Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: VG Halle, 25.04.2025

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 11.09.2023 - 2 A 95/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,24037
OVG Saarland, 11.09.2023 - 2 A 95/23 (https://dejure.org/2023,24037)
OVG Saarland, Entscheidung vom 11.09.2023 - 2 A 95/23 (https://dejure.org/2023,24037)
OVG Saarland, Entscheidung vom 11. September 2023 - 2 A 95/23 (https://dejure.org/2023,24037)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,24037) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 3 AsylVfG 1992, § 78 AsylVfG 1992
    Asylrechtsstreit; Berufungszulassungsantrag wegen grundsätzlicher Bedeutung; Gruppenverfolgung kurdischer Volkszugehöriger; Blutrachegefahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylG § 3 ; AsylG § 78
    Berufungszulassungsantrag; Blutrache; Gruppenverfolgung; Kurden; Schutzbereitschaft; Türkei; Zulassungsantrag; Berufung

  • rechtsportal.de

    AsylG § 3 ; AsylG § 78
    Berufungszulassungsantrag; Blutrache; Gruppenverfolgung; Kurden; Schutzbereitschaft; Türkei; Zulassungsantrag; Berufung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Türkischen Staatsbürgern kurdischen Volkes droht nach familiären Auseinandersetzungen keine grundsätzliche Gefahr einer Blutrache

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (17)

  • VG Saarlouis, 27.06.2023 - 6 K 146/23

    Türkei: Androhung von Blutrache zur Wiederherstellung der Familienehre kein …

    Auszug aus OVG Saarland, 11.09.2023 - 2 A 95/23
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27. Juni 2023 - 6 K 146/23 - wird zurückgewiesen..

    Rn. 7 Dem nach § 78 Abs. 2 Satz 1 AsylG statthaften Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 27.6.2023 - 6 K 146/23 -, mit dem seine Verpflichtungsklage auf Zuerkennung des Flüchtlingsschutzes (§ 3 AsylG) beziehungsweise, jeweils hilfsweise, des subsidiären Schutzes (§ 4 AsylG) sowie auf Feststellung nationaler Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG durch die Beklagte abgewiesen wurde, kann nicht entsprochen werden.

  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 BN 36.15

    Nichtigkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans; Zugang zur Revisionsinstanz; …

    Auszug aus OVG Saarland, 11.09.2023 - 2 A 95/23
    Eine Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG) scheidet indes aus, wenn das Verwaltungsgericht eine Tatsache nicht festgestellt hat, die für die Entscheidung der im Zulassungsbegehren formulierte Rechtsfrage erheblich sein würde, sondern wenn lediglich eine Möglichkeit besteht, dass sich Frage nur aufgrund weiterer Sachaufklärung entscheidungserheblich werden könnte.[vgl. dazu zuletzt etwa BVerwG, Beschluss vom 4.8.2023 - 4 B 3.23 -, dort zur Revisionszulassung aufgrund einer Grundsatzrüge, wonach es dem Ziel der Grundsatzrevision widerspräche, wenn die Revision im Hinblick auf Fragen zugelassen würde, deren Entscheidungserheblichkeit nicht feststeht, unter Verweis BVerwG, Beschluss vom 19.1.2022 - 4 BN 47.21 -, juris][vgl. dazu zuletzt etwa BVerwG, Beschluss vom 4.8.2023 - 4 B 3.23 -, dort zur Revisionszulassung aufgrund einer Grundsatzrüge, wonach es dem Ziel der Grundsatzrevision widerspräche, wenn die Revision im Hinblick auf Fragen zugelassen würde, deren Entscheidungserheblichkeit nicht feststeht, unter Verweis BVerwG, Beschluss vom 19.1.2022 - 4 BN 47.21 -, juris] Der gegenüber den "Normalverfahren" in Asylsachen durch § 78 Abs. 3 AsylG gesetzlich stark limitierte Zugang zur Berufungsinstanz wird auch nicht unzulässig dadurch erschwert, dass die Zulassungsantragsteller für die Feststellung des Sachverhaltes verfahrensrechtlich hinzunehmen haben, dass insoweit die Auffassung des Verwaltungsgerichts maßgeblich ist.[BVerwG, Beschlüsse vom 21.1.2016 - 4 BN 36.15 -, BRS 84 Nr. 17][BVerwG, Beschlüsse vom 21.1.2016 - 4 BN 36.15 -, BRS 84 Nr. 17] Die vom Kläger aufgeworfene Grundsatzfrage stellt sich von daher in seinem Fall nicht.[vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.3.2022 - 2 A 50/22 -, Leitsatz Nr. 3 in der Übersicht I/2022 auf der Internetseite des Gerichts, wonach die Frage, ob die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts bezogen auf den jeweiligen Einzelfall im Ergebnis materiell "richtig" ist oder nicht, im asylrechtlichen Zulassungsverfahren nach dem § 78 AsylG keine Rolle spielt, weil - wie die Aufzählung von Gründen für die Zulassung der Berufung in dem § 78 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 3 AsylG deutlich macht - der Gesetzgeber den gerichtlichen Rechtsschutz in Asylverfahren bewusst eingeschränkt und in der Regel auf eine Instanz beschränkt hat, st. Rspr.][vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.3.2022 - 2 A 50/22 -, Leitsatz Nr. 3 in der Übersicht I/2022 auf der Internetseite des Gerichts, wonach die Frage, ob die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts bezogen auf den jeweiligen Einzelfall im Ergebnis materiell "richtig" ist oder nicht, im asylrechtlichen Zulassungsverfahren nach dem § 78 AsylG keine Rolle spielt, weil - wie die Aufzählung von Gründen für die Zulassung der Berufung in dem § 78 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 3 AsylG deutlich macht - der Gesetzgeber den gerichtlichen Rechtsschutz in Asylverfahren bewusst eingeschränkt und in der Regel auf eine Instanz beschränkt hat, st. Rspr.].
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte; …

