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Weitere Entscheidung unten: VG Braunschweig, 20.02.2009

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 20.03.2008 - 2 A 33/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5253
OVG Saarland, 20.03.2008 - 2 A 33/08 (https://dejure.org/2008,5253)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20.03.2008 - 2 A 33/08 (https://dejure.org/2008,5253)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20. März 2008 - 2 A 33/08 (https://dejure.org/2008,5253)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zuständigkeit bei Geltendmachung zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2; ; AsylVfG § 13; ; AsylVfG § 31 Abs. 3; ; AsylVfG § 42; ; AufenthG § 60 Abs. 7 Satz 1; ; AufenthG § 60 Abs. 7 Satz 3; ; AufenthG § 72 Abs. 2

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; AufenthG § 60 Abs. 7; AufenthG § 25 Abs. 3; AsylVfG § 72 Abs. 2; AsylVfG § 42; AsylVfG § 13
    Verfahrensrecht, Berufungszulassungsantrag, ernstliche Zweifel, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Ausländerbehörde, Zuständigkeit, Aufenthaltserlaubnis, sachliche Zuständigkeit, Prüfungskompetenz, Asylantrag, Asylgesuch, Bundesamt, ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit bei Geltendmachung zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwaltungsgerichtliche Zuständigkeit bei Geltendmachung zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse; Geltendmachung einer drohenden politischen Verfolgung im Heimatland mit Blick auf die Bindungswirkung einer negativen Entscheidung des Bundesamtes gegenüber der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 03.03.2006 - 1 B 126.05

    Asylantrag; (materielles) Asylgesuch; Abschiebungsverbot; asylrechtlicher …

    Auszug aus OVG Saarland, 20.03.2008 - 2 A 33/08
    Auf der Grundlage der in dem erstinstanzlichen Urteil angeführten höchstrichterlichen Rechtsprechung, (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3.3.2006 - 1 B 126.05 -, NVwZ 2006, 830) die sich auch der Senat zu Eigen gemacht hat, (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.2.2007 - 2 W 37/06 -, SKZ 2008, 52, Leitsatz Nr. 62) unterliegt keinen ernstlichen Zweifeln, dass das Verwaltungsgericht im konkreten Fall zutreffend von einer (alleinigen) Zuständigkeit des Bundesamts für die Feststellung eines etwaigen zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses im Falle des Klägers ausgegangen ist.

    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 15.3.2005 - 2 W 5/05 -, SKZ 2005, 299, Leitsatz Nr. 53, dazu auch BVerwG, Beschluss vom 3.3.2006 - 1 B 126.05 -, NVwZ 2006, 830).

    (vgl. auch dazu BVerwG, Beschluss vom 3.3.2006 - 1 B 126.05 -, NVwZ 2006, 830, wonach derjenige Schutzsuchende, der sich materiell auf Asylgründe beruft, nach § 13 Abs. 1 AsylVfG zwingend auf das alle Schutzersuchen und Schutzformen umfassende Asylverfahren zu verweisen ist und ein diesbezügliches Wahlrecht zwischen asylrechtlichem und ausländerrechtlichem Schutz vor Verfolgung im Heimatland nicht besteht) Mit Blick auf das generelle Anliegen des Gesetzgebers, gerade im Bereich von Asylsuchenden Doppelprüfungen, das heißt "doppelte" Zuständigkeiten hinsichtlich der zu treffenden Entscheidungen, zu vermeiden, kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass die Ausländerbehörde berechtigt oder sogar verpflichtet wäre, eine potentiell dem Bereich politischer Verfolgung zuzurechnende Rückkehrgefährdung bei Ausländern, die aus anderen Gründen die Stellung eines förmlichen Asylantrags ablehnen, gewissermaßen "aufzuspalten" und unter "Eliminierung politischer Elemente" mit Blick auf § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG einer isolierten Überprüfung und Entscheidung zuzuführen.

