Rechtsprechung
| BAG, 11.07.1985 - 2 AZR 106/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung - Voraussetzungen des Annahmeverzugs bei fristloser Kündigung - Zuweisung eines Arbeitsplatzes im Anschluß an eine Arbeitsunfähigkeit - Verbindliche Zusage einer Jahresabschlußgratifikation oder eines Weihnachtsgeld - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 15.06.1983 - 5 Ca 90/82
- LAG Berlin, 19.12.1983 - 12 Sa 124/83
- BAG, 11.07.1985 - 2 AZR 106/84
Papierfundstellen
- NZA 1987, 57
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (14)
- BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83
Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung
Auszug aus BAG, 11.07.1985 - 2 AZR 106/84
Der Senat hat im Urteil vom 9. August 1984 (- 2 AZR 374/83 - NZA 1985, 119, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) die Rechtsprechung zu den Voraussetzungen des Annahmeverzugs bei fristloser Kündigung geändert.Die entgegengesetzte Auffassung des Berufungsgerichts ist nicht haltbar: Die Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen es nicht, die Rechtsnorm des § 297 BGB nicht anzuwenden (vgl. dazu näher Urteil vom 9. August 1984, aaO).
Im Urteil vom 9. August 1984 (aaO), dem insoweit ein vergleichbarer Sachverhalt zugrundelag, hat der Senat indessen auch schon ausgeführt, ausnahmsweise gerate der Arbeitgeber auch ohne Aufforderung des Arbeitnehmers zur Zuweisung eines Arbeitsplatzes im Anschluß an die Arbeitsunfähigkeit in Annahmeverzug, wenn der Arbeitgeber selbst vorher erklärt habe, er verzichte auf eine weitere Tätigkeit des Arbeitnehmers nach Ausspruch der Kündigung.
- BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 201/84
Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung
Auszug aus BAG, 11.07.1985 - 2 AZR 106/84
Diese Rechtssätze hat der Senat im Urteil vom 21. März 1985 (- 2 AZR 201/84 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) auf die ordentliche Kündigung mit der Maßgabe übertragen, daß der Arbeitgeber in Annahmeverzug gerate, wenn er den Arbeitnehmer für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht aufgefordert hat, die Arbeit wieder aufzunehmen.Da bei Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber nicht erkennbar ist, wann er dem Arbeitnehmer Arbeit zuweisen muß, hat der Arbeitnehmer nach seiner Gesundung den Arbeitgeber aufzufordern ihm Arbeit zuzuweisen (Urteile vom 9. August 1984 und 21. März 1985, aaO).
- BAG, 18.08.1961 - 4 AZR 132/60
Annahmeverzug bei nachträglich unmöglicher Arbeitsleistung - Haftstrafe des …
Auszug aus BAG, 11.07.1985 - 2 AZR 106/84
Indessen ergibt sich aus dem unvereinbaren Gegensatz, in dem Annahmeverzug und Unmöglichkeit der Leistung zueinander stehen, daß der Annahmeverzug des Arbeitgebers endet, wenn die Arbeitsleistung nachträglich unmöglich wird (BAG Urteil vom 18. August 1961 - 4 AZR 132/60 - AP Nr. 20 zu § 615 BGB m.w.N.).Der Annahmeverzug setzt nicht voraus, daß der Arbeitnehmer sich, trotz der Ablehnung des Arbeitgebers, ihn zunächst weiter zu beschäftigen, ständig zur Dienstleistung bereit hält und nichts anderes tut (Urteil des Vierten Senates vom 18. August 1961, aaO).
