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Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 25.04.2013 - 2 A 286/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,22880
VG Magdeburg, 25.04.2013 - 2 A 286/12 (https://dejure.org/2013,22880)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 25.04.2013 - 2 A 286/12 (https://dejure.org/2013,22880)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 25. April 2013 - 2 A 286/12 (https://dejure.org/2013,22880)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 60 VwVfG, § 59 VwVfG, § 90 GO ST, § 156 GO ST, § 25 Abs 4 GrStG
    Grundsätzliche Bindungswirkung einer Vereinbarung über die Festschreibung von Realsteuerhebesätzen für eine bestimmte Zeit in einem Gebietsänderungsvertrag

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • OVG Sachsen, 04.01.2008 - 4 BS 449/07

    Unwirtschaftliche Regelung in Eingemeindungsvertrag

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.04.2013 - 2 A 286/12
    Denn diesem allgemeinen Haushaltsgrundsatz sind mit Blick auf das verfassungsrechtlich gewährleistete, kommunale Selbstverwaltungsrecht (Art. 28 Abs. 2 GG) und die kommunale Finanzhoheit der Gemeinden sowie das Rechtsstaatsgebot nur in Ausnahmefällen konkrete Handlungsgebote für Gemeinden zu entnehmen (vgl. SächsOVG, B. v. 04.01.2008, a. a. O., m. w. N.), d. h. grundsätzlich entscheidet die Gemeinde im Rahmen ihres weiten Gestaltungsspielraums, welche notwendigen Maßnahmen zu ergreifen sind, um den gesetzlich vorgegebenen Haushaltsausgleich zu erreichen.

    Diese Bindungswirkung entfällt nicht schon dadurch, dass eine Vertragspartei nach heutiger Interessen- oder Kenntnislage einer damals ausgehandelten Regelung vernünftigerweise nicht mehr zustimmen könnte (vgl. insg.: Sächs. OVG, B. v. 04.01.2008 - 4 BS 449/07 - VG MD, B. v. 22.02.2012 - 9 B 30/12 MD - jew. zit. nach juris).

    Findet jedoch die vom Ministerium geforderte Auslegung in der Formulierung der betreffenden Vereinbarung keine Stütze, kommt eine solche einschränkende Auslegung nicht in Betracht (so auch Sächs. OVG, B. v. 04.01.2008, a. a. O.).

  • BVerwG, 18.07.2012 - 8 C 4.11

    Abänderung; Anmeldung; Anpassungsverlangen; Anpassungsanspruch; Aufhebung; …

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.04.2013 - 2 A 286/12
    Schließlich müssen die Folgen der nachträglichen Änderung den Risikorahmen überschreiten, den ein Vertragspartner nach Treu und Glauben hinzunehmen hat, weshalb ihm das Festhalten an der ursprünglichen vertraglichen Regelung nicht zumutbar ist (vgl. zum Ganzen: BVerwG, U. v. 18.07.2012 - 8 C 4.11 -, zit. nach juris).

    Die rechtliche Würdigung, ob sich aus der wesentlichen Änderung der gemeinsam vorausgesetzten Grundlagen des Vertrages unzumutbare Folgewirkungen für eine Vertragspartei ergeben, ist auf der Grundlage aller maßgebenden Umstände des Einzelfalls vorzunehmen (vgl. BVerwG, U. v. 18.07.2012, a. a. O., m. w. N.).

  • BVerwG, 27.10.2010 - 8 C 43.09

    Kommunale Selbstverwaltung; kommunale Finanzhoheit; Gestaltungsspielraum; …

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.04.2013 - 2 A 286/12
    Denn auch dann liegt es grundsätzlich innerhalb des Gestaltungsspielraums der Gemeinde, durch ihre demokratisch gewählten Organe zu entscheiden, wie die notwendige Reduzierung freiwilliger Leistungen und die Erzielung zusätzlicher Einnahmen erfolgen soll (vgl. BVerwG, U. v. 27.10.2010 - 8 C 43/09 -: für den Fall einer kommunalaufsichtlichen Beanstandung der Senkung der Realsteuerhebsätze durch die Gemeinde bei anhaltender Haushaltsnotlage, zitiert nach juris).

