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Rechtsprechung
   BAG, 21.03.1991 - 2 ABR 64/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,22361
BAG, 21.03.1991 - 2 ABR 64/90 (https://dejure.org/1991,22361)
BAG, Entscheidung vom 21.03.1991 - 2 ABR 64/90 (https://dejure.org/1991,22361)
BAG, Entscheidung vom 21. März 1991 - 2 ABR 64/90 (https://dejure.org/1991,22361)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer Zustimmungsersetzung des Betriebsrates zur Kündigung einer Betriebsratsvorsitzenden - Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung aufgrund des Verdachts der Kassenmanipulation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83

    Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches

    Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 2 ABR 64/90
    Das Landesarbeitsgericht ist dann in einem zweiten Prüfungsabschnitt - wiederum in Übereinstimmung mit der BAG-Rechtsprechung (Senatsurteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 3/83 - AP Nr. 14 zu § 626 BGB Verdacht strafbare Handlung, zu II 1 b der Gründe) - zu der Auffassung gekommen, unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles sei im Rahmen der Interessenabwägung der Arbeitgeberin jedoch die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf einer fiktiv zu bestimmenden Kündigungsfrist bis 30. Juni 1990 zumutbar.

    So hat auch das Bundesarbeitsgericht (Senatsurteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 3/83 - AP, a.a.O., zu II 1 b der Gründe) darauf abgestellt, zunächst sei in einem ersten Prüfungsabschnitt zu erörtern, ob ein bestimmter Sachverhalt ohne die besonderen Umstände des Einzelfalls an sich geeignet sei, einen wichtigen Kündigungsgrund abzugeben, und dann sei (in einem zweiten Abschnitt) zu prüfen, ob bei der Berücksichtigung dieses Umstandes und der Interessenabwägung die konkrete Kündigung gerechtfertigt sei (…ebenso KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 626 BGB Rz 58 ff.).

  • BAG, 24.03.1958 - 2 AZR 587/55

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht einer strafbaren Handlung - Wichtiger Grund …

    Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 2 ABR 64/90
    Das Beschwerdegericht ist im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach auch der dringende Verdacht einer strafbaren Handlung eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann (seit BAG Urteil vom 24. März 1958 - 2 AZR 587/55 - AP Nr. 5 zu § 626 BGB Verdacht strafbare Handlung;… siehe ferner Senatsurteil vom 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - AP Nr. 18, a.a.O., zu II 1 a der Gründe; BAG Urteil vom 20. Januar 1984 - 7 AZR 143/82 - n. v., zu II 2 der Gründe), zu dem Ergebnis gekommen, aufgrund des Fehlbonens der Beteiligten zu 3) am 7. November 1989 in vier Fällen bestehe ihr gegenüber der dringende, objektiv begründete Verdacht einer Kassenmanipulation in Höhe des Gegenwertes der vier Bons von ca. 52,- DM, zumal weder ein Dritter die Möglichkeit des Zugriffs, noch andere Mitarbeiter während der Mittagspause Zugang zur Kasse gehabt hätten und auch ein Verzählen der Kassenaufsicht bei der Vorentnahme von 3.700,- DM im Beisein einer Kollegin fernliegend sei.

    Es hat aber im Unterschied zu dem von der Rechtsbeschwerde erwähnten Fall (BAG Urteil vom 24. März 1958 - 2 AZR 587/55 -, AP Nr. 5 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung) eben nicht festgestellt, daß von einem bestimmten Betrag nur ein Teil registriert worden war, was in jenem Fall den Verdacht begründete, der Arbeitnehmer habe den nichtregistrierten Rest entwendet.

  • BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 324/85

    Verdachtskündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 2 ABR 64/90
    Das Beschwerdegericht ist im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach auch der dringende Verdacht einer strafbaren Handlung eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann (seit BAG Urteil vom 24. März 1958 - 2 AZR 587/55 - AP Nr. 5 zu § 626 BGB Verdacht strafbare Handlung; siehe ferner Senatsurteil vom 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - AP Nr. 18, a.a.O., zu II 1 a der Gründe; BAG Urteil vom 20. Januar 1984 - 7 AZR 143/82 - n. v., zu II 2 der Gründe), zu dem Ergebnis gekommen, aufgrund des Fehlbonens der Beteiligten zu 3) am 7. November 1989 in vier Fällen bestehe ihr gegenüber der dringende, objektiv begründete Verdacht einer Kassenmanipulation in Höhe des Gegenwertes der vier Bons von ca. 52,- DM, zumal weder ein Dritter die Möglichkeit des Zugriffs, noch andere Mitarbeiter während der Mittagspause Zugang zur Kasse gehabt hätten und auch ein Verzählen der Kassenaufsicht bei der Vorentnahme von 3.700,- DM im Beisein einer Kollegin fernliegend sei.
  • BAG, 02.06.1960 - 2 AZR 91/58

