Rechtsprechung
| BGH, 30.05.1990 - 2 ARs 163/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den Bundesgerichtshof - Zuständigkeit des Rechtspflegers für Anträge auf Bestimmung des zuständigen Gerichts - Zuständigkeit - Rechtspfleger - Kostenfestsetzung - Anträge - Bestimmung - Gerichtszuständigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
Zuständigkeit des Rechtspflegers zur Kostenfestsetzung bei Kompetenzkonflikt
Verfahrensgang
- LG Braunschweig - 33 KLs 127 Js 49258/84
- BGH, 30.05.1990 - 2 ARs 163/90
Papierfundstellen
- Rpfleger 1990, 347
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 29/81
Unzulässigkeit der Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG durch den Rechtspfleger
Auszug aus BGH, 30.05.1990 - 2 ARs 163/90
Diese Aufgaben sind deshalb dem Richter vorbehalten (vgl. auch BVerfGE 61, 75 zur Unzulässigkeit von Vorlagen nach Art. 100 Abs. 1 GG durch den Rechtspfleger).
- OLG Hamm, 26.07.2007 - 3 (s) Sbd I-8/07
Zuständigkeit eines Rechtspflegers
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluß vom 30.05.1990 (BGH, Rpfleger 1990, 347) unter Hinweis auf § 5 Abs. 1 Nr. 2 RPflG a.F. ausgeführt, die Zuständigkeit des Rechtspflegers zur Kostenfestsetzung (§§ 464 b StPO, §§ 103 ff ZPO, §§ 3 Nr. 3, 21 Abs. 1 Nr. 1 RPflG) erstrecke sich nicht auf einen Antrag zur Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 14 StPO, weil die Sache in einem solchen Fall dem Richter gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 RPflG a.F. vorzulegen gewesen wäre.In der Literatur wird die Frage der Zulässigkeit einer Vorlage durch den Rechtspfleger unterschiedlich bewertet (…ablehnend: Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage, § 14, Rdnr. 3;… Erb in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage, § 14, Rdnr. 2;… Pfeiffer in Karlsruher Kommentar zur StPO, § 14, Rdnr. 2;… befürwortend: Herrmann in Arnold/Meyer-Stolte, RPflG, 6. Auflage, § 9 Rdnr. 60 und § 4 Rdnr. 4; Meyer-Stolte, Rpfleger 1990, 347 und Rpfleger 1991, 240).
- BGH, 07.05.2025 - 2 ARs 141/25
Zurückweisung eines Antrags auf Bestimmung des zuständigen Gerichts (Einleitung …
Nach der Änderung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 RpflG wird entgegen der früheren Rechtsprechung des Senats (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Mai 1990 - 2 ARs 163/90, BGH bei Miebach/Kusch, NStZ 1991, 27) eine Antragsbefugnis des Rechtspflegers zwar dann bejaht, wenn die Vorlage eine gesetzlich geregelte Zuständigkeitsfrage bezüglich einer richterlichen Tätigkeit zum Gegenstand hat (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - 1 AR 15/09 -, NStZ-RR 2010, 263;… Geilhorn in KK-StPO, 9. Aufl., § 14 Rn. 3;… Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 67. Aufl., § 14 Rn. 3; jeweils m.w.N.). - BGH, 27.11.2018 - 2 ARs 314/18
Zurückweisung des Antrages auf Bestimmung des zuständigen Gerichts
Die Zuständigkeit des Rechtspflegers zur Kostenfestsetzung nach § 464b StPO, §§ 103 ff. ZPO, § 3 Nr. 3, § 21 Abs. 1 Nr. 1 RPflG erstreckt sich nicht auf Anträge auf Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 14 StPO (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Mai 1990 - 2 ARs 163/90, BGH bei Miebach/Kusch, NStZ 1991, 27). - OLG Brandenburg, 03.12.2009 - 1 AR 15/09
Zuständigkeitsbestimmung im Strafverfahren: Zuständigkeit für die …
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 30. Mai 1990 - 2 ARS 163/90 - unter Hinweis auf den seinerzeit geltenden § 5 Abs. 1 Nr. 2 RPflG a. F. ausgeführt, die Zuständigkeit des Rechtspflegers zur Kostenfestsetzung erstrecke sich nicht auf einen Antrag zur Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 14 StPO, weil die Sache in einem solchen Fall dem Richter gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 RPflG a. F. vorzulegen gewesen wäre.
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