Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 21.07.2020 - 2 ARs 177/20, 2 AR 101/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,22619
BGH, 21.07.2020 - 2 ARs 177/20, 2 AR 101/20 (https://dejure.org/2020,22619)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2020 - 2 ARs 177/20, 2 AR 101/20 (https://dejure.org/2020,22619)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2020 - 2 ARs 177/20, 2 AR 101/20 (https://dejure.org/2020,22619)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,22619) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Gerichtsstandsbestimmung in Strafsachen: Verdacht des Totschlags gegenüber einem deutschen Staatsbürger im Ausland

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13a StPO, § 143 Abs 1 S 2 GVG
    Gerichtsstandsbestimmung in Strafsachen: Verdacht des Totschlags gegenüber einem deutschen Staatsbürger im Ausland

  • IWW

    § 13a StPO, §§ 7 ff. StPO, § 143 Abs. 1 GVG, § 143 Abs. 1 Satz 2 GVG

  • IWW

    § 13a StPO, §§ 7 ff. StPO, § 143 Abs. 1 GVG, § 143 Abs. 1 Satz 2 GVG

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 13a StPO; Entscheidung über die Übertragung der Untersuchung und Entscheidung eines verbundenen Verfahrens wegen des Verdachts des Totschlags u.a.

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 13a StPO; Entscheidung über die Übertragung der Untersuchung und Entscheidung eines verbundenen Verfahrens wegen des Verdachts des Totschlags u.a.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 13a; GVG § 143 Abs. 1
    Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 13a StPO ; Entscheidung über die Übertragung der Untersuchung und Entscheidung eines verbundenen Verfahrens wegen des Verdachts des Totschlags u.a.

  • rechtsportal.de

    StPO § 13a; GVG § 143 Abs. 1
    Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 13a StPO ; Entscheidung über die Übertragung der Untersuchung und Entscheidung eines verbundenen Verfahrens wegen des Verdachts des Totschlags u.a.

  • datenbank.nwb.de

    Gerichtsstandsbestimmung in Strafsachen: Verdacht des Totschlags gegenüber einem deutschen Staatsbürger im Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 320
  • StV 2020, 809
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.03.2018 - 2 ARs 97/18

    Anzeigepflicht bei Leichenfund und Verdacht auf unnatürlichen Tod (Rechtsnatur …

    Auszug aus BGH, 21.07.2020 - 2 ARs 177/20
    Die Regelung setzt - ebenso wie die sonstigen Vorschriften über den Gerichtsstand - eine durch Sachverhaltsmerkmale wie etwa Ort, Zeit, Art der Ausführung und Täter hinreichend konkretisierte und individualisierte Tat als Bezugsgegenstand des Verfahrens voraus (vgl. Senat…, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 2 ARs 164/93, juris Rn. 7;… Beschluss vom 12. Februar 1997 - 2 ARs 62/97, juris Rn. 1; BGH…, Beschluss vom 12. August 1999 - 3 ARs 9/99, juris Rn. 7 f.; Senat, Beschluss vom 28. März 2018 - 2 ARs 97/18, juris Rn. 2;… Beschluss vom 12. Mai 2020 - 2 ARs 121/20, juris Rn. 3).

    Die nur für das Ermittlungsverfahren einschlägige Neuregelung soll Lücken schließen, insbesondere dann, wenn eine Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichtshof nach § 13a StPO ausscheidet, etwa weil die Tat nicht der deutschen Gerichtsbarkeit unterfällt und es deshalb an einem für die Durchführung eines strafgerichtlichen Verfahrens zuständigen deutschen Gericht fehlt (…BT-Drucks. 17/9694, S. 8;… KK-StPO/Mayer, 8. Aufl., GVG § 143 Rn. 1; weitere Beispiele vgl. Senat, Beschluss vom 28. März 2018 - 2 ARs 97/18; Beschluss vom 12. Mai 2020 - 2 ARs 121/20).

  • BGH, 12.05.2020 - 2 ARs 121/20

    Zuständigkeitsbestimmung durch den BGH (Zuständigkeit bei pauschaler Schilderung …

    Auszug aus BGH, 21.07.2020 - 2 ARs 177/20
    Die Regelung setzt - ebenso wie die sonstigen Vorschriften über den Gerichtsstand - eine durch Sachverhaltsmerkmale wie etwa Ort, Zeit, Art der Ausführung und Täter hinreichend konkretisierte und individualisierte Tat als Bezugsgegenstand des Verfahrens voraus (vgl. Senat…, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 2 ARs 164/93, juris Rn. 7;… Beschluss vom 12. Februar 1997 - 2 ARs 62/97, juris Rn. 1; BGH…, Beschluss vom 12. August 1999 - 3 ARs 9/99, juris Rn. 7 f.; Senat…, Beschluss vom 28. März 2018 - 2 ARs 97/18, juris Rn. 2; Beschluss vom 12. Mai 2020 - 2 ARs 121/20, juris Rn. 3).

