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Rechtsprechung
   BGH, 06.02.2004 - 2 ARs 276/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3872
BGH, 06.02.2004 - 2 ARs 276/03 (https://dejure.org/2004,3872)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2004 - 2 ARs 276/03 (https://dejure.org/2004,3872)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2004 - 2 ARs 276/03 (https://dejure.org/2004,3872)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 2 GG; § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG
    Vollendetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Anfragebeschluss des dritten Strafsenates; Abgrenzung Versuch, Vollendung und Vorbereitung); Bestimmtheitsgrundsatz

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; ; BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2; ; GVG § 132 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen an das Vorliegen des vollendeten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Definition des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
    Begrenzung des Begriffs "Handeltreiben"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 183
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vollendung; Versuch; …

    Auszug aus BGH, 06.02.2004 - 2 ARs 276/03
    Zu Recht ist in der Literatur darauf hingewiesen worden, daß dieser Weg nur zu einer neuen Typisierungskasuistik führen werde, ohne daß damit ein einheitliches Kriterium zur Eingrenzung des Begriffs des Handeltreibens gefunden worden ist (Gaede, Anm. zum Anfragebeschluß StraFo 2003, 391).

    Der Einkauf ist die Voraussetzung für den Verkauf und von daher für das geschützte Rechtsgut, die Volksgesundheit, nicht weniger gefährlich (vgl. auch Roxin, Anm. zum Anfragebeschluß StV 2003, 619, 620).

    Ob dabei zur Eingrenzung des Begriffs das Abstellen auf den (bürgerlichrechtlich nichtigen) Vertragsabschluß oder auf den Umsatz, das Näherbringen des Rauschgifts an den Konsumenten (so Roxin StV 1992, 517; 2003, 619, 621; Harzer StV 1996, 336, 337) - beide Möglichkeiten werden vom anfragenden Senat erwogen - ein geeignetes Kriterium wäre, bedarf hier keiner Entscheidung.

  • BGH, 15.01.1992 - 2 StR 267/91

    Handeltreiben - Vollendung des Handeltreibens - Lieferung - Vereinbarung der …

    Auszug aus BGH, 06.02.2004 - 2 ARs 276/03
    Ob dabei zur Eingrenzung des Begriffs das Abstellen auf den (bürgerlichrechtlich nichtigen) Vertragsabschluß oder auf den Umsatz, das Näherbringen des Rauschgifts an den Konsumenten (so Roxin StV 1992, 517; 2003, 619, 621; Harzer StV 1996, 336, 337) - beide Möglichkeiten werden vom anfragenden Senat erwogen - ein geeignetes Kriterium wäre, bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1906/99

    Justizgrundrechte - Gesetzesbestimmtheit: Verfassungsmäßigkeit des Tatbestands …

    Auszug aus BGH, 06.02.2004 - 2 ARs 276/03
    Zur Begründung ist in der Kammerentscheidung ausgeführt, daß die von der Rechtsprechung vorgenommene Auslegung des Begriffs, nach der etwa weder eine gesicherte Lieferquelle noch Verfügungsgewalt des Täters für die Annahme vollendeten Handeltreibens erforderlich ist und der Tatbestand auch dann erfüllt ist, wenn es nicht zur Anbahnung bestimmter Geschäfte oder gar zum Abschluß eines Vertrags und dessen Erfüllung gekommen ist, nicht über den Wortsinn der §§ 29 Abs. 1 Nr. 1, 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG hinausgeht (Beschluß vom 24. Oktober 1999 - 2 BvR 1906/99).
  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft: …