    Auszug aus OVG Saarland, 11.09.2023 - 2 A 95/23
    Nach der erwähnten höchstrichterlichen Rechtsprechung müssten sich Verfolgungshandlungen im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet, hier dem gesamten Staatsgebiet der Türkischen Republik, gegen alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder richten und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne Weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht.[vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 21.4.2009 - 10 C 11.08 -, NVwZ 2009, 1237, dazu aus der neueren Rechtsprechung zur Türkei beispielsweise OVG Schleswig, Beschluss vom 12.5.2020 - 5 LA 158/20 -, bei Juris][vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 21.4.2009 - 10 C 11.08 -, NVwZ 2009, 1237, dazu aus der neueren Rechtsprechung zur Türkei beispielsweise OVG Schleswig, Beschluss vom 12.5.2020 - 5 LA 158/20 -, bei Juris] Dass diese Voraussetzungen hier gegeben sind beziehungsweise nach gegenwärtigem Sachstand auch nur möglicherweise in dem angestrebten Berufungsverfahren positiv festgestellt werden könnten, ergibt sich aus den von dem Kläger benannten Quellen beziehungsweise aus den insoweit ausgeführten Ereignissen nicht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2022 - 2 B 16.19

    Asylrecht: Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei (verneint); …

    Auszug aus OVG Saarland, 11.09.2023 - 2 A 95/23
    Kurdische Volkszugehörige unterliegen in der Türkei nach einhelliger Rechtsprechung deutscher Obergerichte keiner Gruppenverfolgung im Sinne der §§ 3, 3a, 3b Abs. 1 Nr. 4 b) AsylG,[vgl. dazu beispielsweise VGH Mannheim, Urteil vom 17.11.2022 - A 13 S 3741/20, DÖV 2023, 315, OVG Bln BBg, Urteil vom 7.10.2022 - 2 B 16/19 -, Asylmagazin 2023, 171, VGH München, Beschluss vom 10.2.2020 - 24 ZB 20.30271 -, bei Juris, mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch aus der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung, sowie unter Verweise auf den Lagebericht des Auswärtigen Amts über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Türkei vom 14.6.2019; ebenso auch nach den Ereignissen von 2015/2016 etwa OVG Bautzen, Beschlüsse vom 9.4.2019 - 3 A 358/19 -, und vom 28.5.2018 - 3 A 120/18.A -, beide bei Juris][vgl. dazu beispielsweise VGH Mannheim, Urteil vom 17.11.2022 - A 13 S 3741/20, DÖV 2023, 315, OVG Bln BBg, Urteil vom 7.10.2022 - 2 B 16/19 -, Asylmagazin 2023, 171, VGH München, Beschluss vom 10.2.2020 - 24 ZB 20.30271 -, bei Juris, mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch aus der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung, sowie unter Verweise auf den Lagebericht des Auswärtigen Amts über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Türkei vom 14.6.2019; ebenso auch nach den Ereignissen von 2015/2016 etwa OVG Bautzen, Beschlüsse vom 9.4.2019 - 3 A 358/19 -, und vom 28.5.2018 - 3 A 120/18.A -, beide bei Juris] wobei die rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung nach Maßgabe eines staatlichen Verfolgungsprogramms in der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich geklärt sind.[vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 16.11.2015 - 1 B 76.15 -, bei Juris, wo ausdrücklich auch auf die Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.4.2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes Bezug genommen und insoweit kein Bedarf zur Modifizierung der bisherigen Rechtsprechung gesehen wird][vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 16.11.2015 - 1 B 76.15 -, bei Juris, wo ausdrücklich auch auf die Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.4.2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes Bezug genommen und insoweit kein Bedarf zur Modifizierung der bisherigen Rechtsprechung gesehen wird] Dagegen verweist der Kläger zwar - wie erwähnt - auf Berichte über einzelne Fälle zu angeblichen rassistisch motivierten Gewalttaten, die nach seiner Meinung eine Gruppenverfolgung belegen sollen.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2022 - A 13 S 3741/20

    Keine Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei - Keine Verfolgung wegen …

