Rechtsprechung
| OVG Saarland, 16.11.2020 - 2 A 309/20 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 3 AsylVfG 1992, § 3b Abs 1 Nr 4 Buchst b AsylVfG 1992, § 78 Abs 3 Nr 1 AsylVfG 1992, § 78 Abs 4 S 4 AsylVfG 1992, § 60 Abs 5 AufenthG
Berufungszulassung in Asylrechtsverfahren: Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei - milo.bamf.de
AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 3a; AsylG, § 3b; AsylG, § 4; AsylG, § 78 Abs 3; AsylG, § 78 Abs 4
Türkei: Berufung aufgrund mangelnder Begründung zurückgewiesen; Keine landesweite Gruppenverfolgung von ethnischen Kurden, aufgrund mangelnder Gefahrendichte; Keine verschärfte Behandlung für in das Herkunftsland abgeschobene kurdischstämmige Asylbewerber
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Streit um einen Anspruch auf Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Darlegungsanforderungen an einen auf die grundsätzliche Bedeutung einer Tatsachenfrage gestützten Zulassungsantrag; Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung; Keine Gruppenverfolgung von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 04.08.2020 - 6 K 1913/18
- OVG Saarland, 16.11.2020 - 2 A 309/20
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08
Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte; …
Auszug aus OVG Saarland, 16.11.2020 - 2 A 309/20
Nach der erwähnten höchstrichterlichen Rechtsprechung müssten sich Verfolgungshandlungen im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet, hier dem gesamten Staatsgebiet der Türkischen Republik, gegen alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder richten und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne Weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht.[vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 21.4.2009 - 10 C 11.08 -, NVwZ 2009, 1237, dazu aus der neueren Rechtsprechung zur Türkei beispielsweise OVG Schleswig, Beschluss vom 12.5.2020 - 5 LA 158/20 -, bei Juris][vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 21.4.2009 - 10 C 11.08 -, NVwZ 2009, 1237, dazu aus der neueren Rechtsprechung zur Türkei beispielsweise OVG Schleswig, Beschluss vom 12.5.2020 - 5 LA 158/20 -, bei Juris] Dass diese Voraussetzungen hier gegeben sind beziehungsweise nach gegenwärtigem Sachstand auch nur möglicherweise in dem angestrebten Berufungsverfahren festgestellt werden könnten, ergibt sich aus den von dem Kläger benannten Quellen beziehungsweise aus den insoweit ausgeführten Ereignissen nicht. - VGH Bayern, 10.02.2020 - 24 ZB 20.30271
Keine Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei
Auszug aus OVG Saarland, 16.11.2020 - 2 A 309/20
Rn. 12 Kurdische Volkszugehörige unterliegen in der Türkei nach einhelliger Rechtsprechung deutscher Obergerichte keiner Gruppenverfolgung im Sinne der §§ 3, 3a, 3b Abs. 1 Nr. 4 b) AsylG,[vgl. dazu beispielsweise VGH München, Beschluss vom 10.2.2020 - 24 ZB 20.30271 -, bei Juris, mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch aus der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung, sowie unter Verweise auf den Lagebericht des Auswärtigen Amts über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Türkei vom 14.6.2019; ebenso auch nach den Ereignissen von 2015/2016 etwa OVG Bautzen, Beschlüsse vom 9.4.2019 - 3 A 358/19 -, und vom 28.5.2018 - 3 A 120/18.A -, beide bei Juris][vgl. dazu beispielsweise VGH München, Beschluss vom 10.2.2020 - 24 ZB 20.30271 -, bei Juris, mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch aus der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung, sowie unter Verweise auf den Lagebericht des Auswärtigen Amts über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Türkei vom 14.6.2019; ebenso auch nach den Ereignissen von 2015/2016 etwa OVG Bautzen, Beschlüsse vom 9.4.2019 - 3 A 358/19 -, und vom 28.5.2018 - 3 A 120/18.A -, beide bei Juris] wobei die rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung nach Maßgabe eines staatlichen Verfolgungsprogramms in der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich geklärt sind.[vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 16.11.2015 - 1 B 76.15 -, bei Juris, wo ausdrücklich auch auf die Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.4.2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes Bezug genommen und insoweit kein Bedarf zur Modifizierung der bisherigen Rechtsprechung gesehen wird][vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 16.11.2015 - 1 B 76.15 -, bei Juris, wo ausdrücklich auch auf die Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.4.2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes Bezug genommen und insoweit kein Bedarf zur Modifizierung der bisherigen Rechtsprechung gesehen wird] Dagegen benennt der Kläger zwar - wie erwähnt - Berichte über einzelne Fälle zu - übrigens auch in Deutschland leider nicht zu verhindernden - rassistisch motivierten Gewalttaten, die nach seiner Meinung eine Gruppenverfolgung belegen sollen. - OVG Sachsen, 09.04.2019 - 3 A 358/19
Güteverhandlung; Asylverfahren
Auszug aus OVG Saarland, 16.11.2020 - 2 A 309/20
Rn. 12 Kurdische Volkszugehörige unterliegen in der Türkei nach einhelliger Rechtsprechung deutscher Obergerichte keiner Gruppenverfolgung im Sinne der §§ 3, 3a, 3b Abs. 1 Nr. 4 b) AsylG,[vgl. dazu beispielsweise VGH München, Beschluss vom 10.2.2020 - 24 ZB 20.30271 -, bei Juris, mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch aus der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung, sowie unter Verweise auf den Lagebericht des Auswärtigen Amts über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Türkei vom 14.6.2019; ebenso auch nach den Ereignissen von 2015/2016 etwa OVG Bautzen, Beschlüsse vom 9.4.2019 - 3 A 358/19 -, und vom 28.5.2018 - 3 A 120/18.A -, beide bei Juris][vgl. dazu beispielsweise VGH München, Beschluss vom 10.2.2020 - 24 ZB 20.30271 -, bei Juris, mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch aus der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung, sowie unter Verweise auf den Lagebericht des Auswärtigen Amts über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Türkei vom 14.6.2019; ebenso auch nach den Ereignissen von 2015/2016 etwa OVG Bautzen, Beschlüsse vom 9.4.2019 - 3 A 358/19 -, und vom 28.5.2018 - 3 A 120/18.A -, beide bei Juris] wobei die rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung nach Maßgabe eines staatlichen Verfolgungsprogramms in der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich geklärt sind.[vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 16.11.2015 - 1 B 76.15 -, bei Juris, wo ausdrücklich auch auf die Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.4.2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes Bezug genommen und insoweit kein Bedarf zur Modifizierung der bisherigen Rechtsprechung gesehen wird][vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 16.11.2015 - 1 B 76.15 -, bei Juris, wo ausdrücklich auch auf die Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.4.2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes Bezug genommen und insoweit kein Bedarf zur Modifizierung der bisherigen Rechtsprechung gesehen wird] Dagegen benennt der Kläger zwar - wie erwähnt - Berichte über einzelne Fälle zu - übrigens auch in Deutschland leider nicht zu verhindernden - rassistisch motivierten Gewalttaten, die nach seiner Meinung eine Gruppenverfolgung belegen sollen.