    Fristlose Kündigung von Dienstverträgen

    Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 2 ABR 64/90
    Hält sich das Beschwerdegericht in diesem Rahmen, kann das Rechtsbeschwerdegericht die angegriffene Würdigung nicht durch eine eigene ersetzen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Urteil vom 2. Juni 1960 - 2 AZR 91/58 - BAGE 9, 263 = AP Nr. 42 zu § 626 BGB, zu III 2 der Gründe).
  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 86/54

    Arbeitsverhältnis: Kündigung durch eine juristische Person, Fristlose Kündigung …

    Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 2 ABR 64/90
    Das Beschwerdegericht ist im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach auch der dringende Verdacht einer strafbaren Handlung eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann (seit BAG Urteil vom 24. März 1958 - 2 AZR 587/55 - AP Nr. 5 zu § 626 BGB Verdacht strafbare Handlung;… siehe ferner Senatsurteil vom 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - AP Nr. 18, a.a.O., zu II 1 a der Gründe; BAG Urteil vom 20. Januar 1984 - 7 AZR 143/82 - n. v., zu II 2 der Gründe), zu dem Ergebnis gekommen, aufgrund des Fehlbonens der Beteiligten zu 3) am 7. November 1989 in vier Fällen bestehe ihr gegenüber der dringende, objektiv begründete Verdacht einer Kassenmanipulation in Höhe des Gegenwertes der vier Bons von ca. 52,- DM, zumal weder ein Dritter die Möglichkeit des Zugriffs, noch andere Mitarbeiter während der Mittagspause Zugang zur Kasse gehabt hätten und auch ein Verzählen der Kassenaufsicht bei der Vorentnahme von 3.700,- DM im Beisein einer Kollegin fernliegend sei.
  • BAG, 06.11.1956 - 3 AZR 42/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Ablösung der Dienst- und Disziplinarordnung der …

    Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 2 ABR 64/90
    Das Landesarbeitsgericht ist dann in einem zweiten Prüfungsabschnitt - wiederum in Übereinstimmung mit der BAG-Rechtsprechung (Senatsurteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 3/83 - AP Nr. 14 zu § 626 BGB Verdacht strafbare Handlung, zu II 1 b der Gründe) - zu der Auffassung gekommen, unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles sei im Rahmen der Interessenabwägung der Arbeitgeberin jedoch die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf einer fiktiv zu bestimmenden Kündigungsfrist bis 30. Juni 1990 zumutbar.
  • BAG, 20.01.1984 - 7 AZR 143/82

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten wegen strafbaren Verhaltens

    Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 2 ABR 64/90
    Das Beschwerdegericht ist im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach auch der dringende Verdacht einer strafbaren Handlung eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann (seit BAG Urteil vom 24. März 1958 - 2 AZR 587/55 - AP Nr. 5 zu § 626 BGB Verdacht strafbare Handlung;… siehe ferner Senatsurteil vom 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - AP Nr. 18, a.a.O., zu II 1 a der Gründe; BAG Urteil vom 20. Januar 1984 - 7 AZR 143/82 - n. v., zu II 2 der Gründe), zu dem Ergebnis gekommen, aufgrund des Fehlbonens der Beteiligten zu 3) am 7. November 1989 in vier Fällen bestehe ihr gegenüber der dringende, objektiv begründete Verdacht einer Kassenmanipulation in Höhe des Gegenwertes der vier Bons von ca. 52,- DM, zumal weder ein Dritter die Möglichkeit des Zugriffs, noch andere Mitarbeiter während der Mittagspause Zugang zur Kasse gehabt hätten und auch ein Verzählen der Kassenaufsicht bei der Vorentnahme von 3.700,- DM im Beisein einer Kollegin fernliegend sei.
  • BAG, 09.02.1968 - 3 AZR 419/66

