Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 05.07.2010 - 2 A 92/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
GG Art 33 Abs. 2, VwGO § 6
Beamtenrechtlicher Schadensersatz, Kollegialgerichtsregel, Übertragung auf den Einzelrichter - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; VwGO § 124a Abs. 4 S. 4
Festlegen der Kriterien für die Auswahl der Bewerber durch die Bestimmung des Anforderungsprofils als Aufgabe des Dienstherren; Voraussetzungen an die Zulassung der Berufung bei Begründung des Urteils mit mehreren selbstständig tragenden Erwägungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Festlegen der Kriterien für die Auswahl der Bewerber durch die Bestimmung des Anforderungsprofils als Aufgabe des Dienstherren; Voraussetzungen an die Zulassung der Berufung bei Begründung des Urteils mit mehreren selbstständig tragenden Erwägungen
Verfahrensgang
- VG Dresden, 17.12.2008 - 11 K 2162/05
- OVG Sachsen, 05.07.2010 - 2 A 92/09
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- OVG Sachsen, 26.01.2006 - 3 BS 255/05
Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2010 - 2 A 92/09
Da das Sächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 26.1.2006 - 3 BS 255/05 - nicht lediglich eine summarische Prüfung vorgenommen, sondern die im Verfahrendes einstweiligen Rechtsschutzes in beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren zu fordernde eingehende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Anspruchs auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl durchgeführt habe, und auch im Übrigen die Sach- und Rechtslage umfassend und sorgfältig geprüft worden sei sowie schließlich das Sächsische Oberverwaltungsgericht auch von einem vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen sei, trete die Kollegialgerichtsregel zugunsten des Beklagten ein.Der Vortrag des Klägers, das Verwaltungsgericht habe in diesem Zusammenhang nicht auf die Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 26.1.2006 - 3 BS 255/05 - abstellen können, weil diese Entscheidung weder von einem hinreichend ermittelten Sachverhalt ausgegangen noch eine zutreffende rechtliche Betrachtungsweise angewandt hat, stellt indes das Urteil des Verwaltungsgerichts nicht grundlegend in Frage.
- BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 36.04
Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität; …
Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2010 - 2 A 92/09
Außerdem muss die gerichtliche Entscheidung, die eine behördliche Maßnahme als rechtmäßig gebilligt hat, ihrerseits auf einer umfassenden und sorgfältigen Prüfung der Sach- und Rechtslage beruhen (ständige Rechtsprechung desBundesverwaltungsgerichts, etwa Urt. v. 17.8.2005 - 2 C 36/04 - m. w. N., juris). - OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07
Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt; …
Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2010 - 2 A 92/09
Solche ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bestehen dann, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze und erhebliche Tatsachenfeststellungen mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss zu beurteilen ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16.4.2008, SächsVBl. 2008, 191, 192; st. Rspr.). - OVG Sachsen, 05.03.2010 - 2 B 2/10
Berechtigung eines Dienstherrn zur Überprüfung der Regelbeurteilung eines …
Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2010 - 2 A 92/09
Insoweit kann der Senat offen lassen, inwieweit der vom Kläger angeführte Grundsatz (…vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 19.12.2002 - 2 C 31/01 -, juris) hier Anwendung findet (vgl. dazu SächsOVG, Beschl. v. 5.3.2010 - 2 B 2/10 - m. w. N., juris insbesondere Rn. 14). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2006 - 6 A 4320/04
Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs eines Beamten wegen verzögerter oder …
Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2010 - 2 A 92/09
Die Kollegialgerichtsklausel ist nur dann nicht anwendbar, wenn wesentliche rechtliche Gesichtspunkte unberücksichtigt gelassen werden, also insbesondere, wenn das Kollegialgericht "handgreifliche" Fehler begangen hat (OVG NRW, Beschl. v. 17.10.2006 - 6 A 4320/04 -, juris; Leppin, NVwZ 2007, 1241, 1244).
