Rechtsprechung
| OVG Saarland, 25.05.2010 - 2 A 31/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 34 Abs 1 BauGB, § 7 Abs 1 S 2 BauO SL 2004, § 7 Abs 1 S 3 BauO SL 2004, § 34 Abs 2 BauGB
Rücksichtnahmepflicht einer bis an die seitliche Grenze reichenden Dachterrasse gegenüber einer ebenfalls bis an die Grenze reichenden baulichen Nutzung; Wohnhausanbau nebst Balkon - ra.de
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BauGB § 34 Abs. 1; LBO Saar 2004 § 7 Abs. 1.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LBO § 7 Abs. 1 S 2; BauGB § 34
Rücksichtnahmepflicht einer bis an die seitliche Grenze reichenden Dachterrasse gegenüber einer ebenfalls bis an die Grenze reichenden baulichen Nutzung; Abwehranspruch eines Eigentümers gegen den Eingriff in die Abstandsflächenfunktion bei nicht eingehaltenen ... - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Darf an vorhandenen Grenzbau angebaut werden?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rücksichtnahmepflicht einer bis an die seitliche Grenze reichenden Dachterrasse gegenüber einer ebenfalls bis an die Grenze reichenden baulichen Nutzung; Abwehranspruch eines Eigentümers gegen den Eingriff in die Abstandsflächenfunktion bei nicht eingehaltenen ...
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 26.11.2009 - 5 K 182/09
- OVG Saarland, 25.05.2010 - 2 A 31/10
Papierfundstellen
- BauR 2010, 1808
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (6)
- OVG Saarland, 18.09.2008 - 2 A 4/08
Auszug aus OVG Saarland, 25.05.2010 - 2 A 31/10
a) Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, dass der Eigentümer eines nicht im Einklang mit den Grenzabstandserfordernissen bebauten Grundstückes auch einen darüber hinausgehenden Eingriff in die Abstandsflächenfunktionen grundsätzlich - vorbehaltlich der Grenze des in planungsrechtlichen Vorschriften enthaltenen Rücksichtnahmegebotes - nicht mehr abwehren kann (Urteil vom 18.9.2008 - 2 A 4/08 -).Der Kläger macht zwar geltend, das Urteil weiche von der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 18.9.2008 - 2 A 4/08 - ab, nach der dem Gebot der Rücksichtnahme bei grenzständig errichteten Gebäuden nach dem Wegfall der Pflicht zum deckungsgleichen Anbau besondere Bedeutung zukomme.
Der Senat hat nämlich in dem vom Kläger in anderem Zusammenhang angeführten, ebenfalls die Grundstücke der privaten Beteiligten betreffenden Urteil vom 18.9.2008 - 2 A 4/08 - zu den gegenüber § 6 LBO 1988 neu gefassten Sätzen 2-4 des § 7 Abs. 1 LBO 2004 ausgeführt, nach dem gegenwärtigen, nur noch auf ein Bauen an der Grenze ("ohne Grenzabstand") abstellenden Gesetzestext könne der Eigentümer eines nicht im Einklang mit den Grenzabstanderfordernissen bebauten Grundstücks auch einen darüber hinausgehenden Eingriff in die Abstandsflächenbestimmungen grundsätzlich - vorbehaltlich der Grenzen des Rücksichtnahmegebotes - nicht mehr abwehren.
Auch für diese Konstellation gilt die Aussage des Senats im Urteil vom 18.9.2008 - 2 A 4/08 -, dass der Eigentümer eines nicht im Einklang mit den Grenzabstandserfordernissen bebauten Grundstücks auch einen darüber hinausgehenden Eingriff in die Abstandsflächenfunktionen grundsätzlich - vorbehaltlich der Grenze des in planungsrechtlichen Vorschriften enthaltenen Rücksichtnahmegebotes - nicht mehr abwehren kann.