  • VG Saarlouis, 04.12.2007 - 2 K 461/07

    Sachliche Zuständigkeit für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus OVG Saarland, 20.03.2008 - 2 A 33/08
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 4. Dezember 2007 - 2 K 461/07 - wird zurückgewiesen.

    Das Verwaltungsgericht hat die Klage mit Urteil vom 4.12.2007 - 2 K 461/07 - abgewiesen.

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung (§§ 124a Abs. 4, 124 Abs. 1 VwGO) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 4.12.2007 - 2 K 461/07 -, mit dem seine Klage auf Verpflichtung des Beklagten zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis abgewiesen wurde, muss erfolglos bleiben.

  • OVG Saarland, 01.02.2007 - 2 W 37/06

    Zuständigkeiten bei Geltendmachung vielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse

    Auszug aus OVG Saarland, 20.03.2008 - 2 A 33/08
    Auf der Grundlage der in dem erstinstanzlichen Urteil angeführten höchstrichterlichen Rechtsprechung, (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3.3.2006 - 1 B 126.05 -, NVwZ 2006, 830) die sich auch der Senat zu Eigen gemacht hat, (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.2.2007 - 2 W 37/06 -, SKZ 2008, 52, Leitsatz Nr. 62) unterliegt keinen ernstlichen Zweifeln, dass das Verwaltungsgericht im konkreten Fall zutreffend von einer (alleinigen) Zuständigkeit des Bundesamts für die Feststellung eines etwaigen zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses im Falle des Klägers ausgegangen ist.

    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.2.2007 - 2 W 37/06 -, SKZ 2008, 52, Leitsatz Nr. 62) Der Prüfungsumfang hinsichtlich etwaiger aus § 60 Abs. 7 AufenthG ableitbarer Rechte des erkrankten Klägers erfährt weder durch die Zuständigkeitsverlagerung von der Ausländerbehörde auf das Bundesamt noch - gegebenenfalls - durch eine im Ergebnis negative Beurteilung des Vorliegens einer politischen Verfolgung im Sinne des § 60 Abs. 1 AufenthG inhaltlich Einschränkungen.

  • OVG Saarland, 08.02.2008 - 2 A 16/07

    Aufenthaltserlaubnis für Roma aus dem Kosovo; Abschiebungsschutz wegen …

    Auszug aus OVG Saarland, 20.03.2008 - 2 A 33/08
    (vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.2.2008 - 2 A 16/07 -).
  • OVG Saarland, 18.10.2005 - 2 Y 9/05

    Hinreichende Erfolgsaussichten für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei …

    Auszug aus OVG Saarland, 20.03.2008 - 2 A 33/08
    (vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.10.2005 - 2 Y 9/05 -, SKZ 2006, 60, Leitsatz Nr. 72 dort zur Situation eines wegen angekündigter Umverlegung nach Karlsruhe von dem Betroffenen unmittelbar nach Stellung wieder zurückgenommenen Asylantrags) Für diese eigenen Entscheidungszuständigkeiten der Ausländerbehörde kommen indes nach dem Gesagten nur zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse in Betracht, die sich nicht aus einem Sachverhalt ergeben, der von seiner Thematik her dem Bereich politischer Verfolgung im Verständnis des § 60 Abs. 1 AufenthG zuzuordnen ist.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus OVG Saarland, 20.03.2008 - 2 A 33/08
    (vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.2.2007 - 3 Q 163/06 -, SKZ 2008, 19, Leitsatz Nr. 3, wonach es nicht Aufgabe des Oberverwaltungsgerichts ist, anstelle des Antragstellers beziehungsweise seines Prozessbevollmächtigten aus einem Gemenge von Darlegungen, die ohne Bezug zu einem der Zulassungstatbestände des § 124 Abs. 2 VwGO vorgebracht werden, mit Überlegungs- und Auslegungsaufwand zu ermitteln, welcher Teilaspekt des Vorbringens sich welchem Zulassungsgrund - zutreffend - zuordnen lässt) Interpretiert man den allgemeinen Verweis des Klägers darauf, dass das Urteil "rechtsfehlerhaft ergangen" sei, dahingehend, dass damit ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) (vgl. dazu allgemein etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.6.2002 - 1 Q 55/01 -, SKZ 2002, 289, Leitsatz Nr. 15, wonach die Frage des Vorliegens ernstlicher Zweifel am Maßstab der Ergebnisfehlerhaftigkeit zu beurteilen ist und eine Prognose dahingehend erfordert, ob das angestrebte Rechtsmittel voraussichtlich Erfolg haben wird, ständige Rechtsprechung; dazu auch BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, DVBl. 2004, 838, wonach die Vorschrift - ebenso wie der Tatbestand zu Nr. 2 - die Richtigkeit der Entscheidung gewährleisten soll und "ernstliche Zweifel" (Nr. 1) auch dann nicht anzunehmen sind, wenn sich das angegriffene Urteil zwar nicht aus den darin angegebenen Gründen, aber aus anderen Gründen als offensichtlich richtig erweist) geltend gemacht werden sollten, so lässt sich der Begründung des Antrags das Vorliegen (auch) dieses Zulassungsgrundes nicht entnehmen.
  • BVerfG, 03.04.1992 - 2 BvR 1837/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung eines …

    Auszug aus OVG Saarland, 20.03.2008 - 2 A 33/08
    (anders, allerdings noch zur früheren Rechtslage, insbesondere zu § 53 AuslG VGH Mannheim, Beschluss vom 14.12.1993 - A 16 S 2005/93 -, VBlBW 1994, 454 unter Aufgabe abweichender früherer Rechtsprechung, OVG Schleswig, Beschluss vom 8.10.1992 - 4 M 89/92 -, InfAuslR 1993, 18, jeweils unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 3.4.1992, InfAuslR 1993, 176, wobei in beiden Entscheidungen über die heutige Rechtslage (§ 42 AsylVfG) hinaus sogar auch die Möglichkeit einer Geltendmachung von zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernissen gegenüber der Ausländerbehörde trotz Vorliegens einer negativen Entscheidung des Bundesamts hierzu bejaht wurde; wie hier bereits damals: OVG Hamburg, Beschluss vom 17.10.1995 - Bs V 27/95 -, DVBl. 1996, 628, wonach die Ausländerbehörde zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse (nach § 53 AuslG) mit "politischem Charakter" auch dann außer Betracht zu lassen hatte, wenn der Ausländer die Stellung eines Asylantrags ablehnt; insoweit noch ausdrücklich offen gelassen in BVerwG, Beschluss vom 3.12.1997 - 1 B 219.97 -, DVBl. 1998, 286) Eine Veranlassung, den durchgängig vom Kläger geschilderten, seinen Erkrankungen ursächlich zugrunde liegenden Lebenssachverhalt entsprechend zu "zerlegen", weil dieser nunmehr angibt, er verzichte auf eine "Geltendmachung" einer politischen Verfolgung im Sinne des § 60 Abs. 1 AufenthG beziehungsweise die Ereignisse vor seiner Wiederausreise, speziell die "Beschimpfungen durch die Serben", seien nicht "traumaauslösend" gewesen, können von daher ebenfalls keine andere Beurteilung rechtfertigen.
  • BVerwG, 03.12.1997 - 1 B 219.97

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungshindernisse; Asylantrag; Asylgesuch; …