    Verfahrensrüge - Verfahrensverletzung - Andere Entscheidung

    Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 2 ABR 64/90
    Auch wird nicht detailliert dargelegt, inwiefern die datenmäßig genannten "Vorfälle" den Verdacht einer strafbaren Handlung gerechtfertigt und deshalb zu einer anderen Zumutbarkeitsabwägung des Beschwerdegerichts geführt hätten (siehe auch BAG Urteil vom 9. Februar 1968 - 3 AZR 419/66 - AP Nr. 13 zu § 554 ZPO).
  • BAG, 27.10.1956 - 2 AZR 297/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an die Revisionsrüge

    Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 2 ABR 64/90
    Wenn darin auch ohne Nennung der Gesetzesbestimmung (§ 554 Abs. 3 Nr. 3 ZPO) eine Rüge nach § 286 ZPO gesehen werden kann, so fehlt doch eine genaue Angabe, welchen Beweisantritten hätte nachgegangen werden sollen und was diese erbracht hätten (BAG Urteil vom 27. Oktober 1956 - 2 AZR 297/54 - AP Nr. 3 zu § 554 ZPO).
  • BAG, 10.12.1992 - 2 ABR 32/92

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - …

    Hält sich das Beschwerdegericht in diesem Rahmen, kann das Rechtsbeschwerdegericht die angegriffene Würdigung nicht durch eine eigene ersetzen, es sei denn, das Beschwerdegericht hätte Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verkannt, der Beschluß wäre in sich widersprüchlich oder es läge eine zulässige und begründete Verfahrensrüge vor (vgl. Beschlüsse des Senats vom 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - AP Nr. 95 zu § 626 BGB, zu B II 3 der Gründe; vom 16. Mai 1991 - 2 ABR 83/90 -, n. v., zu II 2 a der Gründe; vom 21. März 1991 - 2 ABR 64/90 -, n. v., zu II 2 c der Gründe; sowie vom 19. September 1991 - 2 ABR 14/91 -, n. v., zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 19.09.1991 - 2 ABR 14/91

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

    Hält sich das Beschwerdegericht in diesem Rahmen, kann das Rechtsbeschwerdegericht die angegriffene Würdigung nicht durch eine eigene ersetzen, es sei denn, das Landesarbeitsgericht hätte Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verkannt, der Beschluß wäre in sich widersprüchlich oder es läge eine zulässige und begründete Verfahrensrüge vor (vgl. Beschlüsse des Senats vom 16. Mai 1991 - 2 ABR 83/90 -;, n.v., zu II 2 a der Gründe; vom 21. März 1991 - 2 ABR 64/90 -;, n.v., zu II 2 c der Gründe sowie BAGE 9, 263, 265 = AP Nr. 42 zu § 626 BGB, zu III 2 der Gründe).

    Für Prozeßrügen nach § 286 ZPO muß nach Beweisthema und Beweismittel angegeben werden, zu welchen Punkten das Landesarbeitsgericht eine Beweisaufnahme zu Unrecht unterlassen hat, in welchen Schriftsätzen diese Beweismittel angegeben worden sind - mindestens bei umfangreichen Schriftsätzen unter Angabe von Blatt- und Seitenzahlen -;, welche Zeugen hätten vernommen werden müssen und was deren Aussage ergeben hätte (so etwa BAG Urteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, zu V der Gründe; Senatsurteil vom 19. Oktober 1959 - 2 AZR 60/59 - AP Nr. 4 zu § 554 ZPO; Senatsbeschluß vom 21. März 1991 - 2 ABR 64/90 -;, n.v., zu II 3 a der Gründe).

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Senatsurteil vom 24. März 1958 - 2 AZR 587/55 - AP Nr. 5 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; s. auch Senatsurteil vom 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - AP Nr. 18 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; Senatsbeschluß vom 21. März 1991 - 2 ABR 64/90 -;, n.v., zu II 2 a der Gründe) kann nicht nur eine erwiesene strafbare Handlung oder eine erwiesene Vertragsverletzung eines Arbeitnehmers, sondern auch der Verdacht, eine strafbare Handlung oder Pflichtverletzung begangen zu haben, ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung sein.

  • BAG, 16.05.1991 - 2 ABR 83/90
    Hält sich das Beschwerdegericht in diesem Rahmen, kann das Rechtsbeschwerdegericht die angegriffene Würdigung nicht durch eine eigene ersetzen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Urteil vom 22. Juni 1960 - 2 AZR 91/58 - AP Nr. 42 zu § 626 BGB, zu III 2 der Gründe; Beschluß vom 26. Februar 1991 - 2 ABR 64/90 - n. v . , zu II 2 c der Gründe).
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