Rn. 12 Zusammenfassend ist danach festzuhalten, dass das Oberverwaltungsgericht die Frage, ob die Zulässigkeit einer wechselseitigen Grenzbebauung bei vorhandener grenzständiger Bebauung auf dem Nachbargrundstück - abgesehen von sich aus planungsrechtlichen Bestimmungen ergebenden Einschränkungen - auch durch abstandsflächenrechtliche Vorschriften eingeschränkt wird, in seinem Urteil vom 18.9.2008 - 2 A 4/08 - bereits - verneinend - entschieden hat und der Kläger in der Begründung seines Berufungszulassungsantrages keine darüber hinausgehenden grundsätzlich bedeutsamen Fragen aufgeworfen hat.
Im Übrigen zeigen die in den vom Verwaltungsgericht beigezogenen Akten 5 K 98/05 - 2 A 4/08 - befindlichen Lichtbilder (zum Beispiel Blatt 9 der vorgenannten Akte), dass zwischen der Terrasse des Beigeladenen und der grenzständigen Anlage des Klägers eine massive, höhenmäßig deutlich über das Niveau der umstrittenen Dachterrasse hinausragende Mauer vorhanden ist.
- VG Saarlouis, 12.09.2006 - 5 K 98/05
Rechtmäßigkeit eines im Rahmen von Sanierungsarbeiten errichteten Kaminneubaus.
Auszug aus OVG Saarland, 25.05.2010 - 2 A 31/10
Es hat in diesem Zusammenhang zunächst auf der Grundlage des anlässlich der im Verfahren 5 K 98/05 am 31.5.2006 durchgeführten Ortsbesichtigung gewonnenen Eindruck von der Örtlichkeit sowie der Einsichtnahme in die in den Akten befindlichen Katasterkarten und Luftbilder festgestellt, dass der Anbau auf dem Anwesen des Beigeladenen, auf dem sich die streitige Dachterrasse befindet, innerhalb der durch die vorhandene Bebauung der Umgebung vorgegebenen Baugrenzen steht und die überbaubaren Grundstücksflächen nicht überschreitet, das heißt, dass er sich innerhalb des insoweit durch die Umgebungsbebauung vorgegebenen Rahmens hält.Im Übrigen zeigen die in den vom Verwaltungsgericht beigezogenen Akten 5 K 98/05 - 2 A 4/08 - befindlichen Lichtbilder (zum Beispiel Blatt 9 der vorgenannten Akte), dass zwischen der Terrasse des Beigeladenen und der grenzständigen Anlage des Klägers eine massive, höhenmäßig deutlich über das Niveau der umstrittenen Dachterrasse hinausragende Mauer vorhanden ist.
- BVerwG, 03.01.1983 - 4 B 224.82
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch bei baurechtskonformer Genehmigung nach …
Auszug aus OVG Saarland, 25.05.2010 - 2 A 31/10
Rn. 16 vgl. zum Beispiel OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.5.1996 - 2 W 12/96 - unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschlüsse vom 3.1.1983 - 4 B 224/82 - BRS 40 Nr. 192, und vom 24.4.1989 - 4 B 72/89 -, BRS 49 Nr. 49.
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.11.1989 - 1 M 88/89
Zulässigkeit einer Asylbewerberunterkunft kann nicht abstrakt und ohne Rücksicht …
Auszug aus OVG Saarland, 25.05.2010 - 2 A 31/10
Rn. 16 vgl. zum Beispiel OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.5.1996 - 2 W 12/96 - unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschlüsse vom 3.1.1983 - 4 B 224/82 - BRS 40 Nr. 192, und vom 24.4.1989 - 4 B 72/89 -, BRS 49 Nr. 49. - OVG Saarland, 28.05.1996 - 2 W 12/96
Baugenehmigung; Geändertes Vorhaben; Bauplanungsrecht; Abstandsfläche ; …
Auszug aus OVG Saarland, 25.05.2010 - 2 A 31/10
Rn. 16 vgl. zum Beispiel OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.5.1996 - 2 W 12/96 - unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschlüsse vom 3.1.1983 - 4 B 224/82 - BRS 40 Nr. 192, und vom 24.4.1989 - 4 B 72/89 -, BRS 49 Nr. 49. - BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98
Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz; …
Auszug aus OVG Saarland, 25.05.2010 - 2 A 31/10
Rn. 7 vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Urteil vom 24.2.2000 - 4 C 12.98 - BRS 63 Nr. 185, zu Doppelhäusern in offener Bauweise.
- VGH Bayern, 15.10.2019 - 15 ZB 19.1221
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Nichtvorliegens eines …
Auch über das Gebot der Rücksichtnahme wird in bebauten Ortslagen daher kein genereller Schutz des Nachbarn vor jeglichen (weiteren) Einsichtsmöglichkeiten vermittelt, allenfalls in besonderen, von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls geprägten A u s n a h m e f ä l l e n kann sich unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme etwas anderes ergeben (…vgl. BayVGH, B.v. 13.4.2018 - 15 ZB 17.342 - juris Rn. 15 m.w.N.;… B.v. 5.4.2019 a.a.O.;… B.v. 8.5.2019 a.a.O.; OVG Saarl., B.v. 25.5.2010 - 2 A 31/10 - BRS 76 Nr. 197 = juris Rn. 15;… OVG Bremen, U.v. 10.11.2015 - 1 LB 143/14 - BauR 2016, 645 = juris Rn. 39). - OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2012 - 2 M 157/11
Baunachbarstreit - Abstandfläche bei Abgrabung der Geländeoberfläche
Das gilt auch für Beeinträchtigungen, die von einer Nutzung des sogenannten Außenwohnbereichs - Terrassen, Balkone, Gärten - ausgehen, und schließt zum Beispiel Grillgerüche, lautes Reden oder auch Geräusche durch Stühlerücken auf Terrassen oder Balkonen ein (BayVGH, Beschl. v. 06.08.2010 - 15 CS 09.3006 -, Juris; SaarlOVG, Beschl. v. 25.05.2010 - 2 A 31/10 -, BRS 76 Nr. 197). - OVG Saarland, 04.09.2020 - 2 A 291/19
Nachbaranfechtung einer Baugenehmigung; eigene Abstandsverletzung; erdrückende …
Daraus folge, wie das OVG des Saarlandes im Beschluss vom 25.5.2010 - 2 A 31/10 - ausgeführt habe, dass sich der Nachbar, der sich selbst an die Abstandsflächenbestimmungen nicht gehalten habe, eine Verletzung der Abstandsflächenbestimmungen durch seinen Nachbarn nur noch mit Erfolg geltend machen könne, wenn das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmeverbot verletzt sei.Der Senat[Urteil vom 18.9.2008 - 2 A 4/08 -, juris; vgl. auch Beschluss vom 25.5.2010 - 2 A 31/10 -,.juris][Urteil vom 18.9.2008 - 2 A 4/08 -, juris; vgl. auch Beschluss vom 25.5.2010 - 2 A 31/10 -,.juris] hat zu den gegenüber § 6 LBO 1988 neu gefassten Sätzen 2 - 4 des § 7 Abs. 1 LBO 2004 ausgeführt, nach dem gegenwärtigen, nur noch auf ein Bauen an der Grenze ("ohne Grenzabstand") abstellenden Gesetzestext könne der Eigentümer eines nicht im Einklang mit den Grenzabstanderfordernissen bebauten Grundstücks auch einen darüber hinausgehenden Eingriff in die Abstandsflächenbestimmungen grundsätzlich - vorbehaltlich der Grenzen des Rücksichtnahmegebotes - nicht mehr abwehren.
Außerdem hat der Senat[Beschluss vom 25.5.2010 - 2 A 31/10 -, juris][Beschluss vom 25.5.2010 - 2 A 31/10 -, juris] die Rechtsfrage schon geklärt.
Dies steht aber - wie die vorangegangenen Ausführungen unter Nr. 1 zeigen - im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats[Beschluss vom 25.5.2010 - 2 A 31/10 - und Urteil vom 18.9.2008 - 2 A 4/08 - , juris][Beschluss vom 25.5.2010 - 2 A 31/10 - und Urteil vom 18.9.2008 - 2 A 4/08 - , juris].
