, juris, Rn. 12, vom 30.3.2020 - 2 A 78/20 -, juris, Rn. 16, und vom 6.4.2016 - 2 A 148/15 - juris, Rn. 13 f][vgl. Beschlüsse des Senats vom 17.1.2022 - 2 A 281/21 -, juris, Rn. 12, vom 30.3.2020 - 2 A 78/20 -, juris, Rn. 16, und vom 6.4.2016 - 2 A 148/15 - juris, Rn. 13 f] Auch die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gebots des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und der Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebieten keine abweichende Interpretation des Zulassungstatbestandes in § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, insbesondere keine Beweisaufnahme im Rahmen des Zulassungsverfahrens.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.3.2021 - 2 A 72/20 -, juris und vom 14.7.2020 - 2 A 272/19 -, juris][vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.3.2021 - 2 A 72/20 -, juris und vom 14.7.2020 - 2 A 272/19 -, juris].
  • OVG Saarland, 07.11.2022 - 2 A 224/22

    Anhörungsrüge nach Zurückweisung eines Antrags auf Zulassung der Berufung

    Die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und der Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebieten keine Beweisaufnahme durch das Rechtsmittelgericht im Rahmen eines auf den § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützten Antrags auf Zulassung der Berufung (vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 3.8.2022 - 2 A 109/22 -, bei Juris, vom 17.1.2022 - 2 A 281/21 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 12 in der Übersicht I/2022 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442).

    Rn. 10 Die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und der Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebieten schließlich keine Beweisaufnahme durch das Rechtsmittelgericht im Rahmen eines auf den § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützten Antrags auf Zulassung der Berufung.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 3.8.2022 - 2 A 109/22 -, bei Juris, vom 17.1.2022 - 2 A 281/21 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 12 in der Übersicht I/2022 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442)][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 3.8.2022 - 2 A 109/22 -, bei Juris, vom 17.1.2022 - 2 A 281/21 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 12 in der Übersicht I/2022 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442)].

  • OVG Saarland, 03.08.2022 - 2 A 109/22

    Unzulässigkeit einer kerngebietstypischen Spielhalle in unbeplanter Ortslage

    Die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und der Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebieten keine abweichende Interpretation des Zulassungstatbestands im § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, insbesondere keine Beweisaufnahme im Rahmen eines Zulassungsverfahrens (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.1.2022 - 2 A 281/21 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 12 in der Übersicht I/2022 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442).

    Auch die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und der Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebieten keine abweichende Interpretation des Zulassungstatbestands im § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, insbesondere keine Beweisaufnahme im Rahmen eines Zulassungsverfahrens.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.1.2022 - 2 A 281/21 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 12 in der Übersicht I/2022 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.1.2022 - 2 A 281/21 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 12 in der Übersicht I/2022 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.].

  • VGH Hessen, 01.03.2023 - 10 A 2362/21
    Ist aber die die Grundlage der streitigen Rücknahme bildende Rechtswidrigkeit des Bewilligungsbescheids vom 6. April 2020 selbständig tragend mehrfach begründet, könnte eine Zulassung der Berufung nur erfolgen, wenn im Hinblick auf jeden der Begründungsstränge ein Zulassungsgrund dargelegt wird und in der Sache vorliegt (vgl. u. a.: OVG des Saarlands, Beschluss vom 17. Januar 2022 2 A 281/21 ; Bay. VGH, Beschluss vom 26. Januar 2018 - 6 ZB 17.956 - jew. juris).
  • OVG Saarland, 08.03.2024 - 2 A 67/23

    Bauaufsichtliche Beseitigungsanordnungen

    Hat sich das Verwaltungsgericht einen Eindruck von den baulichen Gegebenheiten vor Ort verschafft und eine nach den Maßstäben der Rechtsprechung nachvollziehbare Bewertung vorgenommen, so ist die Zulassung der Berufung nur gerechtfertigt, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des konkreten Falls aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des von ihm festgestellten Ergebnisses begründen können.[vgl. Beschlüsse des Senats vom 17.1.2022 - 2 A 281/21 -, juris, Rn. 12, vom 30.3.2020 - 2 A 78/20 -, juris, Rn. 16, und vom 6.4.2016 - 2 A 148/15 -, juris Rn. 13 f.][vgl. Beschlüsse des Senats vom 17.1.2022 - 2 A 281/21 -, juris, Rn. 12, vom 30.3.2020 - 2 A 78/20 -, juris, Rn. 16, und vom 6.4.2016 - 2 A 148/15 -, juris Rn. 13 f.].
  • OVG Saarland, 14.10.2022 - 1 A 152/21

    Zuwendung für forstliche Maßnahmen nach GAK-Rahmenplan

    Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03-, juris][vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03-, juris] Beruht das angefochtene Urteil auf zwei selbständig tragenden Gründen (Mehrfachbegründung), darf die Berufung nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jedes der beiden Gründe ein durchgreifender Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.1.2021 - 2 B 21.20 -, juris Rn. 9 m.w.N.; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.1.2022 - 2 A 281/21 -, juris Rn. 16 m.w.N., und vom 19.11.2007 - 1 A 397/07 -, juris Rn. 5 m.w.N.; vgl. auch Stuhlfauth, in: Bader u.a., VwGO, 7. Aufl. 2018, § 124 Rn. 21 und § 124a Rn. 82, m.w.N.][vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.1.2021 - 2 B 21.20 -, juris Rn. 9 m.w.N.; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.1.2022 - 2 A 281/21 -, juris Rn. 16 m.w.N., und vom 19.11.2007 - 1 A 397/07 -, juris Rn. 5 m.w.N.; vgl. auch Stuhlfauth, in: Bader u.a., VwGO, 7. Aufl. 2018, § 124 Rn. 21 und § 124a Rn. 82, m.w.N.].
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