    Dafür genügt es jedoch gerade nicht, dass sich die betreffende Gemeinde - wie hier - in einer anhaltenden Haushaltsnotlage befindet (vgl. BVerwG, U. v. 27.10.2010 - 8 C 43/09 -: für den Fall einer kommunalaufsichtlichen Beanstandung der Senkung der Realsteuerhebsätze durch die Gemeinde, zitiert nach juris).

  • OVG Sachsen, 30.06.1997 - 3 S 391/97

    Gemeinde; Eingemeindungsvereinbarung; Bürgerbegehren; Rechtsfehlerhaft

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.04.2013 - 2 A 286/12
    Andernfalls wäre die in § 59 VwVfG zum Ausdruck kommende gesetzliche Unterscheidung zwischen gesetzeswidrigen, aber gleichwohl gültigen einerseits sowie gesetzeswidrigen und deshalb nichtigen Verträgen andererseits aufgehoben (vgl. SächsOVG, B. v. 30.06.1997 - 3 S 391/97 -, SächsVBl. 4/98, S. 83 [84]).

    Daran fehlt es, wenn Umstände betroffen sind, die nach dem Sinn der Vereinbarung in den Risikobereich einer Partei fallen (vgl. SächsOVG, B. v. 30.06.1997 - 3 S 391/97 -, a. a. O., m. w. N.).

  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 160/09

    Preisgebundener Wohnraum: Anspruch des Vermieters auf Vertragsanpassung bei …

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.04.2013 - 2 A 286/12
    Vertragsgrundlage sind die bei Vertragsabschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen der Vertragsparteien oder die für den Vertragspartner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Vertragsparteien auf dieser Vorstellung aufbaut (BGH, Urteil vom 24. März 2010 - VIII ZR 160/09 - NJW 2010, 1663 ).
  • BVerwG, 11.06.1993 - 8 C 32.90

    Landesrechtliche Bindung des Hebesatzrechts an Ausschöfpung von Gebührenrahmen …

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.04.2013 - 2 A 286/12
    Bei der Festsetzung der Hebesätze haben die Gemeinden wegen dieser verfassungsrechtlich garantierten Steuerhoheit grundsätzlich einen weiten Ermessensspielraum, der seine Grenzen lediglich in allgemeinen Grundsätzen des Haushalts- und Steuerrechts findet (BVerwG, U. v. 11.06.1993 - 8 C 32.90 -, zitiert nach juris).
  • VG Sigmaringen, 10.10.2007 - 3 K 102/06

    Keine Klagebefugnis einer durch Vereinigung untergegangenen Gemeinde

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.04.2013 - 2 A 286/12
    Rn. 35 Soweit sich die Beklagte demgegenüber auf den Erlass des MI vom 14.10.2011/19.12.2011 (Recht zur Abweichung von Regelungen in Gebietsänderungsverträgen aufgrund der Pflicht zur Haushaltskonsolidierung) beruft und darin gefordert wird, "freiwillige öffentliche Verpflichtungen unter Beachtung bindender gesetzlicher Vorgaben (§ 90 bzw. § 156 Abs. 3 GO LSA) auszulegen (VG Sigmaringen, Urteil vom 10.10.2007, Az.: 3 K 102/06)", führt dies vorliegend zu keiner anderen Beurteilung.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2012 - 4 M 75/12

    Einstweilige Anordnung wegen einseitiger Anrechnung eines Betrages auf die nach …

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.04.2013 - 2 A 286/12
    Rn. 34 2. Damit ist die Beklagte an die Vereinbarung in § 10 des Gebietsänderungsvertrages grundsätzlich gebunden (vgl. auch OVG LSA, B. v. 27.04.2012 - 4 M 75/12 -, zit. nach juris).
  • VG Magdeburg, 22.02.2012 - 9 B 30/12