    Die nur für das Ermittlungsverfahren einschlägige Neuregelung soll Lücken schließen, insbesondere dann, wenn eine Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichtshof nach § 13a StPO ausscheidet, etwa weil die Tat nicht der deutschen Gerichtsbarkeit unterfällt und es deshalb an einem für die Durchführung eines strafgerichtlichen Verfahrens zuständigen deutschen Gericht fehlt (…BT-Drucks. 17/9694, S. 8;… KK-StPO/Mayer, 8. Aufl., GVG § 143 Rn. 1; weitere Beispiele vgl. Senat, Beschluss vom 28. März 2018 - 2 ARs 97/18; Beschluss vom 12. Mai 2020 - 2 ARs 121/20).

  • BGH, 12.08.1999 - 3 ARs 9/99

    Strafanzeige; Völkermord; Zuständiges Gericht nach § 13a StPO; …

    Auszug aus BGH, 21.07.2020 - 2 ARs 177/20
    Die Regelung setzt - ebenso wie die sonstigen Vorschriften über den Gerichtsstand - eine durch Sachverhaltsmerkmale wie etwa Ort, Zeit, Art der Ausführung und Täter hinreichend konkretisierte und individualisierte Tat als Bezugsgegenstand des Verfahrens voraus (vgl. Senat…, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 2 ARs 164/93, juris Rn. 7;… Beschluss vom 12. Februar 1997 - 2 ARs 62/97, juris Rn. 1; BGH, Beschluss vom 12. August 1999 - 3 ARs 9/99, juris Rn. 7 f.; Senat…, Beschluss vom 28. März 2018 - 2 ARs 97/18, juris Rn. 2;… Beschluss vom 12. Mai 2020 - 2 ARs 121/20, juris Rn. 3).
  • BGH, 27.10.1993 - 2 ARs 164/93

    Gerichtsstandsbestimmung - Kriegsverbrechen in Bosnien - Benennung des …

    Auszug aus BGH, 21.07.2020 - 2 ARs 177/20
    Die Regelung setzt - ebenso wie die sonstigen Vorschriften über den Gerichtsstand - eine durch Sachverhaltsmerkmale wie etwa Ort, Zeit, Art der Ausführung und Täter hinreichend konkretisierte und individualisierte Tat als Bezugsgegenstand des Verfahrens voraus (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 2 ARs 164/93, juris Rn. 7;… Beschluss vom 12. Februar 1997 - 2 ARs 62/97, juris Rn. 1; BGH…, Beschluss vom 12. August 1999 - 3 ARs 9/99, juris Rn. 7 f.; Senat…, Beschluss vom 28. März 2018 - 2 ARs 97/18, juris Rn. 2;… Beschluss vom 12. Mai 2020 - 2 ARs 121/20, juris Rn. 3).
  • BGH, 12.02.1997 - 2 ARs 62/97

    Zurückweisung eines Antrages auf Gerichtsstandsbestimmung

    Auszug aus BGH, 21.07.2020 - 2 ARs 177/20
    Die Regelung setzt - ebenso wie die sonstigen Vorschriften über den Gerichtsstand - eine durch Sachverhaltsmerkmale wie etwa Ort, Zeit, Art der Ausführung und Täter hinreichend konkretisierte und individualisierte Tat als Bezugsgegenstand des Verfahrens voraus (vgl. Senat…, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 2 ARs 164/93, juris Rn. 7; Beschluss vom 12. Februar 1997 - 2 ARs 62/97, juris Rn. 1; BGH…, Beschluss vom 12. August 1999 - 3 ARs 9/99, juris Rn. 7 f.; Senat…, Beschluss vom 28. März 2018 - 2 ARs 97/18, juris Rn. 2;… Beschluss vom 12. Mai 2020 - 2 ARs 121/20, juris Rn. 3).
  • BGH, 21.05.2026 - 2 ARs 374/25

    Übertragung des verbundenen Verfahrens zum LG Osnabrück nach …

    Deutsches Strafrecht ist nicht offenkundig unanwendbar (§ 6 Nr. 7, § 7 Abs. 1 StGB; vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. März 2016 - 2 ARs 4/16, NStZ-RR 2016, 213, 214, und vom 21. Juli 2020 - 2 ARs 177/20, NStZ-RR 2020, 320).
  • BGH, 18.08.2021 - 2 ARs 1/21

    Zuständigkeitsbestimmung durch den BGH; Geltung für Auslandstaten in anderen …

    Die Vorschrift des § 143 Abs. 1 Satz 2 GVG steht dem Antrag nach § 13a StPO nicht entgegen (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 2 ARs 177/20, NStZ-RR 2020, 320).
  • BGH, 20.11.2024 - 2 ARs 306/24

    Zuständigkeitsbestimmung

    Rn. 2 Die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandbestimmung nach § 13a StPO (vgl. dazu nur BGH, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 2 ARs 177/20, NStZ-RR 2020, 320) liegen hier ersichtlich nicht vor.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht