Rechtsprechung
| BGH, 22.12.2010 - 2 ARs 289/10, 2 AR 184/10 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 138a StPO; § 311 Abs. 3 Satz 1 StPO
Ausschließung als Verteidiger; sofortige Beschwerde (mangelnde Abänderungskompetenz; Grenzen der Umdeutung eines Rechtsmittels bei Anträgen eines Rechtsanwalts in eine Gegenvorstellung) - lexetius.com
- openjur.de
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Sofortige Beschwerde gegen Ausschließung des Verteidigers: Feststellung der Unzulässigkeit des Rechtsmittels durch das erstinstanzliche Gericht und Umdeutung in eine Gegenvorstellung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 138a StPO, § 138d StPO, § 311 Abs 3 S 1 StPO, § 311 Abs 3 S 2 StPO
Sofortige Beschwerde gegen Ausschließung des Verteidigers: Feststellung der Unzulässigkeit des Rechtsmittels durch das erstinstanzliche Gericht und Umdeutung in eine Gegenvorstellung - rechtsprechung-im-internet.de
§ 138a StPO, § 138d StPO, § 311 Abs 3 S 1 StPO, § 311 Abs 3 S 2 StPO
Sofortige Beschwerde gegen Ausschließung des Verteidigers: Feststellung der Unzulässigkeit des Rechtsmittels durch das erstinstanzliche Gericht und Umdeutung in eine Gegenvorstellung - Wolters Kluwer
Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis eines Rechtsanwaltes in sechs Fällen bzw. fahrlässiges Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch die Ehefrau
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 138d Abs. 5 S. 1
Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis eines Rechtsanwaltes in sechs Fällen bzw. fahrlässiges Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch die Ehefrau - datenbank.nwb.de
Sofortige Beschwerde gegen Ausschließung des Verteidigers: Feststellung der Unzulässigkeit des Rechtsmittels durch das erstinstanzliche Gericht und Umdeutung in eine Gegenvorstellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Quasi-Verteidiger in eigener Sache
Verfahrensgang
- AG Weilheim - 51 Js 25365/07
- OLG München, 11.08.2010 - 2 Ws 623/10
- BGH, 22.12.2010 - 2 ARs 289/10, 2 AR 184/10
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 166
- NStZ-RR 2013, 98
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.01.1996 - 2 ARs 441/95
Anforderungen an die Ausschließung eines Strafverteidigers - Voraussetzungen …
Auszug aus BGH, 22.12.2010 - 2 ARs 289/10
In demselben Strafverfahren kann ein Angeklagter nicht Verteidiger eines Mitangeklagten sein (vgl. Senat, BGHR StPO § 138a Anwendungsbereich 1). - BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 349/92
Verfahrenseinstellung bei Verteidigerausschluß durch Beschwerdegericht
Auszug aus BGH, 22.12.2010 - 2 ARs 289/10
Soweit ein solcher Fall nicht vorliegt, ist die Einstellung des Verfahrens über den Verteidigerausschluss geboten (vgl. Senat, NJW 1992, 3048).
- OLG Hamm, 10.06.2021 - 4 Ws 85/21
Nichtigkeit richterlicher Entscheidungen nur bei schwerwiegender …
Diese Rechtsprechung bezieht sich aber entweder auf anders gelagerte Fallkonstellationen (BGH Beschl. v. 22.12.2010 - 2 ARs 289/10 = BeckRS 2011, 1830: Verwerfung eines Rechtsmittels als unzulässig durch das Gericht, dessen Entscheidung angefochten wurde, trotz fehlender Verwerfungskompetenz; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 21.01.2015 - 1 Ws 8/15 = BeckRS 20153, 3632: eigeninitiative Abänderung einer eigenen Entscheidung ohne eingelegtes Rechtsmittel) oder steht in Widerspruch zu dem oben dargestellten Ausnahmecharakter einer völligen rechtlichen Unbeachtlichkeit richterlicher Entscheidungen. - BVerfG, 21.10.2025 - 2 BvR 1552/24
Verstoß gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter durch Verwerfung einer gegen …
Eine Verwerfungskompetenz, wie sie in beschränktem Umfang für andere Rechtsmittel vorgesehen ist (§ 319 Abs. 1, § 346 Abs. 1 StPO), kennt das Beschwerderecht der Strafprozessordnung nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2010 - 2 ARs 289/10 -, juris, Rn. 2;… Zabeck, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Aufl. 2023, § 306 Rn. 16). - OLG Hamm, 22.02.2017 - 1 Ws 24/17
Unzulässige Abänderung der durch sofortige Beschwerde angefochtenen Entscheidung; …
Ergeht gleichwohl eine abändernden Entscheidung, so ist diese unwirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 22.12.2010 - 2 ARs 289/10 -, BeckRS 2011, 01830; Saarländisches OLG, Beschluss vom 21.01.2015 - 1 Ws 8/15 -, juris; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 26.10.2007 - 2 Ws 248/07 -, juris;… Frisch in SK-StPO, 5. Auflage, § 311, Rn. 16) und so zu behandeln, als ob sie nicht ergangen wäre (Saarländisches OLG, am angegebenen Ort).