- BAG, 18.06.1965 - 5 AZR 351/64
Arbeitnehmer - Böswilliges Handeln - Annahmeverzug des Arbeitgebers - …
Auszug aus BAG, 11.07.1985 - 2 AZR 106/84
Seit dem Senatsurteil vom 18. Oktober 1958 (- 2 AZR 291/58 - BAG 6, 306 = AP Nr. 1 zu § 615 BGB Böswilligkeit) ist zwar klargestellt, daß zur Böswilligkeit nicht die Absicht erforderlich ist, dem Arbeitgeber Schaden zuzufügen, auf der anderen Seite setzt § 615 Satz 2 BGB voraus, daß der Arbeitnehmer in Kenntnis zumutbarer Arbeitsmöglichkeiten und der für den Arbeitgeber entstehenden Nachteile vorsätzlich untätig geblieben ist oder die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit verweigert hat (…BAG Urteil vom 18. Oktober 1958, aaO und vom 18. Juni 1965 - 5 AZR 351/64 - AP Nr. 2 zu § 615 BGB Böswilligkeit). - BAG, 21.12.1970 - 3 AZR 510/69
Sondervergütung: Bestimmungsrecht des Arbeitgebers - Interessenausgleich
Auszug aus BAG, 11.07.1985 - 2 AZR 106/84
Die Bedingungen hat er rechtzeitig in geeigneter Weise bekanntzugeben (BAG Urteil vom 21. Dezember 1970 - 3 AZR 510/69 - BAG 23, 160 und vom 22. Dezember 1970 - 3 AZR 52/70 - AP Nr. 1 und 2 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle). - BAG, 18.10.1958 - 2 AZR 291/58
Begriff der Böswilligkeit
Auszug aus BAG, 11.07.1985 - 2 AZR 106/84
Seit dem Senatsurteil vom 18. Oktober 1958 (- 2 AZR 291/58 - BAG 6, 306 = AP Nr. 1 zu § 615 BGB Böswilligkeit) ist zwar klargestellt, daß zur Böswilligkeit nicht die Absicht erforderlich ist, dem Arbeitgeber Schaden zuzufügen, auf der anderen Seite setzt § 615 Satz 2 BGB voraus, daß der Arbeitnehmer in Kenntnis zumutbarer Arbeitsmöglichkeiten und der für den Arbeitgeber entstehenden Nachteile vorsätzlich untätig geblieben ist oder die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit verweigert hat (BAG Urteil vom 18. Oktober 1958, aaO und vom 18. Juni 1965 - 5 AZR 351/64 - AP Nr. 2 zu § 615 BGB Böswilligkeit). - BAG, 11.11.1976 - 2 AZR 457/75
Betriebsrat: Wirksamkeit der fristlosen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds, …
Auszug aus BAG, 11.07.1985 - 2 AZR 106/84
In einem solchen Fall nochmals die Aufforderung zu verlangen, Arbeit zuzuweisen wäre nach ganz herrschender Meinung durch den Gesetzeszweck nicht mehr gedeckt, sondern nur noch Förmelei (MünchKomm-Schaub, BGB, § 615 Rz 18;… Larenz, Schuldrecht 1, 13. Aufl., S. 361;… Söllner, Grundriß des Arbeitsrechts, 8. Aufl., S. 268; Seiter, ZfA 1970, 355, 401 m.w.N.; BAG 28, 233 = AP Nr. 8 zu § 103 BetrVG 1972 für den Fall eines Hausverbots). - BAG, 10.07.1969 - 5 AZR 323/68
Kurzarbeit - Lohnminderung - Wirtschaftsrisiko
Auszug aus BAG, 11.07.1985 - 2 AZR 106/84
Im Anschluß an den Fünften Senat (BAG 22, 111 = AP Nr. 2 zu § 615 BGB Kurzarbeit) hat der erkennende Senat (…aaO) die nach dem Kalender bestimmte Mitwirkungshandlung des Arbeitgebers darin gesehen, daß dieser dem Arbeitnehmer einen funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und ihm die Arbeit zuzuweisen hat. - BAG, 13.03.1975 - 3 AZR 446/74
Betriebliche Altersversorgung: Voraussetzungen für die Annahme einer …
Auszug aus BAG, 11.07.1985 - 2 AZR 106/84
Für den Bereich der betrieblichen Altersversorgung hat die Rechtsprechung die Rechtsfigur der Gesamtzusage entwickelt, als eines Vertragsangebots an jeden einzelnen Arbeitnehmer, das keiner ausdrücklichen Annahmeerklärung bedarf (§ 151 BGB), weil es nur Vorteile bringt (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 13. März 1975 - 3 AZR 446/74 - und vom 18. Dezember 1975 - 3 AZR 58/75 - AP Nr. 167 und 170 zu § 242 BGB Ruhegehalt m.w.N. auf die einschlägige Rechtsprechung und Literatur). - BAG, 22.12.1970 - 3 AZR 52/70
Gleichheit bei Tantiemen