Eine Divergenzrüge nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO führt allgemein nur dann zur Berufungszulassung, wenn das Urteil des Verwaltungsgerichts mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift von einem ebensolchen Rechtssatz abweicht, den eines der in der Vorschrift genannten Gerichte aufgestellt hat.[vgl. Beschluss des Senats vom 12.11.2018 - 2 A 556/17 -, juris][vgl. Beschluss des Senats vom 12.11.2018 - 2 A 556/17 -, juris] Der Hinweis des Klägers auf die - seiner Ansicht nach - divergierende Entscheidung des - bereits zuvor erwähnten - OVG Rheinland-Pfalz[Urteil vom 20.8.2002 - 1 A 10731/02 -, juris][Urteil vom 20.8.2002 - 1 A 10731/02 -, juris] genügt hierfür nicht, denn es handelt sich bei diesem Gericht schon nicht um ein in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO benanntes Divergenzgericht, da es nicht auf die Abweichung von der Entscheidung irgendeines Oberverwaltungsgerichts ankommt, sondern allein darauf, ob das angegriffene Urteil des Verwaltungsgerichts von der Entscheidung des im Instanzenzug übergeordneten Berufungsgerichts abweicht.[vgl. Stuhlfauth in Bader, VwGO, 6. Aufl., § 124 Rdnr. 53 m.w.N][vgl. Stuhlfauth in Bader, VwGO, 6. Aufl., § 124 Rdnr. 53 m.w.N] Letzteres ist im Übrigen ersichtlich nicht der Fall, denn das erstinstanzliche Urteil nimmt ausdrücklich Bezug auf die Rechtsprechung des Senats in dem Beschluss vom 25.5.2010 - 2 A 31/10 -.
- VGH Baden-Württemberg, 03.06.2022 - 5 S 427/21
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens; …
Rn. 43 Das Rücksichtnahmegebot bietet jedenfalls in bebauten innerörtlichen Lagen grundsätzlich keinen Schutz vor etwaigen Einsichtsmöglichkeiten (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 3.1.1983 - 4 B 224.82 - juris Rn. 5; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.5.2010 - 2 A 31/10 - juris Rn. 15, BayVGH…, Beschluss vom 6.8.2010 - 15 CS 09.3006 - juris Rn. 28, OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 20.6.2012 - 2 M 38/12 - juris Rn. 25;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.6.2015 - 8 S 1914/14 - juris Rn. 67 ). - VGH Bayern, 06.04.2018 - 15 ZB 17.36
Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei Nichteinhaltung der Abstandsflächen
Auch über das Gebot der Rücksichtnahme wird in bebauten Ortslagen kein genereller Schutz des Nachbarn vor jeglichen (weiteren) Einsichtmöglichkeiten vermittelt, allenfalls in besonderen, von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls geprägten A u s n a h m e f ä l l e n kann sich unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme etwas anderes ergeben (…vgl. BayVGH, B.v. 27.10.1999 - 2 CS 99.2387 - BayVBl. 2000, 377 = juris Rn. 20;… B.v. 6.8.2010 - 15 CS 09.3006 - juris Rn. 28;… B.v. 23.4.2014 - 9 CS 14.222 - juris Rn. 13;… B.v. 15.12.2016 - 9 ZB 15.376 - juris Rn. 14; B.v. 15.1.2018 - 15 ZB 16.2508 - noch unveröffentlicht; OVG Saarl., B.v. 25.5.2010 - 2 A 31/10 - BRS 76 Nr. 197 = juris Rn. 15;… OVG Bremen, U.v. 10.11.2015 - 1 LB 143/14 - BauR 2016, 645 = juris Rn. 39). - VG Lüneburg, 19.12.2014 - 2 B 82/14
Abstandsfläche; Befreiung; Einsichtsnahmemöglichkeit; geschlossene Bauweise; …