    Auszug aus OVG Saarland, 11.09.2023 - 2 A 95/23
    Kurdische Volkszugehörige unterliegen in der Türkei nach einhelliger Rechtsprechung deutscher Obergerichte keiner Gruppenverfolgung im Sinne der §§ 3, 3a, 3b Abs. 1 Nr. 4 b) AsylG,[vgl. dazu beispielsweise VGH Mannheim, Urteil vom 17.11.2022 - A 13 S 3741/20, DÖV 2023, 315, OVG Bln BBg, Urteil vom 7.10.2022 - 2 B 16/19 -, Asylmagazin 2023, 171, VGH München, Beschluss vom 10.2.2020 - 24 ZB 20.30271 -, bei Juris, mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch aus der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung, sowie unter Verweise auf den Lagebericht des Auswärtigen Amts über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Türkei vom 14.6.2019; ebenso auch nach den Ereignissen von 2015/2016 etwa OVG Bautzen, Beschlüsse vom 9.4.2019 - 3 A 358/19 -, und vom 28.5.2018 - 3 A 120/18.A -, beide bei Juris][vgl. dazu beispielsweise VGH Mannheim, Urteil vom 17.11.2022 - A 13 S 3741/20, DÖV 2023, 315, OVG Bln BBg, Urteil vom 7.10.2022 - 2 B 16/19 -, Asylmagazin 2023, 171, VGH München, Beschluss vom 10.2.2020 - 24 ZB 20.30271 -, bei Juris, mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch aus der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung, sowie unter Verweise auf den Lagebericht des Auswärtigen Amts über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Türkei vom 14.6.2019; ebenso auch nach den Ereignissen von 2015/2016 etwa OVG Bautzen, Beschlüsse vom 9.4.2019 - 3 A 358/19 -, und vom 28.5.2018 - 3 A 120/18.A -, beide bei Juris] wobei die rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung nach Maßgabe eines staatlichen Verfolgungsprogramms in der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich geklärt sind.[vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 16.11.2015 - 1 B 76.15 -, bei Juris, wo ausdrücklich auch auf die Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.4.2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes Bezug genommen und insoweit kein Bedarf zur Modifizierung der bisherigen Rechtsprechung gesehen wird][vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 16.11.2015 - 1 B 76.15 -, bei Juris, wo ausdrücklich auch auf die Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.4.2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes Bezug genommen und insoweit kein Bedarf zur Modifizierung der bisherigen Rechtsprechung gesehen wird] Dagegen verweist der Kläger zwar - wie erwähnt - auf Berichte über einzelne Fälle zu angeblichen rassistisch motivierten Gewalttaten, die nach seiner Meinung eine Gruppenverfolgung belegen sollen.
  • VGH Bayern, 10.02.2020 - 24 ZB 20.30271

    Keine Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei

    Auszug aus OVG Saarland, 11.09.2023 - 2 A 95/23
    Kurdische Volkszugehörige unterliegen in der Türkei nach einhelliger Rechtsprechung deutscher Obergerichte keiner Gruppenverfolgung im Sinne der §§ 3, 3a, 3b Abs. 1 Nr. 4 b) AsylG,[vgl. dazu beispielsweise VGH Mannheim, Urteil vom 17.11.2022 - A 13 S 3741/20, DÖV 2023, 315, OVG Bln BBg, Urteil vom 7.10.2022 - 2 B 16/19 -, Asylmagazin 2023, 171, VGH München, Beschluss vom 10.2.2020 - 24 ZB 20.30271 -, bei Juris, mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch aus der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung, sowie unter Verweise auf den Lagebericht des Auswärtigen Amts über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Türkei vom 14.6.2019; ebenso auch nach den Ereignissen von 2015/2016 etwa OVG Bautzen, Beschlüsse vom 9.4.2019 - 3 A 358/19 -, und vom 28.5.2018 - 3 A 120/18.A -, beide bei Juris][vgl. dazu beispielsweise VGH Mannheim, Urteil vom 17.11.2022 - A 13 S 3741/20, DÖV 2023, 315, OVG Bln BBg, Urteil vom 7.10.2022 - 2 B 16/19 -, Asylmagazin 2023, 171, VGH München, Beschluss vom 10.2.2020 - 24 ZB 20.30271 -, bei Juris, mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch aus der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung, sowie unter Verweise auf den Lagebericht des Auswärtigen Amts über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Türkei vom 14.6.2019; ebenso auch nach den Ereignissen von 2015/2016 etwa OVG Bautzen, Beschlüsse vom 9.4.2019 - 3 A 358/19 -, und vom 28.5.2018 - 3 A 120/18.A -, beide bei Juris] wobei die rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung nach Maßgabe eines staatlichen Verfolgungsprogramms in der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich geklärt sind.[vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 16.11.2015 - 1 B 76.15 -, bei Juris, wo ausdrücklich auch auf die Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.4.2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes Bezug genommen und insoweit kein Bedarf zur Modifizierung der bisherigen Rechtsprechung gesehen wird][vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 16.11.2015 - 1 B 76.15 -, bei Juris, wo ausdrücklich auch auf die Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.4.2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes Bezug genommen und insoweit kein Bedarf zur Modifizierung der bisherigen Rechtsprechung gesehen wird] Dagegen verweist der Kläger zwar - wie erwähnt - auf Berichte über einzelne Fälle zu angeblichen rassistisch motivierten Gewalttaten, die nach seiner Meinung eine Gruppenverfolgung belegen sollen.
  • BVerwG, 19.01.2022 - 4 BN 47.21