    Auszug aus OVG Saarland, 20.03.2008 - 2 A 33/08
    (anders, allerdings noch zur früheren Rechtslage, insbesondere zu § 53 AuslG VGH Mannheim, Beschluss vom 14.12.1993 - A 16 S 2005/93 -, VBlBW 1994, 454 unter Aufgabe abweichender früherer Rechtsprechung, OVG Schleswig, Beschluss vom 8.10.1992 - 4 M 89/92 -, InfAuslR 1993, 18, jeweils unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 3.4.1992, InfAuslR 1993, 176, wobei in beiden Entscheidungen über die heutige Rechtslage (§ 42 AsylVfG) hinaus sogar auch die Möglichkeit einer Geltendmachung von zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernissen gegenüber der Ausländerbehörde trotz Vorliegens einer negativen Entscheidung des Bundesamts hierzu bejaht wurde; wie hier bereits damals: OVG Hamburg, Beschluss vom 17.10.1995 - Bs V 27/95 -, DVBl. 1996, 628, wonach die Ausländerbehörde zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse (nach § 53 AuslG) mit "politischem Charakter" auch dann außer Betracht zu lassen hatte, wenn der Ausländer die Stellung eines Asylantrags ablehnt; insoweit noch ausdrücklich offen gelassen in BVerwG, Beschluss vom 3.12.1997 - 1 B 219.97 -, DVBl. 1998, 286) Eine Veranlassung, den durchgängig vom Kläger geschilderten, seinen Erkrankungen ursächlich zugrunde liegenden Lebenssachverhalt entsprechend zu "zerlegen", weil dieser nunmehr angibt, er verzichte auf eine "Geltendmachung" einer politischen Verfolgung im Sinne des § 60 Abs. 1 AufenthG beziehungsweise die Ereignisse vor seiner Wiederausreise, speziell die "Beschimpfungen durch die Serben", seien nicht "traumaauslösend" gewesen, können von daher ebenfalls keine andere Beurteilung rechtfertigen.
  • OVG Saarland, 18.10.2005 - 2 W 15/05

    Rückgängigmachung der Abschiebung im Eilverfahren bei Verstoß gegen GG Art 6 Abs …

    Auszug aus OVG Saarland, 20.03.2008 - 2 A 33/08
    (vgl. zu den Bindungswirkungen der negativen Entscheidungen des Bundesamts für die mit der Durchführung der Abschiebung betrauten Ausländerbehörden nach § 42 AsylVfG etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 6.12.2006 - 2 W 31/06 -, vom 26.7.2006 - 2 W 21/06 -, vom 17.5.2006 - 2 W 11/06 -, SKZ 2006, 224, Leitsatz Nr. 65, vom 15.3.2005 - 2 W 5/05 -, SKZ 2005, 299, Leitsatz Nr. 53, vom 16.6.2005 - 2 W 9/05 -, vom 18.10.2005 - 2 W 15/05 -, SKZ 2006, 59, Leitsatz Nr. 71, und vom 8.12.2005 - 2 W 35/05 -, SKZ 2006, 61 Leitsatz Nr. 78) Diese darf in diesen Fällen den Einwand zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse (§ 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG) nur und erst dann berücksichtigen, wenn das nach § 31 Abs. 3 AsylVfG (1993/2005) zur Entscheidung auch darüber berufene Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorschrift festgestellt hat.
  • OVG Saarland, 08.12.2005 - 2 W 35/05

    Zur Berücksichtigung zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse durch die …

    Auszug aus OVG Saarland, 20.03.2008 - 2 A 33/08
    (vgl. zu den Bindungswirkungen der negativen Entscheidungen des Bundesamts für die mit der Durchführung der Abschiebung betrauten Ausländerbehörden nach § 42 AsylVfG etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 6.12.2006 - 2 W 31/06 -, vom 26.7.2006 - 2 W 21/06 -, vom 17.5.2006 - 2 W 11/06 -, SKZ 2006, 224, Leitsatz Nr. 65, vom 15.3.2005 - 2 W 5/05 -, SKZ 2005, 299, Leitsatz Nr. 53, vom 16.6.2005 - 2 W 9/05 -, vom 18.10.2005 - 2 W 15/05 -, SKZ 2006, 59, Leitsatz Nr. 71, und vom 8.12.2005 - 2 W 35/05 -, SKZ 2006, 61 Leitsatz Nr. 78) Diese darf in diesen Fällen den Einwand zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse (§ 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG) nur und erst dann berücksichtigen, wenn das nach § 31 Abs. 3 AsylVfG (1993/2005) zur Entscheidung auch darüber berufene Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorschrift festgestellt hat.
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.10.1992 - 4 M 89/92