- OVG Sachsen, 10.02.2021 - 2 A 48/20
Beförderung; Erledigung der Hauptsache; Fortsetzungsfeststellungsinteresse
Auf Nachfrage des Senats zum Fortbestand des Feststellungsinteresses unter Hinweis auf den Senatsbeschluss vom 5. Juli 2010 - 2 A 92/09 -, juris hat der Kläger am 17. Dezember 2020 ausgeführt, dass ein Feststellungsinteresse unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr, der Rehabilitation sowie des effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG gegeben sei.Dieser Regel liegt die Erwägung zugrunde, dass von einem Beamten keine bessere Rechtseinsicht als von einem Kollegialgericht erwartet und verlangt werden kann (vgl. Senatsbeschl. v. 5. Juli 2010 - 2 A 92/09 -, juris Rn. 8).
- OVG Sachsen, 20.12.2011 - 2 A 505/10
Umsetzung, Gesetzesvorbehalt, Gehorsamspflicht
Außerdem muss die gerichtliche Entscheidung, die eine behördliche Maßnahme als rechtmäßig gebilligt hat, ihrerseits auf einer umfassenden und sorgfältigen Prüfung der Sach- und Rechtslage beruhen (vgl. Beschl. des Senats v. 5. Juli 2010 - 2 A 92/09 -, juris;… ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, etwa Urt. v. 17.8.2005 - 2 C 36/04 - m. w. N., juris). - OVG Sachsen, 18.08.2010 - 2 A 142/09
Erfordernis der Festlegung einzelner Lerninhalte und Lernziele für die …
- OVG Sachsen, 30.05.2012 - 2 A 394/10
Zulassungsantrag, amtsangemessene Alimentierung
In diesem Fall genügt der Zulassungsantrag nur dann den Begründungsanforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens in der Begründung seines Antrags formgerecht für jede dieser Erwägungen darlegt, warum sie nach seiner Auffassung das vom Gericht gefundene Ergebnis nicht trägt (vgl. Senatsbeschl. v. 27. Januar 2010 - 2 A 430/08 -, juris; Senatsbeschl. v. 5. Juli 2010 - 2 A 92/09 -). - OVG Sachsen, 29.03.2011 - 2 A 226/09
Zulassung der Berufung, Beihilfe, implantologische Leistung, Fürsorgegrundsatz
Die fehlerhafte Übertragung auf den Einzelrichter unterliegt nämlich nicht der Beurteilung des Berufungsgerichts (vgl. § 6 Abs. 4 VwGO, § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 512 ZPO; BT-Drs. 13/1433 S. 14; SächsOVG, Beschl. v. 5. Juli 2010 - 2 A 92/09 - juris Rn. 19; BVerwG, Beschl. v. 4. Dezember 1998 - 8 B 187.98 -, juris, für das Revisionsverfahren; SaarlOVG, Beschl. v. 27. Oktober 1997 - 1 Q 12/97 -, juris, m. w. N.). - OVG Sachsen, 18.07.2022 - 2 A 670/21
Schadenersatz wegen verspäteter Ernennung; Disziplinarverfahren
Dieser Regel liegt die Erwägung zugrunde, dass von einem Beamten keine bessere Rechtseinsicht als von einem Kollegialgericht erwartet und verlangt werden kann (vgl. Senatsbeschl. v. 5. Juli 2010 - 2 A 92/09 -, juris Rn. 8 und v. 10. Februar 2021 - 2 A 48/20 -, juris Rn. 6). - OVG Sachsen, 02.10.2014 - 2 A 798/12
Fortsetzungsfeststellungsinteresse, Berufungszulassungsverfahren
Dieser Regel liegt die Erwägung zugrunde, dass von einem Beamten keine bessere Rechtseinsicht als von einem Kollegialgericht erwartet und verlangt werden kann (vgl. Senatsbeschl. v. 5. Juli 2010 - 2 A 92/09 -, juris Rn. 8). - OVG Sachsen, 13.03.2018 - 3 A 586/17
Rechtliches Gehör, Überraschungsentscheidung, richterliche Hinweispflicht, …
Stützt das Verwaltungsgericht sein Urteil - wie hier - auf mehrere voneinander unabhängige selbständig tragende rechtliche Begründungen, kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung nur dann Erfolg haben, wenn für sämtliche dieser Gründe ein Zulassungsgrund vorgetragen wird und vorliegt (vgl. Senatsbeschl. v. 5. Juli 2010 - 2 A 92/09 -, juris Rn. 4, 5;… Marx, AsylG, 9. Aufl., § 78 Rn. 232).
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