Dabei ist zunächst zu beachten, dass das Gebot der Rücksichtnahme grundsätzlich keinen Schutz vor Einsichtsmöglichkeiten bietet (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 12.12.2011 - 2 M 162/11 -, VGH München, Beschl. v. 06.08.2010 - 15 CS 09.3006 - OVG Saarlouis, Beschl. v. 25.05.2010 - 2 A 31/10 - OVG Schleswig, Beschl. v. 16.10.2009 - 1 LA 42/09 - VG Schleswig, Urt. v. 16.06.2014 - 8 A 39/13 -, jeweils zitiert nach Juris). - VGH Bayern, 05.04.2019 - 15 ZB 18.1525
Anforderungen an die Darlegung eines Berufungszulassungsgrunds - …
Auch über das Gebot der Rücksichtnahme wird in bebauten Ortslagen daher kein genereller Schutz des Nachbarn vor jeglichen (weiteren) Einsichtsmöglichkeiten vermittelt, allenfalls in besonderen, von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls geprägten A u s n a h m e f ä l l e n kann sich unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme etwas anderes ergeben (…vgl. BayVGH, B.v. 27.10.1999 - 2 CS 99.2387 - BayVBl. 2000, 377 = juris Rn. 20;… B.v. 6.8.2010 - 15 CS 09.3006 - juris Rn. 28;… B.v. 23.4.2014 - 9 CS 14.222 - juris Rn. 13;… B.v. 7.12.2016 - 9 CS 16.1822 - juris Rn. 23;… B.v. 15.12.2016 - 9 ZB 15.376 - juris Rn. 14;… B.v. 15.1.2018 - 15 ZB 16.2508 - juris Rn. 20;… B.v. 6.4.2018 - 15 ZB 17.36 - juris Rn. 26;… .v. 13.4.2018 - 15 ZB 17.342 - juris Rn. 15; OVG Saarl., B.v. 25.5.2010 - 2 A 31/10 - BRS 76 Nr. 197 = juris Rn. 15;… OVG Bremen, U.v. 10.11.2015 - 1 LB 143/14 - BauR 2016, 645 = juris Rn. 39).Das gilt auch für Beeinträchtigungen, die von einer Nutzung des sogenannten Außenwohnbereichs - Terrassen, Balkone, Gärten - ausgehen, und schließt zum Beispiel Grillgerüche, lautes Reden oder auch Geräusche durch Stühlerücken auf Terrassen oder Balkonen ein (…BayVGH, B.v. 6.8.2010 - 15 CS 09.3006 - juris Rn. 28; OVG Saarl., B.v. 25.5.2010 - 2 A 31/10 - BRS 76 Nr. 197 = juris Rn. 15;… OVG LSA, B.v. 24.1.2012 - 2 M 157/11 - juris Rn. 26;… VG Berlin, U.v. 6.7.2017 - 13 K 97.16 - juris Rn. 43).
- VGH Bayern, 15.01.2018 - 15 ZB 16.2508
Kein subjektives Recht eines Nachbarn auf die Aufnahme einer Nebenbestimmung in …
Auch über das Gebot der Rücksichtnahme wird in bebauten Ortslagen grundsätzlich kein Schutz des Nachbarn vor jeglichen (weiteren) Einsichtmöglichkeiten vermittelt, allenfalls in besonderen, von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls geprägten A u s n a h m e f ä l l e n kann sich unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme etwas anderes ergeben (…vgl. BayVGH, B.v. 27.10.1999 - 2 CS 99.2387 - BayVBl. 2000, 377 = juris Rn. 20;… B.v. 6.8.2010 - 15 CS 09.3006 - juris Rn. 28;… B.v. 15.12.2016 - 9 ZB 15.376 - juris Rn. 14; OVG Saarl., B.v. 25.5.2010 - 2 A 31/10 - BRS 76 Nr. 197 = juris Rn. 15;… OVG Bremen, U.v. 10.11.2015 - 1 LB 143/14 - BauR 2016, 645 = juris Rn. 39;… ThürOVG, B.v. 11.5.1995 - 1 EO 486/94 - BRS 57 Nr. 221 = juris Rn. 51;… U.v. 26.2.2002 - 1 KO 305/99 - BRS 65 Nr. 130 = juris Rn. 42). - VGH Bayern, 13.04.2018 - 15 ZB 17.342
Keine Unzumutbarkeit wegen Einsichtnahme auf das Nachbargrundstück (hier: …
Auch über das Gebot der Rücksichtnahme wird in bebauten Ortslagen kein genereller Schutz des Nachbarn vor jeglichen (weiteren) Einsichtsmöglichkeiten vermittelt, allenfalls in besonderen, von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls geprägten A u s n a h m e f ä l l e n kann sich unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme etwas anderes ergeben (…vgl. BayVGH, B.v. 27.10.1999 - 2 CS 99.2387 - BayVBl. 2000, 377 = juris Rn. 20;… B.v. 6.8.2010 - 15 CS 09.3006 - juris Rn. 28;… B.v. 23.4.2014 - 9 CS 14.222 - juris Rn. 13;… B.v. 15.12.2016 - 9 ZB 15.376 - juris Rn. 14; B.v. 15.1.2018 - 15 ZB 16.2508 - noch unveröffentlicht; B.v. 6.4.2018 - 15 ZB 17.36 - noch unveröffentlicht; OVG Saarl., B.v. 25.5.2010 - 2 A 31/10 - BRS 76 Nr. 197 = juris Rn. 15;… OVG Bremen, U.v. 10.11.2015 - 1 LB 143/14 - BauR 2016, 645 = juris Rn. 39). - OVG Saarland, 08.12.2010 - 2 B 308/10