    Kommunalrecht: Vertragliche Regelungen eines Gemeindegebietsvertrags; …

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.04.2013 - 2 A 286/12
    Diese Bindungswirkung entfällt nicht schon dadurch, dass eine Vertragspartei nach heutiger Interessen- oder Kenntnislage einer damals ausgehandelten Regelung vernünftigerweise nicht mehr zustimmen könnte (vgl. insg.: Sächs. OVG, B. v. 04.01.2008 - 4 BS 449/07 - VG MD, B. v. 22.02.2012 - 9 B 30/12 MD - jew. zit. nach juris).
  • VG Magdeburg, 04.07.2013 - 2 A 336/13

    Teilanfechtung eines Grundsteuerbescheids wegen Erhöhung des Steuerhebesatzes

    Liegt - wie hier - eine solche landesrechtliche Gestattung vor (vgl. hierzu Beschlüsse der Landesregierung vom 6. Februar 2001 [MBl. LSA 2001, 157] und vom 28. Juli 2007 [MBl. LSA 2007, 734] sowie OVG LSA, B. v. 10.12.2012 - 4 L 174/12 -) und vereinbart die Parteien hiernach im Rahmen eines Gebietsänderungsvertrages unterschiedliche Hebsätze, so sind sie daran für die vertraglich bestimmte Zeit gebunden, wenn die Vereinbarung wirksam zustande gekommen ist, eine einschränkende Auslegung des Vertragstextes nicht in Betracht kommt und der eingemeindenden bzw. neu entstehenden Gemeinde auch ein Recht auf Vertragsanpassung entsprechend § 60 VwVfG wegen wesentlicher Veränderung der Umstände, die für diese Regelung maßgebend gewesen sind, nicht zusteht (vgl. VG MD, U. v. 25.04.2013 - 2 A 286/12 MD -, juris).

    Damit sind auch "unwirtschaftliche" Regelungen eines ansonsten wirksamen Eingemeindungsvertrages nicht ohne weiteres wegen eines gesetzlichen Verbots i. S. v. § 59 VwVfG i. V. m. § 134 BGB nichtig (vgl. insg.: Sächs. OVG, B. v. 04.01.2008 - 4 BS 449/07 - sowie B. 25.07.2013 - 4 A 218/13 -, jeweils juris; VG MD, U. v. 25.04.2013 - 2 A 286/12 MD -, juris).

    Da sie davon Abstand genommen hat und diese Entscheidung von ihrem Entscheidungsspielraum gedeckt war, dürfte ihr ein Festhalten an der getroffenen vertraglichen Regelung erst dann nicht mehr zuzumuten sein, wenn sich die haushaltsrechtlichen Verhältnisse derart verschlechtern, dass ein Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Frage, wie der gesetzlich vorgegebene Haushaltsausgleich angestrebt und erreicht werden soll, nicht mehr besteht, sich also aus dem allgemeinen Haushaltsgrundsatz ein konkretes Handlungsgebot ergibt (vgl. VG MD, U. v. 25.04.2013 - 2 A 286/12 MD -, juris).

  • VG Magdeburg, 05.06.2018 - 2 A 495/17

    Grundsteuerhebesätze für 2017 in der Stadt Genthin OT Paplitz und Gladau

    Liegt - wie hier - eine solche landesrechtliche Gestattung vor (vgl. Beschlüsse der Landesregierung vom 6. Februar 2001 (MBl LSA 2001, 157) und vom 28. Juli 2007 (MBl LSA 2007, 734)) und vereinbaren die Parteien hiernach im Rahmen eines Gebietsänderungsvertrages unterschiedliche Hebesätze, so sind sie daran für die vertraglich bestimmte Zeit gebunden, wenn die Vereinbarung wirksam zustande gekommen ist, eine einschränkende Auslegung des Vertragstextes nicht in Betracht kommt und der neu entstehenden Gemeinde ein Recht auf Vertragsanpassung nach § 60 VwVfG wegen wesentlicher Veränderung der Umstände nicht zusteht (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 25. April 2013 - 2 A 286/12 MD; Urteil vom 4. Juli 2013 - 2 A 336/13 MD -, juris).

    Dann ergibt sich aus dem allgemeinen Haushaltsgrundsatz ein konkretes Handlungsgebot (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 25. April 2013 - 2 A 286/12 MD -, juris).

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