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Rechtsprechung
   BGH, 16.03.2023 - 2 ARs 487/22, 2 AR 292/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,9056
BGH, 16.03.2023 - 2 ARs 487/22, 2 AR 292/22 (https://dejure.org/2023,9056)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2023 - 2 ARs 487/22, 2 AR 292/22 (https://dejure.org/2023,9056)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2023 - 2 ARs 487/22, 2 AR 292/22 (https://dejure.org/2023,9056)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 14 StPO; § 462a StPO; § 453 StPO; § 36 BtMG; § 38 BtMG
    Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (Widerruf der gewährten Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung einer Jugendstrafe); Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer (Befassung: tatsächliches Tätigwerden, Aktenkundigkeit von Tatsachen, ...

  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 191
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.07.2012 - 2 ARs 164/12

    Örtliche Zuständigkeit zur Entscheidung über den Widerruf der Bewährung

    Auszug aus BGH, 16.03.2023 - 2 ARs 487/22
    Diese Regelung der örtlichen Zuständigkeit wird durch § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO dahingehend präzisiert, dass insofern auf den Zeitpunkt abzustellen ist, zu dem eine erstmalige Befassung mit der konkreten Angelegenheit - hier dem Widerruf der Bewährung - gegeben war (BGH, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 2 ARs 164/12, juris mwN;… KK-StPO-Appl, 9. Aufl. 2023, § 462a Rn. 16).
  • BGH, 04.08.1999 - 2 ARs 334/99

    Befaßtsein; Zuständigkeit; Strafaussetzung zur Bewährung; Verlegung

    Auszug aus BGH, 16.03.2023 - 2 ARs 487/22
    Ergänzend bemerkt der Senat, dass die örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer Diez des Landgerichts Koblenz, die mit Eintritt der Rechtskraft des Urteils des Amtsgerichts Koblenz vom 20. Dezember 2016 am 12. April 2017 begründet worden war (vgl. Senat, Beschluss vom 4. August 1999 - 2 ARs 334/99), nicht entfallen ist, weil die Vollstreckung der in Rede stehenden Jugendstrafe nicht erledigt war.
  • BGH, 22.10.2025 - 2 ARs 327/25

    Zuständigkeitsentscheidung (Führungsaufsicht: tatsächlicher Aufenthalt des …

    Die Perpetuierung der Zuständigkeit durch Befasstsein mit der Sache gilt nicht für den Gesamtvorgang der Führungsaufsicht, sondern nur für eine konkret erforderlich gewordene Sachentscheidung (…BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2012 - 2 ARs 434/12, Rn. 4, und vom 16. März 2023 - 2 ARs 487/22, NStZ-RR 2023, 191, 192;… Schmitt, in: Schmitt/Köhler, StPO, 68. Aufl., § 462a Rn. 9;… KK-StPO/Appl, 9. Aufl., § 462a Rn. 16).
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