Bauordnungsrecht: Nachbarschutz gegen Grenzanbau
(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.5.2010 - 2 A 31/10 -, SKZ 2010, 212, Leitsatz Nr. 18, zu der Änderung etwa Bitz, SKZ 2009, 158) Dies hätte beispielsweise auch bei einem einseitig nach hinten auskragenden größeren Dachüberstand zu gelten. - VG Saarlouis, 09.06.2010 - 5 K 613/09
Nachbarrechtlicher Beseitigungsanspruch gegen eine Aufschüttung mit Stützmauer in …
- VG Saarlouis, 25.06.2019 - 5 L 799/19
Im vereinfachten Verfahren erteilte Baugenehmigung für einen Carport, der …
- VG Gelsenkirchen, 12.12.2019 - 5 K 1222/18
Unbestimmtheit der Baugenehmigung; Abstandsflächenberechnung; Auslegung von …
- VG Saarlouis, 24.11.2010 - 5 K 273/10
Anspruch des Grenznachbarn auf Beseitigung einer Stützmauer bei Verstoß gegen die …
- VG Berlin, 16.12.2019 - 19 K 285.18
Nachbarrechtsbehelf gegen einen Bauvorbescheid; Errichtung eines mehrstöckigen …
- VGH Bayern, 06.08.2010 - 15 CS 09.3006
Befreiung von nachbarschützenden und nicht nachbarschützenden Vorschriften
- OVG Saarland, 02.01.2018 - 2 B 820/17
Nachbarschutz gegen Genehmigung eines Wohnhausneubaus; örtliche Bauvorschrift; …
- OVG Saarland, 21.11.2012 - 2 B 284/12
Abstandsfläche auf öffentlicher Fläche; Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung; …
- VG Saarlouis, 23.08.2012 - 5 L 617/12
Anordnung der aufschiebenden Wirkung (Baugenehmigung) (VR050); Kein Nachbarschutz …
- VG Saarlouis, 29.09.2020 - 5 L 898/20
Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Baugenehmigung …
- VG Berlin, 06.07.2017 - 13 K 97.16
Erforderlichkeit eines Widerspruchverfahrens gegen eine nicht bekanntgegebene …
- VG Saarlouis, 20.09.2011 - 5 L 793/11
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Bau einer Industriehalle
- VG Saarlouis, 14.09.2010 - 5 L 756/10
Nachbarrechtsschutz gegen Baugenehmigung für eine Wohnhauserweiterung
- VG Saarlouis, 24.05.2011 - 5 L 324/11
Nachbarklage gegen die Erweiterung eines grenzständigen Wohnhauses
- VG Saarlouis, 18.08.2010 - 5 K 961/09
Nachbarklage: Anspruch auf bauaufsichtsbehördliches Einschreiten gegen eine …
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Rechtsprechung
| VG Stade, 23.11.2010 - 2 A 31/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Baugenehmigung: Ausschluss von Fremdwerbeanlagen in Mischgebieten
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art. 14 Abs. 1 GG; § 6 Abs. 1 BauNVO; § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO
Ausschluss des Baus einer selbstständigen Fremdwerbeanlage in einem Mischgebiet durch Festsetzungen in einem Bebauungsplan; Verfassungsmäßigkeit von Gestaltungsvorschriften eines Bebauungsplans über die äußere Gestaltung von Werbeanlagen i.R.v. Art. 14 Abs. 1 GG - Wolters Kluwer
Ausschluss des Baus einer selbstständigen Fremdwerbeanlage in einem Mischgebiet durch Festsetzungen in einem Bebauungsplan; Verfassungsmäßigkeit von Gestaltungsvorschriften eines Bebauungsplans über die äußere Gestaltung von Werbeanlagen i.R.v. Art. 14 Abs. 1 GG