    Auch auf den Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sind aber die allgemeinen Regeln zur Abgrenzung von (Mit-) Täterschaft und Beihilfe anzuwenden (st. Rspr.; vgl. die Nachweise bei Winkler, NStZ 2006, 328 f.); die Weite des Begriffs des Handeltreibens darf nicht dazu verleiten, eine mit den Grundsätzen der §§ 25 ff. StGB nicht zu vereinbarende Einheitstäterschaft einzuführen, indem jede möglicherweise unter das Merkmal des Handeltreibens zu subsumierende Tätigkeit ohne Rücksicht auf ihr Gewicht für das Gesamtgeschehen und auf das Interesse des Beteiligten am Gelingen des Umsatzgeschäfts mit täterschaftlichem Handeltreiben gleichgesetzt wird (zur Problematik der Abgrenzung vgl. schon Anfragebeschluss vom 10. Juli 2003 - 3 StR 61/02 / 3 StR 243/02 = NStZ 2004, 105 sowie die Stellungnahmen der anderen Senate, Beschlüsse vom 22. Januar 2004 - 5 ARs 46/03; vom 2. Februar 2004 - 4 ARs 23/03 und vom 6. Februar 2004 - 2 ARs 276/03 = NStZ-RR 2004, 183).
  • BGH, 09.02.2005 - 2 StR 421/04

    Gesetzlicher Richter; Verfahrensrüge (Besetzungsrüge); Hauptschöffen; …

    Rn. 12 3. Der neue Tatrichter wird zu beachten haben, daß in den Fällen II 1 und 2 der Urteilsgründe, in denen die Kammer ein "verbales" (UA S. 36, 38, 43) - vollendetes - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge angenommen hat, bereits nach bisheriger Rechtsprechung hierfür nicht nur ernsthafte und verbindliche Gespräche (vgl. auch Senatsbeschlüsse NStZ-RR 2004, 183 und StraFo 2005, 42) Voraussetzung waren, sondern diese sich auch auf einen konkret beabsichtigten Rauschgifttransport bezogen haben müssen (vgl. OLG Karlsruhe StV 1998, 602 ff.).
  • BGH, 15.09.2004 - 2 StR 232/04

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Versuch; Vollendung; …

    Rn. 7 Soweit der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs beabsichtigt, den Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln dahingehend einschränkend auszulegen, daß für die Annahme vollendeten Handeltreibens auch ernsthafte Verhandlungen über den Erwerb von zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmten Betäubungsmitteln nicht ausreichen, solange über den Ankauf keine Einigung mit dem Lieferanten erzielt wird (vgl. Beschluß vom 10. Juli 2003 - 3 StR 61/02 und 243/02 - , StV 2003, 501 mit Anmerkungen Roxin StV 2003, 619, Gaede StraFo 2003, 391 und Weber NStZ 2004, 66; dazu auch Beschluß des Senats vom 6. Februar 2004 - 2 ARs 276/03, StraFo 2004, 251 = NStZ-RR 2004, 183), werden davon Bemühungen des Verkäufers nicht erfaßt, sondern nur erfolglose Ankaufsbemühungen.

    Rn. 8 Der Senat, der im übrigen in seinem Beschluß vom 6. Februar 2004 (StraFo 2004, 251 = NStZ-RR 2004, 183) erklärt hat, daß er an seiner bisherigen Rechtsprechung festhalte, sieht schon deshalb keinen Anlaß, im vorliegenden Fall von der bisherigen Rechtsprechung abzuweichen, wonach in diesem Fall vollendetes Handeltreiben vorliegt.

  • VGH Bayern, 10.10.2005 - 25 CS 05.1427

    Sofortvollzug, Internetplattform, Versteigerung, apothekenpflichtige Arzneimittel

    Dort wird es von ihm als jede eigennützige auf Umsatz gerichtete Tätigkeit definiert (vgl. BGH vom 6.2.2004 Az. 2 ARS 276/03).
  • OLG Köln, 17.03.2006 - 2 ARs 34/06

    Bemessung der Pauschvergütung bei Übersetzertätigkeit des Verteidigers

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats zu § 99 BRAGO, dass die Ersparnis von Dolmetscherkosten durch den Einsatz eigener Sprachkenntnis bei der Bemessung einer Pauschvergütung, die hier schon wegen der Vielzahl der Besuche in der Justizvollzugsanstalt geboten ist, berücksichtigt werden muss (vgl. z. B. Beschlüsse vom 18.11.2003 - 2 ARs 276/03 - und 15.10.2004 - 2 ARs 240/04 -).
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