Rechtsprechung
| KG, 08.09.2008 - 2 AR 45/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung im Sinne von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erforderlichkeit eines Beschlusses oder Urteils für eine "rechtskräftige" Entscheidung i.S.v. § 36 Abs. 1 Nr. 6 Zivilprozessordnung (ZPO); Berücksichtigung von Zweckmäßigkeitserwägungen bei der Bestimmung des Gerichts zur Anhängigkeit eines Verfahrens bei nicht erfolgter ...
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von …
Auszug aus KG, 08.09.2008 - 2 AR 45/08
Jedoch ist anerkannt, dass die Bindungswirkung ausnahmsweise dann entfällt, wenn die Verweisung auf Willkür beruht (vgl. nur BGH, NJW 2003, 3201 [3201];… Greger in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 281 Rdnr. 17 m.w.N.). - KG, 17.09.2007 - 2 AR 37/07
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts: Erfüllungsort eines …
Auszug aus KG, 08.09.2008 - 2 AR 45/08
Die Grenze zwischen der fehlerhaften, gleichwohl aber bindenden, und der willkürlichen Entscheidung ist allerdings u.a. dann überschritten, wenn das verweisende Gericht den ihm zur Entscheidung vorgelegten Sachverhalt evident falsch erfasst (Senat, Beschluss vom 17. April 2008, 2 AR 19/08; KG, MDR 1999, 438;… Greger in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 281 Rdnr. 17) oder eine eindeutig einschlägige Zuständigkeitsregel in den Gründen des Verweisungsbeschlusses nicht erörtert hat (ständige Rspr. des Senats, vgl. Beschluss vom 17. September 2007, 2 AR 37/07, Beschluss vom 5. Januar 2006, 2 AR 62/07, m.w.N.). - KG, 17.07.2008 - 2 AR 36/08
Zuständigkeitsbestimmung: Ruhegehaltansprüche eines Vorstandsmitglieds gegen eine …
Auszug aus KG, 08.09.2008 - 2 AR 45/08
Jedoch vertritt der Senat die Auffassung, dass in Fällen, in denen eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO nicht erfolgen kann, die Bestimmung des Gerichts, bei dem das Verfahren weiter anhängig ist, auch unter Berücksichtigung von Zweckmäßigkeitserwägungen zu treffen ist (Senat, Beschluss vom 17. Juli 2008, 2 AR 36/08;… die Zulässigkeit von Zweckmäßigkeitserwägungen im Bestimmungsverfahren allgemein bejahend: Vollkommer in Zöller, ZPO 26. Aufl. 2007, § 36 Rdnr. 28, m.Rspr.N.).
- BayObLG, 15.09.1999 - 4Z AR 36/99
Ausübung der Wahlrechts bezüglich des Gerichtsstands
Auszug aus KG, 08.09.2008 - 2 AR 45/08
Der Abgabeantrag der Klägerin vom 26. Mai 2008 war auch schon vor Eingang des Verweisungsantrages vom 1. Juli 2008 dem Beklagten übersandt worden, so dass sich aus diesem Gesichtspunkt kein Grund für eine Widerruflichkeit der Zuständigkeitswahl ergibt (vgl. die allg. Meinung, wonach die Unwiderruflichkeit einer in der Klage enthaltenen Wahlrechtsausübung erst durch Klageerhebung, d.h. Zustellung der Klage beim Beklagten gemäß § 253 Abs. 1 ZPO, eintritt: BayObLG, MDR 1999, 1461, Rdnr. 12, zit. nach Juris;… Vollkommer in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 35 Rdnr. 2, m.w.N.). - KG, 17.04.2008 - 2 AR 19/08
Bestimmung des zuständigen Gerichts: Zuständigkeits-Streitwert einer bezifferten …
Auszug aus KG, 08.09.2008 - 2 AR 45/08
Die Grenze zwischen der fehlerhaften, gleichwohl aber bindenden, und der willkürlichen Entscheidung ist allerdings u.a. dann überschritten, wenn das verweisende Gericht den ihm zur Entscheidung vorgelegten Sachverhalt evident falsch erfasst (Senat, Beschluss vom 17. April 2008, 2 AR 19/08; KG, MDR 1999, 438;… Greger in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 281 Rdnr. 17) oder eine eindeutig einschlägige Zuständigkeitsregel in den Gründen des Verweisungsbeschlusses nicht erörtert hat (ständige Rspr. des Senats, vgl. Beschluss vom 17. September 2007, 2 AR 37/07, Beschluss vom 5. Januar 2006, 2 AR 62/07, m.w.N.). - KG, 13.08.1998 - 28 AR 63/98
Auszug aus KG, 08.09.2008 - 2 AR 45/08
Die Grenze zwischen der fehlerhaften, gleichwohl aber bindenden, und der willkürlichen Entscheidung ist allerdings u.a. dann überschritten, wenn das verweisende Gericht den ihm zur Entscheidung vorgelegten Sachverhalt evident falsch erfasst (Senat, Beschluss vom 17. April 2008, 2 AR 19/08; KG, MDR 1999, 438;… Greger in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 281 Rdnr. 17) oder eine eindeutig einschlägige Zuständigkeitsregel in den Gründen des Verweisungsbeschlusses nicht erörtert hat (ständige Rspr. des Senats, vgl. Beschluss vom 17. September 2007, 2 AR 37/07, Beschluss vom 5. Januar 2006, 2 AR 62/07, m.w.N.).
- OLG Hamburg, 12.10.2018 - 6 AR 17/18
Zuständigkeit einer Spezialkammer für Streitigkeiten aus Bank- und …
Rn. 8 Es wird zum Teil allerdings die Auffassung vertreten, dass eine "rechtskräftige" Entscheidung im Sinne von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO nur dann vorliegt, wenn ein Urteil oder ein Beschluss ergangen ist, eine bloße Verfügung hingegen nicht ausreicht (vgl. Kammergericht, KGR 2008, 1001, zitiert nach juris, Tz. 3; OLG Schleswig, ZInsO 2010, 574, zitiert nach juris, Tz. 15). - OLG Schleswig, 11.02.2010 - 2 W 11/10
Voraussetzungen der Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts durch das …
- KG, 14.03.2024 - 2 UH 2/24
Örtliche Zuständigkeit für den Erlass eines Pfändungs- und …
Rn. 10 Da in dem Zuständigkeitsbestimmungsverfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO die von dem an dem negativen Kompetenzkonflikt beteiligten Amtsgerichten bislang versäumte Aufklärung des Sachverhalts nicht nachgeholt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 1994 - X ARZ 689/94, NJW 1995, 534; Senat, Beschluss vom 8. September 2008 - 2 AR 45/08, KGR 2008, 1001) sind die hierfür erforderlichen Auflagen an die Gläubigerin dem Vollstreckungsgericht zu überlassen. - OLG Hamburg, 17.01.2019 - 6 AR 24/18
Funktionelle Zuständigkeit einer Zivilkammer für das Sachgebiet …
Rn. 7 Es wird zum Teil allerdings die Auffassung vertreten, dass eine "rechtskräftige" Entscheidung im Sinne von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO nur dann vorliegt, wenn ein Urteil oder ein Beschluss ergangen ist, eine bloße Verfügung hingegen nicht ausreicht (vgl. Kammergericht, KGR 2008, 1001, zitiert nach juris, Tz. 3; OLG Schleswig, ZInsO 2010, 574, zitiert nach juris, Tz. 15). - BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 117/08 S Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 4. November 2008 - L 2 AR 45/08 - wird als unzulässig verworfen.
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