    Einstweilige Anordnung; Ausländerrechtliche Duldung; Gefahr der Folter; Folter

  • OVG Saarland, 14.02.2007 - 3 Q 163/06

    Anforderungen an die Darlegung von Berufungszulassungsgründen

  • OVG Saarland, 06.12.2006 - 2 W 31/06

    Abschiebungsschutzantrag wegen Krankheit des Ausländers

  • OVG Saarland, 26.07.2006 - 2 W 21/06

    Zur Gewährung von Abschiebungsschutz im ausländerrechtlichen Verfahren - …

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1993 - A 16 S 2005/93

    Kompetenzabgrenzung zwischen Bundesamt und Ausländerbehörde - Prüfung von neu …

  • OVG Hamburg, 17.10.1995 - Bs V 27/95

    Ausländerrecht; Abschiebungsschutz; Politische Verfolgung; Anerkennung; …

  • OVG Saarland, 02.12.2019 - 2 A 5/19

    Notwendigkeit der Verschaffung eines eigenen Eindrucks vom Baugrundstück und der …

    Dabei mag dahinstehen, ob der Vortrag des Klägers im Schriftsatz vom 11.1.2019 den genannten Darlegungserfordernissen genügt.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.3.2008 - 2 A 33/08 -, und vom 20.11.2018 - 2 A 830/17 -, jeweils bei juris, wonach es nicht Aufgabe des Oberverwaltungsgerichts ist, anstelle des Antragstellers im Zulassungsverfahren aus Darlegungen, die in der Form einer Berufungsbegründung ohne konkreten Bezug zu einem der Tatbestände des § 124 Abs. 2 VwGO für die Zulassung der Berufung vorgebracht werden, mit Überlegungs- und Auslegungsaufwand zu ermitteln oder auch nur zu "vermuten", welcher Teilaspekt des Vorbringens sich welchem Zulassungsgrund - zutreffend - zuordnen lassen könnte) Insoweit bedarf es nach der Rechtsprechung des Senats neben einer konkreten Benennung von Zulassungsgründen der näheren Erläuterung, aus welchen Gründen die konkret geltend gemachten Zulassungsgründe vorliegen sollen.(vgl. dazu zuletzt Beschluss vom 7.10.2019 - 2 A 357/18 -, bei juris) Der Kläger nennt in der Antragsschrift keinen der in § 124 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 VwGO enumerativ aufgeführten Zulassungsgründe und gibt einen solchen auch nicht in der Formulierung wieder.
  • OVG Niedersachsen, 30.03.2011 - 8 LB 121/08

    Abgrenzung der Zuständigkeiten für die Feststellung zielstaatsbezogener …

    Maßgeblich für die Abgrenzung der Zuständigkeiten bei der Feststellung zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote ist danach, ob der Ausländer die Feststellung aufgrund behaupteter Verfolgungsgefahren (Zuständigkeit des Bundesamtes) oder aus verfolgungsunabhängigen, rein humanitären Gründen (Zuständigkeit der Ausländerbehörde) begehrt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 9.6.2009 - 1 C 11.08 -, BVerwGE 134, 124, 137 f.; BVerwG, Beschl. v. 3.3.2006 - 1 B 126.05 -, NVwZ 2006, 830 f.;… Senatsbeschl. v. 11.11.2009 - 8 LA 16/09 -, juris Rn. 7 f.; OVG Saarland, Beschl. v. 20.3.2008 - 2 A 33/08 -, juris Rn. 18).

