Rechtsprechung
| BGH, 29.11.2006 - 2 ARs 466/06, 2 AR 273/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,11518) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 104 Abs. 1 Nr. 1 OWiG; § 97 Abs. 1 OWiG; § 82 Abs. 1 Satz 1 JGG; § 84 Abs. 2 Satz 2 JGG
Erzwingungshaft im Ordnungswidrigkeitenverfahren (Zuständigkeit: Anordnung; Vollstreckung) - openjur.de
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
OWiG § 97 Abs. 1; ; JGG § 82 Abs. 1 Satz 1; ; JGG § 84 Abs. 2 Satz 2
- Wolters Kluwer
Bestimmung der Zuständigkeit für die Anordnung der Erzwingungshaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OWiG § 97 Abs. 1; JGG § 82 Abs. 1 § 84 Abs. 2
Zuständigkeit für die Vollstreckung von Erzwingungshaft - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Neuss - 17 VRJs 16/06
- AG Viechtach, 09.08.2006 - 4 OWi 6290 - 002505-4/2
- BGH, 29.11.2006 - 2 ARs 466/06, 2 AR 273/06
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.07.2002 - 2 ARs 178/02
Zuständigkeit für die Vollstreckung von Erzwingungshaft (zur Tatzeit …
Auszug aus BGH, 29.11.2006 - 2 ARs 466/06
Für die Vollstreckung der Erzwingungshaft ist - auch im Verfahren gegen Heranwachsende (vgl. Beschluss des Senats vom 24. Juli 2002 - 2 ARs 178/02) - nach § 97 Abs. 1 OWiG in Verbindung mit §§ 82 Abs. 1 Satz 1, 84 Abs. 2 Satz 2 JGG der Jugendrichter zuständig, in dessen Bezirk der Jugendliche oder Heranwachsende seinen Wohnsitz hat.
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.