Rechtsprechung
| BGH, 21.07.2020 - 2 ARs 177/20, 2 AR 101/20 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Gerichtsstandsbestimmung in Strafsachen: Verdacht des Totschlags gegenüber einem deutschen Staatsbürger im Ausland
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 13a StPO, § 143 Abs 1 S 2 GVG
Gerichtsstandsbestimmung in Strafsachen: Verdacht des Totschlags gegenüber einem deutschen Staatsbürger im Ausland - IWW
§ 13a StPO, §§ 7 ff. StPO, § 143 Abs. 1 GVG, § 143 Abs. 1 Satz 2 GVG
- IWW
§ 13a StPO, §§ 7 ff. StPO, § 143 Abs. 1 GVG, § 143 Abs. 1 Satz 2 GVG
- Wolters Kluwer
Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 13a StPO; Entscheidung über die Übertragung der Untersuchung und Entscheidung eines verbundenen Verfahrens wegen des Verdachts des Totschlags u.a.
- Wolters Kluwer
Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 13a StPO; Entscheidung über die Übertragung der Untersuchung und Entscheidung eines verbundenen Verfahrens wegen des Verdachts des Totschlags u.a.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 13a; GVG § 143 Abs. 1
Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 13a StPO ; Entscheidung über die Übertragung der Untersuchung und Entscheidung eines verbundenen Verfahrens wegen des Verdachts des Totschlags u.a. - rechtsportal.de
StPO § 13a; GVG § 143 Abs. 1
Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 13a StPO ; Entscheidung über die Übertragung der Untersuchung und Entscheidung eines verbundenen Verfahrens wegen des Verdachts des Totschlags u.a. - datenbank.nwb.de
Gerichtsstandsbestimmung in Strafsachen: Verdacht des Totschlags gegenüber einem deutschen Staatsbürger im Ausland
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2020, 320
- StV 2020, 809
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.03.2018 - 2 ARs 97/18
Anzeigepflicht bei Leichenfund und Verdacht auf unnatürlichen Tod (Rechtsnatur …
Auszug aus BGH, 21.07.2020 - 2 ARs 177/20
Die Regelung setzt - ebenso wie die sonstigen Vorschriften über den Gerichtsstand - eine durch Sachverhaltsmerkmale wie etwa Ort, Zeit, Art der Ausführung und Täter hinreichend konkretisierte und individualisierte Tat als Bezugsgegenstand des Verfahrens voraus (vgl. Senat…, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 2 ARs 164/93, juris Rn. 7;… Beschluss vom 12. Februar 1997 - 2 ARs 62/97, juris Rn. 1; BGH…, Beschluss vom 12. August 1999 - 3 ARs 9/99, juris Rn. 7 f.; Senat, Beschluss vom 28. März 2018 - 2 ARs 97/18, juris Rn. 2;… Beschluss vom 12. Mai 2020 - 2 ARs 121/20, juris Rn. 3).Die nur für das Ermittlungsverfahren einschlägige Neuregelung soll Lücken schließen, insbesondere dann, wenn eine Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichtshof nach § 13a StPO ausscheidet, etwa weil die Tat nicht der deutschen Gerichtsbarkeit unterfällt und es deshalb an einem für die Durchführung eines strafgerichtlichen Verfahrens zuständigen deutschen Gericht fehlt (…BT-Drucks. 17/9694, S. 8;… KK-StPO/Mayer, 8. Aufl., GVG § 143 Rn. 1; weitere Beispiele vgl. Senat, Beschluss vom 28. März 2018 - 2 ARs 97/18; Beschluss vom 12. Mai 2020 - 2 ARs 121/20).
- BGH, 12.05.2020 - 2 ARs 121/20
Zuständigkeitsbestimmung durch den BGH (Zuständigkeit bei pauschaler Schilderung …
Auszug aus BGH, 21.07.2020 - 2 ARs 177/20
Die Regelung setzt - ebenso wie die sonstigen Vorschriften über den Gerichtsstand - eine durch Sachverhaltsmerkmale wie etwa Ort, Zeit, Art der Ausführung und Täter hinreichend konkretisierte und individualisierte Tat als Bezugsgegenstand des Verfahrens voraus (vgl. Senat…, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 2 ARs 164/93, juris Rn. 7;… Beschluss vom 12. Februar 1997 - 2 ARs 62/97, juris Rn. 1; BGH…, Beschluss vom 12. August 1999 - 3 ARs 9/99, juris Rn. 7 f.; Senat…, Beschluss vom 28. März 2018 - 2 ARs 97/18, juris Rn. 2; Beschluss vom 12. Mai 2020 - 2 ARs 121/20, juris Rn. 3).Die nur für das Ermittlungsverfahren einschlägige Neuregelung soll Lücken schließen, insbesondere dann, wenn eine Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichtshof nach § 13a StPO ausscheidet, etwa weil die Tat nicht der deutschen Gerichtsbarkeit unterfällt und es deshalb an einem für die Durchführung eines strafgerichtlichen Verfahrens zuständigen deutschen Gericht fehlt (…BT-Drucks. 17/9694, S. 8;… KK-StPO/Mayer, 8. Aufl., GVG § 143 Rn. 1; weitere Beispiele vgl. Senat, Beschluss vom 28. März 2018 - 2 ARs 97/18; Beschluss vom 12. Mai 2020 - 2 ARs 121/20).
