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Rechtsprechung
   BGH, 15.07.2020 - 2 ARs 9/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,23270
BGH, 15.07.2020 - 2 ARs 9/20 (https://dejure.org/2020,23270)
BGH, Entscheidung vom 15.07.2020 - 2 ARs 9/20 (https://dejure.org/2020,23270)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 2020 - 2 ARs 9/20 (https://dejure.org/2020,23270)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB; 78a StGB; § 266a StGB; § 266a Abs. 1 StGB; § 266a Abs. 2 Nr. 2 StGB; § 23 SGB IV; § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV
    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Anknüpfungspunkt des Verjährungsbeginns in Fällen des § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV: Aufgabe der Rechtsprechung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Fristbeginn der Strafverfolgungsverjährung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 78 Abs 3 Nr 4 StGB, § 266a Abs 1 StGB, § 266a Abs 2 Nr 2 StGB, § 23 SGB 4, § 25 Abs 1 S 2 SGB 4
    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Fristbeginn der Strafverfolgungsverjährung

  • IWW

    § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB, § 266a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 StGB, § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV, § 23 SGB IV, § 78a StGB, § 78a Satz 1 StGB, § 78a Satz 2 StGB, §§ 78 ff. StGB

  • Wolters Kluwer

    Anknüpfung des Verjährungsbeginns an den Fälligkeitszeitpunkt i.R.d. Strafverfolgung von Unterlassungsdelikten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anknüpfung des Verjährungsbeginns an den Fälligkeitszeitpunkt i.R.d. Strafverfolgung von Unterlassungsdelikten

  • datenbank.nwb.de

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Fristbeginn der Strafverfolgungsverjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Verkürzung der Strafverfolgungsverjährung - Zustimmung des 2. Strafsenats - Verkürzung der Strafverfolgungsverjährung - Zustimmung des 2. Strafsenats

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.09.1991 - 2 StR 315/91

    Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen der Beiträge zur Sozialversicherung im …

    Auszug aus BGH, 15.07.2020 - 2 ARs 9/20
    Rn. 1 Die Anknüpfung des Beginns der gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB fünfjährigen Frist für die Verjährung der Strafverfolgung von Unterlassungsdelikten nach § 266a Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 2 StGB an den Zeitpunkt des Erlöschens der Beitragspflicht (Senatsbeschluss vom 27. September 1991 - 2 StR 315/91) führt in Fällen, in denen diese Pflicht erst mit Eintritt der dreißigjährigen Verjährung nach § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV entfällt, zu einer unangemessen langen "Gesamtverjährungsdauer".
  • BGH, 01.09.2020 - 1 StR 58/19

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Verjährungsbeginn: Beendigung der Tat mit …

    Diese haben sich der Rechtsauffassung des erkennenden Senats auf Anfrage (Beschluss vom 13. November 2019) unter Aufgabe etwa entgegenstehender Rechtsprechung angeschlossen (2. Strafsenat: Beschluss vom 15. Juli 2020 - 2 ARs 9/20; 4. Strafsenat: Beschluss vom 2. Juli 2020 - 4 ARs 1/20; 5. Strafsenat: Beschluss vom 6. Februar 2020 - 5 ARs 1/20) beziehungsweise erklärt, dass eigene Rechtsprechung nicht entgegensteht (3. Strafsenat: Beschluss vom 4. Februar 2020 - 3 ARs 1/20).

    aa) Die Rechtsgutsverletzung ist mit Nichtzahlung im Zeitpunkt der Fälligkeit irreversibel eingetreten und wird durch weiteres Untätigbleiben nicht mehr vertieft (…Gercke/Hembach aaO 113 f.;… Gercke aaO Rn. 92;… vgl. auch LK/Greger/Weingarten aaO § 78a Rn. 12: "Fälligkeitsdelikt'; ebenso BGH, Beschlüsse vom 15. Juli 2020 - 2 ARs 9/20 Rn. 2 und vom 6. Februar 2020 - 5 ARs 1/20).

  • OLG Jena, 27.08.2026 - 3 ORbs 132 SsBs 24/26

    Verstoß gegen § 21 Abs. 1 Nr. 13 MiLoG, Beginn der Verjährungsfrist, …

    Tritt die Rechtsgutsverletzung hingegen mit dem tatbestandlichen Unterlassen irreversibel ein und wird sie durch weiteres Untätigbleiben nicht mehr vertieft, kommt bei sogenannten "Fälligkeitsdelikten" auch ein Anknüpfen an den Fälligkeitszeitpunkt in Betracht (jeweils zu § 266a StGB: BGH, Beschluss vom 1. September 2020 - 1 StR 58/19 -, BGHSt 65, 136-145, Rn. 15; BGH, Beschluss vom 15. Juli 2020 - 2 ARs 9/20 -, Rn. 2, juris; BGH, Beschluss vom 6. Februar 2020 - 5 ARs 1/20 -, juris; BGH, Beschluss vom 2. Juli 2020 - 4 ARs.
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