Rechtsprechung
| BGH, 14.05.2008 - 2 ARs 168/08, 2 AR 99/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 12 StPO; § 14 StPO; § 42 Abs. 2 JGG
Zuständigkeitsbestimmung (Kompetenzkonflikt); Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft bei Anklageerhebung (mehrere zuständige Gerichte) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 12 Abs. 2; ; StPO § 14; ; JGG § 42; ; JGG § 42 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Einordnung des § 42 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG) als Richtlinie für ein Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft oder als Begründung eines Zuständigkeitsvorrangs eines bestimmten Gerichts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 7 § 14
Überprüfung des Auswahlermessens der Staatsanwaltschaft; Voraussetzungen der Zuständigkeitsbestimmung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln - 645 Js 95/08
- BGH, 14.05.2008 - 2 ARs 168/08, 2 AR 99/08
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 695
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.06.1959 - 2 ARs 158/58
Abgabe des Verfahrens nach Anklageerhebung im Falle eines Wechsels des …
Auszug aus BGH, 14.05.2008 - 2 ARs 168/08
Die Vorschrift des § 42 Abs. 2 JGG enthält lediglich eine Richtlinie für das Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft; sie begründet keinen Zuständigkeitsvorrang eines bestimmten Gerichtes (BGHSt 13, 209, 210). - BGH, 16.11.1976 - 2 ARs 360/76
Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts - Auswahlermessen der …
- OLG Hamm, 24.03.2015 - 2 Ws 34/15
Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft zwischen mehreren örtlich zuständigen …
Sowohl im Verhältnis der besonderen Gerichtsstände des § 42 Abs. 1 zu den Gerichtsständen des allgemeinen Verfahrensrechts als auch im Verhältnis der Gerichtsstände des § 42 Abs. 1 Nr. 1-3 JGG untereinander enthält § 42 Abs. 2 JGG lediglich eine Richtline für das Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft , nicht aber eine durch das angegangene Gericht bei der Prüfung der eigenen Zuständigkeit gemäß § 16 StPO zu beachtende Vorrangsbestimmung (vgl. BGH, NStZ 2008, 695;… Brunner/Dölling, JGG, 12. Aufl., § 42 Rn. 7). - OLG Brandenburg, 27.08.2012 - 1 Ws 132/12
Fragen der örtlichen Zuständigkeit gemäß §§ 7, 8 StPO
Rn. 31 Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, vor welchem von mehreren zuständigen Gerichten sie Anklage erheben will, ist grundsätzlich nicht nachprüfbar (vgl. BGH NStZ 2008, 695 m.w.N.). - BGH, 27.03.2012 - 2 ARs 65/12
Bestimmung der Zuständigkeit durch das gemeinsame obere Gericht (vorrangige …
Dieser Gerichtsstand hat hier ausnahmsweise - anders als im gerichtlichen Bußgeldverfahren, in dem die Gerichtsstände gleichrangig sind (Senat, Beschluss vom 18. Januar 1974 - 2 ARs 369/73, BGHSt 25, 263, 265) - Vorrang vor dem allgemeinen Gerichtsstand (…vgl. Eisenberg, JGG 15. Aufl. § 42 Rn. 6), zumal die sonst zur Auswahl befugte Staatsanwaltschaft (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Mai 2008 - 2 ARs 168/08, NStZ 2008, 695) nicht am Verfahren beteiligt ist. - BGH, 14.05.2008 - 2 AR 99/08 2 ARs 168/08 2 AR 99/08.
- OLG Hamm, 20.01.2026 - 3 Ws 515/25
Gerichtsstand; Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft; Willkürkontrolle
Rn. 21 Es kann dahinstehen, ob die Verneinung der örtlichen Zuständigkeit voraussetzt, dass das Gericht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zuständig (…so: BGH Urt. v. 01.03.1988 - 1 StR 701/87 - juris) und die Auswahlentscheidung der Staatsanwaltschaft überhaupt nicht überprüfbar ist (BGH NStZ 2008, 695; KG Berlin, Beschl. v. 26.06.1997 - 1 AR 773/97 - juris;… wohl auch: Schmitt in: Schmitt/Köhler, StPO, 68. Aufl., Vor § 7 Rdn. 10), oder ob - wozu auch der Senat neigt - eine Verneinung der örtlichen Zuständigkeit durch ein Gericht auch dann möglich ist, wenn zwar ein gesetzlicher Gerichtsstand nach den §§ 7 ff. StPO vorliegt, es sich hierbei aber um einen von mehreren möglichen Gerichtsständen handelt und die Auswahlentscheidung der Staatsanwaltschaft ermessensfehlerhaft ist, was das Gericht überprüfen können soll (so etwa: OLG Hamm NStZ 1999, 16 f.;… Wesslau/Weisser SK-StPO, 5. Aufl., § 16 Rdn. 5).
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| BGH, 14.05.2008 - 2 AR 99/08 |
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StPO § 12 Abs. 2; ; StPO § 14; ; JGG § 42; ; JGG § 42 Abs. 2
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Verfahrensgang
- AG Köln - 645 Js 95/08
- BGH, 14.05.2008 - 2 AR 99/08
- BGH, 14.05.2008 - 2 ARs 168/08
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.05.2008 - 2 ARs 168/08
Zuständigkeitsbestimmung (Kompetenzkonflikt); Auswahlermessen der …
Auszug aus BGH, 14.05.2008 - 2 AR 99/08
2 ARs 168/08 2 AR 99/08. - BGH, 30.06.1959 - 2 ARs 158/58
Abgabe des Verfahrens nach Anklageerhebung im Falle eines Wechsels des …
Auszug aus BGH, 14.05.2008 - 2 AR 99/08
Die Vorschrift des § 42 Abs. 2 JGG enthält lediglich eine Richtlinie für das Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft; sie begründet keinen Zuständigkeitsvorrang eines bestimmten Gerichtes (BGHSt 13, 209, 210). - BGH, 16.11.1976 - 2 ARs 360/76
Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts - Auswahlermessen der …
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