- BVerwG, 16.11.2015 - 1 B 76.15
Beweiswürdigung bzgl. der Annahme einer Gruppenverfolgung der Tamilen nach …
Auszug aus OVG Saarland, 16.11.2020 - 2 A 309/20
Rn. 12 Kurdische Volkszugehörige unterliegen in der Türkei nach einhelliger Rechtsprechung deutscher Obergerichte keiner Gruppenverfolgung im Sinne der §§ 3, 3a, 3b Abs. 1 Nr. 4 b) AsylG,[vgl. dazu beispielsweise VGH München, Beschluss vom 10.2.2020 - 24 ZB 20.30271 -, bei Juris, mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch aus der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung, sowie unter Verweise auf den Lagebericht des Auswärtigen Amts über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Türkei vom 14.6.2019; ebenso auch nach den Ereignissen von 2015/2016 etwa OVG Bautzen, Beschlüsse vom 9.4.2019 - 3 A 358/19 -, und vom 28.5.2018 - 3 A 120/18.A -, beide bei Juris][vgl. dazu beispielsweise VGH München, Beschluss vom 10.2.2020 - 24 ZB 20.30271 -, bei Juris, mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch aus der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung, sowie unter Verweise auf den Lagebericht des Auswärtigen Amts über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Türkei vom 14.6.2019; ebenso auch nach den Ereignissen von 2015/2016 etwa OVG Bautzen, Beschlüsse vom 9.4.2019 - 3 A 358/19 -, und vom 28.5.2018 - 3 A 120/18.A -, beide bei Juris] wobei die rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung nach Maßgabe eines staatlichen Verfolgungsprogramms in der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich geklärt sind.[vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 16.11.2015 - 1 B 76.15 -, bei Juris, wo ausdrücklich auch auf die Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.4.2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes Bezug genommen und insoweit kein Bedarf zur Modifizierung der bisherigen Rechtsprechung gesehen wird][vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 16.11.2015 - 1 B 76.15 -, bei Juris, wo ausdrücklich auch auf die Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.4.2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes Bezug genommen und insoweit kein Bedarf zur Modifizierung der bisherigen Rechtsprechung gesehen wird] Dagegen benennt der Kläger zwar - wie erwähnt - Berichte über einzelne Fälle zu - übrigens auch in Deutschland leider nicht zu verhindernden - rassistisch motivierten Gewalttaten, die nach seiner Meinung eine Gruppenverfolgung belegen sollen. - OVG Sachsen, 28.05.2018 - 3 A 120/18
Asyl; Gruppenverfolgung; Türkei; Kurde; Darlegung; rechtliches Gehör; …
Auszug aus OVG Saarland, 16.11.2020 - 2 A 309/20
Rn. 12 Kurdische Volkszugehörige unterliegen in der Türkei nach einhelliger Rechtsprechung deutscher Obergerichte keiner Gruppenverfolgung im Sinne der §§ 3, 3a, 3b Abs. 1 Nr. 4 b) AsylG,[vgl. dazu beispielsweise VGH München, Beschluss vom 10.2.2020 - 24 ZB 20.30271 -, bei Juris, mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch aus der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung, sowie unter Verweise auf den Lagebericht des Auswärtigen Amts über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Türkei vom 14.6.2019; ebenso auch nach den Ereignissen von 2015/2016 etwa OVG Bautzen, Beschlüsse vom 9.4.2019 - 3 A 358/19 -, und vom 28.5.2018 - 3 A 120/18.A -, beide bei Juris][vgl. dazu beispielsweise VGH München, Beschluss vom 10.2.2020 - 24 ZB 20.30271 -, bei Juris, mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch aus der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung, sowie unter Verweise auf den Lagebericht des Auswärtigen Amts über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Türkei vom 14.6.2019; ebenso auch nach den Ereignissen von 2015/2016 etwa OVG Bautzen, Beschlüsse vom 9.4.2019 - 3 A 358/19 -, und vom 28.5.2018 - 3 A 120/18.A -, beide bei Juris] wobei die rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung nach Maßgabe eines staatlichen Verfolgungsprogramms in der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich geklärt sind.[vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 16.11.2015 - 1 B 76.15 -, bei Juris, wo ausdrücklich auch auf die Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.4.2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes Bezug genommen und insoweit kein Bedarf zur Modifizierung der bisherigen Rechtsprechung gesehen wird][vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 16.11.2015 - 1 B 76.15 -, bei Juris, wo ausdrücklich auch auf die Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.4.2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes Bezug genommen und insoweit kein Bedarf zur Modifizierung der bisherigen Rechtsprechung gesehen wird] Dagegen benennt der Kläger zwar - wie erwähnt - Berichte über einzelne Fälle zu - übrigens auch in Deutschland leider nicht zu verhindernden - rassistisch motivierten Gewalttaten, die nach seiner Meinung eine Gruppenverfolgung belegen sollen. - VGH Bayern, 13.08.2018 - 9 ZB 18.50044