Auszug aus BAG, 11.07.1985 - 2 AZR 106/84
Die Bedingungen hat er rechtzeitig in geeigneter Weise bekanntzugeben (BAG Urteil vom 21. Dezember 1970 - 3 AZR 510/69 - BAG 23, 160 und vom 22. Dezember 1970 - 3 AZR 52/70 - AP Nr. 1 und 2 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle). - BAG, 04.03.1961 - 5 AZR 169/60
Gewährung einer Weihnachtsgratifikation - Verbindliche Ankündigung - Ableitung …
- BAG, 18.12.1975 - 3 AZR 58/75
Betriebliche Altersversorgung: Anpassung der Ruhegeldordnung - …
- BAG, 27.10.1978 - 5 AZR 273/77
Weihnachtsgratifikationen - Begründung eines Rechtsanspruchs - …
- BAG, 13.03.1964 - 5 AZR 293/63
Verbindliche Ankündigung der Gewährung einer Jahresabschlussgratifikation des …
- BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 203/99
Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen
Eine Anrechnung kommt danach allein in Betracht, wenn die Untätigkeit des Arbeitnehmers ursächlich dafür ist, daß der Arbeitgeber keinen tatsächlich erzielten Verdienst anrechnen kann (BAG 10. Februar 1981 - 6 AZR 43/78 - nv.; 11. Juli 1985 - 2 AZR 106/84 - AP BGB § 615 Nr. 35 a = EzA BGB § 615 Nr. 52;… Löwisch KSchG 8. Aufl. § 11 Rn. 15). - BAG, 08.04.1988 - 2 AZR 681/87
Annahmeverzug des Arbeitgebers bei unwirksamer Kündigung
Ihrer bedarf es in allen Fällen, in denen der Arbeitgeber nicht erkennen kann, ob und von welchem Zeitpunkt an der Arbeitnehmer leistungsbereit und leistungswillig ist (ebenso Senatsurteile vom 11. Juli 1985 - 2 AZR 106/84 - EzA § 615 BGB Nr. 52 = NZA 1987, 57 sowie vom 6. November 1986 - 2 AZR 744/85 - nicht veröffentlicht).Jedoch ergibt sich aus dem unvereinbaren Gegensatz, in dem Annahmeverzug und Unmöglichkeit der Leistung zueinander stehen, daß der Annahmeverzug des Arbeitgebers endet, wenn die Arbeitsleistung, wie bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, nachträglich unmöglich wird (BAG Urteil vom 18. August 1961 - 4 AZR 132/60 - AP Nr. 20 zu § 615 BGB, m.w.N.; Senatsurteil vom 11. Juli 1985 - 2 AZR 106/84 - aaO).
Der Senat hat in den Urteilen vom 9. August 1984 und 11. Juli 1985 (aaO, jeweils m.w.N.) ausgesprochen, der Arbeitgeber gerate nach Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers auch ohne dessen Aufforderung, ihm Arbeit zuzuweisen, dann in Annahmeverzug, wenn er selbst vorher erklärt habe, er verzichte auf eine weitere Tätigkeit des Arbeitnehmers nach Ausspruch der Kündigung.
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2020 - 2 Sa 70/19
Annahmeverzug - Arbeitserlaubnis - Leistungswille - Auslandsaufenthalt
Bei dieser Fallgestaltung wäre der Annahmeverzug nur dann beendet worden, wenn die Beklagte ihre Entscheidung revidiert hätte und der Klägerin erklärt hätte, die Klägerin solle ihre Arbeit wieder aufnehmen (vgl. BAG 11. Juli 1985 - 2 AZR 106/84 - Rn. 24, juris).
- BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 714/85 Allein aus einem Aufenthalt im Ausland läßt sich deshalb nicht folgern, er sei gegenüber seinem Arbeitgeber nicht leistungswillig, sofern er jederzeit erreichbar und zur Rückkehr in der Lage ist (ähnlich Senatsurteile vom 11. Juli 1985 - 2 AZR 106/84 - nicht veröffentlicht, zu II 3 der Gründe, und vom 6. November 1986 - 2 AZR 744/85 -).
Es reicht aus, wenn der Arbeitnehmer in Kenntnis zumutbarer Arbeitsmöglichkeiten und der für den Arbeitgeber entstehenden Nachteile vorsätzlich untätig geblieben ist oder die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit verweigert (BAG 6, 306 sowie Urteil vom 18. Juni 1965 - 5 AZR 351/64 - AP Nr. 1 und 2 zu § 615 BGB Böswilligkeit; ferner Senatsurteil vom II. Juli 1985 - 2 AZR 106/84 - n. v., zu B II 4 der Gründe).
- LAG Köln, 19.01.2023 - 8 Sa 480/22
Annahmeverzug; kein böswillig unterlassener anderweitiger Verdienst; …
Rn. 55 Selbst wenn man zu Gunsten der Beklagten unterstellt, dass der Kläger in diesem Zeitraum, entgegen seinem eigenen Vortrag, keine Bemühungen zur Erlangung einer anderweitigen Beschäftigung unternommen hat, könnte dieses nur dann geeignet sein, ein dem Kläger vorwerfbares Verhalten darzustellen, wenn er hierbei eine vorhandene, zumutbare Arbeitsmöglichkeit ungenutzt gelassen hätte (zu den vom Arbeitnehmer zu verlangenden Aktivitäten vgl. (2) (b); zu einem - unschädlichen - längeren Auslandsaufenthalt während des Annahmeverzugszeitraums vgl. BAG, Urteil vom 11. Juli 1985 - 2 AZR 106/84 -, Rn. 25, juris;… Ascheid/Preis/Schmidt/Biebl, 6. Aufl. 2021, KSchG § 11 Rn. 23;… KR/Spilger, 13. Aufl. 2022, § 11 KSchG Rn 48). - LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2020 - 2 Sa 71/19
Annahmeverzug - Arbeitserlaubnis - Leistungswille - Auslandsaufenthalt
Bei dieser Fallgestaltung wäre der Annahmeverzug nur dann beendet worden, wenn die Beklagte ihre Entscheidung revidiert hätte und der Klägerin erklärt hätte, die Klägerin solle ihre Arbeit wieder aufnehmen (vgl. BAG 11. Juli 1985 - 2 AZR 106/84 - Rn. 24, juris). - BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 202/99
Vergütungsanspruch trotz unterlassener Arbeitslosmeldung
Eine Anrechnung kommt danach allein in Betracht, wenn die Untätigkeit des Arbeitnehmers ursächlich dafür ist, daß der Arbeitgeber keinen tatsächlich erzielten Verdienst anrechnen kann (BAG 10. Februar 1981 - 6 AZR 43/78 - nv.; 11. Juli 1985 - 2 AZR 106/84 - A P BGB § 615 Nr. 35 a - EzA BGB § 615 Nr. 52;… Löwisch KSchG 8. Aufl. § 1 1 Rn. 15). - LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Sa 933/05
Nachträgliches Unvermögen des Arbeitnehmers: Annahmeverzug des Arbeitgebers; …
Der arbeitgeberseitige Annahmeverzug entfällt mithin u.a. dann, wenn und solange das früher wirksam erklärte Leistungsangebot durch eine nachträgliche Unmöglichkeit der Leistung oder ein nachträgliches Unvermögen des Arbeitnehmers zur Leistung gegenstandslos wird (BAG Urt. v. 11.07.1985, - 2 AZR 106/84 - AP Nr. 35 a zu § 615 BGB;… Urt. v. 18.08.1961 - 4 AZR 132/60 , DB 1961, 1360). - BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 295/85
Vergütungsansprüche aus Annahmeverzug - Voraussetzungen des Annahmeverzuges des …
Das ist nur dann entbehrlich, wenn der Arbeitgeber zuvor eindeutig und abschließend erklärt hat, er verzichte auf eine weitere Tätigkeit des Arbeitnehmers nach Ausspruch der Kündigung (…BAG vom 9. August 1984, aaO, zu B II 5 d der Gründe; BAG vom 1. Juli 1985 - 2 AZR 106/84 - nicht veröffentlicht, zu B II 2 der Gründe). - BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 744/85
Annahmeverzug nach außerordentlicher Kündigung - Subjektives Leistungsvermögen …
Aus diesem Verhalten allein läßt sich jedenfalls nicht schlußfolgern, er sei gegenüber der Beklagten nicht leistungswillig gewesen (ähnlich Senatsurteil vom 11. Juli 1985 - 2 AZR 106/84 -, zu B II 3 der Gründe, n. v.). - BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 299/86
Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung - Erfordernis eines …
- BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 740/87
Zeitpunkt der Mitwirkungshandlung bei Erkrankung des Arbeitnehmers
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