Rechtsprechung
| OVG Saarland, 18.12.2008 - 2 A 317/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 27 Abs. 1; AufenthG § 25 Abs. 5; GG Art. 6 Abs. 1; EMRK Art. 5
D (A), Familienzusammenführung, Schutz von Ehe und Familie, nichteheliche Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern-Kind-Verhältnis, ausländische Kinder, Ausreisehindernis, Zumutbarkeit, Familienzusammenführung im Ausland - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2009, 307 (Ls.)
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83
Familiennachzug
Auszug aus OVG Saarland, 18.12.2008 - 2 A 317/08
Der vorliegende Fall ist gekennzeichnet durch die Besonderheit, dass beide Eltern und 4 vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.7.2008 - 2 D 245/08 -, wonach die Annahme einer Unzumutbarkeit der Ausreise im Sinne des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG unter dem Aspekt des nach Art. 8 EMRK geschützten ,,Privatlebens" eine abgeschlossene und ,,gelungene" Integration des Ausländers in die Lebensverhältnisse in Deutschland voraussetzt, von der nicht bereits ausgegangen werden kann, wenn sich ein Ausländer für einen bestimmten auch längeren Zeitraum im Inland aufgehalten hat und eine Aufenthaltsbeendigung vielmehr nur dann einen konventionswidrigen Eingriff in das ,,Privatleben" beinhaltet, wenn der Ausländer aufgrund seines (längeren) Aufenthalts über so starke persönliche, soziale und wirtschaftliche Kontakte zum ,,Aufnahmestaat" verfügt, dass er aufgrund der Gesamtentwicklung ,,faktisch zu einem Inländer" geworden ist, dem wegen der Besonderheiten seines Falles ein Leben in dem Staat seiner Staatsangehörigkeit, zu dem er keinen Bezug (mehr) hat, schlechterdings nicht mehr zugemutet werden kann 5 Verwiesen wurde insoweit auf ,,BVerfG vom 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83, 101, 313/84" 6 Verwiesen wurde insoweit auf Hess.VGH - 3 TG 723/07 - vom 15.6.2007. - OVG Saarland, 08.07.2008 - 2 D 245/08
Bleiberecht aus humanitären Gründen
Auszug aus OVG Saarland, 18.12.2008 - 2 A 317/08
Der vorliegende Fall ist gekennzeichnet durch die Besonderheit, dass beide Eltern und 4 vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.7.2008 - 2 D 245/08 -, wonach die Annahme einer Unzumutbarkeit der Ausreise im Sinne des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG unter dem Aspekt des nach Art. 8 EMRK geschützten ,,Privatlebens" eine abgeschlossene und ,,gelungene" Integration des Ausländers in die Lebensverhältnisse in Deutschland voraussetzt, von der nicht bereits ausgegangen werden kann, wenn sich ein Ausländer für einen bestimmten auch längeren Zeitraum im Inland aufgehalten hat und eine Aufenthaltsbeendigung vielmehr nur dann einen konventionswidrigen Eingriff in das ,,Privatleben" beinhaltet, wenn der Ausländer aufgrund seines (längeren) Aufenthalts über so starke persönliche, soziale und wirtschaftliche Kontakte zum ,,Aufnahmestaat" verfügt, dass er aufgrund der Gesamtentwicklung ,,faktisch zu einem Inländer" geworden ist, dem wegen der Besonderheiten seines Falles ein Leben in dem Staat seiner Staatsangehörigkeit, zu dem er keinen Bezug (mehr) hat, schlechterdings nicht mehr zugemutet werden kann 5 Verwiesen wurde insoweit auf ,,BVerfG vom 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83, 101, 313/84" 6 Verwiesen wurde insoweit auf Hess.VGH - 3 TG 723/07 - vom 15.6.2007. - VGH Hessen, 15.06.2007 - 3 TG 723/07
D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Schutz …
Auszug aus OVG Saarland, 18.12.2008 - 2 A 317/08
Der vorliegende Fall ist gekennzeichnet durch die Besonderheit, dass beide Eltern und 4 vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.7.2008 - 2 D 245/08 -, wonach die Annahme einer Unzumutbarkeit der Ausreise im Sinne des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG unter dem Aspekt des nach Art. 8 EMRK geschützten ,,Privatlebens" eine abgeschlossene und ,,gelungene" Integration des Ausländers in die Lebensverhältnisse in Deutschland voraussetzt, von der nicht bereits ausgegangen werden kann, wenn sich ein Ausländer für einen bestimmten auch längeren Zeitraum im Inland aufgehalten hat und eine Aufenthaltsbeendigung vielmehr nur dann einen konventionswidrigen Eingriff in das ,,Privatleben" beinhaltet, wenn der Ausländer aufgrund seines (längeren) Aufenthalts über so starke persönliche, soziale und wirtschaftliche Kontakte zum ,,Aufnahmestaat" verfügt, dass er aufgrund der Gesamtentwicklung ,,faktisch zu einem Inländer" geworden ist, dem wegen der Besonderheiten seines Falles ein Leben in dem Staat seiner Staatsangehörigkeit, zu dem er keinen Bezug (mehr) hat, schlechterdings nicht mehr zugemutet werden kann 5 Verwiesen wurde insoweit auf ,,BVerfG vom 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83, 101, 313/84" 6 Verwiesen wurde insoweit auf Hess.VGH - 3 TG 723/07 - vom 15.6.2007.
- VG Saarlouis, 25.02.2016 - 6 K 1697/14
Aufenthaltserlaubnis; Regelerteilungsvoraussetzung der Erfüllung der Passpflicht; …
Rn. 143 mit Hinweis auf OVG Saarlouis, Beschluss vom 18.12.2008 - 2 A 317/08 -, juris, wonach § 25 Abs. 5 AufenthG nicht als allgemeiner Auffangtatbestand konzipiert ist. - VG Stuttgart, 17.11.2021 - 4 K 4243/21
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
Rn. 30 § 25 Abs. 5 AufenthG kann nicht als Auffangvorschrift für ein sich aus Art. 6 GG oder Art. 8 EMRK ergebendes Ausreisehindernis herangezogen werden, wenn - wie vorliegend - die Erteilungsvoraussetzungen der für die genannten Aufenthaltszwecke vorrangigen Normen (hier: § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG) nicht erfüllt sind (…vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 18.11.2009 - 13 S 2002/09 - juris Rn. 43 …und Beschl. v. 10.03.2009 - 11 S 2990/08 - juris Rn. 29; OVG Saarlouis, Beschl. v. 18.12.2008 - 2 A 317/08 - juris Rn. 8 …und Beschl. v. 14.02.2018 - 2 B 734/17 - juris Rn. 8). - VG Stuttgart, 10.10.2017 - 11 K 7156/17
Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis wegen Straftat - Bekenntnis zur freiheitlichen …
Rn. 47 Das Gericht kann demnach offenlassen, ob § 25 Abs. 5 AufenthG als Auffangtatbestand für diejenigen Fälle ausscheidet, in denen die Voraussetzungen für einen an sich vorrangigen Familiennachzug nach §§ 27 ff. AufenthG nicht erfüllt werden (vgl. einerseits OVG Saarlouis, Beschl. v. 18.12.2008 - 2 A 317/08 - juris - VGH Mannheim, Beschl. v. 10.03.2009 - 11 S 2990/08 - InfAuslR 2009, 236; VG Freiburg, Beschl. v. 08.09.2009 - 4 K 1284/09 - juris - und andererseits VGH München, Beschl. v. 22.07.2008 - 19 CE 08.781 - InfAuslR 2009, 158;… VG Oldenburg, Urt. v. 22.04.2009 - 11 A 389/08 - NVwZ-RR 2009, 739).
- OVG Saarland, 20.04.2011 - 2 B 208/11
Abschiebungsschutz aus familiären Gründen; Integration; dem Lebensgefährten …
Ein gegen diese Entscheidung gerichteter Antrag auf Zulassung der Berufung blieb erfolglos.(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.12.2008 - 2 A 317/08 -).Der Senat hat in seinem Beschluss vom 18.12.2008 - 2 A 317/08 -, mit dem der Antrag des Antragstellers (dort: Klägers) auf Zulassung der Berufung zurückgewiesen wurde, festgestellt, dass sich aus den §§ 27 ff. AufenthG, die spezielle Regelungen vor dem Hintergrund des Grundrechts des Art. 6 GG (Ehe und Familie) enthalten und zu dessen Verwirklichung dort Aufenthaltsrechte für Ausländer begründet werden, im Falle des nicht mit der Lebensgefährtin verheirateten Antragstellers auch aufgrund der Vaterschaft zu der nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzenden Tochter kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis herleiten lässt, und dass der § 25 Abs. 5 AufenthG auch in Verbindung mit Art. 8 EMRK keinen allgemeinen "Auffangtatbestand" für diese Fälle darstellt.
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2023 - 7 A 10650/22
Abschließende Regelung für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten
Dies gilt unabhängig davon, ob die in Abschnitt 6 des Aufenthaltsgesetzes - Aufenthalt aus familiären Gründen - enthaltenen Anspruchsgrundlagen als speziellere Normen für eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen (vgl. §§ 27 ff. AufenthG) in ihrer Gesamtheit die Anwendung des in Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes - Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen - verorteten § 25 Abs. 5 AufenthG im Fall der Geltendmachung von familiären Bindungen im Bundesgebiet grundsätzlich ausschließen, was in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstritten ist (bejahend: Beschlüsse des Senats vom 17. August 2010 - 7 B 10804/10.OVG -, ESOVGRP sowie vom 4. November 2009 - 7 A 10943/09.OVG -, n.v., jeweils m.w.N.; SaarlOVG, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 2 A 317/08 -, juris Rn. 8; einschränkend: VGH BW Beschluss vom 7. Oktober 2022 - 11 S 2848/21 -, juris Rn 36-38; offenlassend: Urteil des Senats vom 18. April 2012 - 7 A 10112/12 -, ESOVGRP = juris Rn 48; ablehnend: BayVGH…, Urteil vom 7. Dezember 2021 - 10 BV 21.1821 -, juris Rn. 24-33; OVG NRW…, Urteil vom 16. November 2010 - 17 A 2434/07 -, juris Rn. 25-32). - VG Neustadt, 11.11.2021 - 2 K 11/21
Verhältnis einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG 2004 zu …
Der § 25 Abs. 5 AufenthG stellt - auch in Verbindung mit Art. 8 EMRK - keinen allgemeinen "Auffangtatbestand" für diese Fälle dar (SaarlOVG, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 2 A 317/08 -, juris, Rn. 8; OVG RP, Beschluss vom 17.8.2010 - 7 B 10804/10.OVG -, ESOVG; keine Umgehung der ausdrücklich normierten Voraussetzungen: OVG Lüneburg…, Urteil vom 8. Februar 2018 - 13 LB 43/17 -, juris, Rn. 86;… so auch Hailbronner, Ausländerrecht, 119. Aktualisierung, März 2021, § 25 AufenthG Rn. 148;… Zeitler, HTK-AuslR / § 25 AufenthG / Abs. 5, Stand: 29. Februar 2020, Rn. 11). - OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2026 - 2 M 126/25
Aussetzung der Abschiebung bei schwangerschaftsbedingter Reiseunfähigkeit
Die Annahme einer rechtlichen Unmöglichkeit der Ausreise setzt (deutlich) mehr voraus als die üblicherweise mit der Aufenthaltsbeendigung und der Rückkehr in das Heimatland verbundenen Schwierigkeiten (SaarlOVG, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 2 A 317/08 -juris Rn. 8). - OVG Saarland, 03.09.2012 - 2 B 199/12
Einzelfall einer Ablehnung der Erteilung einer weiteren Aufenthaltserlaubnis nach …
Rn. 9 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.12.2008 - 2 A 317/08 - m.w.N.) setzt die Annahme einer Verwurzelung des Ausländers im Bundesgebiet und der Unzumutbarkeit der Ausreise im Rahmen des § 25 V 1 AufenthG i.V.m. Art. 8 EMRK unter dem - im gegebenen Zusammenhang allein relevanten - Aspekt des Privatlebens eine abgeschlossene und "gelungene" Integration des Ausländers in die Lebensverhältnisse in Deutschland voraus, von der nicht bereits dann ausgegangen werden kann, wenn sich ein Ausländer für einen bestimmten - auch längeren - Zeitraum im Inland aufgehalten hat. - VG Freiburg, 08.09.2009 - 4 K 1284/09
Abschiebung eines Ausländers bei Begründung eines Antrags nur mit § 25 Abs. 5 …
Denn § 25 Abs. 5 AufenthG ist keine allgemeine Auffangnorm für die Fälle, in denen die in den §§ 27 ff. AufenthG genannten Voraussetzungen nicht erfüllt werden (… vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.03.2009, a.a.O.; OVG Saarl., Beschluss vom 18.12.2008, NVwZ-RR 2009, 307; Zeitler, in HTK-AuslR, Stand: 01.09.2009, § 25 Abs. 5 Anm. 1.2 ). - OVG Saarland, 22.03.2012 - 2 B 34/12
Abschiebungsschutz - Visumserfordernis
Ein gegen diese Entscheidung gerichteter Antrag auf Zulassung der Berufung blieb erfolglos.(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.12.2008 - 2 A 317/08 -, SKZ 2009, 131, Leitsatz Nr. 62). - VG Hamburg, 17.11.2009 - 10 K 3326/08
Abschiebungsverbot bei schweren Depressionen; Iran
- VG Saarlouis, 11.05.2022 - 6 K 157/20
Nachholung des Visumverfahrens in Marokko
- VG Saarlouis, 02.03.2012 - 10 K 808/11
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Fortführung der familiären …
- VG Saarlouis, 12.03.2015 - 6 L 83/15
Aufenthaltserlaubnis; Abschiebung; Eheschluss mit Deutschem in Dänemark
- VG Köln, 14.12.2011 - 23 K 5509/10
Vorliegen eines tatsächlichen Ausreisehindernisses
- VG Saarlouis, 14.12.2011 - 10 L 1478/11
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Rahmen des Familiennachzuges und …
- VG Saarlouis, 26.10.2011 - 10 L 765/11
Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zwecks Familiennachzugs; …
- VG Saarlouis, 05.06.2012 - 10 L 502/12
Ausländerrechts (VR 100) hier: aufschiebende Wirkung Abschiebungsschutz; …
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