Antrag auf Zulassung der Berufung im Asylverfahren - Aufnahmebedingungen in …
Auszug aus OVG Saarland, 16.11.2020 - 2 A 309/20
Rn. 13 Das zuvor Gesagte gilt auch für die Beurteilung nach § 4 AsylG und - wie ausgeführt - im Übrigen auch für die Rechtsprechung des vom Kläger unter Verweis auf eine Entscheidung aus dem Jahr 2018 in Bezug genommenen Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs.[vgl. VGH München, Beschluss vom 13.8.2018 - 9 ZB 18.50044 -, Juris][vgl. VGH München, Beschluss vom 13.8.2018 - 9 ZB 18.50044 -, Juris] Bei diesem Beschluss handelte es sich im Übrigen nur um eine Zulassungsentscheidung. - OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 5 LA 158/20
Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung
Auszug aus OVG Saarland, 16.11.2020 - 2 A 309/20
Nach der erwähnten höchstrichterlichen Rechtsprechung müssten sich Verfolgungshandlungen im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet, hier dem gesamten Staatsgebiet der Türkischen Republik, gegen alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder richten und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne Weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht.[vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 21.4.2009 - 10 C 11.08 -, NVwZ 2009, 1237, dazu aus der neueren Rechtsprechung zur Türkei beispielsweise OVG Schleswig, Beschluss vom 12.5.2020 - 5 LA 158/20 -, bei Juris][vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 21.4.2009 - 10 C 11.08 -, NVwZ 2009, 1237, dazu aus der neueren Rechtsprechung zur Türkei beispielsweise OVG Schleswig, Beschluss vom 12.5.2020 - 5 LA 158/20 -, bei Juris] Dass diese Voraussetzungen hier gegeben sind beziehungsweise nach gegenwärtigem Sachstand auch nur möglicherweise in dem angestrebten Berufungsverfahren festgestellt werden könnten, ergibt sich aus den von dem Kläger benannten Quellen beziehungsweise aus den insoweit ausgeführten Ereignissen nicht. - OVG Saarland, 23.01.2020 - 2 A 10/19
Anforderungen an den Antrag auf Zulassung der Berufung in Asylverfahren
Auszug aus OVG Saarland, 16.11.2020 - 2 A 309/20
Rn. 19 Dem genügt der Vortrag zu den im Zusammenhang mit der Rückführung[vgl. dazu bereits OVG Saarlouis, Beschluss vom 23.1.2020 - 2 A 10/19 - zur Rückführung von Wehrdienstverweigerern][vgl. dazu bereits OVG Saarlouis, Beschluss vom 23.1.2020 - 2 A 10/19 - zur Rückführung von Wehrdienstverweigerern] aufgeworfenen Fragen nicht.
- OVG Sachsen, 06.03.2024 - 5 A 3/20
Türkei; Asyl; Flüchtlingseigenschaft; Kurden; Aleviten; Gruppenverfolgung; …
Nach Auswertung der aktuellen Erkenntnismittel hält der Senat an der Rechtsprechung des zuvor für Asylverfahren türkischer Staatsangehöriger zuständigen 3. Senats des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts fest, dass kurdische Volkszugehörige in der Türkei nicht wegen ihrer Volkszugehörigkeit gruppenverfolgt sind (…SächsOVG, Urt. v. 16. November 2007 - A 3 B 229/04 -, juris S. 11;… so auch VGH BW, Urt. v. 17. November 2022 - A 13 S 3741/20 -, juris Rn. 52 ff.;… OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 7. Oktober 2022 - OVG 2 B 16.19 -, juris Rn. 31 f.; OVG Saarland, Beschl. v. 16. November 2020 - 2 A 309/20 -, juris Rn. 12;… OVG Schl.-H., Beschl. v. 31. März 2021 5 LA 43/32 -, juris Rn. 11;… BayVGH, Beschl. v. 10. Februar 2020 - 24 ZB 20.30271 -, juris Rn. 6;… OVG NRW, Beschl. v. 29. Juli 2014 - 8 A 1678/13 -, juris Rn. 10 f.).Rn. 41 Nach Auswertung der aktuellen Erkenntnismittel hält der Senat an der Rechtsprechung des zuvor für Asylverfahren türkischer Staatsangehöriger zuständigen 3. Senats des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts fest, dass kurdische Volkszugehörige in der Türkei nicht wegen ihrer Volkszugehörigkeit gruppenverfolgt sind (…SächsOVG, Urt. v. 16. November 2007 - A 3 B 229/04 -, juris S. 11;… so auch VGH BW, Urt. v. 17. November 2022 - A 13 S 3741/20 -, juris Rn. 52 ff.;… OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 7. Oktober 2022 - OVG 2 B 16.19 -, juris Rn. 31 f.; OVG Saarland, Beschl. v. 16. November 2020 - 2 A 309/20 -, juris Rn. 12;… OVG Schl.-H., Beschl. v. 31. März 2021 - 5 LA 43/32 -, juris Rn. 11;… BayVGH, Beschl. v. 10. Februar 2020 - 24 ZB 20.30271 -, juris Rn. 6;… OVG NRW, Beschl. v. 29. Juli 2014 - 8 A 1678/13 -, juris Rn. 10 f.).
