Rechtsprechung
| OVG Saarland, 21.11.2013 - 2 A 335/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 30 BauGB, § 9 Abs 1 Nr 24 BauGB, § 15 BauNVO, § 22 BImSchG, § 5 Abs 1 Nr 1 BImSchG
Nachbarschutz gegen Baugenehmigung für einen Verbrauchermarkt - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BImSchG § 5 Abs. 1 Nr. 1; BImSchG § 22 Abs. 1 S. 1
Anwendung der TA-Lärm bei immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (Verbrauchermarkt) - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Maßstab für Lärmbelastung sind technische Regelwerke
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Jurion (Kurzinformation)
Grenze von zumutbarer Lärmbeeinträchtigung richtet sich nach TA-Lärm und ergänzenden Vorgaben
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anwendung der TA-Lärm bei immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (Verbrauchermarkt)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 10.04.2013 - 5 K 60/12
- OVG Saarland, 21.11.2013 - 2 A 335/13
Papierfundstellen
- BauR 2014, 595
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OVG Saarland, 26.11.2010 - 2 B 275/10
Nachbarschutz gegen Verbrauchermarkt
Auszug aus OVG Saarland, 21.11.2013 - 2 A 335/13
Rn. 8 Das Verwaltungsgericht hat die Aussetzungsanträge der Kläger im August 2010 zurückgewiesen.(vgl. VG des Saarlandes, Beschluss vom 27.8.2010 - 5 L 744/10 -) Die dagegen erhobene Beschwerde der Kläger blieb erfolglos.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.11.2010 - 2 B 275/10 -) In der Begründung dieser Entscheidung heißt es unter anderem, das genehmigte Bauvorhaben entspreche der im Bebauungsplan hinsichtlich der zugelassenen Art baulicher Nutzung enthaltenen Festsetzung eines Sondergebiets für großflächigen Einzelhandel zur Ansiedlung eines "Vollsortimentmarktes" mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.400 qm (§ 30 Abs. 1 BauGB).Auch diesbezüglich hat der Senat bereits in dem Beschluss vom November 2010(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.11.2010 - 2 B 275/10 -) betont, dass keine Anhaltspunkte dafür erkennbar sind, dass die in der Südseite des R.-Marktes - zum Grundstück der Kläger hin - vorgesehene 5, 45 m hervortretende und (auch) nach oben geschlossene Einhausung des von Osten anzufahrenden Anlieferbereichs (Rampe) aus 30 cm starken Betonwänden nicht den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans unter der Ziffer I.9 auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB entspricht, wo neben anderen aufgrund der Empfehlungen der schalltechnischen Untersuchung vom September 2009 für erforderlich befundenen Schallschutzmaßnahmen eine "Überdachung des Anlieferbereichs" vorgesehen ist.
Im Gegenteil: In der Stellungnahme des Gutachters vom 8.11.2010(vgl. Blätter 137 und 138 der Gerichtsakte 2 B 275/10) wurde, nach der Erteilung der Baugenehmigung, eine ergänzende Berechnung speziell für die Auswirkungen der Kühlaggregate an den Belieferungsfahrzeugen vorgenommen.
- VG Saarlouis, 27.08.2010 - 5 L 744/10
Baurecht: Sofortvollzug einer Baugenehmigung für einen Vollsortimentermarkt in …
Auszug aus OVG Saarland, 21.11.2013 - 2 A 335/13
Rn. 8 Das Verwaltungsgericht hat die Aussetzungsanträge der Kläger im August 2010 zurückgewiesen.(vgl. VG des Saarlandes, Beschluss vom 27.8.2010 - 5 L 744/10 -) Die dagegen erhobene Beschwerde der Kläger blieb erfolglos.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.11.2010 - 2 B 275/10 -) In der Begründung dieser Entscheidung heißt es unter anderem, das genehmigte Bauvorhaben entspreche der im Bebauungsplan hinsichtlich der zugelassenen Art baulicher Nutzung enthaltenen Festsetzung eines Sondergebiets für großflächigen Einzelhandel zur Ansiedlung eines "Vollsortimentmarktes" mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.400 qm (§ 30 Abs. 1 BauGB).
- OVG Saarland, 01.02.2018 - 2 A 185/16
Anspruch des Nachbarn auf Einschreiten gegen Bestand und Nutzung einer Lagerhalle …
Rn. 33 Die Grenze des dem Nachbarn Zumutbaren im Sinne des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots ist auch bei immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (§ 22 Abs. 1 Satz 1 BImSchG) nach Maßgabe der einschlägigen technischen Regelwerke, hier konkret der TA-Lärm und der diese ergänzenden Vorgaben, zu bestimmen.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.11.2013 - 2 A 335/13 - sowie OVG Münster, Urteil vom 12.11.2003 - 7 A 3663/99 - (jeweils bei juris))Als normkonkretisierender Verwaltungsvorschrift kommt der TA Lärm, soweit sie für Geräusche den unbestimmten Rechtsbegriff der schädlichen Umwelteinwirkungen konkretisiert, eine im gerichtlichen Verfahren zu beachtende Bindungswirkung zu. - VG Düsseldorf, 06.10.2021 - 11 K 3674/19
Abwägungsmangel, Auslegung eines Bebauungsplans, Mischgebiet, großflächiger …
Rn. 145 Vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 5. März 2015 - 5 L 1593/14 -, juris, Rn. 40; vgl. ferner zur Anwendbarkeit der TA Lärm auf nicht genehmigungsbedürftige Anlagen i.S.d. BImSchG und zur Einordnung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben als solche: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21. November 2013 - 2 A 335/13 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 10 S 31.09 - vgl. ferner OVG NRW, Beschluss vom 16. November 2012 - 2 B 1095/12 - , jeweils juris.
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Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 06.02.2014 - 2 A 335/13 |
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 06.02.2014 - 2 A 335/13
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2015 - 4 L 57/14
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