    Normenkontrolle einer Einbeziehungssatzung

    Auszug aus OVG Saarland, 11.09.2023 - 2 A 95/23
    Eine Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG) scheidet indes aus, wenn das Verwaltungsgericht eine Tatsache nicht festgestellt hat, die für die Entscheidung der im Zulassungsbegehren formulierte Rechtsfrage erheblich sein würde, sondern wenn lediglich eine Möglichkeit besteht, dass sich Frage nur aufgrund weiterer Sachaufklärung entscheidungserheblich werden könnte.[vgl. dazu zuletzt etwa BVerwG, Beschluss vom 4.8.2023 - 4 B 3.23 -, dort zur Revisionszulassung aufgrund einer Grundsatzrüge, wonach es dem Ziel der Grundsatzrevision widerspräche, wenn die Revision im Hinblick auf Fragen zugelassen würde, deren Entscheidungserheblichkeit nicht feststeht, unter Verweis BVerwG, Beschluss vom 19.1.2022 - 4 BN 47.21 -, juris][vgl. dazu zuletzt etwa BVerwG, Beschluss vom 4.8.2023 - 4 B 3.23 -, dort zur Revisionszulassung aufgrund einer Grundsatzrüge, wonach es dem Ziel der Grundsatzrevision widerspräche, wenn die Revision im Hinblick auf Fragen zugelassen würde, deren Entscheidungserheblichkeit nicht feststeht, unter Verweis BVerwG, Beschluss vom 19.1.2022 - 4 BN 47.21 -, juris] Der gegenüber den "Normalverfahren" in Asylsachen durch § 78 Abs. 3 AsylG gesetzlich stark limitierte Zugang zur Berufungsinstanz wird auch nicht unzulässig dadurch erschwert, dass die Zulassungsantragsteller für die Feststellung des Sachverhaltes verfahrensrechtlich hinzunehmen haben, dass insoweit die Auffassung des Verwaltungsgerichts maßgeblich ist.[BVerwG, Beschlüsse vom 21.1.2016 - 4 BN 36.15 -, BRS 84 Nr. 17][BVerwG, Beschlüsse vom 21.1.2016 - 4 BN 36.15 -, BRS 84 Nr. 17] Die vom Kläger aufgeworfene Grundsatzfrage stellt sich von daher in seinem Fall nicht.[vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.3.2022 - 2 A 50/22 -, Leitsatz Nr. 3 in der Übersicht I/2022 auf der Internetseite des Gerichts, wonach die Frage, ob die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts bezogen auf den jeweiligen Einzelfall im Ergebnis materiell "richtig" ist oder nicht, im asylrechtlichen Zulassungsverfahren nach dem § 78 AsylG keine Rolle spielt, weil - wie die Aufzählung von Gründen für die Zulassung der Berufung in dem § 78 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 3 AsylG deutlich macht - der Gesetzgeber den gerichtlichen Rechtsschutz in Asylverfahren bewusst eingeschränkt und in der Regel auf eine Instanz beschränkt hat, st. Rspr.][vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.3.2022 - 2 A 50/22 -, Leitsatz Nr. 3 in der Übersicht I/2022 auf der Internetseite des Gerichts, wonach die Frage, ob die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts bezogen auf den jeweiligen Einzelfall im Ergebnis materiell "richtig" ist oder nicht, im asylrechtlichen Zulassungsverfahren nach dem § 78 AsylG keine Rolle spielt, weil - wie die Aufzählung von Gründen für die Zulassung der Berufung in dem § 78 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 3 AsylG deutlich macht - der Gesetzgeber den gerichtlichen Rechtsschutz in Asylverfahren bewusst eingeschränkt und in der Regel auf eine Instanz beschränkt hat, st. Rspr.].
  • OVG Sachsen, 09.04.2019 - 3 A 358/19

    Güteverhandlung; Asylverfahren

    Auszug aus OVG Saarland, 11.09.2023 - 2 A 95/23
    Kurdische Volkszugehörige unterliegen in der Türkei nach einhelliger Rechtsprechung deutscher Obergerichte keiner Gruppenverfolgung im Sinne der §§ 3, 3a, 3b Abs. 1 Nr. 4 b) AsylG,[vgl. dazu beispielsweise VGH Mannheim, Urteil vom 17.11.2022 - A 13 S 3741/20, DÖV 2023, 315, OVG Bln BBg, Urteil vom 7.10.2022 - 2 B 16/19 -, Asylmagazin 2023, 171, VGH München, Beschluss vom 10.2.2020 - 24 ZB 20.30271 -, bei Juris, mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch aus der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung, sowie unter Verweise auf den Lagebericht des Auswärtigen Amts über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Türkei vom 14.6.2019; ebenso auch nach den Ereignissen von 2015/2016 etwa OVG Bautzen, Beschlüsse vom 9.4.2019 - 3 A 358/19 -, und vom 28.5.2018 - 3 A 120/18.A -, beide bei Juris][vgl. dazu beispielsweise VGH Mannheim, Urteil vom 17.11.2022 - A 13 S 3741/20, DÖV 2023, 315, OVG Bln BBg, Urteil vom 7.10.2022 - 2 B 16/19 -, Asylmagazin 2023, 171, VGH München, Beschluss vom 10.2.2020 - 24 ZB 20.30271 -, bei Juris, mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch aus der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung, sowie unter Verweise auf den Lagebericht des Auswärtigen Amts über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Türkei vom 14.6.2019; ebenso auch nach den Ereignissen von 2015/2016 etwa OVG Bautzen, Beschlüsse vom 9.4.2019 - 3 A 358/19 -, und vom 28.5.2018 - 3 A 120/18.A -, beide bei Juris] wobei die rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung nach Maßgabe eines staatlichen Verfolgungsprogramms in der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich geklärt sind.[vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 16.11.2015 - 1 B 76.15 -, bei Juris, wo ausdrücklich auch auf die Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.4.2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes Bezug genommen und insoweit kein Bedarf zur Modifizierung der bisherigen Rechtsprechung gesehen wird][vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 16.11.2015 - 1 B 76.15 -, bei Juris, wo ausdrücklich auch auf die Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.4.2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes Bezug genommen und insoweit kein Bedarf zur Modifizierung der bisherigen Rechtsprechung gesehen wird] Dagegen verweist der Kläger zwar - wie erwähnt - auf Berichte über einzelne Fälle zu angeblichen rassistisch motivierten Gewalttaten, die nach seiner Meinung eine Gruppenverfolgung belegen sollen.
  • BVerwG, 16.11.2015 - 1 B 76.15