- OVG Saarland, 10.02.2021 - 2 A 274/20
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse (Unzuverlässigkeit)
Ein Zulassungsantrag genügt diesen Anforderungen auch dann nicht, wenn in ihm lediglich die Behauptung aufgestellt wird, die für die Beurteilung maßgeblichen Verhältnisse stellten sich anders dar als vom Verwaltungsgericht angenommen.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.11.2020 - 2 A 309/20 - und vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, bei Juris][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.11.2020 - 2 A 309/20 - und vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, bei Juris] Der Kläger hat hier keine solche Grundsatzfrage formuliert und zudem auch in der Sache keine fallübergreifende Bedeutung von Aspekten des konkreten Falles dargelegt. - VGH Baden-Württemberg, 17.11.2022 - A 13 S 3741/20
Keine Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei - Keine Verfolgung wegen …
Rn. 56 Für Kurden lässt sich danach unabhängig von besonderen individuellen Merkmalen allgemein keine beachtliche Wahrscheinlichkeit einer staatlichen Verfolgung feststellen (…vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg. Urteil vom 07.10.2022 - OVG 2 B 16.19 - juris Rn. 31 f. m. w. N.; OVG Saarland, Beschlüsse vom 16.11.2020 - 2 A 309/20 - juris Rn. 12 …und vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 - juris Rn. 16; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 31.03.2021 - 5 LA 43/21 - juris Rn. 16; OVG Sachsen…, Beschluss vom 05.07.2019 - 3 A 608/19.A - juris Rn. 8).
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2022 - 2 B 16.19
Asylrecht: Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei (verneint); …
Rn. 31 Die Rechtsprechung geht - soweit ersichtlich einhellig - davon aus, dass kurdische Volkszugehörige in der Türkei keiner Gruppenverfolgung im Sinne der §§ 3, 3a, 3b Abs. 1 Nr. 4 b) AsylG unterliegen (vgl. OVG des Saarlandes…, Beschluss vom 19. März 2021 - 2 A 76/21 -, juris Rdn. 9 und Beschluss vom 16. November 2020 - 2 A 309/20 -, juris Rdn. 12; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 5. Juli 2019 - 3 A 608/19.A -, juris Rdn. 8; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 27. August 2013 - A 12 S 2023/11 -, juris Rdn. 37; OVG NRW…, Beschluss vom 29. Juli 2014 - 8 A 1678/13.A -, juris Rdn. 10; BayVGH…, Beschluss vom 3. Juni 2016 - 9 ZB 12.30404 -, juris Rdn. 6; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 28. Mai 2018 - 3 A 120/18.A -, juris Rdn. 8; VG Aachen…, Urteil vom 27. April 2018 - 6 K 6072/17.A -, juris Rdn. 35 ff.; VG Magdeburg…, Urteil vom 19. Februar 2019 - 11 A 8/18 -, juris Rdn. 53 ff.; VG Augsburg…, Urteil vom 30. April 2019 - Au 6 K 17.33876 -, juris Rdn. 35 ff.). - OVG Saarland, 19.03.2021 - 2 A 76/21
Darlegung grundsätzlicher Bedeutung
Nach der neueren Rechtsprechung des Senats und nach Einschätzung anderer deutscher Obergerichte unterliegen kurdische Volkszugehörige in der Türkei keiner Gruppenverfolgung im Sinne der §§ 3, 3a, 3b Abs. 1 Nr. 4 b) AsylG (im Anschluss an OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.11.2020 - 2 A 309/20 - und vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -).Rn. 9 Deswegen ist lediglich ergänzend festzuhalten, dass auch nach der einschlägigen neueren Rechtsprechung des Senats und nach einhelliger Einschätzung anderer deutscher Obergerichte kurdische Volkszugehörige in der Türkei keiner Gruppenverfolgung im Sinne der §§ 3, 3a, 3b Abs. 1 Nr. 4 b) AsylG unterliegen.[vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.11.2020 - 2 A 309/20 - und vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, jeweils bei Juris, mit weiteren Nachweisen auch aus der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung][vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.11.2020 - 2 A 309/20 - und vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, jeweils bei Juris, mit weiteren Nachweisen auch aus der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung].
