Rechtsprechung
| BGH, 16.03.2023 - 2 ARs 487/22, 2 AR 292/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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§ 14 StPO; § 462a StPO; § 453 StPO; § 36 BtMG; § 38 BtMG
Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (Widerruf der gewährten Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung einer Jugendstrafe); Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer (Befassung: tatsächliches Tätigwerden, Aktenkundigkeit von Tatsachen, ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für den Widerruf der Bewährung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 14 StPO, § 453 Abs 1 StPO, § 453b StPO, § 454 StPO, § 462a Abs 1 S 1 StPO
Örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für den Widerruf der Bewährung - IWW
§ 85 Abs. 6 JGG, § ... 35 Abs. 1 BtMG, §§ 38 Abs. 1 Satz 1, 36 Abs. 1 Satz 3 BtMG, § 58 Abs. 3 Satz 2 Alt. 2 JGG, § 26 Abs. 1 Nr. 1 JGG, § 14 StPO, § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO, § 453 StPO, § 453 Abs. 1 StPO, § 453b StPO, § 36 Abs. 5 Satz 1 BtMG, § 36 Abs. 1 bis Abs. 3 BtMG, § 462a Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Zuständigkeitsbestimmung gemäß § 14 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für den Widerruf der Bewährung
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 31.03.2008 - 2 KLs 2060 Js 37310/07
- BGH, 16.03.2023 - 2 ARs 487/22, 2 AR 292/22
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2023, 191
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.07.2012 - 2 ARs 164/12
Örtliche Zuständigkeit zur Entscheidung über den Widerruf der Bewährung
Auszug aus BGH, 16.03.2023 - 2 ARs 487/22
Diese Regelung der örtlichen Zuständigkeit wird durch § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO dahingehend präzisiert, dass insofern auf den Zeitpunkt abzustellen ist, zu dem eine erstmalige Befassung mit der konkreten Angelegenheit - hier dem Widerruf der Bewährung - gegeben war (BGH, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 2 ARs 164/12, juris mwN;… KK-StPO-Appl, 9. Aufl. 2023, § 462a Rn. 16). - BGH, 04.08.1999 - 2 ARs 334/99
Befaßtsein; Zuständigkeit; Strafaussetzung zur Bewährung; Verlegung
Auszug aus BGH, 16.03.2023 - 2 ARs 487/22
Ergänzend bemerkt der Senat, dass die örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer Diez des Landgerichts Koblenz, die mit Eintritt der Rechtskraft des Urteils des Amtsgerichts Koblenz vom 20. Dezember 2016 am 12. April 2017 begründet worden war (vgl. Senat, Beschluss vom 4. August 1999 - 2 ARs 334/99), nicht entfallen ist, weil die Vollstreckung der in Rede stehenden Jugendstrafe nicht erledigt war.
- BGH, 22.10.2025 - 2 ARs 327/25
Zuständigkeitsentscheidung (Führungsaufsicht: tatsächlicher Aufenthalt des …
Die Perpetuierung der Zuständigkeit durch Befasstsein mit der Sache gilt nicht für den Gesamtvorgang der Führungsaufsicht, sondern nur für eine konkret erforderlich gewordene Sachentscheidung (…BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2012 - 2 ARs 434/12, Rn. 4, und vom 16. März 2023 - 2 ARs 487/22, NStZ-RR 2023, 191, 192;… Schmitt, in: Schmitt/Köhler, StPO, 68. Aufl., § 462a Rn. 9;… KK-StPO/Appl, 9. Aufl., § 462a Rn. 16).
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