    Beweiswürdigung bzgl. der Annahme einer Gruppenverfolgung der Tamilen nach …

    Auszug aus OVG Saarland, 11.09.2023 - 2 A 95/23
    Kurdische Volkszugehörige unterliegen in der Türkei nach einhelliger Rechtsprechung deutscher Obergerichte keiner Gruppenverfolgung im Sinne der §§ 3, 3a, 3b Abs. 1 Nr. 4 b) AsylG,[vgl. dazu beispielsweise VGH Mannheim, Urteil vom 17.11.2022 - A 13 S 3741/20, DÖV 2023, 315, OVG Bln BBg, Urteil vom 7.10.2022 - 2 B 16/19 -, Asylmagazin 2023, 171, VGH München, Beschluss vom 10.2.2020 - 24 ZB 20.30271 -, bei Juris, mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch aus der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung, sowie unter Verweise auf den Lagebericht des Auswärtigen Amts über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Türkei vom 14.6.2019; ebenso auch nach den Ereignissen von 2015/2016 etwa OVG Bautzen, Beschlüsse vom 9.4.2019 - 3 A 358/19 -, und vom 28.5.2018 - 3 A 120/18.A -, beide bei Juris][vgl. dazu beispielsweise VGH Mannheim, Urteil vom 17.11.2022 - A 13 S 3741/20, DÖV 2023, 315, OVG Bln BBg, Urteil vom 7.10.2022 - 2 B 16/19 -, Asylmagazin 2023, 171, VGH München, Beschluss vom 10.2.2020 - 24 ZB 20.30271 -, bei Juris, mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch aus der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung, sowie unter Verweise auf den Lagebericht des Auswärtigen Amts über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Türkei vom 14.6.2019; ebenso auch nach den Ereignissen von 2015/2016 etwa OVG Bautzen, Beschlüsse vom 9.4.2019 - 3 A 358/19 -, und vom 28.5.2018 - 3 A 120/18.A -, beide bei Juris] wobei die rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung nach Maßgabe eines staatlichen Verfolgungsprogramms in der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich geklärt sind.[vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 16.11.2015 - 1 B 76.15 -, bei Juris, wo ausdrücklich auch auf die Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.4.2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes Bezug genommen und insoweit kein Bedarf zur Modifizierung der bisherigen Rechtsprechung gesehen wird][vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 16.11.2015 - 1 B 76.15 -, bei Juris, wo ausdrücklich auch auf die Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.4.2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes Bezug genommen und insoweit kein Bedarf zur Modifizierung der bisherigen Rechtsprechung gesehen wird] Dagegen verweist der Kläger zwar - wie erwähnt - auf Berichte über einzelne Fälle zu angeblichen rassistisch motivierten Gewalttaten, die nach seiner Meinung eine Gruppenverfolgung belegen sollen.
  • OVG Saarland, 18.11.2020 - 2 A 321/20

    Keine Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei

    Auszug aus OVG Saarland, 11.09.2023 - 2 A 95/23
    Das Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil unter Bezugnahme auf zahlreiche Entscheidungen verschiedener Gerichte sowie auf Berichte unterschiedlicher Stellen eine Wahrscheinlichkeit politischer Verfolgung beziehungsweise eine Gefährdung anlässlich der Rückkehr in die Türkei wegen der kurdischen Volkszugehörigkeit des Klägers in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats verneint.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, Leitsatz Nr. 2 in der Übersicht II/2020 auf der Internetseite des Gerichts, wonach trotz der in den Auskünften berichteten Ausweitung der Einreisekontrollen nach den vorliegenden Erkenntnissen eine flüchtlingsrechtlich relevante Verschärfung oder Verschlechterung der Behandlung zurückkehrender Asylbewerber kurdischer Ethnie nicht festzustellen ist, auch in der Folge st. Rspr.][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, Leitsatz Nr. 2 in der Übersicht II/2020 auf der Internetseite des Gerichts, wonach trotz der in den Auskünften berichteten Ausweitung der Einreisekontrollen nach den vorliegenden Erkenntnissen eine flüchtlingsrechtlich relevante Verschärfung oder Verschlechterung der Behandlung zurückkehrender Asylbewerber kurdischer Ethnie nicht festzustellen ist, auch in der Folge st. Rspr.] Demgegenüber verweist der Kläger in seinem Vortrag nur ganz allgemein auf eine ihm angeblich drohende Festnahme am Flughafen in Istanbul.
  • OVG Sachsen, 28.05.2018 - 3 A 120/18

    Asyl; Gruppenverfolgung; Türkei; Kurde; Darlegung; rechtliches Gehör; …

  • BVerwG, 04.08.2023 - 4 B 3.23

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • VGH Bayern, 13.08.2018 - 9 ZB 18.50044

    Antrag auf Zulassung der Berufung im Asylverfahren - Aufnahmebedingungen in …

  • OVG Saarland, 25.01.2023 - 2 A 11/22

    Berufungszulassungsantrag; Zulässigkeit der Rückführung eines in Italien als …

  • OVG Saarland, 09.03.2022 - 2 A 50/22

    Berufungszulassung in Asylsachen; Begründungsfristverlängerung; besondere …

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 5 LA 158/20

    Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung

  • OVG Saarland, 23.01.2020 - 2 A 10/19

    Anforderungen an den Antrag auf Zulassung der Berufung in Asylverfahren

  • OVG Saarland, 06.11.2025 - 2 A 159/24

    Asylrecht (Türkei); hier: staatlicher Schutz vor sogenannten Ehrenmorden

    Insoweit ist es nicht ausreichend, wenn lediglich die Behauptung aufgestellt wird, die für die Beurteilung maßgeblichen Verhältnisse stellten sich anders dar als vom Verwaltungsgericht angenommen.[vgl. Beschluss des Senats vom 11.9.2023 - 2 A 95/23 -, juris, Rn. 22][vgl. Beschluss des Senats vom 11.9.2023 - 2 A 95/23 -, juris, Rn. 22] So liegt der Fall hier.