    Die eine Gefahr der Retraumatisierung begründende Angst der Klägerin zu 1., sie und die übrigen Familienangehörigen könnten als Angehörige der nicht-albanischen ethnischen Minderheit der Roma nach einer Rückkehr in den Kosovo schutzlos erneut den bereits im Jahre 1998 erlebten Übergriffen durch Angehörige des serbischen Militärs oder der albanischen Mehrheitsbevölkerung ausgesetzt sein, betrifft die Frage politischer Verfolgung im Sinne der Definition des § 60 Abs. 1 Satz 4 lit. c AufenthG in Form einer dem (hier: kosovarischen) Staat aufgrund fehlender staatlicher Schutzbereitschaft oder Schutzfähigkeit zurechenbaren Verfolgung durch "nichtstaatliche Akteure" (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.3.2006, a.a.O.; OVG Saarland, Beschl. v. 20.3.2008, a.a.O., Rn. 18).

  • VG München, 25.10.2018 - M 12 K 18.36

    Spezialpräventive Ausweisung eines faktischen Inländers

    Maßgeblich für die Abgrenzung der Zuständigkeiten bei der Feststellung zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote ist somit, ob der Ausländer - wie hier - die Feststellung aufgrund behaupteter Verfolgungsgefahren (Zuständigkeit des Bundesamtes) oder aus verfolgungsunabhängigen, rein humanitären Gründen (Zuständigkeit der Ausländerbehörde) begehrt (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 29.3.2011 - 8 LB 121/08 - juris; BVerwG, U.v. 9.6.2009 - 1 C 11.08 - juris; BVerwG, B.v. 3.3.2006 - 1 B 126.05 - juris; OVG Saarland, B.v. 20.3.2008 - 2 A 33/08 - juris).
  • VG Freiburg, 24.02.2011 - 4 K 351/10

    Anforderungen an das Vorliegen eines materiellen Asylantrags

    Ein "Wahlrecht" des Ausländers zwischen asylrechtlichem oder ausländerrechtlichem Schutz vor Verfolgung im Heimatland besteht danach nicht; § 13 Abs. 1 AsylVfG ist vielmehr zur Konzentration und Beschleunigung des Verfahrens sowie auch zum Ausschluss von Verfahrensverzögerungen durch nachgeschaltete Asylanträge geschaffen worden ( so - weitgehend wörtlich - BVerwG, Beschluss vom 03.03.2006, NVwZ 2006, 830, m.w.N.; OVG Saarl., Beschlüsse vom 20.03.2008 - 2 A 33/08 - und vom 01.02.20007 - 2 W 37/06 - Treiber, a.a.O., II - § 13 RdNrn.

    Rn. 42 Von seinem mit Schreiben vom 08.09.2009 vorgebrachten Asylgesuch kann der Kläger Ziff. 1 nachträglich nicht wieder abrücken ( vgl. OVG Saarl., Beschluss vom 20.03.2008, a.a.O.;… Hailbronner, a.a.O., § 13 RdNr. 4, m.w.N. ).

  • OVG Saarland, 16.02.2010 - 2 A 390/09

    Nachbarliches Einschreitensbegehren hinsichtlich eines genehmigten …

    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.3.2003 - 1 Q 9/03 -, SKZ 2003, 194, Leitsatz Nr. 7, und vom 20.3.2008 - 2 A 33/08 -, SKZ 2008, 203, Leitsatz Nr. 5) Der daher nachvollziehbare Einwand der Beigeladenen hinsichtlich einer diesbezüglichen "Unschlüssigkeit" des Antrags soll hier indes nicht vertieft werden.
  • VG München, 08.12.2016 - M 12 K 16.2418

