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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 11.03.2016 - 2 A 471/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,8837
OVG Sachsen, 11.03.2016 - 2 A 471/14 (https://dejure.org/2016,8837)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11.03.2016 - 2 A 471/14 (https://dejure.org/2016,8837)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11. März 2016 - 2 A 471/14 (https://dejure.org/2016,8837)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsPersVG § 80 BGB § 307 BGB § 310
    Dienstvereinbarung; Rückzahlungsvereinbarung; unangemessene Benachteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08

    Rückzahlung von Schulungskosten

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.03.2016 - 2 A 471/14
    Hiernach muss die Aus- und Fortbildungsmaßnahme für den Arbeitnehmer von geldwertem Vorteil sein (vgl. BAG, Urt. v. 15. September 2009 - 3 AZR 173/08 -, juris Rn. 38 m. w. N.).

    Die Vorteile der Ausbildung und die Dauer der Bindung müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (vgl. BAG, Urt. v. 15. September 2009 - 3 AZR 173/08 -, a. a. O. Rn. 38).

  • BAG, 06.08.2013 - 9 AZR 442/12

    Erstattung von Weiterbildungskosten - Transparenz einer Rückzahlungsklausel

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.03.2016 - 2 A 471/14
    Die Rückzahlungsklausel muss schließlich Art und Berechnungsgrundlagen der ggf. zu erstattenden Kosten angeben, damit der Arbeitnehmer sein Rückzahlungsrisiko ausreichend abschätzen kann, was eine genaue und abschließende Bezeichnung der einzelnen Positionen (z. B. Lehrgangsgebühren, Fahrt-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten) voraussetzt, aus denen sich die Gesamtforderung zusammensetzen soll, und die Angabe, nach welchen Parametern die einzelnen Positionen berechnet werden (BAG, Urt. v. 6. August 2013 - 9 AZR 442/12 -, juris Rn. 13).
  • BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 103/12

    Rückzahlung von Fortbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Inhaltskontrolle - …

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.03.2016 - 2 A 471/14
    Die Rückzahlungsverpflichtung darf nicht Beendigungsgründe erfassen, die im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers liegen (vgl. BAG, Urt. v. 28. Mai 2013 - 3 AZR 103/12 -, juris).
  • BAG, 18.03.2008 - 9 AZR 186/07

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB-Kontrolle

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.03.2016 - 2 A 471/14
    Rn. 7 Die Rückzahlungsklausel entspricht inhaltlich weitgehend den in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für derartige Klauseln im Bereich von § 307 Abs. 1 BGB geforderten rechtlichen Standards (vgl. zur grundsätzlichen Zulässigkeit einzelvertraglicher Vereinbarungen, nach denen ein Arbeitnehmer Kosten einer vom Arbeitgeber finanzierten Aus-/Fortbildung zu übernehmen hat, wenn er vor Ablauf bestimmter Fristen aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, BAG, Urt. v. 18. März 2008 - 9 AZR 186/07 -, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 41.85

    Gültigkeit einer Vertragsstrafenvereinbarung in Studienfinanzierungsvertrag

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.03.2016 - 2 A 471/14
    Das Bundesverwaltungsgericht hatte (noch in Bezug auf das AGB-Gesetz) bei verwaltungsrechtlichen Verträgen unter Hinweis auf das im öffentlichen Recht ohnehin geltende Verbot einer unangemessenen Benachteiligung eine Klauselkontrolle abgelehnt (vgl. BVerwG, Urt. v. 6. März 1986 - 2 C 41.85 -, juris).
  • VG Bayreuth, 24.09.2013 - B 1 K 13.10

    Ausscheiden aus der Freiwilligen Feuerwehr; Leistungsklage auf Rückerstattung von …

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.03.2016 - 2 A 471/14
    Es kommt deshalb § 59 Abs. 1 VwVfG zur Anwendung, der bezüglich der Nichtigkeitsgründe eine entsprechende Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorsieht (vgl. VG Bayreuth, Urt. v. 24. September 2013 - B 1 K 13.10 -, juris).
  • OVG Sachsen, 29.06.2011 - 2 A 440/09

    Zulassung der Berufung, Entlassung aus der Bundeswehr, Soldat, IM, MfS

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.03.2016 - 2 A 471/14
    Zur Darlegung der Gründe gehört, dass einer der Zulassungsgründe deutlich bezeichnet wird und außerdem, dass auf den jeweiligen Zulassungsgrund bezogen erläutert wird, warum die Zulassung geboten ist (st. Rspr. vgl. Senatsbeschl. v. 26. Juni 2011 - 2 A 440/09 - Senatsbeschl. v. 2. Juli 2012 - 2 A 402/12 - vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl., § 124a Rn. 49 m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2022 - 11 B 1.18

    Windkraftanlagen; Nebenbestimmungen; Schallschutz; Betreiberklage; …

    Ob der festgesetzte Zwischenwert "geeignet" i.S.d. Nr. 6.7 Abs. 1 Satz 1 TA Lärm ist, unterliegt dabei der vollen gerichtlichen Kontrolle (eine entsprechende Prüfung vornehmend: OVG Lüneburg…, Urteil vom 14. Februar 2007 - 12 LC 37/07 - juris, Rn. 48; OVG NRW…, Beschluss vom 6. Mai 2016 - 8 B 866/15 - juris, Rn. 13 ff.; Hess.VGH…, Urteil vom 24. September 2008 - 6 C 1700/07.T - juris, Rn. 114 f..; OVG Saarland, Beschluss vom 24. September 2014 - 2 A 471/14 - juris, Rn. 12 ff.; VGH BaWü…, Beschluss vom 8. März 2011 - 10 S 161/09 - juris, Rn. 33).
  • VG München, 05.02.2024 - M 8 K 23.2455

    Feststellung der Wirksamkeit einer Abwendungserklärung/-vereinbarung, …

    Hier finden sich im speziell für den öffentlich-rechtlichen Vertrag geltenden Recht jedoch Regelungen, die zumindest insoweit abschließend sind (…vgl. Kämmerer, in Bader/Ronellenfitsch, BeckOK VwVfG, Stand: April 2023, § 62 Rn 26, BVerwG, U.v. 6.3.1986 - 2 C 41/85 - juris Rn. 28; SächsOVG, B.v. 11.3.2016 - 2 A 471/14 - juris Rn. 6; vgl. auch BayVGH, U.v. 21.12.1998 - 1 B 94.3288 - NvWZ 1999, 1008, wonach viel dafür spreche, dass neben § 11 BauGB eine Anwendung des damals geltenden AGB-Gesetz ausscheidet).
  • VG München, 03.11.2025 - M 8 K 23.5631

    Feststellung der Wirksamkeit einer Abwendungserklärung/-vereinbarung, …

    Hier finden sich im speziell für den öffentlichrechtlichen Vertrag geltenden Recht jedoch Regelungen, die zumindest insoweit abschließend sind (vgl. Kämmerer, in Bader/Ronellenfitsch, BeckOK VwVfG, 70. Edition Stand 1.1.2025, § 62 Rn 26;… BVerwG, U.v. 6.3.1986 - 2 C 41/85 - juris Rn. 28; SächsOVG, B.v. 11.3.2016 - 2 A 471/14 - juris Rn. 6;… vgl. auch BayVGH, U.v. 21.12.1998 - 1 B 94.3288 - juris Rn. 101, wonach viel dafür spreche, dass neben § 11 BauGB eine Anwendung des damals geltenden AGB-Gesetz ausscheidet).
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