- OVG Saarland, 09.03.2022 - 2 A 50/22
Berufungszulassung in Asylsachen; Begründungsfristverlängerung; besondere …
Nach der Rechtsprechung des Senats wie auch nach Einschätzung anderer deutscher Obergerichte unterliegen kurdische Volkszugehörige in der Türkei keiner landesweiten Gruppenverfolgung im Sinne der §§ 3, 3a, 3b Abs. 1 Nr. 4 b) AsylG (juris: AsylVfG 1992) (vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 19.3.2021 - 2 A 76/21 -, Nr. 7 in der Leitsatzübersicht I/2021 auf der Homepage des Gerichts, vom 16.11.2020 - 2 A 309/20 - und vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -).Rn. 10 Hinsichtlich des in der Antragsbegründung vom 27.2.2022 im Eingang - auch nach vorheriger Bezugnahme auf den § 124 Abs. 2 VwGO - ergänzend ausdrücklich angeführten Zulassungstatbestands "grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache" (zutreffend: § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG) fehlt es an jeglicher Darlegung (§ 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG).[vgl. zu den strengen Anforderungen an das prozessuale Darlegungsgebot im Falle der Grundsatzrüge etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.3.2021 - 2 A 76/21 -, Juris][vgl. zu den strengen Anforderungen an das prozessuale Darlegungsgebot im Falle der Grundsatzrüge etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.3.2021 - 2 A 76/21 -, Juris] Deswegen sei auch insoweit lediglich ergänzend festgehalten, dass nach der neueren Rechtsprechung des Senats wie auch nach Einschätzung anderer deutscher Obergerichte kurdische Volkszugehörige in der Türkei keiner landesweiten Gruppenverfolgung im Sinne der §§ 3, 3a, 3b Abs. 1 Nr. 4 b) AsylG unterliegen.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 19.3.2021 - 2 A 76/21 -, Nr. 7 in der Leitsatzübersicht I/2021 auf der Homepage des Gerichts, vom 16.11.2020 - 2 A 309/20 - und vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, jeweils bei Juris, mit weiteren Nachweisen auch aus der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 19.3.2021 - 2 A 76/21 -, Nr. 7 in der Leitsatzübersicht I/2021 auf der Homepage des Gerichts, vom 16.11.2020 - 2 A 309/20 - und vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, jeweils bei Juris, mit weiteren Nachweisen auch aus der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung].