- BGH, 30.06.2016 - 2 ARs 399/15
Weitere Beschwerde gegen eine Entscheidung des OLG im Beschwerdeverfahren
- StGH Hessen, 26.01.2022 - P.St. 2867
Beschluss über eine Grundrechtsklage gegen eine Entscheidung des unzuständigen …
- Vgl. BGH, Beschluss vom 22.12.2010 - 2 ARs 289/10 -, juris Rn. 2; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.02.1996 - 3 Ws 42/96 -, juris Rn. 4; Ball , in: Musielak/Voit, ZPO, 18. Aufl. 2021, § 572 Rn. 7 -. - LG Nürnberg-Fürth, 28.08.2024 - 18 Qs 15/24
Keine Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung für …
Zu einer Verwerfung der Beschwerde ist der Erstrichter aber ebenfalls nicht befugt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2010 - 2 ARs 289/10;… KK-StPO/Zabeck, 9. Aufl. 2023, StPO § 306 Rn. 16;… BeckOK StPO/Cirener, 52. Ed. 1.7.2024, StPO § 306 Rn. 15;… MüKoStPO/Neuheuser, 2. Aufl. 2024, StPO § 306 Rn. 16). - OLG Hamm, 20.04.2017 - 1 Ws 175/17
Keine Befugnis zur Aufhebung des Widerrufsbeschlusses durch das erstinstanzliche …
Ergeht gleichwohl eine abändernde Entscheidung, so ist diese unwirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 22.12.2010 - 2 ARs 289/10 -, BeckRS 2011, 01830; Saarländisches OLG, Beschluss vom 21.01.2015 - 1 Ws 8/15 -, juris; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 26.10.2007 - 2 Ws 248/07 -, juris;… Frisch in SK-StPO, 5. Auflage, § 311, Rn. 16) und so zu behandeln, als ob sie nicht ergangen wäre (Saarländisches OLG, am angegebenen Ort). - OLG Frankfurt, 30.08.2022 - 3 Ws 319/22
Nichtigkeit eines richterlichen Aufhebungsbeschlusses
Der Senat folgt diesbezüglich der für die vorliegende Konstellation wohl bislang einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (BGH Beschluss vom 22. Dezember 2010 BeckRS 2011, 01830 - wenn auch für eine abweichende Konstellation - OLG Hamm , Beschluss vom 22. Februar 2017 BeckRS 2017, 108088 - gleichgelagerter Fall - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21. Januar 2015 BeckRS 2015, 3632;… zustimmend BeckOK StPO/Cirener § 311 Rn. 7;… KMR/StPO/Albrecht § 311 Rn. 6). - OLG Hamm, 10.06.2021 - Ws 85/21
Grundgebühr, Rechtsfall
Diese Rechtsprechung bezieht sich aber entweder auf anders gelagerte Fallkonstellationen (BGH Beschl. v. 22.12.2010 - 2 ARs 289/10 = BeckRS 2011, 1830: Verwerfung eines Rechtsmittels als unzulässig durch das Gericht, dessen Entscheidung angefochten wurde, trotz fehlender Verwerfungskompetenz; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 21.01.2015 - 1 Ws 8/15 = BeckRS 20153, 3632: eigeninitiative Abänderung einer eigenen Entscheidung ohne eingelegtes Rechtsmittel) oder steht in Widerspruch zu dem oben dargestellten Ausnahmecharakter einer völligen rechtlichen Unbeachtlichkeit richterlicher Entscheidungen.
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