    Rn. 28 b. Eine Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG) scheidet im Übrigen auch dann aus, wenn die aufgeworfene Rechtsfrage auf einen Sachverhalt zugeschnitten ist, den das erstinstanzliche Gericht nicht festgestellt hat.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.8.2023 - 4 B 3/23 -, juris, Rn. 3 sowie Beschluss des Senats vom 11.9.2023 - 2 A 95/23 -, juris, Rn. 11][vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.8.2023 - 4 B 3/23 -, juris, Rn. 3 sowie Beschluss des Senats vom 11.9.2023 - 2 A 95/23 -, juris, Rn. 11] So liegt der Fall hier.

    Allein die Möglichkeit, dass die aufgeworfenen Fragen nur aufgrund weiterer Sachaufklärung entscheidungserheblich werden könnten, reicht insoweit nicht aus.[vgl. Beschluss des Senats vom 11.9.2023 - 2 A 95/23 -, juris, Rn. 11, m.w.N.][vgl. Beschluss des Senats vom 11.9.2023 - 2 A 95/23 -, juris, Rn. 11, m.w.N.].

    Rn. 32 c. Im Übrigen hat das Verwaltungsgericht im erstinstanzlichen Urteil ausführlich und unter Angabe strafgesetzlicher Bestimmungen der Türkei sowie unter Benennung von Belegstellen - in Übereinstimmung mit der diesbezüglichen Rechtsprechung des Senats[vgl. Beschluss des Senats vom 11.9.2023 - 2 A 95/23 -, juris, Rn. 12][vgl. Beschluss des Senats vom 11.9.2023 - 2 A 95/23 -, juris, Rn. 12] - ausgeführt, dass der türkische Staat grundsätzlich willens und speziell für "Blutrachetaten" bzw. "Ehrenmorde" auch in der Lage sei, gegen kriminelle Übergriffe durch Privatpersonen einzuschreiten und Schutz zu gewähren.

  • OVG Saarland, 08.02.2024 - 2 A 210/22

    Asylverfahren; Wehrpflicht in der Türkei; Kurde

    Kurdische Volkszugehörige unterliegen in der Türkei nach einhelliger Rechtsprechung deutscher Obergerichte keiner Gruppenverfolgung im Sinne der §§ 3, 3a, 3b Abs. 1 Nr. 4 lit. b AsylG.[vgl. hierzu den Beschluss des Senats vom 11.9.2023 - 2 A 95/23 -, juris, Rn. 16 unter Hinweis auf: VGH Mannheim, Urteil vom 17.11.2022 - A 13 S 3741/20, DÖV 2023, 315, OVG Bln BBg, Urteil vom 7.10.2022 - 2 B 16/19 -, Asylmagazin 2023, 171, VGH München, Beschluss vom 10.2.2020 - 24 ZB 20.30271 -, bei Juris, mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch aus der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung, sowie unter Verweise auf den Lagebericht des Auswärtigen Amts über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Türkei vom 14.6.2019; ebenso auch nach den Ereignissen von 2015/2016 etwa OVG Bautzen, Beschlüsse vom 9.4.2019 - 3 A 358/19 -, und vom 28.5.2018 - 3 A 120/18.A -, beide bei Juris][vgl. hierzu den Beschluss des Senats vom 11.9.2023 - 2 A 95/23 -, juris, Rn. 16 unter Hinweis auf: VGH Mannheim, Urteil vom 17.11.2022 - A 13 S 3741/20, DÖV 2023, 315, OVG Bln BBg, Urteil vom 7.10.2022 - 2 B 16/19 -, Asylmagazin 2023, 171, VGH München, Beschluss vom 10.2.2020 - 24 ZB 20.30271 -, bei Juris, mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch aus der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung, sowie unter Verweise auf den Lagebericht des Auswärtigen Amts über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Türkei vom 14.6.2019; ebenso auch nach den Ereignissen von 2015/2016 etwa OVG Bautzen, Beschlüsse vom 9.4.2019 - 3 A 358/19 -, und vom 28.5.2018 - 3 A 120/18.A -, beide bei Juris].
  • VG Köln, 09.01.2025 - 15 L 2460/24

    Ehrenmorde Türkei familiäre Gewalt Blutrache Familienehre

    Rn. 21 Vgl. etwa Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 11. September 2023 - 2 A 95/23 -, juris, Leitsatz1: "Der türkische Staat ist grundsätzlich willens und speziell für Blutrachetaten auch in der Lage, gegen kriminelle Übergriffe durch Privatpersonen einzuschreiten und den Betroffenen unabhängig von der Volkszugehörigkeit Schutz zu gewähren"; ebenso in der Vorinstanz VG des Saarlandes, Urteil vom 27. Juni 2023, a.a.O.; ferner etwa VG Hamburg, Urteil vom 2. März 2023 - 1 A 3289/21 -, juris, Rn. 45; VG Augsburg, Urteil vom 13. November 2019 - Au 6 K 17.35453 -, juris, Rn. 41.
  • VG Saarlouis, 25.02.2025 - 6 K 381/23

    Dorfschützersystem in der Türkei; Rekrutierungspraxis (Zwangsrekrutierungen); …

    Rn. 81 Vgl. hierzu OVG des Saarlandes, u.a. Beschlüsse vom 03.09.2024, 2 A 63/24, und vom 11.09.2023, 2 A 95/23, jeweils m.w.N.; ferner SächsOVG, Urteil vom 07.04.2016, 3 A 557/13.A, und Beschluss vom 28.05.2018, 3 A 120/18.A, sowie BayVGH, Beschluss vom 03.06.2016, 9 ZB 12.30404, jeweils juris.
  • VG Stuttgart, 06.11.2024 - A 10 K 5334/22