- OVG Saarland, 18.11.2020 - 2 A 321/20
Keine Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei
Er reiste mit seinem Halbbruder M A.[vgl. dazu das beim Senat anhängige Verfahren 2 A 309/20][vgl. dazu das beim Senat anhängige Verfahren 2 A 309/20] im August 2018 in die Bundesrepublik Deutschland ein. - VG Schleswig, 04.07.2024 - 10 A 161/24
Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet Türkei Voraussetzungen …
Rn. 66 Für Kurden lässt sich danach unabhängig von besonderen individuellen Merkmalen allgemein keine beachtliche Wahrscheinlichkeit einer staatlichen Verfolgung feststellen (vgl. auch VGH Mannheim…, Urteil vom 17. November 2022 - A 13 S 3741/20 - juris Rn. 51 ff.; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 7. Oktober 2022 - OVG 2 B 16.19 -, juris Rn. 31 f. m. w. N.; OVG Schleswig…, Beschluss vom 31. März 2021 - 5 LA 43/21 -, juris Rn. 16 ; OVG Saarlouis, Beschlüsse vom 16. November 2020 - 2 A 309/20 -, juris Rn. 12 …und vom 18. November 2020 - 2 A 321/20 -, juris Rn. 16; OVG Bautzen…, Beschluss vom 5. Juli 2019 - 3 A 608/19.A -, juris Rn. 8). - OVG Saarland, 03.02.2021 - 2 A 356/20
Sog. Dublin-Verfahren; Unterbrechung der Überstellungsfrist durch coronabedingte …
Rn. 16 Das den Prüfungsumfang im Zulassungsverfahren begrenzende Vorbringen (§ 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG) in der Antragsbegründung vom 25.11.2020 rechtfertigt nicht die beantragte Zulassung des Rechtsmittels wegen der darin geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung der Sache (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG).[vgl. zu den diesbezüglich nach § 78 Abs. 4 AsylG geltenden Anforderungen auch an die Darlegung im Falle der Grundsatzrüge zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.11.2020 - 2 A 309/20 - und vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -,, beide bei Juris][vgl. zu den diesbezüglich nach § 78 Abs. 4 AsylG geltenden Anforderungen auch an die Darlegung im Falle der Grundsatzrüge zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.11.2020 - 2 A 309/20 - und vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, , beide bei Juris]. - OVG Berlin-Brandenburg, 18.04.2024 - 2 B 12.22
Türkei: keine Gruppenverfolgung von Kurden
Die Rechtsprechung geht - soweit ersichtlich einhellig - davon aus, dass kurdische Volkszugehörige in der Türkei keiner Gruppenverfolgung im Sinne der §§ 3, 3a, 3b Abs. 1 Nr. 4 b) AsylG unterliegen (vgl. OVG des Saarlandes…, Beschluss vom 19. März 2021 - 2 A 76/21 -, juris Rdn. 9 und Beschluss vom 16. November 2020 - 2 A 309/20 -, juris Rdn. 12; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 5. Juli 2019 - 3 A 608/19.A -, juris Rdn. 8; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 27. August 2013 - A 12 S 2023/11 -, juris Rdn. 37; OVG NRW…, Beschluss vom 29. Juli 2014 - 8 A 1678/13.A -, juris Rdn. 10; BayVGH…, Beschluss vom 3. Juni 2016 - 9 ZB 12.30404 -, juris Rdn. 6; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 28. Mai 2018 - 3 A 120/18.A -, juris Rdn. 8; VG Aachen…, Urteil vom 27. April 2018 - 6 K 6072/17.A -, juris Rdn. 35 ff.; VG Magdeburg…, Urteil vom 19. Februar 2019 - 11 A 8/18 -, juris Rdn. 53 ff.; VG Augsburg…, Urteil vom 30. April 2019 - Au 6 K 17.33876 -, juris Rdn. 35 ff.). - VG Darmstadt, 27.02.2023 - 7 K 4179/17
- VG Darmstadt, 27.02.2023 - 7 K 2355/17
Türkei: Flüchtlingsanerkennung für im Internet aktive kurdische Person
- OVG Saarland, 30.11.2020 - 2 A 105/20
Schutzwürdiges Interesse für Anfechtungsklage gegen vier Jahre zurückliegende …
- OVG Saarland, 18.07.2023 - 2 A 28/23
Asylrechtlicher Berufungszulassungsantrag; Neubewertung unveränderter Tatsachen- …
- VG Berlin, 19.02.2021 - 37 K 54.18
- OVG Saarland, 30.11.2020 - 2 A 94/20
Obdachloseneinweisung: Anfechtungsklage gegen eine vier Jahre zurückliegende …
- VG Schleswig, 25.07.2024 - 10 A 234/24
Asylfolgeantrag Türkei Kein Familienflüchtlingsschutz für einen bei …
- OVG Saarland, 18.10.2023 - 2 A 111/23
Berufungszulassungsantrag: Kurde (Türkei)
- VG Berlin, 30.11.2021 - 37 K 16.18
- VG Oldenburg, 02.06.2021 - 5 A 4362/17
Türkei: Klage gegen Offensichtlichkeitsentscheidung des Bundesamtes überwiegend …
- VG Wiesbaden, 10.05.2021 - 3 K 6240/17
Türkei: Bescheid des Bundesamtes rechtmäßig.
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