- BGH, 12.08.1999 - 3 ARs 9/99
Strafanzeige; Völkermord; Zuständiges Gericht nach § 13a StPO; …
Auszug aus BGH, 21.07.2020 - 2 ARs 177/20
Die Regelung setzt - ebenso wie die sonstigen Vorschriften über den Gerichtsstand - eine durch Sachverhaltsmerkmale wie etwa Ort, Zeit, Art der Ausführung und Täter hinreichend konkretisierte und individualisierte Tat als Bezugsgegenstand des Verfahrens voraus (vgl. Senat…, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 2 ARs 164/93, juris Rn. 7;… Beschluss vom 12. Februar 1997 - 2 ARs 62/97, juris Rn. 1; BGH, Beschluss vom 12. August 1999 - 3 ARs 9/99, juris Rn. 7 f.; Senat…, Beschluss vom 28. März 2018 - 2 ARs 97/18, juris Rn. 2;… Beschluss vom 12. Mai 2020 - 2 ARs 121/20, juris Rn. 3). - BGH, 27.10.1993 - 2 ARs 164/93
Gerichtsstandsbestimmung - Kriegsverbrechen in Bosnien - Benennung des …
Auszug aus BGH, 21.07.2020 - 2 ARs 177/20
Die Regelung setzt - ebenso wie die sonstigen Vorschriften über den Gerichtsstand - eine durch Sachverhaltsmerkmale wie etwa Ort, Zeit, Art der Ausführung und Täter hinreichend konkretisierte und individualisierte Tat als Bezugsgegenstand des Verfahrens voraus (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 2 ARs 164/93, juris Rn. 7;… Beschluss vom 12. Februar 1997 - 2 ARs 62/97, juris Rn. 1; BGH…, Beschluss vom 12. August 1999 - 3 ARs 9/99, juris Rn. 7 f.; Senat…, Beschluss vom 28. März 2018 - 2 ARs 97/18, juris Rn. 2;… Beschluss vom 12. Mai 2020 - 2 ARs 121/20, juris Rn. 3). - BGH, 12.02.1997 - 2 ARs 62/97
Zurückweisung eines Antrages auf Gerichtsstandsbestimmung
Auszug aus BGH, 21.07.2020 - 2 ARs 177/20
Die Regelung setzt - ebenso wie die sonstigen Vorschriften über den Gerichtsstand - eine durch Sachverhaltsmerkmale wie etwa Ort, Zeit, Art der Ausführung und Täter hinreichend konkretisierte und individualisierte Tat als Bezugsgegenstand des Verfahrens voraus (vgl. Senat…, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 2 ARs 164/93, juris Rn. 7; Beschluss vom 12. Februar 1997 - 2 ARs 62/97, juris Rn. 1; BGH…, Beschluss vom 12. August 1999 - 3 ARs 9/99, juris Rn. 7 f.; Senat…, Beschluss vom 28. März 2018 - 2 ARs 97/18, juris Rn. 2;… Beschluss vom 12. Mai 2020 - 2 ARs 121/20, juris Rn. 3).
- BGH, 21.05.2026 - 2 ARs 374/25
Übertragung des verbundenen Verfahrens zum LG Osnabrück nach …
Deutsches Strafrecht ist nicht offenkundig unanwendbar (§ 6 Nr. 7, § 7 Abs. 1 StGB; vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. März 2016 - 2 ARs 4/16, NStZ-RR 2016, 213, 214, und vom 21. Juli 2020 - 2 ARs 177/20, NStZ-RR 2020, 320). - BGH, 18.08.2021 - 2 ARs 1/21
Zuständigkeitsbestimmung durch den BGH; Geltung für Auslandstaten in anderen …
- BGH, 20.11.2024 - 2 ARs 306/24
Zuständigkeitsbestimmung
Rn. 2 Die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandbestimmung nach § 13a StPO (vgl. dazu nur BGH, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 2 ARs 177/20, NStZ-RR 2020, 320) liegen hier ersichtlich nicht vor.
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