    Türkei; keine Sippenhaft aufgrund Beziehungen naher Angehöriger zur HDP; …

    Insbesondere lässt sich auch keine Verschärfung oder Verschlechterung der Behandlung zurückkehrender Kurden bei der Einreise seit Sommer 2015 festzustellen (vgl. hierzu die vorstehenden Ausführungen; vgl. auch VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 17.11.2022 - A 13 S 3741/20 -, juris Rn. 49 ; OVG Saarland, Beschluss vom 11.09.2023 - 2 A 95/23 -, juris Rn. 16; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 07.10.2022 - 2 B 16.19 -, juris Rn. 31; Bayerischer VGH, Beschluss vom 10.02.2020 - 24 ZB 20.30271 -, juris).
  • OVG Bremen, 30.04.2025 - 1 LA 50/25

    Asyl Türkei; Grundsatzrüge; Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei; Kurdische …

    Die Klägerin verweist lediglich auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes, in dem aber, anders als die Klägerin offenbar meint, die Annahme einer Gruppenverfolgung der kurdischen Bevölkerung in der Türkei ebenfalls abgelehnt wird (vgl. SaarlOVG, Beschl. v. 08.02.2024 - 2 A 210/22, juris Rn. 44 m.V.a. Beschl. v. 11.09.2023 - 2 A 95/23, juris Rn. 16).
  • VG Karlsruhe, 20.02.2025 - A 8 K 190/25

    Offensichtliche Unzulässigkeit eines Asylantrages

    Der türkische Staat ist grundsätzlich willens und speziell für Blutrachetaten auch in der Lage, gegen kriminelle Übergriffe durch Privatpersonen einzuschreiten und den Betroffenen unabhängig von der Volkszugehörigkeit Schutz zu gewähren (OVG Saarland, Beschluss vom 11.9.2023 - 2 A 95/23 - juris Rn. 12).
  • OVG Bremen, 30.04.2025 - 1 LA 350/24

    Asyl Türkei; Grundsatzrüge; Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei; Kurdische …

    Die Kläger verweisen lediglich auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes, in dem aber, anders als die Kläger offenbar meinen, die Annahme einer Gruppenverfolgung der kurdischen Bevölkerung in der Türkei ebenfalls abgelehnt wird (vgl. SaarlOVG, Beschl. v. 08.02.2024 - 2 A 210/22, juris Rn. 44 m.V.a. Beschl. v. 11.09.2023 - 2 A 95/23, juris Rn. 16).
  • OVG Bremen, 30.04.2025 - 1 LA 59/25

    Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei; kurdische Volkszugehörigkeit; …

    Der Kläger verweist lediglich auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes, in dem aber, anders als der Kläger offenbar meint, die Annahme einer Gruppenverfolgung der kurdischen Bevölkerung in der Türkei ebenfalls abgelehnt wird (vgl. SaarlOVG, Beschl. v. 08.02.2024 - 2 A 210/22, juris Rn. 44 m.V.a. Beschl. v. 11.09.2023 - 2 A 95/23, juris Rn. 16).
  • OVG Bremen, 30.04.2025 - 1 LA 106/25

    Folgeantrag; grundsätzliche Bedeutung; Gruppenverfolgung der Kurden in der …

    Der Kläger verweist lediglich auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes, in dem aber, anders als der Kläger offenbar meint, die Annahme einer Gruppenverfolgung der kurdischen Bevölkerung in der Türkei ebenfalls abgelehnt wird (vgl. SaarlOVG, Beschl. v. 08.02.2024 - 2 A 210/22, juris Rn. 44 m.V.a. Beschl. v. 11.09.2023 - 2 A 95/23, juris Rn. 16).
  • OVG Bremen, 29.04.2025 - 1 LA 351/24

    Asyl Türkei; Grundsatzrüge; Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei; Kurdische …

  • VG Freiburg, 17.06.2024 - A 6 K 601/22

    Asyl Türkei; Zwangsrekrutierung von Dorfschützern

  • OVG Bremen, 29.04.2025 - 1 LA 39/25

    Grundsätzliche Bedeutung; Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei; Kurdische …

  • OVG Bremen, 30.04.2025 - 1 LA 69/25

    Grundsätzliche Bedeutung; Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei; kurdische …

  • VG Köln, 15.01.2024 - 15 K 4716/22
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Saarland

Rechtsprechung
   VG Halle, 25.04.2025 - 2 A 95/23 HAL   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,41467
VG Halle, 25.04.2025 - 2 A 95/23 HAL (https://dejure.org/2025,41467)
VG Halle, Entscheidung vom 25.04.2025 - 2 A 95/23 HAL (https://dejure.org/2025,41467)
VG Halle, Entscheidung vom 25. April 2025 - 2 A 95/23 HAL (https://dejure.org/2025,41467)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2025,41467) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 29.01.2025 - 13a ZB 24.1454

    Nachweis der Grundstücksgrenzen im Liegenschaftskataster

    Auszug aus VG Halle, 25.04.2025 - 2 A 95/23
    Sie nimmt Bezug auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Januar 2025 - 13a ZB 24.1454 (juris).

    Für die Rechtmäßigkeit der Abmarkung und deren verwaltungsgerichtliche Überprüfung kommt es alleine auf die Übereinstimmung des abgemarkten Grenzverlaufs mit dem Inhalt des Liegenschaftskatasters an (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 29. Januar 2025 - 13a ZB 24.1454 -, Rn. 11, juris).

    Rn. 35 Aus der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Januar 2025 (13a ZB 24.1454, juris), auf die sich die Klägerseite in der mündlichen Verhandlung bezogen hat, folgt nicht anderes.