    Ausweisung aufgrund Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

    Maßgeblich für die Abgrenzung der Zuständigkeiten bei der Feststellung zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote ist somit, ob der Ausländer - wie hier - die Feststellung aufgrund behaupteter Verfolgungsgefahren (Zuständigkeit des Bundesamtes) oder aus verfolgungsunabhängigen, rein humanitären Gründen (Zuständigkeit der Ausländerbehörde) begehrt (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 29.3.2011 - 8 LB 121/08 - juris; BVerwG, U.v. 9.6.2009 - 1 C 11.08 - juris; BVerwG, B.v. 3.3.2006 - 1 B 126.05 - juris; OVG Saarland, B.v. 20.3.2008 - 2 A 33/08 - juris).
  • OVG Saarland, 23.07.2008 - 2 A 151/08

    Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen und Ausstellung von Reisedokumenten in …

    (vgl. hierzu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.3.2008 - 2 A 33/08 -) Diese darf den Einwand zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse (§ 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG) erst dann berücksichtigen, wenn das nach § 31 Abs. 3 AsylVfG (1993/2005) zur Entscheidung auch darüber berufene Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorschrift festgestellt hat.
  • VG München, 23.07.2020 - M 12 K 20.1165

    Überwiegendes Ausweisungsinteresse bei schweren Eigentums- und …

    Maßgeblich für die Abgrenzung der Zuständigkeiten bei der Feststellung zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote ist somit, ob der Ausländer - wie hier - die Feststellung aufgrund behaupteter Verfolgungsgefahren (Zuständigkeit des Bundesamtes) oder aus verfolgungsunabhängigen, rein humanitären Gründen (Zuständigkeit der Ausländerbehörde) begehrt (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 29.3.2011 - 8 LB 121/08 - juris; BVerwG, U.v. 9.6.2009 - 1 C 11.08 - juris; BVerwG, B.v. 3.3.2006 - 1 B 126.05 - juris; OVG Saarland, B.v. 20.3.2008 - 2 A 33/08 - juris).
  • VG München, 09.12.2021 - M 12 S 21.5504

    Erfolgloses Eilverfahren gegen Abschiebungsandrohung in die Türkei nach Erlöschen …

    Maßgeblich für die Abgrenzung der Zuständigkeiten bei der Feststellung zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote ist somit, ob der Ausländer - wie hier - die Feststellung aufgrund behaupteter Verfolgungsgefahren (Zuständigkeit des Bundesamtes) oder aus verfolgungsunabhängigen, rein humanitären Gründen (Zuständigkeit der Ausländerbehörde) begehrt (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 29.3.2011 - 8 LB 121/08 - juris; BVerwG, U.v. 9.6.2009 - 1 C 11.08 - juris; BVerwG, B.v. 3.3.2006 - 1 B 126.05 - juris; OVG Saarland, B.v. 20.3.2008 - 2 A 33/08 - juris).
  • OVG Saarland, 24.01.2011 - 2 A 82/10

    Ermessensausweisung eines Straftäters; eheliche Lebensgemeinschaft; Beiladung des …

    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.2.2010 - 2 A 390/09 -, vom 18.3.2003 - 1 Q 9/03 -, SKZ 2003, 194, Leitsatz Nr. 7, und vom 20.3.2008 - 2 A 33/08 -, SKZ 2008, 203, Leitsatz Nr. 5) Ansonsten hätte es besonderer Normierungen für die einzelfallbezogene Zulassung der generell unter diesen Vorbehalt gestellten Berufung nicht bedurft.
  • OVG Saarland, 16.02.2016 - 2 A 109/15

    Zu den Aufgaben des Oberverwaltungsgerichts im Zulassungsverfahren - zur …

  • VG Meiningen, 17.10.2023 - 8 E 1003/23

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für aus der Ukraine kommende …

  • VG München, 15.02.2016 - M 9 S 16

    Ausreichende medizinische Versorgung in der Mongolei - Kein Abschiebungsverbot

  • VG Hamburg, 21.08.2012 - 5 K 78/08

    Aufenthalt aus humanitären Gründen: Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei …

  • VG Saarlouis, 16.06.2011 - 10 K 2408/10

    Zuständigkeit bei Geltendmachung eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots …

  • VG München, 15.09.2015 - M 17 K 15.30516

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutzes bei …

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Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 20.02.2009 - 2 A 33/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,39512
VG Braunschweig, 20.02.2009 - 2 A 33/08 (https://dejure.org/2009,39512)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 20.02.2009 - 2 A 33/08 (https://dejure.org/2009,39512)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 20. Februar 2009 - 2 A 33/08 (https://dejure.org/2009,39512)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 60 Abs. 1
    Iran, Glaubwürdigkeit, Oppositionelle, Studenten, Studentenbewegung, Demonstrationen, Proteste, Inhaftierung, Folter, Menschenrechtslage, Christen, Apostasie, Konversion, religiös motivierte Verfolgung, Strafverfahren, Gesetzentwurf, Gesamtbetrachtung

  • milo.bamf.de

    GG, Art 16a Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 1; AsylVfG 1992, § 26a Abs 1
    Iran: Konversion; Regimekritik

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.02.2009 - 2 A 33/08
    Der Kläger hat keinen Anspruch auf die Anerkennung als Asylberechtigter, denn er ist nach eigenen Angaben auf dem Landweg und damit über einen sicheren Drittstaat in das Bundesgebiet eingereist, ohne dass die Voraussetzungen des § 26a Abs. 1 Satz 3 AsylVfG vorgelegen haben oder angenommen werden kann, er habe nicht die Möglichkeit gehabt, seine Reise im Drittstaat zu unterbrechen (vgl. BVerfG, Urt. v. 14.05.1996 - 2 BvR 1938, 2315/93 -, BVerfGE 94, 49, 94 f.).
  • OVG Sachsen, 03.04.2008 - A 2 B 36/06

    Aufenthaltsgesetz; Qualifikationsrichtlinie; Abschiebungsverbot; …

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.02.2009 - 2 A 33/08
    Ungeachtet der Frage, ob der Übertritt zum christlichen Glauben für sich allein schon zur Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG führen muss (vgl. dazu einerseits: Sächs. OVG, Urt. v. 3.4.2008 - A 2 B 36/06 -, juris;… andererseits zu § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG: Hess. VGH, Urt. v. 21.5.2008 - 6 A 612/08 A -), ist die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft jedenfalls aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls wegen des Zusammentreffens mit dem zur Kenntnis der iranischen Sicherheitskräfte gelangten fortgesetzten politischen Engagement des Klägers, das bereits zu staatlichen Übergriffen geführt hat, geboten (vgl. zum Zusammentreffen anderer gefährdender Umstände mit einer Konversion auch: U. K. Home Office, Arbeitshinweise/Operational Guidance Note vom 28.1.2009, Ziffer 3.6.10).
  • VGH Hessen, 21.05.2008 - 6 A 612/08

    Iran, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, …

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.02.2009 - 2 A 33/08
    Ungeachtet der Frage, ob der Übertritt zum christlichen Glauben für sich allein schon zur Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG führen muss (…vgl. dazu einerseits: Sächs. OVG, Urt. v. 3.4.2008 - A 2 B 36/06 -, juris; andererseits zu § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG: Hess. VGH, Urt. v. 21.5.2008 - 6 A 612/08 A -), ist die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft jedenfalls aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls wegen des Zusammentreffens mit dem zur Kenntnis der iranischen Sicherheitskräfte gelangten fortgesetzten politischen Engagement des Klägers, das bereits zu staatlichen Übergriffen geführt hat, geboten (vgl. zum Zusammentreffen anderer gefährdender Umstände mit einer Konversion auch: U. K. Home Office, Arbeitshinweise/Operational Guidance Note vom 28.1.2009, Ziffer 3.6.10).
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