- ibr-online
Ausschluss von Fremdwerbeanlagen in Mischgebieten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91
Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage
Auszug aus VG Stade, 23.11.2010 - 2 A 31/10
Eine Werbeanlage für Fremdgewerbezwecke, wie sie von der Klägerin geplant ist, stellt sich als eigenständige gewerbliche Hauptnutzung dar (vgl. BVerwGE 91, 234= NVwZ 1993, 983 [1984]). - BVerwG, 16.03.1995 - 4 C 3.94
Werbetafel - Plakatwerbung - Bebauungsplan - Kerngebiet - Maß der baulichen …
Auszug aus VG Stade, 23.11.2010 - 2 A 31/10
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können örtliche Bauvorschriften über die äußere Gestaltung von Werbeanlagen in Bebauungspläne aufgenommen werden, ohne dass diese den bauplanungsrechtlichen Abwägungsgebot gemäß § 1 Abs. 7 BauGB genügen müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. März 1995 - 4 C 3/94 - zitiert nach juris). - BVerwG, 28.04.1972 - IV C 11.69
Zulässigkeit von Werbung mit Großflächenwerbetafeln in Mischgebieten; …
Auszug aus VG Stade, 23.11.2010 - 2 A 31/10
Inhaltsbestimmungen und Beschränkungen des Eigentums sind nach dieser grundrechtlichen Vorschrift aber nur gerechtfertigt, wenn und soweit sie von dem geregelten Sachbereich her geboten und in ihrer Ausgestaltung selbst sachgerecht sind (BVerwG, Urt. vom 28. April 1972 - 4 C 11/69 - BVerwGE 40, 94).
- BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84
Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen …
- BVerwG, 15.08.1991 - 4 N 1.89
Änderung übergeleiteter Bebauungspläne, Einschränkung der Nutzungsart
- VGH Baden-Württemberg, 24.02.2003 - 8 S 406/03
Örtliche Bauvorschrift - Verbot bestimmter Werbeanlagen - Eigentumsgarantie
Auszug aus VG Stade, 23.11.2010 - 2 A 31/10
Dabei sind die grundlegende Werteinschätzung des Grundgesetzes zugunsten eines sozialgebundenen Privateigentums und die Belange der Gemeinschaft in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen, so dass das baugestalterische Ziel, eine Beeinträchtigung des vorhandenen oder durch Planung erstrebten Charakters eines Baugebiets zu verhindern, seine Entsprechung in dem Baugebietscharakter finden muss (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 24. Februar 2003 - 8 S 406/03 - zitiert nach juris). - VG Freiburg, 24.03.2004 - 2 K 1725/02
Nichtigkeit einer die Zulässigkeit von Werbeanlagen regelnden Satzung
Auszug aus VG Stade, 23.11.2010 - 2 A 31/10
Eine einheitliche, ein generelles Verbot bestimmter Werbeanlagen umfassende baugestalterische Regelung, die ohne Rücksicht auf eine durch gewerbliche Nutzung geprägte tatsächliche Bebauung in einem Mischgebiet erfolgt ist, ist deshalb mit Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG nicht vereinbar (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 24. März 2004 - 2 K 1725/02 - zitiert nach juris).
- VG Augsburg, 23.05.2012 - Au 4 K 11.1806
Werbeanlage im Mischgebiet
Eine einheitliche, ein generelles Verbot bestimmter Werbeanlagen umfassende baugestalterische Regelung, die ohne Rücksicht auf eine durch gewerbliche Nutzung geprägte tatsächliche Bebauung in einem Mischgebiet erfolgt, ist mit Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG unvereinbar (BVerwG vom 28.4.1972, Az. IV C 11.69, BayVBl 1973, 471; VG Stade vom 23.11.2010, Az. 2 A 31/10, juris - Rdnr. 21).
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