    Danach kommt es für die Rechtmäßigkeit der Abmarkung und deren verwaltungsgerichtliche Überprüfung allein auf die Übereinstimmung des abgemarkten Grenzverlaufs mit dem Inhalt des Liegenschaftskatasters an, nicht aber auf die Übereinstimmung des Liegenschaftskatasters mit dem materiell rechtmäßigen Grenzverlauf (BayVGH, Beschluss vom 29. Januar 2025 - 13a ZB 24.1454 -, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2006 - 2 L 69/06

    Interpretationsspielraum der Vermessungsbehörde bei Grenzfeststellungen

    Auszug aus VG Halle, 25.04.2025 - 2 A 95/23
    Sachlicher Inhalt der Feststellung ist allgemein die verbindliche Aussage einer befugten Vermessungsstelle über die Lage der nachgewiesenen Flurstückgrenzen in der Örtlichkeit (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 21. Februar 2006, 2 L 69/06).

    Diese unterliegen zwar im Ergebnis der vollen gerichtlichen Kontrolle, die Wertung und Interpretation selbst sind aber vom Gericht lediglich daraufhin zu überprüfen, ob sie nicht nachvollziehbar oder offensichtlich unrichtig, willkürlich oder grob fehlerhaft erscheinen (vgl. hierzu nur OVG LSA, Urteil vom 14. Oktober 2010, 2 L 139/06, unter Bezugnahme auf OVG LSA, Beschluss vom 21. Februar 2006, 2 L 69/06, zitiert aus juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2017 - 2 L 92/16

    Positiventscheidung "Grenzfeststellung"

    Auszug aus VG Halle, 25.04.2025 - 2 A 95/23
    Die Grenzfeststellung setzt eine gewisse Sachzuordnungsgewissheit voraus (OVG LSA, Beschluss vom 12. April 2017 - 2 L 92/16 -, juris, auch unter Bezugnahme auf Kummer/Möllering, Kommentar, VermGeoG LSA, § 16 Rn. 5.2.2.1).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2018 - 2 M 82/18

    Nachbarliche Anfechtung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines …

    Auszug aus VG Halle, 25.04.2025 - 2 A 95/23
    Die Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig, weil sie keinen eigenen Antrag stellen und sich damit dem Kostenrisiko nicht stellt konnte (vgl. auch OVG LSA, Beschlüsse vom 23. Juni 2020 - 2 M 32/20 - und vom 28. Mai 2018 - 2 M 82/18 - ; vgl. auch VG Halle, Urteil vom 8. Oktober 2020 - 2 B 111/20 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2020 - 2 M 32/20

    Anfechtung einer Baugenehmigung zur Sanierung und Erweiterung eines …

    Auszug aus VG Halle, 25.04.2025 - 2 A 95/23
    Die Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig, weil sie keinen eigenen Antrag stellen und sich damit dem Kostenrisiko nicht stellt konnte (vgl. auch OVG LSA, Beschlüsse vom 23. Juni 2020 - 2 M 32/20 - und vom 28. Mai 2018 - 2 M 82/18 - ; vgl. auch VG Halle, Urteil vom 8. Oktober 2020 - 2 B 111/20 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2004 - 2 L 495/03

    Keine "Berichtigung" falscher Eintragungen im Liegenschaftskataster unmittelbar …

    Auszug aus VG Halle, 25.04.2025 - 2 A 95/23
    Eine Grenzfeststellung ist dann rechtswidrig, wenn eine andere als die im Liegenschaftskataster nachgewiesene Flurstücksgrenze festgestellt worden ist (OVG LSA, Beschluss vom 27. Januar 2004, 2 L 495/03).
  • VG Halle, 07.05.2010 - 3 A 19/10
    Auszug aus VG Halle, 25.04.2025 - 2 A 95/23
    Dies gilt umso mehr, als die Grenzfeststellung nicht eine objektiv bestehende Identität zwischen dem amtlichen Flurstücksabbild (Liegenschaftskatasternachweis) und dem reproduzierten Flurstücksabbild (Örtlichkeit) zum Gegenstand hat, sondern lediglich eine (subjektive) behördliche Gewissheit hierüber (…OVG LSA, a.a.O., unter Bezugnahme auf Kummer/Möllering, VermKatG LSA, 3. Auflage, § 16 Rn. 5.1.5.1; vgl. hierzu auch VG Halle, Urteil vom 23. Februar 2016 - 2 A 43/15, VG Halle, Urteil vom 2. Dezember 2013 - 2 A 20/13 HAL; VG Halle (Saale), Urteil vom 7. Mai 2010 - 3 A 19/10 HAL -, Rn. 21, juris -).
  • VG Halle, 02.12.2013 - 2 A 20/13

    Aufhebung eines Rücknahmebescheids nach zuvor erfolgter Feststellung und …

    Auszug aus VG Halle, 25.04.2025 - 2 A 95/23
    Dies gilt umso mehr, als die Grenzfeststellung nicht eine objektiv bestehende Identität zwischen dem amtlichen Flurstücksabbild (Liegenschaftskatasternachweis) und dem reproduzierten Flurstücksabbild (Örtlichkeit) zum Gegenstand hat, sondern lediglich eine (subjektive) behördliche Gewissheit hierüber (…OVG LSA, a.a.O., unter Bezugnahme auf Kummer/Möllering, VermKatG LSA, 3. Auflage, § 16 Rn. 5.1.5.1; vgl. hierzu auch VG Halle, Urteil vom 23. Februar 2016 - 2 A 43/15, VG Halle, Urteil vom 2. Dezember 2013 - 2 A 20/13 HAL; VG Halle (Saale)…, Urteil vom 7. Mai 2010 - 3 A 19/10 HAL -, Rn. 21, juris -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VG Halle
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht